Zum 1. Januar 2015 wird der gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Abgesehen von den vorgesehenen Ausnahmen für Minderjährige, Auszubildende, Praktikanten und Langzeitarbeitslosen bestehen noch weitere Gefahren der Aushebelung. Dies kritisiert der Dortmunder DGB.
Arbeitszeiterfassung für mobile Tätigkeiten steht in der Kritik des Deutschen Gewerkschaftsbundes
So erlässt das Bundesfinanzministerium eine Verordnung, nach der es ausreicht, nur noch die Gesamtdauer der Arbeitszeit nachzuhalten, da die genaue Arbeitszeiterfassung für mobile Tätigkeiten, wie der Personenbeförderung oder der Straßenreinigung, zu kompliziert sei.
„Das birgt die Gefahr, dass Arbeitgeber künftig gerade so viele Stunden aufschreiben, dass der Mindestlohn am Ende herauskommt, obwohl die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich sehr viel länger gearbeitet haben, als sie für 8,50 EURO brutto müssten“, so Jutta Reiter vom DGB.
Tausende Verurteilungen wegen vorenthaltenem Arbeitsentgelt
„Wir als Gewerkschaften bestehen auf prüfbare differenzierte Vorschriften für alle Branchen und Tätigkeiten. Jeder Arbeitnehmer sollte seine Arbeitszeiten exakt notieren; von wann bis wann habe ich etwas gemacht. Nur so sind eine Überprüfung und das Einklagen des Lohns am Ende möglich. 2012 gab es 6.784 Verurteilungen wegen vorenthaltenem und veruntreuten Arbeitsentgeltes.“
„In der Realität dürfte diese Zahl aber weitaus höher sein. Aber, wo kein Kläger, da kein Richter. Darum benötigen wir auch dringend effektive Kontrollen des Mindestlohngesetzes durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit“, fordert Jutta Reiter.
DGB und Mitgliedsgewerkschaften fordert mehr Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Der DGB und seine Gewerkschaften fordern aus diesem Grund auch, dass von den 6.500 Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit die zehn Prozent unbesetzten Stellen sofort aufgestockt werden und insgesamt 1.600 Kontrolleure zusätzlich – und zwar vor 2.019 – eingestellt werden. „Immerhin müssen ab dem 1. Januar 2015 Betriebe mit mehr als vier Millionen Beschäftigten, die dann den Anspruch auf Mindestlohn haben, zusätzlich kontrolliert werden.“
Reaktionen
Ingo
Der Beschluss ist die eine Sache, die Umsetzung und Kontrolle der Einhaltung wird dann die durchaus komplexere Angelegenheit. Ebenso werden die Auswirkungen in 2015 absehbar, weniger Ausnahmeregelungen bürden dann auch Unternehmen die Auflagen aus, die eventuell wirtschaftlihc gar nicht mehr in der Lage sind das Niveau zu zahlen, selbst wenn sie wollten und am Ende entsteht dann doch ein Arbeitsplatzverlust.
Thomas
Die Einführung des Mindestlohnes war schon ein ganz wichtiger Schritt, aber die vielen Ausnahmen bewirken, dass Unternehmen Mittel und Wege finden werden, um um den Mindestlohn herum zu kommen. Hier sind Kontrollen unbedingt erforderlich.