Der DGB begrüßt, dass sich Arbeitgeber und CSU mit ihren Forderungen zum geplanten Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen nicht bei der Arbeitsministerin Nahles durchsetzen konnten. Insgesamt sieht der DGB Dortmund das Gesetz, dass der Koalitionsausschuss freigegeben hat, kritisch: „Da wäre noch Luft nach oben“ sagte die DGB-Vorsitzende Jutta Reiter.
DGB: Die Unternehmen werden belohnt, die sich Tarif-Regelungen verweigert haben
Der Missbrauch nehme in zahlreichen Branchen seit Jahren zu und habe zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft bei den Beschäftigten geführt.
„Wäre die Regierung wirklich daran interessiert, die Tarifautonomie zu stärken, wären jene Tarifverträge Grundlage für das Gesetz geworden, die z.B. eine Lohnanpassung schon nach sechs Monaten vorsehen. Jetzt werden die Unternehmen belohnt, die sich solchen Regelungen verweigert haben.
Zwar gibt es jetzt eine weitere Handhabe – abgeschafft ist der Missbrauch damit aber noch nicht, sondern die Verantwortung bleibt wieder bei den Gewerkschaften und den Betriebs- und Personalräten“, urteilt Reiter.
Kritik: Nicht alle notwendigen Schritte gegen Missbrauch unternommen
Sollte es weitere Aufweichungen im Gesetzgebungsverfahren geben, wird das Gesetz obsolet. Denn schon jetzt sind mit dem Gesetzentwurf nicht alle notwendigen Schritte unternommen, um den Missbrauch endgültig zu verhindern.
„So fehlen die Abgrenzungskriterien zwischen Arbeitnehmern und Solo-Selbständigen, die es den Kontrollbehörden und den Betriebsräten ermöglicht hätten, zu unterscheiden, ob Missbrauch vorliegt“, sagte Reiter. Die Gewerkschaften hätten darüber hinaus weitergehende Forderungen, dies habe der Koalitionsvertrag aber nicht zugelassen.
Zu loben ist, dass nun Leiharbeiter nicht mehr so einfach als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. So könnten Leiharbeiter aus dem Ausland nicht mehr dafür missbraucht werden. „Diesen Trick haben sich zunehmend Unternehmen geleistet – gut, dass damit Schluss ist“, meint Jutta Reiter.
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