Sechs Förderprogramme rund um Klima und Gebäude bietet das Umweltamt über das städtische Beratungszentrum „dlze – Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz“ zurzeit bereits an. Ein Förderprogramm ist aktuell ausgeschöpft. Weitere vier Förderprogramme wurden vom Rat der Stadt Dortmund beschlossen und werden in den kommenden Monaten für Bürger*innen verfügbar sein. Damit wird ein Gesamtvolumen von über 3,5 Millionen Euro fürs Dortmunder Klima in den nächsten Jahren bereitgestellt.
Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 mit zahlreichen Maßnahmen und Projekte
Die Stadt Dortmund hat mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 zahlreiche Maßnahmen und Projekte erarbeitet, mit denen die Klimaschutzziele in Dortmund erreicht werden können. Dazu zählt auch die Schaffung finanzieller Anreize für die unterschiedlichen Dortmunder Akteur*innen, um klimafreundliche Investitionen voranzutreiben. Aus diesem Grund stellt die Stadt Fördermittel für klimaschutzrelevante Maßnahmen sowie für Vorhaben im Rahmen der Klimafolgenanpassung bereit.
Die Zuschüsse bzw. Förderanträge können beim „dlze – Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz“, dem Beratungszentrum des Umweltamtes, beantragt werden, welches mit seiner kostenlosen Energieberatung Gebäudeeigentümer*innen bei der eigenen Energiewende unterstützt.
Diese Wege gibt es: per E-Mail an dlze@stadtdo.de oder per Post bzw. per Einwurf in einen städtischen Briefkasten. Weitere Förderbedingungen und die Antragsformulare sind auf den Internetseiten des dlze unter www.dortmund.de/dlze erhältlich. Für Fragen interessierter Bürger*innen steht gibt es folgende Kontaktmöglichkeiten: Stadt Dortmund – Umweltamt, dlze – Dienstleistungszentrums Energieeffizienz und Klimaschutz, 0231 50-26580, dlze@stadtdo.de.
Bestehende Programme des Umweltamtes:
Begrünungsförderung
Mit diesem Förderprogramm fördert die Stadt Dortmund klimawandelgerechte Investitionen für die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie für die Entsiegelung befestigter Flächen. So soll eine Entlastung überhitzter Bereiche und eine Verbesserung des natürlichen Wasserhaushalts erreicht werden. Für das Förderprogramm Grün, das seit Juli 2022 besteht, ist am 26.04.2023 eine überarbeitete Förderrichtlinie in Kraft getreten.
Bei der Dach- und Fassadenbegrünung werden hier bis zu 50 %, höchstens jedoch 50 Euro pro Quadratmeter begrünter Fläche, der anerkannten Planungs- und Ausführungskosten gefördert. Für die Flächenentsiegelung werden ebenfalls 50 % der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 20 Euro pro Quadratmeter gefördert. Das Fördervolumen des Programms beläuft sich auf 650.000 Euro, wovon ca. 130.000 Euro bereits bewilligt wurden.
Antragsberechtigt sind Gebäudeeigentümer*innen, deren zu begrünendes Gebäude bzw. die zu entsiegelnde Grundstücksfläche sich in einem klimatischen Lastraum befinden. Das trifft für den Großteil der Gebäude in Dortmund zu. Die Klimakarte des RVRs kann online auf dortmund.de/dlze eingesehen werden.
Förderung PV für Vereine
Dortmunder Vereine, die einen Beitrag zur Energiewende in Dortmund leisten wollen, unterstützt die Stadt Dortmund bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden. Diese Anlagen verringern strombedingte Treibhausgasemissionen und gleichzeitig kann die finanzielle Situation der Vereine in Anbetracht der steigenden Energiekosten verbessert werden.
Die Stadt Dortmund fördert 50 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten, jedoch maximal 15.000 Euro je Verein, für die Errichtung von neuen Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden sowie die damit verbundene Planung. Das Fördervolumen beläuft sich auf je 200.000 Euro für die Jahre 2023, 2024 und 2025. Nachdem das Förderprogramm ruhte, läuft es mit einem aufgestockten Fördertopf und neu überarbeiteten Richtlinien wieder an.
Gefördert werden nicht wirtschaftliche Vereine des privaten Rechts, die Eigentümer, Pächter oder Mieter von Vereinsgebäuden innerhalb des Stadtgebiets von Dortmund sind. Außerdem muss ein entsprechender Eintrag im Vereinsregister vorliegen.
Förderprogramm Geothermie
Die Stadt Dortmund unterstützt Gebäudeeigentümer*innen oberflächennahe Erdwärme für die Heizung und Warmwasserversorgung zu nutzen. Damit sollen der Ausbau erneuerbarer Energien in Dortmund vorangetrieben und Treibhausgasemissionen reduziert werden.
Gefördert werden 15 % der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 10.000 Euro je Antragssteller*in. Für das seit Oktober 2022 bestehende Förderprogramm wurde der Fördertopf auf ein Fördervolumen von 250.000 Euro aufgestockt. Das Förderprogramm läuft nach einer Ruhepause mit neu überarbeiteten Richtlinien wieder an.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie freie Träger sozialer oder gemeinnütziger Einrichtungen, die Eigentümer*innen von Gebäuden innerhalb des Stadtgebiets Dortmund sind.
Förderung von Schallschutzfenstern
An vielbefahrenen Straßen sind die Anwohner einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt. Wo aktive Schallschutzmaßnahmen nicht möglich sind, bleibt häufig dann nur der Einbau neuer schalldämmender Fenster als mögliche Maßnahme übrig. Die Stadt Dortmund unterstützt ihre Bürger*innen mit dem Förderprogramm Schallschutzfenster dabei, diese Maßnahmen zu ergreifen und damit gleichzeitig Energie einzusparen.
Gefördert werden der Austausch von Schallschutzfenstern, bzw. Balkon- und Terrassentüren sowie die nachträgliche Dämmung von Rollladenkästen an stark befahrenen Straßen, soweit sie sich in Wohn- oder Schlafräumen befinden. Auch der Einbau von schallgedämmten Lüftern in Schlafräumen ist zuwendungsfähig.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt maximal 75% der förderfähigen Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 4.000 Euro je Haus bzw. Wohnung. Je Eigentümer ist eine jährliche Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro festgelegt.
Antragsberechtigt sind Grundstücks-, Haus- oder Wohnungseigentümer von besonders vom Verkehrslärm betroffenen Gebäuden. Mieter sind nicht antragsberechtigt. Die Prüfung, ob Anspruch auf eine Zuwendung besteht, erfolgt durch das Umweltamt (umweltamt@stadtdo.de; 0231 50-25422).
Förderprogramme in Kooperation mit dem RVR
Die Stadt Dortmund kooperiert außerdem mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) im Projekt „Energiesparhaus Ruhr“. Die aus der Kooperation entstandenen Förderungen laufen seit Juni 2023. Gefördert werden folgende Maßnahmen:
Förderprogramm Heizungsoptimierung
Nicht alle bestehenden Heizungsanlagen können und sollten direkt ersetzt werden. Durch diverse Maßnahmen wie zum Beispiel einen hydraulischen Abgleich des Heizungssystems, Einstellung der Heizkurve, Dämmung von Rohrleitungen oder Austausch der Heizungspumpe kann die Energieeffizienz optimiert werden. Im Förderprogramm Heizungsoptimierung werden Maßnahmen in Einfamilienhäusern an bestehenden Heizungsanlagen, welche die Energieeffizienz verbessern, mit einem Zuschuss gefördert.
Die Gesamtkosten aller durchgeführten Energieeffizienzmaßnahmen an der bestehenden Heizungsanlage müssen zusammen mindestens 500 Euro betragen und von einem Fachunternehmen ausgeführt werden Der Zuschuss beträgt 250 Euro. Das Fördervolumen beläuft sich auf 17.500 Euro.
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen von Einfamilienhäusern innerhalb des Stadtgebiets von Dortmund. Je Antragsteller*in und Gebäude ist lediglich ein Antrag förderfähig. Der Wärmeerzeuger muss mindestens 2 Jahre alt sein.
Gutscheine für Energieberatung
Ebenso fördert die Stadt Dortmund in Kooperation mit dem RVR Gutscheine im Wert von bis zu 100 Euro für eine professionelle Energieberatung vor Ort. Die Gutscheine sollen dabei helfen, einen ersten Einstieg in die Thematik „Gebäude-Sanierung“ zu bekommen und professionell unterstützt zu werden. Das Fördervolumen beläuft sich auf 5.000 Euro.
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern. Das Gebäude muss sich im Stadtgebiet Dortmund befinden. Die Beratungen erfolgen ausschließlich durch Berater*innen der Verbraucherzentrale NRW, gelistete Energieeffizienz Expert*innen auf energie-effizienz-experten.de oder des Bundesverbands GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerk e.V..
Kommende Förderprogramme des Umweltamtes:
Neben den laufenden Förderprogrammen werden aktuell weitere vom Rat beschlossene Förderprogramme mit ihren konkreten Förderrichtlinien erarbeitet, die voraussichtlich in den nächsten Monaten von Bürger*innen beantragt werden können. Sobald diese verfügbar sind, wird dies über die Presse und auf der Internetseite des „dlze- Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz“ veröffentlicht.
Förderung von Photovoltaikanlagen für Privathaushalte
Der Rat der Stadt hat ein Förderprogramm mit einem Volumen von 500.000 Euro zur Unterstützung der Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen an und auf Dortmunder Gebäuden beschlossen. Der maximale Gesamtförderbetrag pro Antragsteller*in soll 1.000 Euro betragen. Pro Haushalt soll maximal eine Anlage gefördert werden. Das Programm soll so gestaltet werden, dass Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 75.000 Euro für Ledige und bis zu 150.000 Euro für zusammen Veranlagte gefördert werden können. Eine Förderung von Mini-Photovoltaikanlagen soll über dieses Förderprogramm ausgeschlossen werden.
Förderung von Mini-Photovoltaikanlagen
Durch die kommende Förderung von Mini-Photovoltaikanlagen (sogenannte Balkonkraftwerke) fördert die Stadt Dortmund auch den Ausbau von erneuerbaren Energien bei Mieter*innen. Das kommende Förderprogramm ist mit einem Fördervolumen von 200.000 Euro angekündigt. Dabei beläuft sich der Höchstbetrag pro geförderte Anlage auf 500 Euro. Für einkommensabhängige Transferleistungsempfangende werden für dieses Förderprogramm spezielle Förderbedingungen mit einer erhöhten Förderquote erarbeitet.
Energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern
Die Stadt Dortmund wird mit einem kommenden, neuen Förderprogramm die Sanierung von privaten Mietwohngebäuden fördern. Fördergegenstände werden bei diesem Programm Maßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle, effiziente Nutzung von Heizung und Lüftung sowie der Einbau solarthermischer Anlagen sein. Das Fördervolumen des kommenden Förderprogramms beläuft sich dabei auf 500.000 Euro. Der maximale Förderbetrag wird sich pro Themengebiet auf 5.000 Euro belaufen.
Förderung von Wärmepumpen bei privaten Immobilien
Zur Förderung von Wärmepumpen bei privaten Immobilien ist ein Förderprogramm in Höhe von 300.000 Euro jährlich bis zum Jahr 2025 in Erarbeitung. Eine entsprechende finanzielle Bedarfslage wird anhand von Einkommensgrenzen nachzuweisen sein. Die maximale Fördersumme soll 3.000 Euro pro Gebäude betragen.
Ausgeschöpftes Förderprogramm Lastenfahrräder:
Die Stadt Dortmund hat am 30.06.2023 ein Förderprogramm für die Anschaffung eines Lastenfahrrads veröffentlicht. Das bereits am 05.07.2023 voll ausgeschöpfte Förderprogramm wies ein Fördervolumen in Höhe von 100.000 Euro über die Billigkeitsrichtlinie des Landes NRW und 8.000 Euro über nicht verbrauchte Ansätze der „Umsteiger“ – Kampagne des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund auf.
Gefördert wurden Lastenfahrräder mit oder ohne elektrischer Antriebsunterstützung. Dabei wurden 45 % der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 2.500 Euro bezuschusst. Transferleistungsempfänger*innen konnten mit einer Förderung von 75 % der förderfähigen Kosten und maximal 4.150 Euro rechnen.
Mehr zum Thema bei nordstadtblogger.de:
Dächer begrünen: Expert:innen beraten am Infotelefon über das neue Förderprogramm
Reaktionen
Klimadialog zu Wärmpumpen am 7.9. in der Pauluskirche (PM)
Seit der Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz ist das Thema Heizen mit Wärmepumpen ist in aller Munde und sorgt bei vielen Menschen für Verunsicherung. Der Energieexperte Dr. Peter Klafka stellt in seinem Vortrag die Funktionsweise einer Wärmepumpe vor, klärt auf über die verschiedenen Fachbegriffe und worauf man beim Kauf einer Wärmepumpe achten sollte. Er erläutert auch, wie man selber prüfen kann, ob das eigene Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist. Im Anschluss ist es möglich, Fragen an den Referenten zu stellen.
Peter Klafka ist seit über 30 Jahren in der Energiewirtschaft tätig. Er leitet ein Beratungsunternehmen und engagiert sich ehrenamtlich bei den Scientists for Future. Veranstalter des Klimadialogs sind die Parents for Future Dortmund gemeinsam mit dem Klimabündnis Dortmund.
Donnerstag, 7.9.2023, 18:30 Uhr
Pauluskirche, Schützenstr. 35, 44147 Dortmund
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Infos: http://www.klimabuendnis-dortmund.de
Sonne scheint für Solar-Modellautos Deutsche Meisterschaft in der DASA in Dortmund (16.09.23)
Sie sind selbstgebaut, reagieren auf die Energie aus der Sonne und liefern sich einen Wettstreit in der DASA Arbeitswelt Ausstellung: Die Deutsche Meisterschaft der Solarautos, Deutschlands größter Technik und Nachhaltigkeitswettbewerb für Schülerinnen und Schüler, findet am Samstag, 16. September, mit rund 80 qualifizierten Teilnehmenden in fünf unterschiedlichen Wertungsklassen statt.
Zu Gast in der Stahlhalle sind Jugendliche aus ganz Deutschland. Ziel ist es, in fünf Kategorien die schnellsten, kreativsten und innovativsten solarbetriebenen Modellautos zu küren. Im Rennen um das schnellste Fahrzeug treten zwei Altersklassen auf einer 10 Meter langen und schnurgeraden Rennbahn an. Zusätzlich gilt es, einen Rundkurs in Form einer großen Acht mit Führungsrille zu absolvieren. Vorgeschrieben sind die Größe der Fahrzeuge und die verwendeten Materialien wie in diesem Jahr etwa Pappe.
In der sogenannten Kreativklasse gibt es ein Jahres-Motto. 2023 lautet es: „Energiewende in meiner Region“. Da besteht die Aufgabe darin, eine solarbetrieben Installation umzusetzen. Eine Jury bewertet die entsprechende Umsetzung und die handwerkliche Gestaltung. Alle Beteiligten erstellen außerdem ein Info-Poster, an dem sie die Besonderheiten ihrer Fahrzeuge / Objekte erläutern, um sich auf dem Parkett der Präsentationen vor einem Publikum zu üben.
Die Meisterschaft organisiert der gemeinnützige Verein SolarMobil Deutschland. Der Verein existiert seit 2018 auf Initiative von MINT-Lehrkräften und Privatpersonen, um Kinder, Jugendliche und schulische Institutionen an die zukunftsweisende und nachhaltige Technologie der Solartechnik heranzuführen.
Die Veranstaltung beginnt um 10:30 Uhr. Der Standard-Eintritt in die DASA kostet 6 EUR, eine Familienkarte ist für 9 EUR zu haben.
Infoveranstaltung zu Photovoltaik-Anlagen im Bürgerhaus Dorstfeld (PM)
Rund um die Photovoltaik-Anlage geht es bei einer Infoveranstaltung am Freitag, 15. September, 16.30 bis 18 Uhr im Bürgerhaus Dorstfeld (Vogelpothsweg 15). Was kostet eine PV-Anlage und wann lohnt sie sich wirklich? Kann der auf dem eigenen Dach produzierte Strom selbst genutzt werden, oder muss er ins städtische Netz eingespeist werden? Welche bau- und denkmalrechtlichen Fragen müssen vorher geklärt werden?
Auf diese und weitere Fragen gibt es Antworten vom Dorstfelder Solarexperten Horst Wessel. Der Eintritt ist frei. Bitte anmelden unter suprastadt@fh-dortmund.de. Eine Veranstaltung der „Klimanachbarschaft Dorstfeld“ im Forschungsprojekt „SuPraStadt“. SuPraStadt ist ein gemeinsames Projekt der Stadt Dortmund (Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates) und der Fachhochschule Dortmund (Fachbereich für Angewandte Sozialwissenschaften).
Veranstaltung „Gebäudeenergiegesetz“ mit Schwerpunkt Heizungsbau, Wärmeplanung, Kosten etc. (PM IGM Metall Ruhr Mitte)
Der Ausschuss für Außerbetriebliche Gewerkschaftsarbeit (AGA) der IG Metall Ruhrgebiet Mitte lädt alle Interessierten am Donnerstag, den 19.10.23 um 16.00 Uhr, zu einer Veranstaltung zum „Gebäudeenergiegesetz“ mit Schwerpunkt Heizungsbau, Wärmeplanung, Kosten etc. ein. Als Referent steht uns Thomas Zwingmann von der Verbraucherzentrale NRW zur Verfügung. Veranstaltungsort ist das TKSE InfoCenter, Oesterholzstr. 125, 44145 Dortmund.
Premiere für neue gemeinsame Veranstaltungsreihe der Kreishandwerkerschaft und der FernUniversität – Wissenschaft, Handwerk, Wirtschaft und Verwaltung diskutierten Auswirkungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes auf Energiemarkt und Verbraucher (PM)
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, stand am 2. November im Mittelpunkt der neuen Veranstaltungsreihe „Wissenschaft und Handwerk informieren“, die erstmals gemeinsam von der FernUniversität in Hagen und der Kreishandwerkerschaft Dortmund Hagen Lünen durchgeführt wurde. Die Direktorin der FernUniversität Prof. Dr. Ada Pellert und der Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Sebastian Baranowski konnten mehr als 150 Gäste in den Räumlichkeiten der FernUniversität begrüßen, darunter vor allem Hauseigentümer, die Fragen zur Umsetzung des GEG beantwortet haben wollten.
Hochkarätig besetztes Podium
Im Mittelpunkt der dreistündigen Veranstaltung stand eine Podiumsdiskussion, bei der, moderiert von Felix Tusche (Radio Hagen), sowohl Vertreter der Wissenschaft als auch des Handwerks, des Energieversorgungsunternehmens Enervie sowie des Umweltamts Hagen zu Wort kamen. Von Seiten der Kreishandwerkerschaft waren die beiden Kreishandwerksmeister Christian Sprenger und Bernd Marquardt im Podium vertreten sowie die Obermeisterin der Dachdecker-Innung Hagen Stefanie Bock.
Als Vertreter der Wissenschaft hatten die Veranstalter Prof. Dr. Bernhard Kreße von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen sowie Dr. Daniel Gerbaulet von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft gewinnen können. Erik Höhne, Vorstandssprecher der Enervie Gruppe und Thomas Köhler, Leiter des Umweltamtes Hagen machten die Runde komplett.
Viele Fragen aus der Umsetzungspraxis
Zentrales Thema der Diskussion waren die Auswirkungen des Gesetzes sowohl auf Gebäude als auch auf den Energiemarkt. Auf besonderes Interesse der Hauseigentümer stießen Fragen danach, welche neuen Anforderungen an bestehende Gebäude gestellt werden und welche Anpassungen oder Renovierungen erforderlich sind.
Gleichzeitig ging es darum, Fragen nach der kommunalen Wärmeplanung zu klären und welche neuen Anforderungen sich daraus für Heizungsanlagen ergeben. In diesem Zusammenhang wurden auch Unterstützungen und staatlichen Förderprogramme für Eigentümerinnen und Eigentümern thematisiert sowie Auswirkungen auf Mieterinnen und Mieter bei geplanten Modernisierungen.
Vertreter aller Seiten rieten den Zuhörerinnen und Zuhörern in der anschließenden Fragerunde dazu, nicht voreilig zu handeln, sondern die Entwicklungen zunächst abzuwarten, zumal kommunale Planungen noch nicht abgeschlossen seien und Bestands- und Übergangsregelungen existierten. Gleichzeitig riet das Handwerk dazu, Planungen individuell und ganzheitlich ausgerichtet an den Zuständen der Immobilien und Bedürfnissen der Bewohner vorzunehmen, um Maßnahmen passgenau und kosteneffizient durchzuführen. Beratungen, insbesondere durch Fachbetriebe des Handwerks, seien dazu notwendig. Das Handwerk der Region stehe dazu gern zur Verfügung.
Zum Netzwerken eingeladen
Im zweiten Teil der Veranstaltung hatten alle Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, an eigens aufgebauten Informationsständen mit den Vertretern von Energieversorgern, Wissenschaft, Innungen, Start-ups und Wohnungsgesellschaften ins Gespräch zu kommen. Hier, wie bei einem Imbiss im Nachgang der Veranstaltung bestand Gelegenheit, sich gegenseitig auszutauschen und miteinander ins Gespräch zu kommen. Die Kreishandwerkerschaft Dortmund Hagen Lünen und die FernUniversität plädierten nach der Veranstaltung dafür, das Format der Gesprächsreihe fortzusetzen.
EU City Mission legt sich auf Schwerpunkt Wärmewende fest (PM)
Die EU-Mission „100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030“ ist eine von fünf Missionen im EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizont Europa“. Insgesamt 377 Städte aus ganz Europa hatten sich beworben, 100 Städte wurden für die Teilnahme ausgewählt, darunter neun deutsche Städte. Neben Aachen und Münster ist in NRW auch Dortmund dabei. Im Rahmen der EU-Mission sollen die ausgewählten Städte beim Erreichen der Klimaneutralität von Land, Bund und EU unterstützt werden.
In mehreren Workshops mit Stadtgesellschaft, Experten, Stadttöchtern und Fachämtern über die Klimaschutzstrategien in Dortmund wurde die Wärmewende als größter Hebel für die CO2-Reduktion identifiziert, auf die die Stadtverwaltung einen Einfluss hat und mögliche neue Maßnahmen benannt. Darauf soll nun der Schwerpunkt gelegt werden.
Oberbürgermeister Thomas Westphal begründete diesen wichtigen Schritt: „Ich danke den Beteiligten für die intensive Diskussion in den letzten Monaten. Wir sind in Dortmund schon in der Praxis gewesen, als in Berlin noch Theorie debattiert wurde. Wir haben schon in das neue Nahwärmenetz investiert und wollen das auch weiter machen. Unsere Planungen gehen auch da längst einen Schritt weiter, da wir in Dortmund Energie und Wärme immer als ein Thema gesehen haben. Deswegen ist es richtig, dass wir diesen Schwerpunkt jetzt klar fortsetzen. Jetzt geht es um das Anpacken und Machen. Wichtig ist mir dabei, dass wir die Menschen und Unternehmen in dieser Stadt dabei mitnehmen. Die Wärmewende wird nur gelingen, wenn wir Verlässlichkeit und Vertrauen schaffen.“
Ziel ist es nun, dass konkrete Projekte der Wärmewende in einer klaren Prozesstruktur erstellt werden, welche einerseits in die Vereinbarungen mit Land, Bund und EU mit einfließen und andererseits Unterstützung im Rahmen der EU-Mission erfahren können. So soll die EU-Mission den Klimaschutz und Investitionen in Dortmund insgesamt voranbringen.
Dortmunder*innen haben ihren Treibhausgas-Ausstoß deutlich reduziert Corona-Pandemie half bei der Bilanz (PM)
Dortmund hat seinen Treibhausgas-Ausstoß seit 1990 um 41 Prozent reduziert.Jetzt konnte die Treibhausgas-Bilanz für 2020 abschließend ermittelt werden. Demnach wurde das Ziel sogar übertroffen, den Treibhausgas-Ausstoß in der Stadt um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Allerdings haben hier Auswirkungen der Corona-Pandemie eine Rolle gespielt: Die Lockdowns führten in dieser Zeit zum Beispiel zu einem deutlichen Einschnitt beim Kfz-Verkehr auf den Straßen.
Handlungsprogramm Klimaschutz
Die Stadt Dortmund hatte sich 2011 mit dem Handlungsprogramm Klimaschutz das Ziel gesetzt, ihre Emissionen beim Treibhausgas bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent im Vergleich zum Stand von 1990 zu reduzieren. Alle zwei Jahre ermittelt das Umweltamt seitdem, ob die Stadt ihrem Ziel näherkommt. Weil viele relevante Datensätze teils erst Jahre nach dem Bezugsjahr zur Verfügung stehen, kann die Bilanz nur mit erheblichem zeitlichem Versatz erstellt werden.
Weil die statistisch außerordentliche Einsparung im Jahr 2020 auf Pandemie-Effekte zurückzuführen ist, bietet sich ein Vergleich mit dem Bilanz-Wert von 2019 an, bei dem nur eine Reduktion von 35 Prozent erreicht werden konnte. Ob die Corona-Effekte nachhaltig sind, kann erst anhand der Bilanz 2021/2022 bewertet werden.
Dortmund steht im Landesvergleich gut da
Treibhausgase wirken unterschiedlich. Methan ist zum Beispiel ca. 25 Mal schädlicher als CO2. Methan verbleibt jedoch nur 12 Jahre in der Atmosphäre. CO2 hingegen wirkt dort bis zu 500 Jahre. Um die Treibhausgaswirkung vergleichen zu können, wird daher mit sogenannten CO2-Äquivalenten (CO2eq) gerechnet.
Die einwohnerbezogenen THG-Emissionen in der Stadt Dortmund liegen im Jahr 2020 mit 5,7 Tonnen CO2eq deutlich unter den vergleichbaren Emissionen der Metropole Ruhr (13,9 Tonnen CO2eq), des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (10,3 Tonnen CO2eq) sowie der Bundesrepublik Deutschland (7,3 Tonnen CO2eq).
Prozentual entfallen die meisten THG-Emissionen (38 Prozent) auf die lokale Wirtschaft, 33 Prozent auf private Haushalte und 29 Prozent auf den Verkehr. Die kommunale Verwaltung spielt mit einem Anteil von weniger als zwei Prozent nur eine untergeordnete Rolle. Inklusive des Fuhrparks hat die Stadtverwaltung ihre Emissionen zwischen 2012 und 2020 um 28 Prozent reduziert.
Privathaushalte verbrauchen immer weniger Energie
Der Energieverbrauch der Privathaushalte ist nach wie vor rückläufig. Im Jahr 2020 lag er sechs Prozent unterhalb des Wertes von 2012. Gleichzeitig stieg die Zahl der Einwohner*innen in Dortmund um drei Prozent an, und auch die Wohnfläche je Einwohner*in wurde größer.
Die Treibhausgas-Emissionen des Verkehrssektors bewegen sich zwischen 2012 und 2019 auf etwa gleichem Niveau. Für das Jahr 2020 ist ein Rückgang um sieben Prozent zu verzeichnen. Dieser deutliche Einbruch während der Corona-Pandemie ist in erster Linie auf reduzierte PKW-Fahrten (z.B. eingesparte Arbeitswege) zurückzuführen.
Die installierte Leistung erneuerbarer Energiesysteme in Dortmund hat deutlich Fahrt aufgenommen. Sie konnte von 58 Megawatt (MW) im Jahr 2012 auf 89 MW im Jahr 2020 gesteigert werden, also um rund 53 Prozent. 2021 wurden dann schon 97 MW erreicht. Mit Abstand am meisten dazu beigetragen hat der Zubau von Photovoltaikanlagen auf Dächern.
Wie geht es mit der Bilanzierung weiter?
Die Stadtspitze hat die Dortmunder Treibhausgas-Bilanz jetzt zur Kenntnis genommen und an die politischen Gremien weitergeleitet.
Um die Dortmunder Bemühungen um den Klimaschutz besser steuern zu können, arbeitet das Umweltamt derzeit an einem Verfahren, mit dem sich die Zahlen früher ermitteln lassen. So könnten auf Basis qualifizierter Schätzungen jährlich vorläufige Bilanzen erstellt werden.
Die Stadt Dortmund arbeitet darüber hinaus kontinuierlich am Handlungsprogramm Klima-Luft 2030. Anfang 2024 wird zudem vorgestellt, wie das Handlungsprogramm an die aktuellen Klimaziele der Stadt Dortmund angepasst werden kann. Ein Gutachten hatte dazu Empfehlungen zusammengestellt.
Balkonkraftwerke liefern umweltfreundlichen Sonnenstrom für die eigene Wohnung – neues Förderprogramm der Stadt startet am 29. November (PM)
Sonnenstrom vom eigenen Balkon lässt die Energierechnung schrumpfen – und schont das Klima. Ein neues Programm der Stadt unterstützt Mieter*innen und Eigentümer*innen jetzt bei der Anschaffung der kleinen Solarkraftwerke.
Kleine Photovoltaikanlagen, die auf dem Balkon oder der Terrasse Sonnenstrom für den eigenen Haushalt produzieren, sind beliebt. Weil sie in vorhandene Steckdosen eingesteckt werden, heißen diese Module auch Stecksolargeräte. Sie liefern Energie für elektronische Geräte in der eigenen Wohnung, indem der erzeugte Strom mittels Wechselrichter zur Verfügung gestellt wird. Auf diese Weise reduziert sich die Stromrechnung. Reicht der Solarstrom für den Betrieb von Kaffeemaschine, Fernseher oder Spülmaschine nicht aus, fließt einfach der Strom des Energieversorgers aus dem Netz dazu. Ab dem 29. November, 8 Uhr, können Verbraucher*innen eine Förderung für Stecksolargeräte beantragen.
Wer kann sich bewerben?
Das Fördervolumen des Programms beläuft sich auf insgesamt 200.000 Euro und wird vom Haushalt der Stadt Dortmund finanziert. Die reguläre Förderung beträgt 50 Prozent der Kosten des Geräts bzw. maximal 500 Euro. Förderfähig sind neue Steckersolargeräte einschließlich Wechselrichter, Anschlusskabel und Montagehalterung.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Mieter*innen, Erbbauberechtigte oder Eigentümer*innen von Wohnungen oder Gebäuden innerhalb des Stadtgebietes von Dortmund sind. Das Steckersolargerät darf noch nicht beschafft worden sein.
Sozialbonus mit 95 Prozent Förderung
Das Förderpaket ist insbesondere auch für Empfänger*innen von einkommensabhängigen Transferleistungen reserviert. Der Zuschuss beträgt hier 95 Prozent der förderfähigen Kosten für ein Steckersolargerät bzw. maximal 950 Euro. Zu einkommensabhängigen Transferleistungen gehören im Sinne der Förderrichtlinie
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (Bürgergeld),
dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII),
dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie
der Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (KIZ),
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder BAföG.
Unterlagen einfach per Mail oder Post schicken
Sobald das Förderprogramm startet, können Bürger*innen per Mail die Förderantrage inklusive aller vollständigen Unterlagen an dlze@stadtdo.de senden. Alternativ können sie den Förderantrag auch per Post an das Umweltamt (Stadt Dortmund – Umweltamt, 60/5-3, Brückstraße 45, 44122 Dortmund) schicken. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseinganges (inklusive der vollständigen Unterlagen) bearbeitet. Daher empfiehlt das Umweltamt, zum Start des Programms die benötigten Unterlagen für den Antrag vorzubereiten. Der Förderantrag selbst wird am 29. November online gestellt und im Umweltamt ausgelegt. Förderanträge und Unterlagen werden erst ab diesem Tag angenommen.
Folgende Dokumente sind erforderlich:
Antragsformular – ausgefüllt und unterschrieben
Angebot für ein Steckersolargerät inkl. Montagehalterung und Kostenschätzung der einzelnen Positionen sowie Produktdatenblättern, aus denen Erzeugungsleistung und CE-Kennzeichnung ersichtlich sind
bei Mietverhältnissen: schriftliche Erlaubnis des*der Vermieters*in (eine formlose Erlaubnis ist ausreichend, auf der Internetseite des Förderprogramms wird ein Vordruck bereitgestellt, der verwendet werden kann)
eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung
bei Beantragung des Sozialbonus zusätzlich: aktueller Bewilligungsbescheid
Förderung für Dortmunder*innen als Beitrag zur Energiewende
Durch das Förderprogramm unterstützt die Stadt Dortmunder Bürger*innen, einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Hierbei sind Mieter*innen genauso angesprochen wie Eigenheimbesitzer*innen. Mieter*innen müssen lediglich bedenken, dass sie die Erlaubnis des*der Vermieters*in für die Aufstellung benötigen.
Steckersolargeräte verringern effektiv den CO2-Ausstoß, da sie direkt aus dem Sonnenlicht einen Teil der benötigten Energie für Haus oder Wohnung bereitstellen.
Mehr Infos zum Thema Balkonsolar gibt es Umweltamts.
Weiterführende Informationen zu den weiteren Förderprogrammen der Stadt Dortmund finden Sie auf den Seiten des Umweltamts.
Ansprechpartnerin: dlze – Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz, Pia Rathke, 0231 50-26580, lze@stadtdo.de
Großer Zuspruch – Förderprogramm Steckersolargeräte wahrscheinlich ausgeschöpft (PM Stadt Dortmund)
Das Umweltamt pausiert vorübergehend die Annahme neuer Anträge für Steckersolargeräte-Förderung aufgrund über 1.200 Anfragen. Bis 26. Januar sind noch Anmeldungen möglich.
Die hohe Resonanz auf das Förderprogramm für Steckersolargeräte freut das Umweltamt: mehr als 1.200 Anträge eingegangen. Deshalb setzt das Umweltamt das Programm vorerst aus.
Warum ein Stopp erforderlich ist
Das Umweltamt geht aufgrund der hohen Anzahl eingegangener Anträge davon aus, dass der Fördertopf mit den vorliegenden Anträgen bereits ausgeschöpft ist. Erst eine genaue Prüfung wird zeigen, ob die Vermutung richtig ist. Aufgrund der über 1.200 Zusendungen wird dies noch etwas dauern.
Neue Anträge können noch bis Freitag, 26. Januar eingereicht werden. Diese sollten inklusive aller Anhänge in einer E-Mail und die Anhänge als PDF-Dateien an dlze@stadtdo.de gesendet werden. Sowohl postalisch als auch per E-Mail eingereichte Anträge werden gleichwertig behandelt. Anträge, die nach dem genannten Datum eingehen, finden keine Berücksichtigung mehr.
Rückmeldung und Bearbeitung von Förderanträgen
Viele der 1.200 Anträge sind jedoch unvollständig und können deshalb nicht berücksichtigt werden. Deshalb ist es wichtig schnellstmöglich fehlende Unterlagen nachzureichen. Das geht auch noch nach dem 26. Januar. Zur erleichterten Zuordnung wird empfohlen, einen Hinweis zum Datum der ursprünglichen E-Mail oder der Postsendung des Förderantrags beizufügen. Das Umweltamt informiert die Betroffenen über die Lücken. Für die Bearbeitung gilt das Datum des Antrags.
Sollte sich nach Prüfung aller Anträge ergeben, dass noch Gelder verfügbar sind, wird die Antragstellung wieder möglich gemacht. Informationen dazu werden über Pressemitteilungen und auf der Internetseite der Stadt Dortmund veröffentlicht.
Gutachten empfiehlt der Stadt Dortmund Tempo bei der Reduktion von Treibhausgas Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 soll angepasst werden (PM)
Der Ausstoß von Treibhausgas soll auf Null sinken – in Dortmund schon bis zum Jahr 2035. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen viele der bereits beschlossenen Maßnahmen beschleunigt werden, so ein Gutachten im Auftrag des Umweltamtes.
Im Jahr 2021 hat die Stadt Dortmund das Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 verabschiedet und damit die Weichen für die nächste Dekade gestellt. Das ehrgeizige Ziel lautet, die Treibhausgas (THG)-Emissionen bis zum Jahr 2035 auf nahezu Null zu senken. Das bedeutet: Der Ausbau erneuerbarer Energien muss schneller gehen, auch in punkto Energieeffizienz braucht es mehr Tempo. Ein Gutachten kommt nun zu dem Ergebnis, dass die Stadt ihren Energiebedarf im Jahr 2035, rein technisch betrachtet, nahezu vollständig lokal erzeugt decken kann. Sie hätte die THG-Neutralität damit annähernd erreicht.
Bilanzierungmethode erschwert das Erreichen des Ziels
Tatsächlich werden die THG-Emissionen allerdings nur um 86 Prozent sinken. Der Grund liegt in der Bilanzierungsmethodik: Die Stadt Dortmund berechnet ihre Treibhausgas-Emissionen mit dem „Klimaschutzplaner“, so wie die anderen Kommunen der Metropole Ruhr auch. Dabei werden als Eingangsdaten die sogenannten Emissionskennwerte berücksichtigt. Da der Bund die Treibhausgasneutralität erst für das Jahr 2045 anstrebt und sich dies in den Emissionskennwerten widerspiegelt, kann Dortmund rein rechnerisch die Null-Emissionen im Jahr 2035 nicht erreichen.
Dennoch möchte die Stadt so nah wie möglich an die Null herankommen, also die vorhandenen Energieeffizienzpotentiale ausschöpfen und zum Beispiel den Zubau an Erneuerbaren Energien optimieren. Die Stadt unternimmt erhebliche Anstrengungen für den Klimaschutz in allen Bereichen, auf die sie Einfluss hat.
Stadt erhöht das Tempo
Um dem Klimaziel möglichst nah zu kommen, hat die Verwaltung wesentliche Maßnahmen zeitlich nach vorne gezogen. So wird bereits intensiv daran gearbeitet, klimaneutrale Baustandards für kommunale Immobilien festzulegen. Vorbildlich unterwegs ist Dortmund auch in der kommunalen Wärmeplanung: Die Grundlage dafür, ein Energienutzungsplan, ist bereits in Arbeit.
Zusätzlich sollen die Indikatoren geschärft werden, mit denen die Wirksamkeit jeder Maßnahme in den verschiedenen Handlungsfeldern besser nachvollzogen werden kann.
Der ausführliche Bericht des Gutachterbüros ist jetzt auf dem Weg in die politischen Gremien.
Veranstaltung zum Gebäudeenergiegesetz (PM Attac)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Sozialer Sprengstoff oder Element der Energiewende?
Montag, 15. April, 19:00 Uhr
Auslandsgesellschaft, Steinstr. 48 (Auch online-Teilnahme möglich)
Referent: Eckhard Althaus, Diplom-Physiker, auf Einladung von DGB und Attac
Ob als Mieter oder Hausbesitzer – alle betrifft das neue Gebäudeenergiegesetz. Die drohende Klimakatastrophe erfordert radikale Maßnahmen in allen Lebensbereichen. Das betrifft auch die Art und Weise wie unsere Gebäude beheizt werden. Unmittelbare Wirkung hat das Gesetz zunächst auf neu zu errichtende Gebäude, nach und nach wird aber auch in Bestandsgebäuden die Verbrennung von Gas, Öl oder Kohle aufhören müssen. Auf Mieter kommen anteilige Kosten für die Umstellung der Heizungen zu. Eigentümer von Gebäuden müssen künftige Investitionen planen.
Der Vortrag wird die Bedeutung des GEG für die Reduktion von Treibhausgasen behandeln, ebenso aber auch den Konflikt um bezahlbares Wohnen beleuchten. Schließlich klagen jetzt schon viele Menschen über wachsende Energiekosten. Es wird einen Überblick über die verschiedenen im Gesetz verankerten Heizungssysteme geben.
Der Referent, Eckhard Althaus ist Diplom-Physiker. Er befasst sich schon seit vielen Jahren mit Energietechnik und Energiepolitik.
Er ist aktiv in der Attac-Regionalgruppe Dortmund und gehört verschiedenen Organisationen an wie z. B. dem Bündnis DEW kommunal, das sich für die vollständige Kommunalisierung der Dortmunder Energieversorgung einsetzt.
Wer online teilnehmen möchte, erhält den Link unter Strucksberg[ät]posteo.de Bitte mit vollem Namen und Anschrift anmelden. Die Daten benötigt das DGB-Bildungswerk zur Unterstützung der Veranstaltung; sie werden nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben.
Antragsrekord beim Dortmunder Förderprogramm für Steckersolar-Geräte: Erfolg für den Klimaschutz – Antragsteller*innen brauchen Geduld (PM Umweltamt)
Mehr als 1.100 Anträge zum Förderprogramm für Steckersolar-Geräte für Balkone gingen seit dem Start des Programms im Umweltamt ein. Wer einen Antrag gestellt hat, braucht deshalb noch Geduld.
Das Umweltamt der Stadt Dortmund arbeitet derzeit daran, einen Berg von Anträgen und Anfragen abzutragen. Seit Beginn der Förderung im November 2023 gingen rund 1.100 Anträge ein. Das ist ein Rekord, den bislang noch kein Förderprogramm des Umweltamtes erreicht hat. Längst gibt es daher einen Antragsstopp.
Erfolg und Herausforderung zugleich
„Die überwältigende Anzahl von Anträgen für die kleinen Balkonkraftwerke zeigt, dass das die Dortmunder*innen definitiv bereit sind, sich aktiv am Klimaschutz zu beteiligen“, sagt Nathalie Hübner, Leiterin des Dienstleistungszentrums Energieeffizienz und Klimaschutz (dlze) im Dortmunder Umweltamt, das das Förderprogramm koordiniert. „Das Programm hat Breitenwirkung und ist ein Riesenerfolg. Zugleich aber erhöht genau das den Aufwand und bedeutet eine enorme Herausforderung. Das ist ein bisschen wie die Kehrseite des Erfolgs.“
Fast 400 Anträge wurden bewilligt, mehr als 2.000 E-Mails mit Anträgen, Nachreichungen und Änderungen konnte das Team bearbeiten. Mit viel Engagement kümmern sich insgesamt drei Mitarbeitende um die Förderprogramme im Umweltamt, allein zwei davon bearbeiten ausschließlich die Anträge für die Steckersolar-Geräte. Daneben laufen zurzeit im Umweltamt noch Programme für Geothermie, Dachbegrünung und Entsiegelung sowie für Photovoltaik auf Vereinsgebäuden.
Umweltamt bedauert lange Wartezeiten und bittet um Verständnis
Das Umweltamt bittet die Dortmunder*innen weiterhin um Geduld, bedauert die entstandenen Unannehmlichkeiten und bedankt sich für die bisherige Nachsicht. Obwohl kontinuierlich Anträge bewilligt werden, kann es sein, dass einige erst am Ende des Jahres erfahren, ob sie dabei sind.
Aus den Erfahrungen mit der Abwicklung dieses Förderprogramms sind wichtige Lehren gezogen worden. Eine zentrale Erkenntnis: Sehr viele Anträge waren und sind unvollständig. Sie müssen daher in der Reihenfolge weiter nach hinten rücken, weil zunächst immer Nachforderungen per E-Mail angefragt werden müssen und dann auf die Unterlagen der Antragsteller*innen gewartet werden muss. Das verlängert des Gesamtprozess und Anträge, die von Anfang an vollständig sind, werden gemäß den Förderbedingungen vorgezogen.
Antragsteller*innen brauchen weiterhin Geduld
Jede neue Nachfrage trägt allerdings dazu bei, dass sich die Wartezeit für alle weiter verlängert. Viele Bürger*innen müssen aufgrund der hohen Antragszahlen und Nachfragen ohnehin schon lange Wartezeiten in Kauf nehmen.
Noch ist nicht klar, wann der Fördertopf von 250.000 Euro ausgeschöpft sein wird, weil die Anträge sehr individuell ausfallen, die Summen also auch unterschiedlich hoch sind. Da sich aber die Investitionskosten für Steckersolargeräte im Laufe der Zeit mehrfach vergünstigt haben, werden am Ende mehr Dortmunder*innen vom Fördertopf profitieren können. Beim Kauf eines Steckersolar-Gerätes können 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten (maximal jedoch 500,00 Euro brutto) erstattet werden. Für Personen, die einkommensabhängige Transferleistungen empfangen, ist der Zuschuss mit 95 Prozent (maximal 950,00 Euro brutto) nochmal deutlich höher.
Künftige Förderprogramme werden digitalisiert
Künftig sollen Förderprogramme komplett digital abgewickelt werden. Mit einem digitalen Assistenten, einem ausgefeilten Kontaktformular mit Hilfestellungen, soll die Kommunikation schneller werden. Eine Software im Hintergrund mit Pflichtfeldern für den Upload von Unterlagen soll sicherstellen, dass ausschließlich vollständige Anträge abgesendet und eingereicht werden können. Die Bearbeitung wird so effizienter, die Wartezeit kürzer.
Das Förderprogramm für die kleinen Balkonsolarkraftwerke wird davon nicht mehr profitieren können. Es muss weiter nach dem herkömmlichen manuellen Verfahren bearbeitet werden. Doch schon das kommende Programm, eine Förderung der Nutzung von Photovoltaikanlagen für Privathaushalte, soll digitalisiert und möglichst noch in diesem Jahr an den Start gehen. Die Vorbereitungen dafür laufen bereits.
Alle wichtigen Infos zum Förderprogramm für Steckersolar-Geräte auf einen Blick: https://www.dortmund.de/themen/foerderungen/foerderprogramme/foerderung-fuer-steckersolargeraete/
Haus & Grund Dortmund kritisiert Kürzung der Förderung für Energieberatungen: Fördersätze für Energieberatungen für Wohngebäude (EBW) drastisch gekürzt (PM)
Der Eigentümerverband Haus & Grund Dortmund kritisiert die jüngst vom Bundeswirtschaftsministerium beschlossene Kürzung der Förderung für Energieberatungen scharf. Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Bach hebt hervor, dass die politisch gewollte Energiewende enorme finanzielle Mittel erfordert, über deren Ausmaß jedoch seitens der Regierung nie offen gesprochen wird. Stattdessen würden nun erneut Kosten auf die Eigentümer abgewälzt. „Auf diese Weise wird man die Klimaneutralität nicht erreichen können“, so Bach.
Zum Hintergrund: Am 7. August 2024 wurden die Fördersätze für Energieberatungen für Wohngebäude (EBW) drastisch gekürzt. Anstelle der bisherigen 80 Prozent werden ab sofort nur noch 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten übernommen. Zudem wurde die maximale Förderhöhe halbiert: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegt sie nun bei 650 Euro statt zuvor 1.300 Euro. Bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten bei 850 Euro statt bisher 1.700 Euro. Ein zusätzlicher Zuschuss von bis zu 250 Euro wird gewährt, wenn der Energieberater oder die Energieberaterin den individuellen Sanierungsfahrplan in einer Wohnungseigentümerversammlung vorstellt.
Die Nachfrage nach dem Förderprogramm ist groß. Allein bis Juli 2024 wurden 80.000 Anträge auf Energieberatungen in Wohngebäuden gestellt – ein neuer Höchststand, wie das Ministerium erst kürzlich meldete. Um das Programm fortführen zu können, sei eine Kürzung des Zuschusses notwendig, so die offizielle Begründung.
„Die Regierung hat aus ihren Fehlern, plötzliche Förderstopps zu verhängen und Förderprogramme kurzfristig anzupassen, nichts gelernt. Denn wieder einmal kommt die Kürzung über Nacht. Das Vertrauen der Eigentümerinnen und Eigentümer ist erschüttert, weil es keine Verlässlichkeit mehr gibt“, kritisiert Bach. „Die Regierung fordert von den Eigentümerinnen und Eigentümern, ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten, lässt sie jedoch gleichzeitig mit den steigenden Kosten allein. Diese Kürzung ist ein fatales Signal und wird das Erreichen der angestrebten Klimaneutralität weiter erheblich erschweren.“
Haus & Grund Dortmund fordert daher, die Kürzung der Fördermittel rückgängig zu machen und stattdessen langfristige, verlässliche Förderstrukturen zu schaffen. Nur so können Eigentümerinnen und Eigentümer effektiv dabei unterstützt werden, notwendige Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen und einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Weitere Informationen:
http://www.hausundgrund-dortmund.de
Praxisnahe Tipps bei kostenlose Vorträgen zu energetischer Sanierung (PM)
Die Stadt Dortmund, die Verbraucherzentrale NRW und das Energiesparhaus Ruhr bieten ab Oktober kostenlose Online-Vorträge an. Haus- und Wohnungseigentümer*innen sowie Mieter*innen erhalten praxisnahe Tipps zur energetischen Sanierung und Fördermöglichkeiten.
In Zusammenarbeit mit der Stadt Dortmund und der Verbraucherzentrale NRW bietet die Initiative Energiesparhaus Ruhr eine neue Vortragsreihe zu Themen rund um energetische Sanierung an. Die Vorträge richten sich an Haus- und Wohnungseigentümer*innen sowie Mieter*innen und bieten wertvolle Informationen zu Einsparmöglichkeiten durch Sanierungen – und das kostenlos sowie online.
Rund 28 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland entfallen laut Umweltbundesamt auf das Beheizen von Gebäuden. Mehr als jedes dritte Gebäude in der Metropole Ruhr ist sanierungsbedürftig, wodurch ungenutzte Energie verloren geht. Hier setzt die Vortragsreihe des Energiesparhauses Ruhr an und unterstützt Bürger*innen mit praktischen Tipps zur Sanierung, von Fördermitteln bis hin zu „Do it yourself“-Methoden.
Die nächsten Termine sind:
Mittwoch, 23. Oktober: „Fördermitteldschungel – den Überblick behalten“
Mittwoch, 30. Oktober: „Dämmung selbst gemacht“
Die Teilnahme an den Vorträgen ist kostenlos. Sie finden mittwochs von 18 bis 20 Uhr über die Videokonferenz-Plattform Zoom statt. Interessierte können sich online unter https://energiesparhaus.ruhr/veranstaltungen anmelden und erhalten dort auch die Zugangsdaten.
Parallel zu den Vorträgen bietet die Verbraucherzentrale NRW ihr Beratungsprogramm „Energie kompakt“ an. Hier gibt es wöchentlich detaillierte Beratungen zu Wärmepumpen, Heizungstausch, Photovoltaik und energetischer Sanierung. Das Programm ist ebenfalls kostenlos und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.
Zusätzlich ergänzt die Stadt Dortmund die Angebote durch die Vortragsreihe „Klima und Energie“. Bis Ende des Jahres erhalten Bürger*innen hier Infos zu Wärmepumpen, klimafreundlichem Sanieren und barrierefreier Modernisierung. Weitere Informationen zu den Vorträgen und Anmeldung finden sich auf der Website des Energiesparhauses Ruhr und unter http://www.dortmund.de/dlze.
Wege zum Klimaschutzziel: Stadt Dortmund möchte energetische Beratung in fünf Modellquartieren (PM)
Die energetische Quartiersberatung in Westerfilde und Bodelschwingh wird fortgeführt, während die Stadt Dortmund vier weitere Modellquartiere zur energetischen Beratung von Privateigentümer*innen ausgewählt hat.
Die Stadt plant, durch diese Quartiersberatungen Erfahrungen zu sammeln und Modellbeispiele zu schaffen, um stadtweit die Sanierung des privaten Gebäudebestands zu fördern. Die Bestandsanalyse für den kommenden Energienutzungsplan (ENP) zeigt: Die Sanierung dieser Immobilien ist entscheidend, um die Klimaschutzziele der Stadt zu erreichen.
Sanierungen sind wichtig auf dem Weg zum Klimaschutzziel
Der Energienutzungsplan (ENP) ist als Teil des Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 der Stadt Dortmund einer der wichtigsten Bausteine, um die Energiewende in Dortmund voranzutreiben. Zudem bildet der ENP die Grundlage für die verpflichtende Kommunale Wärmeplanung.
Das Amt für Stadterneuerung hat Impulse aus der Politik aufgegriffen und vier Quartiere für die modellhafte Entwicklung und Umsetzung integrierter Konzepte zur aufsuchenden energetischen Quartiersberatung ausgewählt. Der Prozess knüpft an die bereits etablierte Quartiersberatung in Westerfilde und Bodelschwingh an. Diese soll fortgeführt werden und zur Weiterentwicklung des Stadterneuerungsgebiets in Richtung eines „Integrierten Klimaquartiers Westerfilde“ beitragen.
Private Eigentümer*innen stehen im Fokus
Das Modellprojekt richtet sich an private Eigentümer*innen von Einfamilienhäusern und private Vermieter*innen sowie an verschiedene gewerbliche Strukturen. Es zielt auf Quartiere ab, die keine Fernwärmeversorgung haben oder nur ein begrenztes Ausbaupotential dafür bieten, während das CO₂-Einsparpotential möglichst hoch ist.
Die energetische Quartiersberatung wird in enger Abstimmung mit dem Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz (dlze) erfolgen und dessen Leistungen ergänzen. Sie soll dort ansetzen, wo aufsuchende, proaktive Beratung und Vor-Ort-Strukturen Sinn ergeben und benötigt werden.
Langfristig sollen die Erkenntnisse und Konzepte stadtweit angewandt werden. Dazu wird jedem Modellquartier ein Portfolio ähnlicher Quartiere zugeordnet, für die eine Übertragbarkeit der Ergebnisse erwartet wird.
Gemeinsame Auswahl mit Akteur*innen
Die Auswahl der Quartiere erfolgt auf Grundlage mehrerer Daten, unter anderem aus dem ENP. Vertreter*innen aus Politik, Wohnungswirtschaft, Energieversorgung und der Zivilgesellschaft werden gemeinsam über die finale Auswahl der Modellquartiere entscheiden. Ein entsprechender Vorschlag der Verwaltung mit Grobkonzepten und Leistungsbildern wird dem Rat zur Entscheidung im kommenden Jahr vorgelegt.