Der Krisenstab der Stadt Dortmund hat am heutigen Sonntag (15. März 2020) getagt, um die Umsetzung der Erlasse des Landes zur Aussetzung der Schulpflicht und zum Betretungsverbot für Kitas festzulegen und die Folgen für die Stadt Dortmund zu definieren.
Betreuung von Kindern von Klasse 1 bis einschließlich Klasse 6 nur für Schlüsselpersonen
Das Land NRW hat am Freitagnachmittag veranlasst, dass der Unterricht in den Schulen ab Montag bis zum Beginn der Osterferien ausgesetzt wird. Dies bedeutet, dass in Dortmund ab Montag kein Unterricht mehr stattfinden wird.
Die Betreuung von Kindern von Klasse 1 bis einschließlich Klasse 6 wird in den gewohnten Schulen allerdings für Eltern, die keine andere Betreuung ihrer Kinder ermöglichen können und in „kritischen Bereichen der Infrastruktur“ arbeiten, durch Lehrerinnen und Lehrer sichergestellt. Die Betreuung dieser Kinder in der OGS findet bis auf weiteres statt.
Dies gilt analog auch für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt: von Montag an hat das Land NRW ein Betretungsverbot der Kindertageseinrichtungen verfügt und damit eine Regelung, die auch für Kindertagespflegepersonen und „besondere Formen der Kindertagesbetreuung“ wie Brückenangebote gilt.
Von der Pflege bis zur Energieversorgung – das sind die „kritischen Bereiche der Infrastruktur“
Ab Montag werden bis auf weiteres nur noch die Kinder betreut, deren Eltern keine andere Betreuung organisieren können und in „kritischen Bereichen der Infrastruktur“ arbeiten, das heißt Schlüsselpersonen sind.
Zu „kritischen Bereichen der Infrastruktur“ zählen laut Erlass des Landes folgende Sektoren: Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere:
Alle Einrichtungen die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.
Die Stadt definiert alle ihre Beschäftigten sowie von Schulen und Kitas zu Schlüsselpersonen
Für die Stadt Dortmund selber sind das die Beschäftigten von Stadtverwaltung, Stadttöchtern und die Beschäftigten in den Schulen und in der Kinderbetreuung.
Das Land hat festgelegt: Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind und wenn die Kinder…
- keine Krankheitssymptome aufweisen,
- nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
- sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus dem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.
Den Nachweis können Eltern zunächst über einen Dienstausweis, eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers oder eine Verdienstbescheinigung führen.
Die meisten öffentlichen Einrichtungen schließen – Seniorenzentren und Jugendtreffs bleiben offen
Grundsätzliches Ziel der Stadt Dortmund ist es, die Infektionsketten zu unterbrechen und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. In diesem Sinne werden bis auf weiteres die städtischen Museen, die VHS, die Bibliotheken und die Musikschule sowie die städtischen Hallenbäder, Sporthallen und Sportplätze geschlossen.
Die Seniorenbegegnungsstätten und die städtischen Jugendfreizeitstätten wie das Dietrich-Keuning-Haus bleiben geöffnet – aber die Veranstaltungen finden dort nicht statt.
Bis auf weiteres haben auch die Pflanzenschauhäuser im Botanischen Garten Rombergpark und die Tierhäuser im Zoo geschlossen. Für den Zoo gilt, dass während des gesamten Zeitraumes der Schließung nur der halbe Eintrittspreis zu zahlen ist.
33 nachgewiesene Infektionen in Dortmund – die Umgebungsuntersuchungen laufen
Update durch das Gesundheitsamt: Mit Stand von heute gibt es 33 nachgewiesene Infektionen in Dortmund. Die Infektionswege sind nachvollziehbar. Die Umgebungsuntersuchungen laufen.
Hinweis: Die Feuerwehr appelliert dringend an alle, die Fragen rund um das Coronavirus oder die Testungen haben, auf keinen Fall die 112 zu wählen, da die Notrufnummer sonst für die Erreichbarkeit in dringenden Notfällen blockiert ist.
Hier gibt es die städtischen Bekanntmachung als PDF zum Download: dobeka_11_2020_Extraausgabe
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Land NRW (Pressemitteilung)
Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie
Einstellung von nahezu allen Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und außerschulischen Bildungsangeboten/ Schließung von „Amüsierbetrieben“ und Auflagen für Einkaufszentren
Die Landesregierung teilt mit:
In einer Kabinettsitzung hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am Sonntag, 15. März 2020, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie beschlossen.
Noch am Sonntag sollen durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden. So müssen bereits ab Montag alle so genannten „Amüsierbetriebe“ wie zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen schließen. Eine gleiche Regelung ergeht für Prostitutionsbetriebe.
Ab Dienstag ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet.
Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „Shopping-malls“ oder „factory-out-lets“ soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein – nicht zuletzt auch um zu vermeiden, dass sich Schülerinnen und Schüler nach den Schulschließungen ab Montag hier in größeren Gruppen versammeln.
Die Schließungen und Auflagen sollen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von den Eigentumsverhältnissen gelten.
Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist, bleiben, Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet. Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Corona-Virus verhindern.
Ministerpräsident Armin Laschet erklärt dazu: „Wir müssen in dieser ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen. Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden. So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen.“
Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten, analog zu den bereits am Freitag verfügten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden.