Das Berufsqualifikations-Feststellungsgesetz (BQFG) fördert die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

HWK-Mitarbeiter Björn Woywod (r.) im Gespräch mit Azubi Aldin Huzejrovic.
HWK-Mitarbeiter Björn Woywod (r.) im Gespräch mit Azubi Aldin Huzejrovic.

Rund 1.350 Personen, die Qualifikationen im Ausland erworben haben, ließen sich seit in Kraft treten des Berufsqualifikations-Feststellungsgesetz (BQFG) am 1. April 2012, bei der Handwerkskammer (HWK) Dortmund zur Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse beraten. HWK-Mitarbeiter Björn Woywod hat bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse schon vielen Menschen weiterhelfen können.

Große Nachfrage: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Von den rund 1.350 Personen, Interessenten für eine Anerkennung, welche Qualifikationen im Ausland erworben haben, ließen sich bei der Handwerkskammer (HWK) Dortmund zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse beraten. Hieraus folgten 272 Anträge auf ein solches Anerkennungsverfahren in den letzten fünf Jahren bei der HWK Dortmund. Seit Inkrafttreten des BQFG 2012 wurden insgesamt 171 Anträge bei HWK Dortmund entschieden.

Dabei wurde in 68 Fällen eine vollständige Gleichwertigkeit bescheinigt. 75 Fälle wurden mit einer Teilgleichwertigkeit beschieden und bei 28 Fällen erfolgte keine Gleichwertigkeit. Gemeinsam mit den Experten der HWK Dortmund wurden bei den Beratungen stets auch alternative Wege erörtert, um einen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu finden.

Im Zuge des BQFG nutzt Woywod seit über fünf Jahren das Berufsqualifizierungsportal (BQ-Portal) – eine Informationsplattform mit Schwerpunkt auf ausländischen Bildungssystemen und Berufsabschlüssen, gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). „Es dient mir als Arbeitshilfe bei der Suche nach passenden Informationen zu Berufsabschlüssen im Anerkennungsverfahren“, so Woywod. „Auch für Unternehmer ist die Plattform nützlich, als Hilfe, um ausländische Abschlüsse besser deuten zu können.“ Für seinen Einsatz erhielt HWK-Mitarbeiter Björn Woywod eine Auszeichnung.

Berufsqualifikations-Feststellungsgesetz auch hilfreich für die Integration von Flüchtlingen

Als sei das Gesetzt (BQFG) 2012 in einer Art Vorahnung zur Flüchtlingswelle 2015 erlassen worden, kann es nun hilfreich für die Integration von Flüchtlingen, z.B. aus Syrien sein. Sei es, weil sie nicht zurück kehren können oder wollen, oder sich hier bis zu ihrer gewünschten Rückkehr in ihre Angestammte Heimat selber finanzieren möchten.

„Die Diskrepanz zwischen der Anzahl der Interessenten und der Zahl der Anträge liegt in der Art der erfolgten Ausbildung im Heimatland. Zumeist hatten die Interessenten zwar eine Ausbildung erhalten, aber z.B. in einem familiären Betrieb, oder einem solchen indem, wie in einem Familienbetrieb keine staatliche Ausbildungsstruktur dahinter stand oder zertifizierter Abschluss erfolgte“, erklärt Björn Woywod.

Der HWK-Mitarbeiter  hat bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse schon vielen Menschen weiterhelfen können. „Zumeist waren die Antragsteller daran interessiert sich hier in Deutschland selbstständig zu machen. Hierzu bedarf es aber bestimmter Voraussetzungen, staatlich zertifizierten Qualifikationen im Handwerk.“

Auszeichnung für HWK-Mitarbeiter Björn Woywod

HWK-Mitarbeiter Björn Woywod mit der Auszeichnung des BMWi.
HWK-Mitarbeiter Björn Woywod mit der Auszeichnung des BMWi.

Im Zuge des BQFG nutzt Woywod seit über fünf Jahren das Berufsqualifizierungsportal (BQ-Portal) – eine Informationsplattform mit Schwerpunkt auf ausländischen Bildungssystemen und Berufsabschlüssen, gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

„Es dient mir als Arbeitshilfe bei der Suche nach passenden Informationen zu Berufsabschlüssen im Anerkennungsverfahren“, so Woywod. Auch für Unternehmer sei die Plattform nützlich, als Hilfe, um ausländische Abschlüsse besser deuten zu können.

Bei einer Veranstaltung des BMWI in Berlin wurde Woywod für seine intensive Nutzung des Portals sogar ausgezeichnet. Damit gehört er zu den Top 20 von über 380 Nutzerinnen und Nutzern, die die meisten Berufsprofile und Prüfergebnisse in das Portal eingestellt haben. Über die Auszeichnung hat er sich gefreut: „Das zeigt, wie stark die Nachfrage bei der HWK Dortmund bezüglich der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist.“

Informationselektroniker aus Bosnien konnte beruflich Fuß fassen

Azubi Aldin Huzejrovic.
Azubi Aldin Huzejrovic.

Zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen stellt Nordstadtblogger Ihnen noch das Fallbeispiel des jungen Bosniers Aldin Huzejrovic vor, der zunächst in Schwerte tätig war und nun in Hagen beschäftigt ist. „Eigentlich bin ich froh, dass ich genügend Zeit bekommen habe“, sagt Huzejrovic.

Aldin Huzejrovic war noch ein kleines Kind, als er vor knapp 20 Jahren mit seinen Eltern nach Deutschland kam. Der Bosnienkrieg trieb ihn und seine Familie damals Richtung Westen. Erst mit sechs Jahren kehrte er wieder in seine Heimat zurück. Nach der Schule machte Huzejrovic eine Ausbildung zum Elektrotechniker.

2015 kam der junge Mann zurück in das Land, das ihm vor zwei Jahrzehnten Sicherheit bot. Sein Ziel: In Deutschland langfristig beruflich Fuß fassen. „Um hier in meinem Gewerk arbeiten zu können, brauchte ich die Anerkennung meines bosnischen Berufsabschlusses.“, erzählt der jetzt 24-Jährige Huzejrovic in tadellosem Deutsch. „Die Kenntniss der Deutschen Sprache und die Teilanerkennung meines Berufsabschlusses waren essenziell für die Verlängerung meines Visums.“

Um den Prozess ins Rollen zu bringen, suchte Huzejrovic, der kurz nach seiner Deutschland-Rückkehr als Praktikant in einem Schwerter Informationstechniker-Betrieb untergekommen war, mit seinem damaligen Chef die Handwerkskammer (HWK) Dortmund auf.

Lange Wege von der Ankunft über die Anerkennung bis zum regulären Arbeitsplatz

HWK-Mitarbeiter Woywod nahm sich der Sache unmittelbar an. „Nach Sichtung aller Unterlagen und Rücksprache mit Berufsexperten konnte festgestellt werden, dass die von Herrn Huzejrovic in Bosnien absolvierte Ausbildung mit der deutschen Ausbildung zum Informationselektroniker in Teilen gleichwertig ist.“ Für eine volle Gleichwertigkeit habe es aber zu große Abweichungen von deutschen Standards gegeben. „Die fachpraktischen Fähigkeiten waren noch nicht ausreichend vorhanden“, erinnert sich Woywod.

Schlangestehen beim Jobcenter - doch wer Arbeiten darf, darüber entscheidet der ausländerrechtliche Status.
Schlangestehen beim Jobcenter – doch wer Arbeiten darf, darüber entscheidet der ausländerrechtliche Status.

Was sich für manche eventuell wie ein kleiner Rückschlag anhören mochte, war für den jungen Bosnier jedoch eine enorme Chance. Denn bereits durch die anerkannte Teilgleichwertigkeit seines Berufsabschusses konnte Huzejrovics Visum verlängert werden. Zumindest um die Zeit, die er brauchte, um seine berufliche Praxis den deutschen Standards entsprechend anzupassen. Und so setzte er sein Praktikum fort, um die noch fehlenden Fähigkeiten zu erwerben.

Insgesamt 18 Monate dauerte es, vom Beginn des Praktikums bis zur erneuten Antragsstellung. Dann passte alles. Der Gleichwertigkeitsbescheid wurde ausgestellt. Huzejrovic: „Eigentlich bin ich froh, dass ich genügend Zeit bekommen habe, meine praktischen Fähigkeiten intensiv weiterzuentwickeln. In Bosnien wird nicht so detailliert geschult wie in Deutschland. Und da ich hier gerne leben und arbeiten wollte, brauchte ich natürlich alle entsprechenden Kenntnisse.“

Mittlerweile arbeitet Huzejrovic in Vollzeit als Informationselektroniker in einem Hagener Unternehmen. Sein Visum wurde um ein weiteres Jahr verlängert. Er blickt positiv in die Zukunft: „Ich hoffe, ich kann mir hier eine Existenz aufbauen. Vielleicht sogar irgendwann als Meister.“

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