Coping with Corona – in den Zeiten der Pest: Was bleibt in der Not von gewachsenen demokratischen Strukturen übrig?

Auch der Schulausschuss musste sich mit dem Thema Coronavirus beschäftigen. Foto: Alex Völkel
11. März 2020 im Ratssaal: eine der letzten Sitzungen vor der nachfolgenden Unterbrechung wegen der Corona-Pandemie – hier beim Schulausschuss. Doch es soll bald mit Bedacht weitergehen. Foto (4): Alex Völkel

Das Virus erzwingt es: In der letzten Woche wurde eine Zusammenkunft des Dortmunder Stadtrats per Dringlichkeit durch die Sitzung des angegliederten und personell schmaler besetzten Hauptausschusses ersetzt. Um Unaufschiebbares zu regeln. Das erlaubt die geltende Gemeindeordnung NRW. Aufschiebbares hingegen wird immer weiter verschoben. Bis es platzt, sollten die etablierten Ratsvertreter*innen rechtzeitig nicht wieder zusammenkommen. Zum Beispiel, weil Corona eine solch große Ansammlung wie die ihre verbietet. Das könnte sich per Landesgesetz ändern. Indem die demokratisch gewählte Vertretung aller Dortmunder*innen durch den Ausschuss zeitweise ersetzt und somit künstlich verkleinert wird, damit sich möglichst niemand ansteckt, solange der unsichtbare Widersacher wütet.

Städtisches Leben in Dortmund: im analog-öffentlichen Raum bis auf Weiteres garantiert perspektivfrei

Es gälte, was in der letzten Woche mitgeteilt worden sei: „Städtische Veranstaltungen finden jetzt bis etwa Pfingsten nicht statt“, eröffnet Oberbürgermeister Ullrich Sierau gestern die übliche Dienstagspressekonferenz des Verwaltungsvorstandes. Ein Näherungswert freilich, mehr nicht.

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Dortmunder Rathaus: COVID-19 ist angekommen.

Denn reicht für eine seriöse Prognostik über den Verlauf der Corona-Pandemie in sich zunehmend abschließenden Sozialräumen vorhandenes Wissen der Epidemiologen nicht aus, weil die Datenbasis zu dünn ist – dann kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt niemand wirklich genau etwas sagen. Wann es endlich vorbei ist mit dieser unheimlichen Gefährdungslage – für die meisten gleich einem Ausnahmezustand.

Und mit ihm macht sich flächendeckend Unsicherheit breit, Gewohnheiten brechen ein. Sicher an dem Vorgang ist quasi nur: das Virus hat nun auch Dortmund fest im Griff; das öffentliche Leben kommt immer stärker zum Erliegen – Ende offen. Was um Pfingsten herum geschieht: so etwas entschiede sich „nach Lage der Dinge“, kann der Dortmunder OB infolgedessen wenig, eigentlich gar keine Versprechungen machen.

Was jetzt geschieht, das ist der Rückzug aufs Basale. Und von der öffentlichen Seite her die Sicherung der Voraussetzungen, um durch die Virus-Krise – so gut es geht – durchzukommen.

Kampf gegen das Coronavirus: dort, wo es eingetaucht ist – in alle menschlichen Regungen

Ein extrem komplexes Unterfangen, sichtbar am Handlungsspektrum, über das einige der verantwortlichen Akteure in Dortmund gestern gegenüber der lokalen Presse berichteten – wenn auch nur ausschnitthaft.

Wärmebus am Dortmunder Nordmarkt, am letzten Montag, 30. März. Foto: Leopold Achilles

Da geht es der Schul- und Jugenddezernentin um die städtische Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen, Tagespflege und der Offenen Ganztagsschule. Wo trotz deren Schließung ein Notfallmodus weiterläuft, weil die betreffenden Eltern in der „kritischen Infrastruktur“ beschäftigt sind: beispielsweise in Krankenhäusern, bei der Feuerwehr oder der Polizei.

Die Stadt möchte weiter dem darbenden Handwerk durch Aufträge helfen, informiert der Wirtschaftsförderer, und organisiert ebenso mit der Unterstützung vieler Ehrenamtlicher existentielle Hilfen für Obdachlose, erklärt diesmal die Sozialdezernentin. Der Leiter des Krisenstabes bemüht sich dagegen, mit Kolleg*innen um eine gemeinsame Sprache in einer „Bedarfsblase“, wie er sagt, um am Ende gemeinsame, vergleichbare Listen mit Schutzartikeln erstellen zu können.

Während Birgit Zoerner, die zuständige Frau fürs Soziale, nachfragenden Presseleuten etwas zu Schutzmasken erklärt, die es zu beschaffen gilt; vor allem aber, dass es bei der Selbstfertigung an hochwertigen Stoffen mangele: wichtig für die eigentlich benötigte Qualität, aber in problematischen Versorgungsketten nicht so einfach ersetzbar. Und so weiter.

Wichtig in Krisenzeiten: die Bewahrung politischer Handlungsfähigkeit demokratischer Organe

Schier endlos-vielfältige Facetten der Krisenbewältigung, die nur sehr energisch bearbeitet werden können, wie es scheint. Allerdings sind es auch Hintergrundkonstellationen im kommunalen Krisenmodus – den meisten Stadtmenschen unbekannt. Oder böse ausgedrückt: solange es „läuft“, interessiert es viele Mitbürger*innen vielleicht gar nicht, wer hier schuftet und mitverantwortlich dafür ist, dass sie real oder potentiell versorgt werden können. Reicht, wenn was da ist.

Was sich manchen Zeitgenoss*innen vermutlich noch weiter entzieht, ist ein Thema, das vor dem Hintergrund der Coronakrise nicht nur das politische Dortmund umtreibt, sondern eigentlich in der gesamten Bundesrepublik debattiert werden sollte. Wie sich nämlich zwei prominente, sich aber teils widersprechende Gebote unter einen Hut bringen lassen, von denen eines leider sehr aktuell ist, kaum vierzehn Tage alt.

Diese Norm verlangt die Sicherstellung des Infektionsschutzes: „Annäherungsverbot“ heißt das für Dortmunder*innen. Das andere, ältere Gebot spricht keinen Menschen direkt an und ist insofern ziemlich unattraktiv: es geht um die Wahrung – und zwar auf allen Ebenen – von politischer Handlungsfähigkeit demokratischer Organe, insbesondere in Krisenzeiten.

Legitimierbare Politik braucht mindestens mittelfristig demokratische Entstehungsbedingungen

Was soviel bedeutet wie: gerade dieser Tage darf sich Demokratie nicht einer Form virologischer Selbstvergessenheit überantworten. Sondern sie muss sich praktisch vergegenwärtigen, was sie ausmacht. In Ungarn entsteht just eine Diktatur, zu der sich ein reaktionärer Autokrat von einem willfährigen Parlament hat ermächtigen lassen. Von dessen Willkür ein ganzes Land abhängt.

Die BV-Innenstadt-West 2019 in einem Ratssaal. Foto: Thomas Engel

Eine schreckliche Warnung, die zeigt: die temporäre Einschränkung individueller Rechte zur „Seuchenbekämpfung“ ist nur nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit legitim und ein Ausverkauf demokratischer Strukturen bei Notständen, zumindest diesem Prinzip folgend, ausgeschlossen.

Es gibt also vernünftige Gründe, die Arbeit von Institutionen wie kommunaler Selbstverwaltungsorgane maximal aufrechtzuerhalten – bei mithin vertretbaren gesundheitlichen Risiken der (freiwillig) beteiligten Polit-Akteure.

Dazu gehören in Dortmund an zentraler Funktionsstelle die Sitzungen des Stadtrates, seiner Fachausschüsse und die der zwölf Bezirksvertretungen (BV), die allesamt in regelmäßigen Abständen tagen. Bei ihren Sitzungen befinden sich die Gremiumsmitglieder zusammen in einem Raum und können sich infolgedessen gegenseitig infizieren. Wie soll das funktionieren, wollen wir Infektionsketten unterbinden?

Hauptausschuss vertritt Dortmunder Stadtrat in dringenden Angelegenheiten

Die Dortmunder Lösung: In Vertretung des Stadtrates, der am Donnerstag (26. März) eigentlich ordentlich tagen sollte, trat nun der sog. Hauptausschuss auf den Plan, personal identisch mit dem „Ältestenrat“. Abgearbeitet wurde bei dieser Gelegenheit, was dringlich ist. Mehr nicht – und mehr ging auch nicht.

Denn das Gremium kann den Stadtrat legal – Stand heute – nicht 1:1 ersetzen. Es vertritt ihn nach § 60 (1) der Gemeindeordnung (GO) NRW lediglich dort, wo quasi Not am Mann ist: wichtige Beschlüsse keinen Aufschub dulden. Kommt der Stadtrat später wieder zusammen, müssen ihm die dort getroffenen Dringlichkeitsentscheidungen vorgelegt werden und er kann sie wieder aufheben – sofern zwischendurch keine Rechte Dritter entstanden sind.

Es war also auch ein symbolischer Akt in der letzten Woche, als die wenigen Ausschussmitglieder an die Stelle des Rates traten. Mit fortlaufendem Sitzungsbetrieb an der Spitze der Kommune sollte in schwierigen Zeiten dokumentiert werden: es besteht weiterhin jene Handlungsfähigkeit, ohne die das vielbeschworene Gut kommunaler Selbstverwaltungshoheit nicht realisiert werden kann.

Zukünftige Abstimmungen in den zwölf Bezirksvertretungen nach dem Sollstärkeprinzip?

Viele Orte sind gesperrt. Auch der Nordmarkt ist abgeriegelt. Foto: Alex Völkel
Zu eng für viele: auch der Nordmarkt ist aktuell wegen Corona abgeriegelt.

Oberbürgermeister Sierau berichtet den versammelten Medienvertreter*innen während dieser letzten PK vor jenen Osterferien, die wegen COVID-19 keine seien werden: Vor diesem Hintergrund habe man in der nachfolgenden Ältestenratssitzung (also am letzten Donnerstag) votiert, „den Sitzungsbetrieb wieder aufzunehmen, allerdings dosiert“. Heißt: „Wir werden der Lage Rechnung tragen.“ Das hat Konsequenzen. Zunächst für die zwölf Dortmunder Bezirksvertretungen (BV).

Angefangen bei den Räumlichkeiten, in denen die Stadtbezirksgremien tagen. Dort, wo es eng ist, steht für die Sitzungen zunächst ein freiwilliger Umzug an. Das betrifft etwa die BV-Eving, vom OB als Beispiel genannt. Da müssten die Bezirksvertreter*innen eben schauen, wie sie dem Gesundheitsschutz Rechnung tragen könnten. Indem sie es natürlich nicht zu kuschelig halten.

Zweite Konsequenz der Stadtspitze: Orientierung am Sollstärkenprinzip, um Rechtssicherheit zu wahren. Die BV’s würden bei Abstimmungen der Sollstärke nach durchgezählt und Vertreter*innen der Fraktionen erklärten dann, wie sie sich verhielten – wobei die Protokollierung etwaig abweichender Meinungen durchaus vorgesehen ist.

Wichtige politische Gremien sollen in Dortmund auch weiter zusammenkommen

Präsent wird zu diesen Gelegenheiten allerdings nur die gesetzlich festgelegte Mehrheit plus eine Person sein. Und zwar, um formal Beschlussfähigkeit herzustellen und politische Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten, ohne im Sinne des Gesundheitsschutzes unnötig viele Menschen auf engem Raum zusammenzubringen.

Ebenso sollten die Beratungsgänge in den Fachausschüssen wieder aufgenommen werden, so Ullrich Sierau. Tagen würden sie im Rathaus, in gebührendem Abstand und je nach Größe in dazu passenden Räumlichkeiten. Das sei dann durch die Geschäftsführenden von den jeweiligen Größen der Ausschüsse abhängig zu machen.

Und dann wäre da noch als oberstes Gremium der Stadtrat, der am 14. Mai wieder zusammentreffen soll. Prescht auch diesmal wieder der Hauptausschuss in die Bresche, bleibt wiewohl ein offensichtlicher Nachteil bestehen: Alles, was nicht wirklich dringlich ist, fällt erst einmal unter den Tisch. Doch nur wenige Angelegenheiten dulden unabsehbar Aufschub. Sonst wären sie im Grunde nichtig und könnten gleich wieder von der Tagesordnung verschwinden.

Gefährdungslage erfordert neue Formate, welche die benötigte Rechtsverbindlichkeit garantieren

Es macht also Sinn, dass etwas in diesen Coronazeiten passiert, weil der exakte Zeitpunkt einer möglichen Aufhebung der durch die Krise indizierten Restriktionen fürs alltägliche Leben eben keineswegs vorhersehbar ist.

Und ein permanentes Handeln unter Ausnahmebedingungen ein Kompendium von Unwägsamkeiten schafft – das nicht im Interessenhorizont etablierter Politik liegt, liegen kann.

Angesichts der Gefährdungslage müssten daher neue Formate entwickelt werden, die rechtssicher sind, bedeutet Sierau in diesem Sinne. Es geht vor allem um Rechtsverbindlichkeit. Denn funktionierende Kommunalpolitik braucht auch Handlungssicherheit.

Die aber wenig gegeben ist, beschritten „interessierte Kreise“ später den Klageweg, „die die Ausnahmesituation benutzen wollen, um ihr Chaos zu verbreiten“, so der Dortmunder OB. Und ohnehin dann nicht, wenn der Stadtrat post festum prinzipiell so gut wie jeden Beschluss aus dem Hauptausschuss wieder kassieren kann.

Gesetzesänderung: NRW-Landtag wird sich mit modifizierten Verfahrensweisen befassen

Daher wird – von nicht weniger, aber anders interessierten Kreisen und nicht erst seit gestern – über mögliche Verfahrensalternativen nachgedacht. Ein Prozedere, das mehr Rechtssicherheit gewährt. Als Gesetzentwurf liegt ab heute dem NRW-Landtag unter anderem vor: eine Ergänzung der GO, § 60. Darin könnte in einem § 60a festgelegt werden, so der Dortmunder OB, dass der Hauptausschuss den Stadtrat legal substituieren, also an seiner statt verbindliche Beschlüsse fassen kann.

Landtagssitzung in Düsseldorf
Landtagssitzung in Düsseldorf. Archivbild

Das ist übrigens auch die Präferenz der gesamten Verwaltung, kommuniziert als Stellungnahme Dortmunds über den Städtetag an das Land NRW. Der Vorteil dessen: damit schrumpfte die Ausschuss-Tagesordnung nicht mehr auf das Dringlichste zusammen, sondern Ratsangelegenheiten könnten in dem Gremium rechtsverbindlich und zur Gänze abgearbeitet werden.

Solche Impulse aus dem NRW-Landtag sähe die Dortmunder Stadtspitze gern, um Corona zukünftig aus den Verfahren kommunalpolitischer Legislation herauszuhalten, ohne deren Funktionalität zu gefährden. Weniger amused sind die Verantwortlichen offenbar über weitere Alternativvorschläge zur vertrackten Corona-Situation wie „Schriftliche Umlaufbeschlüsse“ aus einem anderen Gesetzgebungsvorschlag für die heutige Düsseldorfer Sitzung.

Was nun die kommende Ratssitzung in Dortmund beträfe: das ginge über den § 60a, sollte er denn Gesetz werden, oder – bei jetziger Gesetzeslage – „als Plan B“ (Sierau) nach dem Sollstärkenprinzip bei Sicherung der Beschlussfähigkeit durch „Mehrheit +1“. Ort der Veranstaltung: das würde knapp im Ratssaal des Rathauses. Aber weiträumigere Sitzungssäle gibt es in Dortmund wohl hinreichend – es müssen ja nicht gleich die Westfalenhallen sein.

 

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Reaktionen

  1. Bezirksvertretung Dortmund Innenstadt-West (Pressemitteilung)

    Presseinformation zur 47. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund Innenstadt-West am 29.4.2020 ab 16 Uhr im Rathaus, Saal der Partnerstädte

    Trotz des Ansammlungsverbotes wegen der Pandemie sind Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen weiterhin zugelassen.

    In der ersten Sitzung nach Ausbruch der Corona-Pandemie gelten aber genauso besondere Regeln wie für alle BürgerInnen. Dabei gehört es zu den Aufgaben der Bezirksbürgermeister, lediglich dringende Vorlagen der Verwaltung, Eingaben von Bürgern und Anträge der Fraktionen aufzunehmen und zu behandeln (Einzelheiten siehe Information der Geschäftsführung).

    Um die Zeit des Kontaktes zu minimieren, werden alle Tagesordnungspunkte vertagt, die nicht dringend sind für die Fortsetzung des Gremienlaufs oder für die Umsetzung von Beschlüssen und Maßnahmen. Außerdem werden nur Vorlagen beraten, die möglichst ohne Diskussion zur Kenntnis genommen werden können.

    Laut Gemeindeordnung können sich gewählte Mandatsträger nicht vertreten lassen. Ziel ist deshalb die kleinstmögliche Gefährdung der  Anwesenden. Deshalb wird die Tagesordnung den zeitlich erforderlichen Aufwand minimieren.

    Ausnahmsweise wird deshalb auch auf die Bürgerfragestunde verzichtet.

    Themen der 47. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West:

    Hilfen für Vereine, Obdachlose und Schüler*innen in der Pandemie

    Vorschläge der Fraktionen zur aktuellen Hilfe für die Betroffenen der Ausfälle durch die Corona-Epidemie. Dazu gehören die Genehmigung der bereits durch Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksbürgermeister erfolgte Förderung an die Obdachlosenhilfe des Gasthauses statt Bank e.V. sowie Anträge für Hilfen bei besonders betroffenen Vereinen. Hier sind spezielle Härten durch nicht leistbare Mietzahlungen und laufende Kosten gemeint.

    Außerdem wird ein Konzept und die Finanzierung der Vergabe von Gutscheinen zur Nachhilfe für SchülerInnen in den Abschlussklassen der Innenstadt-West gefordert, die wegen der Corona-Epidemie deutlich verschlechterte Rahmenbedingungen haben.

    Stadtplanung im Stadtbezirk: Neugestaltung Wilhelmplatz – IGA 2027 – Smart-Rhino

    In  den aktuellen Vorlagen der Verwaltung geht es in der Sitzung unter anderem um die Vorstellung, Diskussion und den Grundsatzbeschluss eines Konzeptes der Verwaltung zur Aufwertung des Wilhelmplatzes in Dorstfeld. Empfohlen werden soll daneben eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Zukunftsgärten Emscher Nordwärts im Rahmen der IGA 2027. Im Rahmen des Förderprojektes „Emissionsfreie Innenstadt“ wird als nächster Schritt die versuchsweise zeitweise Einrichtung eines Mikrodepots als Umladestelle für Warenlieferungen in der City am Standort Ostwall empfohlen. Außerdem wird eine Machbarkeitsstudie zum Projekt „Smart-Rhino“ auf dem HSP-Gelände beraten.

    Daneben soll eine Änderung des Bebauungsplanes InW 125n zur Umstellung des erlaubten Sortiments aufgrund des geänderten Bedarfs in der Thier-Galerie empfohlen werden.
    Schließlich wird zur Bekämpfung der Raserszene am Ostwall die Anpassung der Nebenfahrbahn am Ostwall von der Verwaltung empfohlen.

    In der Haldenstraße soll die Bezirksvertretung die bei einem Ortstermin geforderte zusätzlichen Tempo-30-Piktogramme auf der Fahrbahn finanzieren.

    In einer Empfehlung sollen Änderungen an Ampelschaltungen zur Beschleunigung des Radverkehrs beitragen.

    Dazu kommen weitere Anträge und Anfragen der Fraktionen der Bezirksvertretung.

    Abstands- und Hygieneregeln

    Die Sitzung ist öffentlich, der Zugang zur Sitzung kann aber aufgrund der Abstandsregelungen und des verfügbaren Platzes eingeschränkt werden.

    Die öffentliche Sitzung wird unter den aktuell notwendigen Abstands- und Hygienemaßnahmen durchgeführt. Der Sitzungsleiter wird die Einhaltung der Regeln durchsetzen. Die Einwohnerfragestunde findet nicht statt. Nicht dringende Besuche der Sitzung sollten nach Möglichkeit verschoben oder durch schriftliche Eingaben erfolgen. Personen, die sich unwohl fühlen oder der Auffassung sind, an Symptomen des Corona-Virus zu leiden oder erkrankt sind, wird vom Besuch der Sitzung im eigenen und dem der Öffentlichkeit Interesse abgeraten.

    Anwesende Zuschauer*innen werden namentlich erfasst.

  2. Hauptausschuss tagt als Dringlichkeitsausschuss anstelle des Rates der Stadt am 14. Mai (Stadt-Pressemitteilung)

    Hauptausschuss tagt als Dringlichkeitsausschuss anstelle des Rates der Stadt am 14. Mai

    Die für den 14. Mai 2020 terminierte Sitzung des Rates der Stadt wird entfallen. Das betrifft auch den Hauptausschuss, soweit er zur Vorbereitung der Beschlüsse dieser Ratssitzung dient. Stattdessen tagt der Hauptausschuss in seiner Eigenschaft als Dringlichkeitsausschuss.

    Für dieses Verfahren, die Angelegenheiten des Rates an den Hauptausschuss zu delegieren, hat sich eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitglieder des Rates der Stadt Dortmund in einem Umlaufverfahren ausgesprochen. Am 26. März 2020 wurde bereits ebenso verfahren.

    Auch vor dem Hintergrund der Corona-Situation bleibt die Stadt Dortmund mit Blick auf durch die Politik zu fassende Beschlüsse somit handlungsfähig.

    Hintergrund

    Der Landtag NRW hat am 14.04.2020 mit seiner Verabschiedung des Gesetzes „zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen der Pandemie“ eine Änderung des § 60 GO NRW beschlossen.

    Danach wird die Möglichkeit eröffnet, dass der Hauptausschuss in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen per Dringlichkeit nunmehr auch dann entscheiden kann, „wenn und solange nach § 11 IfSBG-NRW eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt ist und zwei Drittel der Mitglieder des Rates einer Delegierung an den Hauptausschuss zustimmen.

    Am 14.04.2020 hat der Landtag für die aktuelle Corona-Situation eine solche epidemische Lage i.S.d. § 11 IfSBG-NRW für die Dauer von zwei Monaten festgestellt. Damit steht es dem Rat der Stadt frei, darüber zu entscheiden, ob der Hauptausschuss gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW (neuer Fassung) dringende Entscheidungen des Rates treffen soll. Diese Entscheidungen werden dem Rat der Stadt nach wie vor in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.

  3. Linke & Piraten fordern Verschiebung der Kommunalwahl (Pressemitteilung)

    Linke & Piraten fordern Verschiebung der Kommunalwahl

    Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN setzt sich für eine Verschiebung der Kommunalwahlen ein. Bislang sollen am 13. September ein neuer Rat, ein neuer Oberbürgermeister und neue Bezirksvertretungen gewählt werden. Das klingt weit weg. „Aber wegen der Corona-Pandemie haben viele Parteien noch nicht einmal ihre Listen aufgestellt“, sagt Utz Kowalewski, OB-Kandidat der Linken. „Hinzu kommt die Frage, wie man in Corona-Zeiten überhaupt Wahlkampf machen soll. Die Menschen haben doch ein Anrecht, die Kandidaten kennen zu lernen und ihnen inhaltliche Fragen zu stellen.“

    Wegen Corona ruhen derzeit (auch) alle Wahlveranstaltungen – auch die Parteitage, die im Vorfeld nötig sind. Und neue Parteien oder Einzelbewerber, die für ihre Zulassung erst zahlreiche Unterschriften sammeln müssen, stehen besonders im Regen. „Von einer Chancengleichheit für Kleinstparteien und Einzelbewerber kann da nicht mehr die Rede sein“, sagt Kowalewski.

    Hauptgrund für die linke Forderung, die Kommunalwahl – und damit alle nötigen Termine im Vorfeld – zu verschieben, sind jedoch die Wähler. „Die Menschen in Kurzarbeit, im Homeoffice, an den Kassen in den Supermärkten oder gar die Menschen in den Krankenhäusern haben doch im Moment ganz andere Probleme als eine Kommunalwahl“, sagt Kowalewski. „Die Menschen wollen sich nicht anstecken, sie vermissen ihre Sozialkontakte oder sie haben im schlimmsten Fall Existenzängste. Ich habe volles Verständnis, dass man da keinen Kopf für ein Flugblatt oder eine im Internet übertragene Podiumsdiskussion hat. Lasst uns doch bitte alle erst wieder zur Normalität zurückkehren, bevor wir uns über eine Kommunalwahl Gedanken machen. Der aktuelle Rat und die Fraktionen sind handlungsfähig, so dass auf diese Weise keine Regelungslücken entstehen.“

    Natürlich dürfe man nicht außer Acht lassen, dass das Festhalten am Wahltermin 13. September die Parteien in zeitliche Nöte bringe. „Ich frage mich, wie die Landesregierung eigentlich rechtfertigen will, dass sich Parteimitglieder auf Massenveranstaltungen gegenseitig anstecken dürfen, während ansonsten Kleinstgruppen von 3 Personen im öffentlichen Raum mit einem Bußgeld rechnen müssen. Dies folgt keiner Logik“, sagt Kowalewski.

    „Uns ist klar, dass so eine Terminverschiebung hieb- und stichfest und vor allem verfassungskonform und klagesicher sein muss“, sagt Kowalewski. „Aber wir sollten zumindest alle rechtlichen Möglichkeiten abklopfen, zumal auch eine Beibehaltung des Wahltermins rechtliche Probleme aufwirft.“

  4. Fraktion FDP/Bürgerliste bedauert Ausfall der Ratssitzung (Pressemitteilung)

    Fraktion FDP/Bürgerliste bedauert Ausfall der Ratssitzung

    Nachdem bereits die letzte Ratssitzung aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallen und durch einen Hauptausschuss ersetzt wurde, wird auch die für den Mai geplante Sitzung des Rates abermals nicht stattfinden. Während die Ausschüsse des Rates bereits in angepasster Form wieder tagen, bietet der Ratssaal der Stadt Dortmund nicht genügend Platz, um die Sitzung gemäß der Hygienebestimmungen durchzuführen.

    „Wir hätten uns gewünscht, dass mehr Mühe in die Suche nach einer alternativen Tagungsmöglichkeit investiert worden wäre!“, sagt Lars Rettstadt (FDP), Fraktionsvorsitzender der FDP/Bürgerliste, „Dass wir derzeit als Rat nicht im Ratssaal tagen können, ist unbestritten, dafür ist der Raum im Hinblick auf die Anzahl der Ratsmitglieder zu klein. Es hätte aber sicherlich andere Orte gegeben, an denen die Sicherheit der Ratsmitglieder gewährleistet gewesen wäre!“

    Dass für den Juni Termin der Ratssitzung wohl die Westfalenhallen zur Verfügung stehen werden begrüßt die Fraktion ausdrücklich.

    „Der Rat, als demokratisch gewähltes Gremium muss so schnell wie möglich seine Gestaltungs- und Kontrollfunktion wieder in seiner kompletten Besetzung aufnehmen!“, ergänzt Markus Happe (Bürgerliste), der stellvertretende Fraktionsvorsitzende.

    „Da sich eine Mehrheit der Ratsmitglieder aber für dieses Vorgehen entschieden hatte, nachdem der Oberbürgermeister deutlich gemacht hatte, dass keine alternative Lokalität für die Sitzung im Mai zur Verfügung stehen würde, respektieren wir dies natürlich, auch wenn es bedauerlich ist und sicher mehr drin gewesen wäre“, fügt Lars Rettstadt abschließend hinzu, „Das lässt uns als Ratsmitglieder der FDP/Bürgerliste etwas unzufrieden zurück!“

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