Chaos-Vorwurf: Kommunen stellen die Schulöffnung in Frage und üben massive Kritik am NRW-Schulministerium

Noch sind die Klassen- und Fachräume der Schulen verweist. Das soll sich ändern. Foto: Leopold Achilles

Die NRW-weite Schulöffnung am Donnerstag (23. April) für Schüler*innen der Abschlussklassen – in Dortmund immerhin rund 15.000  – steht auf der Kippe. Die Kommunen laufen Sturm gegen das Schulministerium, dem sie Chaos und Planlosigkeit vorwerfen. Die Oberbürgermeister haben dem Land ein Ultimatum gestellt, bis Mittwoch verbindliche und eindeutige Richtlinien zu erlassen, sonst würden sie als Schulträger die Öffnung untersagen.

OB: „Das Schulministerium hat dem Gesundheitsministerium den Rang abgelaufen im Verbreiten von Chaos“

Die NRW-Coronaschutz-Verordnung sieht im §13 vor, dass Behörden im Einzelfall zur Abwehr einer konkreten Gefahr auch von dieser Verordnung abweichende Anordnungen treffen können – zum konkreten Fall als das Geschlossenhalten der Schulen zum Schutz der Schüler*innen. ___STEADY_PAYWALL___

Dortmunds OB Ullrich Sierau übte – wie auch andere Hauptverwaltungsbeamte mit anderen Parteibüchern –  massive Kritik an der Arbeit der Schulministerin Gebauer (FDP). „Das NRW-Schulministerium hat dem NRW-Gesundheitsministerium den Rang abgelaufen im Verbreiten von Chaos“, wetterte Sierau.

Zunächst sei die Ministerin vor dem Gipfel der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten vorgesprescht und habe einseitig die Schulöffnung angekündigt, wohl in der Hoffnung, dass NRW-Ministerpräsident Armin Laschet durchsetze, was dieser dann nicht habe tun können. 

„Sie sorgt für Rätselraten und Ratlosigkeit. Das macht das Leben für alle Beteiligten nicht leichter“, so Sierau. Einerseits brauche sie bis zu drei Anläufe, um einmal einen Sachverhalt eindeutig zu klären. Andererseits betreibe sie eine einseitige Informationspolitik an die Schulen, ohne die Belange und Forderungen von Lehrer*innen-Verbänden, Eltern- und Schüler*innenvertretungen zu berücksichtigen.

15.000 Schüler*innen sollen allein in Dortmund am Donnerstag zurückkehren

Szenen wie beim Besuch von Bundespräsident Steinmeier in der Nordstadt sind undenkbar. Foto: Alex Völkel

Auch die Städte als Schulträger würden nicht beteiligt, kritisierten deren Hauptverwaltungsbeamten in einer Telefonkonferenz mit Gebauers Amtskollegin Scharrenbach, wo es eigentlich um die Maskenpflicht ging. Auch hier drängen die Kommunen auf eine landeseinheitliche Regelung schon zu kommenden Montag.

„Das von der Ministerin angestrebte Ziel der Schulöffnung wird nicht erreichbar sein, wenn wir nicht in einen halbwegs vernünftigen Betrieb kommen. Wir werden das beobachten und dann am Mittwoch in einer Telefonkonferenz mit den Oberbürgermeistern bewerten“, kündigte Dortmunds OB nach Absprache mit seinen Amtskollegen an. 

Das Schulministerium hatte verfügt, dass die Abschlussklassen ab 23.04. den Unterricht besuchen sollen (das betrifft Abiturient*innen) bzw. besuchen müssen (das betrifft die Schüler*innen der Abschlussklassen an Real-, Haupt- und Gesamtschulen nach Klasse 10 ) sowie der Berufskollegs. 

Das sind in Dortmund rund 15.000 Schüler*innen, zwei Drittel davon an Berufskollegs, machte Dortmunds Schuldezernentin Daniela Schneckenburger deutlich. Ab Anfang Mai sollten dann die Schüler*innen der vierten Klassen der Grundschulen beginnen. Deren Zahl ist für Dortmund noch nicht erfasst.

Offenbar sind noch nicht alle Schulen mit Seife und Papierhandtüchern ausgestattet

Wie unkoordiniert das Vorgehen des Schulministeriums ist, unterstreicht die Dortmunder Dezernentin. Das Land habe erst am Wochenende seine Wünsche und Vorgaben kommuniziert. Die Kommunen hätten nun die Hygienepläne entsprechend entwickelt und und den Bezirksregierungen vorgelegt. 

Angeblich fehlt es in einigen Schulen noch an Papierhandtüchern, Seife und Toilettenpapier.

Sie beinhalten umfangreiche Regelungen zum Reinigen bzw. Desinfizieren von Flächen, zum Lüften und zur Reinigung von Händen. Die Regelungen des Robert-Koch-Instituts bildeten dabei die Grundlage.

Sie sehen das Reinigen von Händen mit Wasser und Seife vor und untersagen die großflächige Desinfektion mit alkoholhaltigen Desinfektionsmitteln. „Sie sind wegen der Brandgefahr noch im schulischen Umfeld für die Hände sinnvoll“, verdeutlicht Schneckenburger. 

Allerdings ist offenbar bisher nicht einmal das in allen Dortmunder Schulen gewährleistet. So soll ein Schulleiter einer Gesamtschule die Schüler*innen aufgefordert haben, ein Handtuch, Seife und Klopapier mitzubringen, weil die Ausstattung damit nicht sichergestellt sei. Schneckenburger wollte diesen konkreten Fall nicht kommentieren. „Das muss in allen Schulen sichergestellt sein“, sagte sie kurz und knapp.

Die Kindertagesbetreuung wird seit dieser Woche deutlich stärker in Anspruch genommen, weil mehr Beschäftigte u.a. im Einzelhandel an ihre Arbeitsplätze zurückgekehrt sind. Die Zahl der Anspruchsberechtigten in Notbetreuung bis Klasse 6 hat sich dadurch erheblich erweitert. Zu Beginn der Woche waren 800 Kinder in Dortmund in entsprechender Betreuung. „Wir rechnen aber noch mit einer Verdoppelung bis 1600. Aber wir haben ausreichend Plätze“, so Schneckenburger.

DSW21 weitet das Angebot zum Schulbeginn am Donnerstag wieder aus

Nicht nur die Schulen, auch die Verkehrsbetriebe müssen sich darauf einstellen – sie sind ja für die Schüler*innenbeförderung zuständig.  DSW21 weitet daher das Angebot Busse und Bahnen in Dortmund zum Schulbeginn am 23. April gezielt aus. DSW21 appelliert zudem nachdrücklich an die Eigenverantwortung der Fahrgäste und empfiehlt das Tragen von Mund-/Nasenbedeckungen.

Die Ansteckungsgefahr besteht unvermindert fort - ein Experte aus dem Dortmunder Lungenzentrum rät, wie das Risiko vermindert werden kann. Foto: Sascha Fejneman
Ab Donnerstag könnten die Bahnen wieder deutlich voller werden. Foto: Sascha Fejneman

Während andere Verkehrsunternehmen ihr Angebot in der Corona-Krise auf 75 bis 50 Prozent reduziert haben und jetzt wieder deutlich hochfahren müssen, bedient DSW21 durchgängig rund 97 Prozent des normalen Fahrplans. „Wir haben“, sagt Vorstandsvorsitzender Guntram Pehlke, „in den vergangenen Wochen hohe Kapazitäten geschaffen, um unseren Fahrgästen viel Platz in den Fahrzeugen zu bieten.“

Die Zahl der Schüler*innen, die am Donnerstag/Freitag dieser Woche mit Bussen und Bahnen zur Schule fahren, ist zunächst noch überschaubar. DSW21 wird folgende Maßnahmen umsetzen: Zusätzliche Bahnen fahren insbesondere auf den Stadtbahnlinien U45 und U49 in Richtung Fredenbaum, Hafen und Hacheney. Zudem werden höhere Kapazitäten auf der U43 angeboten. Im Busbereich werden zum Schulbeginn um 8 Uhr auf speziellen Verbindungen insgesamt zwölf E-Wagen eingesetzt.

DSW21 wird das Fahrgastaufkommen an diesen beiden Tagen sehr genau beobachten. Mit Blick auf eine weitere Öffnung des Schulbetriebs zum 4. Mai werden entsprechende Konzepte erarbeitet und im engen Austausch mit der Stadt Dortmund und dem Corona-Krisenstab abgestimmt.

Keine Zugangsregelungen – DSW21 appelliert an Eigenverantwortung der Fahrgäste

Die Stadtwerke lassen die vorderen Türen in den Bussen geschlossen und sperren auch die vorderste Sitzreihe.
Die Stadtwerke lassen die vorderen Türen in den Bussen geschlossen und sperren auch die vorderste Sitzreihe. Zugangskontrollen sind nicht möglich

„Man muss allerdings auch deutlich sagen, dass unsere Kapazitäten Grenzen haben“, sagt DSW21-Vorstand Guntram Pehlke. „Je mehr der Schulbetrieb wieder hochgefahren wird und der Berufs- und Einkaufsverkehr zunimmt, desto höher wird die Auslastung unserer Fahrzeuge sein und desto geringer die Möglichkeit, in Bussen und Bahnen Abstand einzuhalten.“ 

Um den Mindestabstand zu gewährleisten, würden die Verkehrsunternehmen in Deutschland die fünf- bis sechsfache Menge an Fahrzeugen und Fahrpersonal benötigen (Schätzung des Verbands deutscher Verkehrsunternehmen VDV). Für Dortmund würde das bedeuten: rund 850 statt 170 Busse und rund 4.500 statt 900 Fahrer*innen.

Eine strikte Zugangsregelung ist laut Pehlke nicht umsetzbar. „Das können unsere Fahrer*innen im Busbereich aus Zeit- und Sicherheitsgründen nicht leisten. Im Stadtbahnbereich ist es zudem technisch gar nicht möglich, da es dort keinen direkten Fahrgastkontakt gibt.“

DSW21 appelliert daher an die Eigenverantwortung der Fahrgäste, sich in Bussen und Bahnen so gut wie möglich zu verteilen und ggf. auf den nächsten Anschluss zu warten, wenn sie sehen, dass ein ankommender Bus oder eine einfahrende Bahn bereits gut gefüllt ist. „Fahren Sie vorsichtshalber eine Fahrt früher!“, appelliert das Unternehmen. Ausdrücklich weist DSW21 auf das Gebot zum Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung hin. Dazu können auch Halstücher und Schals verwendet werden.

Alle Fahrten sind in der elektronischen Fahrplanauskunft auf www.bus-und-bahn.de (bub.mobi) und in der DSW21-App zu finden.

 

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  1. GEW Dortmund sieht alle Befürchtungen bestätigt: Die Öffnung der Schulen muss verschoben werden! (Pressemitteilung)

    GEW Dortmund sieht alle Befürchtungen bestätigt: Die Öffnung der Schulen muss verschoben werden!

    Die GEW Dortmund sieht ihre Befürchtungen bestätigt, dass eine Öffnung der Schulen gegenwärtig verfrüht ist. Gleichzeitig wird versucht, die Verantwortung für die Öffnung in die Hände der Schulleitungen zu geben. „Es ist ein Unding, dass Schulleitungen vom Schulträger zu Hygieneexperten gemacht werden und per Unterschrift die Verantwortung für die Öffnung der Schule übernehmen sollen“, kritisiert Volker Maibaum für die GEW Dortmund das Vorgehen des Schulträgers. „Die obere Schulaufsicht scheint dies auch noch zu legitimieren.“
    Nach Informationen des Ministeriums in der Schulmail vom 27.März habe die Vertretung des Städte- und Gemeindetages zugesagt, alle Schulträger auf die Mindestanforderungen an die hygienischen Standards hinzuweisen. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte in einem Schreiben vom 7.4. die gemeinsame Verantwortungsgemeinschaft für eine mögliche Schulöffnung nach dem 19.4. betont. Dabei war eine gemeinsame Schulbegehung vorgesehen, um die Bedingungen für eine Öffnung zu prüfen. Nun werden die Schulleitungen in der Verantwortung allein gelassen, sie sollen anhand einer schriftlichen Vorgabe die hygienischen Standards prüfen und per Unterschrift bestätigen. „ Aus gewerkschaftlicher Sicht können wir den Schulleitungen nur abraten, sich auf dieses Verfahren einzulassen“, erklärt Volker Maibaum, „Schulleitungen sind auf diesen Gebiet keine Experten, die Kompetenz muss der Schulträger sicherstellen.“
    Unklar ist weiterhin, wie der Schulträger die Vorgaben des Infektionsschutzes und der Hygiene im Konkreten sicherstellt. So wird es in den Toiletten und an den Waschbecken keine Desinfektionsmittel geben. Der Schulträger bezieht sich hier auf die Schulmail, in der im Gegensatz zu den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene nur auf die Waschmöglichkeit mit Seife verwiesen wird. Andererseits wird auch in den Hygienehinweisen des Ministeriums vorgegeben, dass der Zugang zur Händedesinfektion vor Eintritt in den Unterrichts- bzw. Prüfungsraum und gegebenenfalls zusätzlich an gut erreichbaren Plätzen im Gebäude wie z.B. auf Fluren ermöglicht werden solle. „Wenn Donnerstag die Schulen geöffnet werden, müssen diese Desinfektionsspender überall stehen“, fordert die GEW Dortmund, „und nicht nur angekündigt sein.“ Dies müsse dann auch für die 90 Grundschulen Anfang Mai sichergestellt sein.
    Die GEW hält weiterhin ihre Forderung aufrecht, dass eine Öffnung am Donnerstag verfrüht ist. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, gibt es einen Offenen Brief unter dem Motto „ Gesundheitsschutz statt Hauruckverfahren – Schulöffnung braucht Vorbereitungszeit“. Der offene Brief kann auf der GEW-Homepage http://www.gew.dortmund.de unterzeichnet werden kann. Landesweit haben bisher über 25.000 Menschen diesen offenen Brief unterschrieben.

  2. Vorstand LEK NRW: WUT statt Miteinander und Solidarität – KMK ignoriert Empfehlungen des RKI (Pressemitteilung)

    Vorstand LEK NRW: WUT statt Miteinander und Solidarität –
    KMK ignoriert Empfehlungen des RKI

    Aufmerksam haben die Eltern, Lehrer*innen und Schüler*innen den Empfehlungen des RKI und der Kanzlerin zugehört, dass man weiterhin auf Sicht fahren muss und eine schrittweise vorsichtige Eröffnung der Schulen ab dem 4.5. ermöglichen sollte. Das Aufatmen hatte noch nicht begonnen, als plötzlich die KMK die Empfehlungen ignorierte und jedes Bundesland wieder alleine entscheidet, ab wann sie mit der Öffnung der Schulen beginnen soll. Es macht den Eindruck, dass es der Kultusministerkonferenz (KMK) nicht gelingt, die Position von Millionen betroffener Familien einzunehmen, von denen viele nun tagtäglich ihre Gesundheit und ihr Leben zum Wohle aller riskieren und/oder unsere dringliche Unterstützung benötigen. Es zählt nur das Ziel, Abschlussprüfungen durchzuführen und dieser Maxime ist alles unterzuordnen.
    Mit der schrittweisen Wiedereröffnung der Wirtschaft und Schulen, brauchen wir mehr Betreuungsangebote für die Familien. Hinzukommen die (derzeit viel zu wenig beachteten) ohnehin stark benachteiligten Schüler*innen mit einer Behinderung oder Erkrankung. On Top kommen nun viele weitere Schüler*innen, Lehrer*innen, weiteres schulisch relevantes Personal und deren Angehörige dazu, die zu den Risikogruppen zählen und für die nun neue besondere Konzepte zur Beteiligung und Unterstützung konzipiert werden müssen. All diese umfangreichen Herausforderungen und Aufgaben kommen auf die Schulen und Schulleitungen zu, die zeitgleich Betreuung, Homeoffice, Beschulung, Reinigung, Hygiene und vieles mehr neu beachten, organisieren, planen, anbieten und bewerten sollen!
    Damit wird einmal mehr deutlich, dass Schule schon lange nicht mehr nur Lernort, sondern Lebensort der Schüler*innen und Familien ist. Diesen Bedarf hätte die KMK erkennen müssen und nicht Prüfungen vor dem Wohl aller anderen stellen dürfen. Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung und Betreuung. Dieses Recht ist höher zu bewerten als die Durchführung von Prüfungen.
    Die Schulen brauchen nun die Zeit und personellen Ressourcen, um in enger Abstimmung mit den Schulträgern, Jugendhilfe, Gesundheitsämtern und vielen weiteren Akteuren wie Reinigungspersonal, ÖPNV-Unternehmen usw. Konzepte zu planen und umzusetzen, damit in kleinen Schritten eine Wiedereröffnung nach Bedarf ermöglicht werden kann. Sie können nicht einfach vorhandene Curricula, Prüfungsunterlagen ziehen und weitermachen wie bisher. Alles wird anders und neu und dazu braucht es einer besonderen Kraftanstrengung und die Hilfe aller Beteiligten. Dies gelingt aber nur mit den Eltern, Lehrerkräfte und allen anderen Akteuren gemeinsam und nicht per Dekret der KMK. So schwer es den Akteuren offensichtlich fällt die Brille zu wechseln und den augenblicklichen lebensnotwendigen Bedarf der Familien zu erkennen, hätte dieser Druck nicht entstehen dürfen.
    Nun ist die Ministerin unter Zugzwang und muss Prüfungen durchführen, komme was wolle, egal ob die Fallzahlen wieder steigen, ob Schüler*innen, Lehrer*innen und Angehörige sich anstecken oder an den Prüfungen teilnehmen können oder bei den Vorbereitungen benachteiligt waren. Diese wichtigen Ressourcen hätten die Schulen für den schrittweisen Wiedereinstieg dringlich benötigt. Viele Familien, die derzeit weder aus gesicherten Einkommensverhältnissen schauen können oder besonders gefährdet sind oder ihre Gesundheit riskieren, hat das gestern extrem wütend gemacht. Der Zorn zeigt sich in einer Vielzahl an Rückmeldungen und heute gestarteter Petitionsschreiben. Die notwendige Solidarität aller wird damit gefährdet. Dies bedauern wir sehr und hätten uns gewünscht, dass gestern von der KMK nochmals alle eingegangen Argumente und Bedenken berücksichtigt worden wären und den Empfehlungen des RKI vertraut worden wäre.

  3. Stadt Dortmund ist startklar – Unterricht kann morgen beginnen (Pressemitteilung)

    Dortmund ist startklar – Unterricht kann morgen beginnen

    Am morgigen Donnerstag werden die Schulen aller Schulformen für die Abschlussklassen mit Ausnahme der Grundschulen wieder in den Schulbetrieb starten. Die Stadt Dortmund hat sich gemeinsam mit den Schulen und der Schulaufsicht auf einen geordneten Unterrichtsbeginn unter Einhaltung vorgegebener Hygieneregeln vorbereitet.

    Die Stadt Dortmund als Schulträgerin und die Schulaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg haben für alle Schulen einen verbindlichen Hygieneplan zur Händehygiene, Abstandswahrung und Reinigung der Räumlichkeiten entsprechend den Anweisungen des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Landeszentrums für Gesundheit NRW erarbeitet.

    Zum Schulstart morgen ist sichergestellt, dass alle Schulen mit ausreichend Seife und Papierhandtüchern ausgestattet sind, um die mit der Bezirksregierung vereinbarten Regeln zur Händehygiene umzusetzen. Die Hausmeister*innen werden dafür Sorge tragen, dass sowohl Seife als auch Papierhandtücher immer nachgefüllt werden. Zusätzlich werden die Schulen jeweils mit Desinfektionsspendern für die Eingangsbereiche der Schulgebäude ausgestattet.

    Zudem stellen Vereinbarungen mit DSW 21 und den Schulbusunternehmen sicher, dass ausreichende Transportkapazitäten zur Verfügung stehen werden. Die Unternehmen bitten dabei um Mitwirkung: Wichtig ist, dass sich die Schüler*innen beim Einstieg so verhalten, dass eine Überfüllung der Busse und Bahnen vermieden wird; es ist sinnvoll, gegebenenfalls auf die nächste Bahn oder den nächsten Bus warten.

    Dazu Schuldezernentin Daniela Schneckenburger: „Wir sind startklar. In Dortmund sind die Voraussetzungen für die Aufnahme des Schulbetriebes morgen unter den aktuellen Bedingungen der Corona-Pandemie erfüllt. Das Land war dabei leider in den vergangenen Tagen durch unklare Kommunikation und sich widersprechende Anweisungen nicht hilfreich. Wichtig ist für uns jedoch, dass nun wieder zumindest ein Teil der Schülerinnen und Schüler– wenn auch unter erschwerten Bedingungen – am Unterricht teilnehmen kann.“

  4. Stadteltern Dortmund (Pressemitteilung): KEIN RICHTIG ODER FALSCH – NUR GEMEINSAM! Alle Schulformen und alle Bedarfe im Blick

    Stadteltern Dortmund: KEIN RICHTIG ODER FALSCH – NUR GEMEINSAM!
    Alle Schulformen und alle Bedarfe im Blick

    Schule ist und bleibt der Ort der Vielfalt. Mehr denn je braucht es eine prozessorientierte Beteiligung, weil es kein zurück in „die“ Normalität geben wird. Wir müssen gemeinsam neue Werte und Normen für Bildung und Betreuung in Schule entwickeln. Diese prozessorientierte Beteiligung muss und sollte alles immer wieder auf den Prüfstand stellen, damit gute tragbare Lösungen und Wege gefunden werden. Umso wichtiger ist es, nicht in parteipolitischen Farben zu denken und alle Schulformen im Blick zu haben.

    „Sicherheit und Akzeptanz entstehen wenn Sorgen, Fragen und Anregungen vorurteilsbewusst ernst genommen und diese nach systemrelevanter Dringlichkeit priorisiert werden, um gute gemeinsame Lösungen zu finden, die dann von einer breiten Mehrheit mitgetragen werden“, betont Anke Staar Vorsitzende der Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW) (SSP Dortmund).
    Um eine prozessorientierte notwendige Beteiligung zu ermöglichen, wünscht sich die Landeselternkonferenz NRW die Einrichtung einer „Task-Force“ auf Landesebene. Es ist wichtig, bewährte Methoden für soziale Innovationen und neue Potenziale zur Stärkung der Demokratie und Nachhaltigkeit anzuwenden. Entwicklungsvorhaben müssen anwendungsorientiert, transdisziplinär und ministeriale Geschäftsbereiche übergreifend, vorurteilsfrei diskutiert werden können.

    „Bei aller Eile müssen auch die Interessen von Minderheiten, wie Menschen mit Behinderung und Benachteiligung, verstärkt berücksichtigt werden. Deshalb ist es wichtig, dass Vorhaben nicht nur per Dekret von einem Ministerium und der Politik entwickelt und entschieden werden, sondern auch Schulen, Kommunen, Verbände und andere schulisch relevante Ministerien im Vorfeld mitbeteiligt werden“, fordert Dr. Jan N. Klug stellvertretender Vorsitzender der LEK NRW (SSP Gelsenkirchen).

    „Aufgrund der veränderten Situation müssen wir Konzepte entwickeln, die sowohl die Bildung aber auch die Betreuung unter der Berücksichtigung der größtmöglichen Sicherheit und der Gesundheit aller Schülerinnen und Schüler wieder ermöglicht“, merkt Dr. Ulrich Meier Beigeordneter der LEK NRW (SSP Bonn) an.

    „Es gilt also relevante Betreuung, Ausbau des digitalen Distanz-Unterrichts, schulische Neuordnung der Bildungsprioritäten sowie Sicherheits- und Gesundheitsstrukturen kontinuierlich weiter zu entwickeln. Das braucht Zeit, aber auch die unbedingte Beteiligung aller“, sagt Andrea Lausberg- Reichhardt stellvertretene Vorsitzende der LEK NRW (SSP Düsseldorf).

    Ideen, Anmerkungen und Sorgen sind also keine Kritik, sondern Motor einer innovativen Entwicklung, an der sich auch die Eltern beteiligen müssen und möchten! Mit diesem offenen und breitangelegten Vorgehen wird Vertrauen bei allen Bildungsbeteiligten: Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern geschafft. Wir brauchen die Solidarität aller Menschen – diese darf nicht verspielt werden – sonst gelingt der Neustart nicht! Gemeinsam – ermöglicht Innovationen für einen Neubeginn mit neuen Werten und Normen! Wir fordern die Bildung einer „Task-Force“ für Bildung / Betreuung auf Landesebene.

  5. Schulen nicht um jeden Preis öffnen – Faire Leistungen sicherstellen und Leben nicht unnötig gefährden! (Pressemitteilung) von Fridays for Future und BSV Dortmund)

    Fridays for Future Dortmund und BSV Dortmund fordern, Schulen nicht um jeden Preis öffnen – Faire Leistungen sicherstellen und Leben nicht unnötig gefährden!

    In anderen Ländern wie den Niederlanden, Großbritannien oder Frankreich, werden die Abschlussprüfungen dieses Jahr nicht stattfinden und die Schule beginnt erst wieder im September. Hier in Deutschland aber müssen Schüler*innen wieder zur Schule und das voraussichtlich schon ab nächsten Montag. Aktuell gehen Abiturient*innen und Schüler*innen anderer Abschlussjahrgänge auch wieder zur Schule – die Abiturprüfungen in NRW fangen z.B. am 12.05. an.Wir finden das inakzeptabel!

    Abiturient*innen bekommen keine Wahl zu einem Durchschnittsabitur und das obwohl diese ihre Prüfungen in einer Pandemie schreiben müssen.Eine Pandemie, wie sie durch Sars-Cov-2 ausgelöst wurde, bedeutet eine extreme psychische Belastung für alle Beteiligten. Es kommt vermehrt zu häuslicher Gewalt, der Stress insgesamt nimmt zu – Eltern müssen mit Existenzängsten kämpfen oder sind systemrelevant beschäftigt und arbeiten nur noch. Das ganze Leben der Schüler*innen stellt sich von einem Tag auf den anderen auf den Kopf.

    Eltern sind Teil der Risikogruppe, die Kinder gefährden damit ihre Eltern. Schulen sind nicht auf die Wiederaufnahme des Unterrichts vorbereitet und das Schulpersonal begibt sich selbst – oft auch Teil der Risikogruppe – ebenfalls in Gefahr. Häufig fehlt es in den Schulen an elementaren Dingen wie Papierhandtüchern und Seife. Die Lehrer*innen sind am Limit, Abschlussjahrgänge wie die 10er, werden aufgeteilt und ,,[…] zum Teil nicht mehr von der*dem eigentlichen Fachlehrer*in unterrichtet. Die Lehrer*innen geben dennoch ihr bestes, uns auf die Abschlussprüfungen vorzubereiten und die Zeit wird sinnvoll genutzt.“
    – Ben Rüther, stellvertretender Schülersprecher einer Dortmunder Gesamtschule, Jahrgang 10

    Es wird deutlich, wie sehr das Wohl weiter Teile Gesellschaft in den Hintergrund gerückt wird. Wie bei der Klimakrise wird nicht auf die Wissenschaft gehört. Wir appellieren daran den Empfehlungen der Wissenschaft zu folgen, gerade in Bezug auf den Infektionsschutz.

    „[…] Jetzt müssen wir uns entscheiden, unsere und die Gesundheit der Familie aufs Spiel zu setzen oder unseren Abschluss. Außerdem hat man nicht das Gefühl, wirklich lernen zu müssen, weil dieser letzte Appell vor den Ferien fehlte. Die Motivation ist unten. Den ganzen Tag hört man von Corona, wird verunsichert und weiß gar nicht, was genau abgeht und man muss mit den Entscheidungen der Politik vieles riskieren, nur um einen „vernünftigen“ Abschluss zu kriegen. Vergleichbar ist seit Corona nichts mehr wirklich.“
    – S. Müller, Abiturientin aus Dortmund

    Bei der Kultusministerkonferenz (KMK) am 16.04.2020 wurde beschlossen, dass der Schulbesuch zunächst freiwillig anzusehen sei (zumindest für Abiturient*innen in NRW). Das ist eine scheinheilige Freiwilligkeit, die Ungerechtigkeit schafft. Ein privates Gymnasium in Dormagen schloss nach Kontakt eines Schülers zu Infizierten wieder, da die Schule über eine gute digitale Infrastruktur verfügt.

    Bei einer ähnlichen Situation in Duisburg an einer Gesamtschule ist dies nicht der Fall, die Schule öffnete wieder unter dem Druck der herannahenden Abiturprüfungen. Diese Ungerechtigkeit entstünde nicht, wenn die Schulen weiterhin geschlossen bleiben.

    „Als Abiturientin fühle ich mich wie ein Versuchskaninchen. Statt auf die Wissenschaft zu hören und auf die Empfehlung von Expert*innen, werden Schüler*innen wissentlich einer Gesundheitsgefahr ausgesetzt nur damit Armin Laschet sich für seine Kanzlerkandidatur profilieren kann. Damit verliert die CDU nicht nur eine neue Generation an Wähler*innen sondern sorgt auch erneut dafür, dass sich junge Erwachsene in diesem Land mit ihrem Interessen und Bedenken nicht ernst genommen fühlen. Diese Besessenheit auf Abiturprüfungen ist aus Sicht der Schülerschaft, Lehrerschaft und Elternschaft vollkommen verantwortungslos!“
    – Lena Kah, Abiturientin aus Dortmund

    Die Entscheidung, die Schulen so früh wieder zu öffnen und um jeden Preis eine Abiturprüfung schreiben zu lassen, ist absurd. Wir solidarisieren uns mit allen, die in der jetzigen Situation besonders unter der Verantwortungslosigkeit der KMK zu leiden haben und fordern deshalb:

    – Schulen erst zu öffnen, wenn es dazu von wissenschaftlicher Seite keine Einwände mehr gibt
    – Durchschnittsabitur statt mit allen Mitteln durchgedrückte Prüfungen, sowie vergleichbare Lösungen für andere Abschlüsse
    – Freiwillige Prüfungen, die den Abschluss verbessern, aber nicht verschlechtern können

    Fridays for Future Dortmund und Bezirksschüler*innenvertretung (BSV) Dortmund

  6. VERGESSENE KINDER! SCHULE AUF – ABER DANN FÜR ALLE! Kinder mit und ohne Behinderung haben ein Recht auf Betreuung und Bildung! (Pressemitteilung LEK NRW)

    VERGESSENE KINDER! SCHULE AUF – ABER DANN FÜR ALLE!
    Kinder mit und ohne Behinderung haben ein Recht auf Betreuung und Bildung!

    Die Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW) wendet sich gegen jegliche Versuche, bei der Wiedereröffnung der Schulen Schülerinnen und Schüler mit Behinderung außen vor zu lassen, sowohl im Gemeinsamen Lernen als auch in Förderschulen. „Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben das gleiche Recht auf Bildung und Betreuung, wie alle anderen“, sagt die LEK- Vorsitzende der Anke Staar.
    Bei der Videokonferenz „Perspektive Inklusion und Förderschulen“, die die Landeselternkonferenz am Samstag 2. Mai 2020 veranstaltet hatte, zeigten sich teilnehmende Eltern und Elternverbände verärgert über Vorstöße, Schüler*innen mit Behinderung bei der Öffnung außen vor zu lassen. Sie berichten von Druck seitens der Schulen ihre Kinder zu Hause zu lassen. Sie lehnen oftmals auch eine Notbetreuung ab, weil die Kinder angeblich nicht in der Lage seien sich an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten. Auch Bettina Krück, die Initiatorin des jährlichen „Online-Inklusivkongress“, schildert eindrücklich was das für die betroffenen Familien bedeutet: „Ich bin nun seit Mitte März nicht nur berufstätige Mutter, sondern auch Lehrerin, Schulbegleiterin und Therapeutin. Bei vielen anderen Eltern kommen noch die Rollen von Betreuungs- und Pflegepersonen hinzu.“ Zusätzlichen Unmut verursachte bereits im Vorfeld ein bekannt gewordener Brief der GEW NRW an das Schulministerium NRW, der die Bitte enthielt, dass die Förderschulen geschlossen bleiben sollen. Diese Perspektivlosigkeit möchten die betroffenen Eltern und Elternverbände nicht hinnehmen.
    „Die meisten Kinder mit einer geistigen Behinderung gehen äußerst fürsorglich mit ihren Mitschüler*innen und Lehrer*innen um, achten aufeinander und können sich bei entsprechender Anleitung auch an die „Corona Hygieneregeln“ halten. Sicherlich gibt es vereinzelt auch Kinder, die sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht an die Regeln halten können, für die aber auch Lösungen gefunden werden müssen. Aber es gibt auch andere Kinder ohne Behinderung, bis hin zu Abiturenten, die das Abstandsgebot nicht einhalten wollen,“ entgegnet die Vorsitzende der Landeselternschaft der Förderschulen mit Schwerpunkt geistige Entwicklung. Die Unterstellung, dass Schüler*innen mit Behinderung dies generell nicht können, ist schlicht falsch und zudem tiefst diskriminierend und beachtet die Potenziale dieser Kinder nicht.

    Völlig unverständlich finden die Eltern, dass Schulministerium NRW in dieser Situation die AO-SF- Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischer Förderbedarfe weiterführen will. „Während für die Regelschüler*innen Bildungsgangwechsel in diesem Jahr ausgesetzt sind, werden gleichzeitig Kindern im Rahmen von Notverfahren geistige oder Lernbehinderungen attestiert – ohne schulärztliches Gutachten, ohne Unterrichtsbeobachtung und in vielen Fällen sogar rein nach Aktenlage“, wundert sich der Vorsitzende des Inklusionsfachverbands Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW e.V., Bernd Kochanek und fordert die sofortige Einstellung dieser Verfahren und rät den Eltern diese abzulehnen.
    ALLE KINDER, auch mit einer Behinderung und/oder einem sonderpädagogischen Bedarf, haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe! Wir müssen jetzt gemeinsam Konzepte entwickeln und Ihnen eine Perspektive geben!
    Dieses fordern:
    Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen e.V. (GLGL e.V.) Bernd Kochanek (Vorsitzender)
    Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW) Anke Staar (Vorsitzende)
    Landeselternschaft der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung e.V. Stefanie Krüger- Peters (Vorsitzende)
    Mittendrin e.V. Eva Thoms (Vorsitzende)
    Selbstbestimmte Assistenz Ruhr (SAB Ruhr GmbH) Deni Halilovic (Geschäftsleitung)

  7. DGB: Stadt kann Arbeitsplätze im Reinigungsgewerbe sichern und die Schulen gesundheitlich gut aufstellen! (Pressemitteilung)

    DGB: Stadt kann Arbeitsplätze im Reinigungsgewerbe sichern und die Schulen gesundheitlich gut aufstellen!

    Die Schuldezernentin hat in den letzten Wochen geäußert, dass nur ein Drittel bis die Hälfte der Flächen in den Schulen gereinigt werden können. Gleichzeitig berichtet, die IG BAU von Kurzarbeit und Entlassungen im Reinigungsgewerbe. Hier könnte die Stadt Arbeitsplätze sichern, in dem die tägliche Reinigungskapazität an den Schulen und später auch an den Kindertagesstätten auf 100 % erhöht wird. „Statt eines Kurzarbeitergeldes, mit dem die Frauen im Reinigungsgewerbe nicht überleben können, könnten Firmen, die gute Arbeit bieten, das heißt mitbestimmt sind und Tarif zahlen, städtische Aufträge erhalten und so gute Arbeitsplätze sichern. Die IG Bau hilft gerne, die Akteure an einen Tisch zu bringen,“ so Jürgen Rümmler von der IG BAU.

    „Zusätzlich sollte an jede Schule eine Reinigungskraft im Tagesbetrieb beschäftigt werden“, schlägt Volker Maibaum für die GEW Dortmund vor. So könnten die sanitären Anlagen kontinuierlich nach jeder Pause gereinigt und desinfiziert werden. In den Pausen könnten die Kontaktflächen in den Räumen, zwischen Pausen im Gebäude gereinigt werden. In den Lehrerzimmern und Sekretariaten werden Schreibtische, Tastaturen und andere Arbeitsmittel von unterschiedlichen Personen genutzt. Diese müssten kontinuierlich gereinigt und desinfiziert werden. „Wenn bald weitere Gruppen in die Schulen kommen und gleichzeitig die Grundschulen sich öffnen, kann der Gesundheitsschutz mit den gegenwärtigen Kapazitäten des Schulträger nicht mehr funktionieren“, prognostiziert die GEW Dortmund.

    Statt Kurzarbeitergeld oder Insolvenzverhinderungszuschüsse, könnte der öffentliche Arbeitgeber hier massiv Arbeitsplätze sichern und gute, tarifliche und mitbestimmte Arbeitsbedingungen in Dortmund stärken, fordert der DBG und seine Mitgliedsgewerkschaften IG Bau und GEW Dortmund einer in gemeinsamen Initiative.

  8. Kostenloses Mittagessen während Corona – GRÜNE sorgen sich um bedürftige Kinder (Pressemitteilung)

    Kostenloses Mittagessen während Corona – GRÜNE sorgen sich um bedürftige Kinder

    Über 16.500 Kinder aus einkommensschwachen Familien in Dortmund erhalten in normalen Zeiten ein kostenloses Mittagessen in Schulen und Kitas. Finanziert wird das Essen über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes. Mit der Corona-bedingten Schließung der Schulen und Kitas fällt dieses Mittagessen nun weg. Die GRÜNEN im Rat befürchten, dass damit viele Familien Probleme haben, in der aktuellen Situation eine ausreichende Ernährung zu Hause für ihre Kinder zur Verfügung zu stellen. Die Ratsfraktion setzt sich deshalb dafür ein, dass die betroffenen Kinder auch in Corona-Zeiten das kostenlose Mittagessen erhalten.
    Laut einer Mitteilung des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales ist das auch ab sofort möglich.

    „Viele ärmere Familien in Dortmund haben kein Geld, um das Mittagessen für ihre Kinder in Schulen und Kitas zu bezahlen. Deshalb werden dafür für jedes Kind ca. 50 Euro monatlich über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zur Verfügung gestellt. Das ist eine große Entlastung für die Familien, die nun natürlich durch die Schließung der Einrichtungen fehlt. Wir werden deshalb die Verwaltung um eine Stellungnahme bitten, welche Möglichkeiten bestehen oder schon umgesetzt sind, um die Leistungen des BuT für die Mittagessen den betroffenen Familien und Kindern auch in Corona-Zeiten zukommen zu lassen“, kommentiert die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Ulla Hawighorst, die Situation.

    Anspruchsberechtigt sind Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII erhalten, Bezieher*innen von Kindergeldzuschlag oder Wohngeld sowie Empfänger*innen von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz. Für ihre Kinder ist das Essen in Schulen und Kitas seit August 2019 vollkommen kostenlos.

    Das Bundeministerium für Arbeit und Soziales hat nun mitgeteilt, dass die Gelder während der Corona-Schließungen nicht entfallen. Im Gegenteil. In einem Schreiben des Ministeriums heißt es dazu, dass für die Zeit, in der regulärer Unterricht an den Schulen wegen der Pandemie-Situation nicht stattfindet, die Mahlzeiten zu den bedürftigen Kindern nach Hause gebracht werden können. Allerdings ist dabei der Aufwand für eine dezentrale Anlieferung nicht berücksichtigt.

    „Es wird organisatorisch nicht möglich sein, jeden Tag 16.000 Kindern in Dortmund ihr Mittagessen nach Hause zu bringen. Deshalb werden wir die zuständige Sozialverwaltung mit der Bitte um Stellungnahme anschreiben, wie der Anspruch auf das kostenlose Essen trotzdem erfüllt werden kann. Eine Möglichkeit könnte sein, den betroffenen Familien die ca. 50 Euro des Bildungs- und Teilhabepakets für die Zeit der Schulschließungen direkt auszuzahlen“, so Ulla Hawighorst abschließend.

  9. Stadt Dortmund will schnelle Unterstützung für Schulbusunternehmen (Pressemitteilung)

    Stadt Dortmund will schnelle Unterstützung für Schulbusunternehmen

    Durch die Schulschließungen ist den Schulbusunternehmen ein großer Teil der Aufträge weggebrochen. Parallel kam auch das Reisegeschäft corona-bedingt komplett zum Erliegen. Trotz staatlicher Hilfen droht daher vielen Unternehmen das Aus. Der Verwaltungsvorstand entschied heute (Dienstag) über den Vorschlag, den Unternehmen die Hälfte der ausgefallenen Fahrten zu zahlen. Dieser Vorschlag wird nun als Dringlichkeitsentscheidung an die politischen Gremien weitergeleitet.

    „Wie auch bei anderen Unternehmen ist bei den Betreibern von Schulbusunternehmen von einem Tag auf den anderen eine kritische Lage entstanden. Wir brauchen aber für die erneute Schulöffnung funktionierende Angebote, daher wird die Stadt Dortmund mit einer Zahlung zur Grundabsicherung eintreten“, so Schuldezernentin Daniela Schneckenburger. Am Ende soll die städtische Unterstützung mit den Unternehmen auf Basis der erhaltenen Hilfen von Bund und Land abgerechnet werden.

  10. Vergessene Kinder! Schule auf – aber dann für alle! Kinder mit und ohne Behinderung haben ein Recht auf Betreuung und Bildung! (Pressemitteilung)

    Vergessene Kinder! Schule auf – aber dann für alle! Kinder mit und ohne Behinderung haben ein Recht auf Betreuung und Bildung!

    Die Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW) wendet sich gegen jegliche Versuche, bei der Wiedereröffnung der Schulen Schülerinnen und Schüler mit Behinderung außen vor zu lassen, sowohl im Gemeinsamen Lernen als auch in Förderschulen. „Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben das gleiche Recht auf Bildung und Betreuung, wie alle anderen“, sagt die LEK- Vorsitzende der Anke Staar.

    Bei der Videokonferenz „Perspektive Inklusion und Förderschulen“, die die Landeselternkonferenz am Samstag 2. Mai 2020 veranstaltet hatte, zeigten sich teilnehmende Eltern und Elternverbände verärgert über Vorstöße, Schüler*innen mit Behinderung bei der Öffnung außen vor zu lassen. Sie berichten von Druck seitens der Schulen ihre Kinder zu Hause zu lassen. Sie lehnen oftmals auch eine Notbetreuung ab, weil die Kinder angeblich nicht in der Lage seien sich an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten. Auch Bettina Krück, die Initiatorin des jährlichen „Online-Inklusivkongress“, schildert eindrücklich was das für die betroffenen Familien bedeutet: „Ich bin nun seit Mitte März nicht nur berufstätige Mutter, sondern auch Lehrerin, Schulbegleiterin und Therapeutin. Bei vielen anderen Eltern kommen noch die Rollen von Betreuungs- und Pflegepersonen hinzu.“ Zusätzlichen Unmut verursachte bereits im Vorfeld ein bekannt gewordener Brief der GEW NRW an das Schulministerium NRW, der die Bitte enthielt, dass die Förderschulen geschlossen bleiben sollen. Diese Perspektivlosigkeit möchten die betroffenen Eltern und Elternverbände nicht hinnehmen.

    „Die meisten Kinder mit einer geistigen Behinderung gehen äußerst fürsorglich mit ihren Mitschüler*innen und Lehrer*innen um, achten aufeinander und können sich bei entsprechender Anleitung auch an die „Corona Hygieneregeln“ halten. Sicherlich gibt es vereinzelt auch Kinder, die sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht an die Regeln halten können, für die aber auch Lösungen gefunden werden müssen. Aber es gibt auch andere Kinder ohne Behinderung, bis hin zu Abiturenten, die das Abstandsgebot nicht einhalten wollen,“ entgegnet die Vorsitzende der Landeselternschaft der Förderschulen mit Schwerpunkt geistige Entwicklung. Die Unterstellung, dass Schüler*innen mit Behinderung dies generell nicht können, ist schlicht falsch und zudem tiefst diskriminierend und beachtet die Potenziale dieser Kinder nicht.

    Dennoch werden Schüler*innen mit Behinderung derzeit bei allen Maßnahmen benachteiligt. Dies gilt für die Notbetreuung in den Schulen genauso wie für die fehlende Unterstützung im Home- Schooling (Distanz-Unterricht). Dass auch Eltern dieser Kinder in systemrelevanten Berufen arbeiten, scheint nicht von Bedeutung. Nun sollen sie auch bei der Wiedereröffnung hintenanstehen. Begründet wird das damit, dass es immer noch keine entsprechenden Hygienekonzepte gibt, die die Sonderpädagogen ausreichend schützen würden.
    „Warum nicht?“, fragt Dr. Jan N. Klug, stellvertretender Vorsitzender der LEK NRW „Wieso solle eine Beschulung und/ oder Betreuung nicht möglich sein. Jede andere Lehrkraft, jeder andere Beamte, Arzt oder Altenpfleger und alle Pädagogen in Kinderheimen, müssen ihren Job machen, ein Nullrisiko gibt es nicht.“

    Angesichts der enormen mehrfach Belastung der Familien müsse es die Möglichkeit einer Notbetreuung auch nach der 6. Klasse geben, denn einige Schüler*innen mit Behinderung benötigen Unterstützung evtl. ein Leben lang. Zudem dürfe auch die Unterstützung von Schüler*innen durch eine Schulbegleitung nicht mit Argumenten des Infektionsschutzes ausgehebelt werden. Zurzeit weigern sich viele Kommunen, die bewilligten Schulbegleiter*innen dieser Kinder auch im Home- Schooling in den Familien zu finanzieren. „Diese Kommunen nutzen die Krise, um bereits bewilligte und budgetierte Leistungen zu verweigern, auf die die Schüler*innen ein im Sozialgesetzbuch verankertes Recht haben“, kritisiert die Vorsitzende des Elternvereins mittendrin e.V., Eva-Maria Thoms, „hier brauchen wir ganz dringend eine rechtliche Klarstellung der Landesregierung“.
    Unfassbar scheint, dass die Kommunen nun scheinbar erwarten, dass jeder Träger eigene Hygienekonzepte für die Schulen entwickeln soll, für die es nicht einmal Rahmenvorgaben gibt.

    „Beschulung und Unterstützung unter erschwerten Bedingungen ist für Schulbegleiter*innen zwar herausfordernd, kann aber problemlos und kurzfristig umgesetzt werden. Unsere Konzepte zur Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygieneregeln, die wir bereits in der vergangenen Woche im inklusiven Regelschulbetrieb umgesetzt haben, bestätigen dies eindeutig. Als Träger für Assistenzleistungen haben wir uns Konzepte überlegt, wie wir diese Kinder und ihre Familien wieder im Präsenz- evtl. auch im Distanzunterricht unterstützen können“, signalisiert der Geschäftsführer Deni Halilovic von der SAB.Ruhr aus Bochum.
    Das Ministerium für Gesundheit und Arbeitsschutz wird die Landschaftsverbände (LWL und LVR) beauftragen für ihre Schulen Hygiene Konzepte zu entwickelt. „Für die Gleichbehandlung aller wäre aber eine gemeinsame Entwicklung mit dem Schulministerium wünschenswert, “ fordert die Behinderten Beauftragte des Landes NRW, Claudia Middendorf.

    Völlig unverständlich finden die Eltern, dass Schulministerium NRW in dieser Situation die AO-SF- Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischer Förderbedarfe weiterführen will. „Während für die Regelschüler*innen Bildungsgangwechsel in diesem Jahr ausgesetzt sind, werden gleichzeitig Kindern im Rahmen von Notverfahren geistige oder Lernbehinderungen attestiert – ohne schulärztliches Gutachten, ohne Unterrichtsbeobachtung und in vielen Fällen sogar rein nach Aktenlage“, wundert sich der Vorsitzende des Inklusionsfachverbands Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW e.V., Bernd Kochanek und fordert die sofortige Einstellung dieser Verfahren und rät den Eltern diese abzulehnen.

    ALLE KINDER, auch mit einer Behinderung und/oder einem sonderpädagogischen Bedarf, haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe! Wir müssen jetzt gemeinsam Konzepte entwickeln und Ihnen eine Perspektive geben!

    Dieses fordern:
    Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen e.V. (GLGL e.V.) Bernd Kochanek (Vorsitzender)
    Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW) Anke Staar (Vorsitzende)
    Landeselternschaft der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung e.V. Stefanie Krüger- Peters (Vorsitzende)
    Mittendrin e.V. Eva Thoms (Vorsitzende)
    Selbstbestimmte Assistenz Ruhr (SAB Ruhr GmbH) Deni Halilovic (Geschäftsleitung)

  11. Lichtblick- Schulbegleitung für „Home-Schooling“ (Pressemitteilung Landeselternkonferenz)

    Lichtblick- Schulbegleitung für „Home-Schooling“ (Pressemitteilung Landeselternkonferenz)

    Die Landeselternkonferenz (LEK) NRW kämpft gemeinsam mit den Inklusionsfachverbänden Gemeinsam Leben und Gemeinsam Lernen sowie mittendrin e.V. und dem Landesverband der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung e.V darum, dass Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Geistige und Körperlich- Motorische Entwicklung dringend schulische und häusliche Unterstützung erhalten. „Immer wieder wurden viele Eltern von den Schulen abgewiesen und konnten nicht einmal die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Nun gibt es einen ersten Lichtblick für diese Schülerinnen und Schüler und ihre Familien, die nun zusätzlich technische Hilfen und häusliche Assistenzhilfen für Lernen im häuslichen Umfeld in Anspruch nehmen können“, sagt Anke Staar, Vorsitzende der LEK-NRW.

    Diese Gruppe von Schülerinnen und Schülern verdeutlicht die Problematik des Lernens auf Distanz, „Homeschooling“ für Kinder mit Behinderung oder einem sonderpädagogischen Förderbedarf, die eine Schulbegleitung haben, und deren familiäre Situation, die einer besonders starken Belastung ausgesetzt sind. Eine wichtige Unterstützung ist der Einsatz von Schulbegleitern in den Schulen und nun auch bei den Familien vor Ort.

    Mit der nun neu geregelten Positionierung im Landesgesetz hat die Landesregierung NRW in den Auslegungshinweisen zur Corona SchVO für die kommunalen Spitzenverbände diese Hilfen festgelegt:
    „Die zur Teilhabe an Bildung gemäß § 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII einzusetzenden Schulbegleiter können auch im häuslichen Umfeld der Schüler unterstützen. Bei der Entscheidung des Leistungserbringers über den Einsatz im häuslichen Umfeld sind die Erziehungsberechtigten der Schüler einzubeziehen. Eine Hilfestellung bei den Lernangeboten durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln ist gegenüber einer persönlichen Unterstützung soweit wie möglich vorrangig in Anspruch zu nehmen. Es sind die Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Instituts zu beachten. Nehmen Schüler am Unterricht einer nach Schließung eröffneten schulischen Gemeinschaftseinrichtung wieder teil, können diese durch einen Schulbegleiter begleitet werden“.
    „Durch unsere gemeinsame Forderung ist es uns gelungen, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales das Recht auf Teilhabe im Gesetz erweitert hat, sodass der Weg frei ist für häusliche Hilfen“, freut sich die Behindertenbeauftrage des Landes NRW, Claudia Middendorf. Betroffene Eltern sollten sich schnellstmöglich an ihren Träger wenden und entsprechende Vereinbarungen treffen. Wir erwarten ein pro Aktives zugehen auf die Familien und eine entsprechende Informierung.

    Gleichzeitig können mit Eröffnung aller Schulen auch die Schulbegleitungen die Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht und in der Notbetreuung wieder unterstützen. Ab Montag öffnen einige Förderschulen. Jedoch leider noch nicht die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung. Hierfür hat das Ministerium ein Gutachten bei Herrn Prof. Dr. Exner im Auftrag gegeben, unter welchen Hygienevoraussetzungen eine Beschulung und Betreuung in der Schule auch für diese Schülerinnen und Schüler wieder möglich sein kann. Im Gegensatz zu der Kita-Öffnung, wo Kinder mit einem Förderbedarf und einer Behinderung Priorität erhalten.

    Deshalb fordert Stefanie Krüger-Peters, Vorsitzende des Landesverband FsgE e.V.: „Grundsätzlich muss eine Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler und das Recht auf Bildung und Betreuung gewahrt bleiben, auch aller inklusiv beschulten Kinder und Jugendlichen in allgemeinen Schulen und Förderschulen. Diese Erleichterung ist ein Anfang. Die Öffnung aller Förderschulen muss schnellst möglich erfolgen.“
    Laut Aussage des Ministerium für Schule und Bildung sollen ab sofort auch die sonderpädagogischen Lehrkräfte die Risiko-Schülergruppen, bei denen ein Präsenzunterricht oder eine Betreuung nicht möglich sein wird, zuhause unterstützen können. Grundsätzlich muss eine Planbarkeit gesichert werden, denn diese Familien brauchen verlässliche Unterstützung.

    Landeselternkonferenz (LEK) NRW

  12. Klausuren und Prüfungsorgien, statt freudiges wieder ankommen und gemeinsames Lernen in der Schule! (Gemeinsame Pressemitteilung verschiedener Elternverbände)

    Klausuren und Prüfungsorgien, statt freudiges wieder ankommen und gemeinsames Lernen in der Schule!

    Bislang standen nur die dezentralen Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I (ehem. ZP10) sowie das Abitur im Vordergrund der Diskussion. „Der einfache Hauptschulabschluss nach Klasse 9, der Übergang zur Oberstufe, der Erwerb des mittleren gymnasialen Bildungsabschusses in der Einführungsphase und der Übergang Einführungsphase zu Q1, sowie die Noten der Q1 für das Abitur 2020/21 waren zu Beginn des Lockdown nicht im Focus der Landesregierung“, sagt Dr. Ulrich Meier, Vorstandsbeisitzer der Landeselternkonferenz (LEK) NRW. Nun stellt die Landesregierung klar, dass die notwendigen Klausuren und Prüfungen für alle Abschlüsse durchgeführt werden müssen.

    Da auch diese Schüler*innen nach 8 Wochen Lockdown auf die Prüfungen vorbereitet werden müssen, sollen die Jahrgänge 9, 10, EF sowie Q1 an wenigen Tagen in einzelnen Stunden im Eiltempo in der Schule vorbereitet werden.

    „Unterschiedliche Lernsituationen in den Familien sind zweitrangig, auf den Stoff vom Lernen auf Distanz zurückzugreifen, der laut Anweisungen des Ministeriums für Schule und Bildung nur positiv bewertet werden darf, würde die Chancen extrem verzerren. Nun eine Klausur und eine mündliche Prüfung oder drei mündliche Prüfungen pro Tag zu absolvieren, ohne ausreichende wiederholende Vorbereitung, wen kümmerts? Hauptsache die Prüfungen sind angemessen zu Gunsten der Kinder und Jugendlichen und finden statt, soweit erforderlich?! Dilemma perfekt“, kritisiert Anke Staar Vorsitzende der LEK NRW.

    Die Belastung der Lehrkräfte und Schüler*innen sind zweitrangig. Zwar sollen die Bewertungen der Prüfungen im Interesse der Schüler*innen durchgeführt werden, weil ohnehin alle versetzt werden, sind aber nicht mehr vergleichbar. Haben die Schüler*innen eine gute und verständnisvolle Lehrkraft, ist das kein Problem, ansonsten Pech gehabt. Eine Fortsetzung des Prüfungsdogmas, damit „normale“ Abschlüsse vorgetäuscht werden können. Das Recht auf Bildung dieser und aller anderen Schüler*innen bleibt dabei auf der Strecke.

    Weiterhin werden benachteiligte Schüler*innen der Risikogruppe, mit Förderbedarf und/oder Behinderung völlig vergessen. Die anderen Jahrgänge werden nur noch, wenn überhaupt, minimal beschult. Diese Gruppe sind die Opfer des Fetischs „Abschlussprüfungen“! Um daran festzuhalten, werden auch im Handumdrehen die Hygienevorschriften aufgeweicht, Räume doppelt belegt und Ganztag ermöglicht. Zwischenreinigungen können die Kommunen sich nicht leisten, dass sollen die Schüler*innen und Lehrkräfte selbst übernehmen, damit die Prüfungen auf jeden Fall durchgeführt werden können. Doch Grundschüler*innen dürfen nur vormittags in die Schule, hier ist der Ganztag ausgeschlossen. Das alles zu Lasten der Beschulung, Betreuung und Bildung aller anderen Kinder und Jugendlichen und zu Lasten der Schulformen, die alle Abschlüsse anbieten – Gesamtschulen und Berufskollegs oder benachteiligter Standorte anderer Schulformen!

    Es bleibt festzuhalten, die Landesregierung hat sich leider weit vom Ziel der Bildungsgerechtigkeit entfernt und ist nicht der Empfehlung des Expertenkreises gefolgt. Hinzu kommt, dass der „Goodwill“, der Prüfungsaufweichungen nicht verstanden wird, viele Schulen an alten Mustern festhalten. Rückmeldungen von verzweifelten Familien und weinenden Schüler*innen, die am zweiten Tag bereits Tests, Klassenarbeiten und Prüfungen schreiben mussten, interessieren niemanden! So wird die eigentliche Freude auf schulische Bildung, schnell wieder zur Belastungsprobe des Bildungssystems und aller Beteiligten. Dabei öffnet sich die soziale Schere und die Benachteiligungen nehmen zu. Zeit für Konzepte im kommenden Corona- Schuljahr bleibt ebenso wenig, wie für Ferienangebote.

    Elternnetzwerk NRW Erol Celik (Vorsitzender)
    Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen e.V. (GLGL e.V.) Bernd Kochanek (Vorsitzender)
    Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW) Anke Staar (Vorsitzende)
    Landeselternschaft der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung e.V. Stefanie Krüger- Peters (Vorsitzende)
    Mittendrin e.V. Eva Thoms (Vorsitzende)

  13. 500 Millionen Euro für digitalen Unterricht – Startschuss für Sofortausstattungsprogramm für Schulen (PM von SPD-MdB Sabine Poschmann)

    500 Millionen Euro für digitalen Unterricht – Startschuss für Sofortausstattungsprogramm für Schulen (PM von SPD-MdB Sabine Poschmann)

    „Digitaler Unterricht zu Hause wird den Präsenzunterricht noch länger ergänzen müssen. Der Bund unterstützt jetzt die Schülerinnen und Schüler, die bisher kein digitales Endgerät haben“, kommentiert die Dortmunder Bundestagsabgeordnete Sabine Poschmann das 500 Millionen Euro schwere Sofortausstattungsprogramm für Schulen. Bund und Länder haben heute die dafür notwendige Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule auf den Weg gebracht.

    Schülerinnen und Schüler, bei denen Online-Unterricht aus Mangel an Geräten bislang keine Option war, sollen mit Tablets oder Laptops ausgestattet werden. „Es darf nicht der Geldbeutel der Eltern darüber entscheiden, ob Schülerinnen und Schüler am digitalen Fernunterricht teilhaben können. Das ist eine entscheidende soziale Frage. Für dieses Programm hat die SPD hart gekämpft und es ist gut, dass es jetzt an den Start geht“, sagt die SPD-Abgeordnete. Für NRW stünden etwas mehr als 100 Millionen Euro zur Verfügung, Dortmund werde als drittgrößte Stadt des Landes einen entsprechend großen Anteil erhalten.

    Schülerinnen und Schüler, die ein Tablet oder Notebook brauchen, erhalten dies durch die Schulen. Die Geräte gehen nicht in den Besitz der Kinder und Jugendlichen über, sondern werden als Leihgeräte zur Verfügung gestellt. Und wenn kein Internetanschluss vorhanden ist? Auch dafür soll es eine Lösung geben. „Wir wissen, dass das alles nur wirklich helfen kann, wenn im Haushalt auch ein notwendiger Internetanschluss vorhanden ist. Der Bund sucht hierfür zurzeit mit den Mobilfunkanbietern nach guten Lösungen. Ich erwarte, dass das Bildungsministerium dies vorantreibt“, so Poschmann und appelliert an alle Beteiligten: „Es ist wichtig, dass die Hilfen jetzt schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Kein Kind darf wegen des Fernunterrichts zurückgelassen werden.“

  14. Schüler des Stadtgymnasiums Dortmund üben Kritik an den Zuständen im Schulbetrieb

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir sind Schüler des Stadtgymnasiums Dortmund und wollen uns hiermit an Sie wenden, da wir ab Montag unter unerträglichen Umständen wieder die Schule besuchen müssen. Bei Krisensitzungen haben sich Schülersprecher mehrmals zu den Bedingungen und zum Zustand der Schüler geäußert, wurden jedoch ignoriert.

    Wir finden weder bei Lehrern, noch bei der Schulleitung Gehör. In Dortmund sind wir eine der einzigen Schulen, in denen der Stundenplan vollständig ausgeführt wird, ohne jegliche Aufteilung der Stufe. Die Planung ist in vielen Aspekten fehlerhaft, sodass immer wieder Lücken im System auftauchen und der Unterricht nicht ohne eine Gefährdung der Schüler stattfinden kann. Die Schüler müssen alle Pausen draußen verbringen, was bei diesen Temperaturen nicht zu ertragen ist, Glasreiniger wird als Desinfektionsmittel verwendet und, vor Allem, werden Schüler mit einer untragbaren Menge Arbeit so überfordert, dass es sich bei Einigen bereits auf die mentale Gesundheit auswirkt.

    Von Seiten der Schulleitung wird besonders viel Druck ausgeübt, da dauerhaft mit einer Suspension für die Nichtbeachtung der Hygieneregeln gedroht wird, obwohl diese in vielen Aspekten auch von der Organisation her nicht „perfekt“ eingehalten werden können. Maximal dürfen sich 15 Leute (mit Lehrkraft) im Raum befinden und diese Zahl wird teilweise deutlich überschritten, was eine Gefährdung für unsere Gesundheit und die unserer Familien darstellt. In einigen Kursen müssen wir auch während dem Unterricht Schutzmasken tragen, mit unzureichender Belüftung führt dies schnell zu Kopfschmerzen und Konzentrationsschwäche. Nach drei Stunden sind die meisten Masken schon feucht und somit praktisch unbrauchbar und nicht schützend. Dies ist für viele Schüler mit Stress und Angst verbunden.

    Wir finden diese Umstände nicht akzeptabel und wenden uns an Sie mit der Hoffnung, dass wir bei Ihnen Gehör finden. Wir, als Schüler (und auch Eltern) werden nicht ausreichend bei Entscheidungen einbezogen und es fehlt an Kommunikation zwischen der Schulleitung mit den Lehrern, Schülern, sowie unseren Partnerschulen. Unter diesen Umständen ist der Unterricht unertragbar und ruft für viele eine Verbindung aus Angst, Überforderung und Stress hervor.

    Hinzu kommt, dass in dieser Krisenzeit nun von uns erwartet wird, dass wir auch noch Klausuren schreiben. Wir fühlen und alle durch den unzureichenden „Onlineunterricht“ nicht genügend auf diese vorbereitet und sehen uns nicht in der Lage dazu, diese zu schreiben. Wir wollen eine Änderung und wären natürlich auch bereit bei dieser beizutragen, wäre eine Kooperation mit der Schulleitung möglich.

    Wir hoffen Sie können uns helfen und wir finden bei Ihnen das benötigte Gehör.

    Mit freundlichen Grüßen

    eine Gruppe von Schülern, die anonym bleiben will

  15. Corona droht zur Bildungskatastrophe für Schüler*innen mit Behinderung und sonderpaedagogischem Bedarf zu werden – Hilfen bleiben aus! (PM)

    Corona droht zur Bildungskatastrophe für Schüler*innen mit Behinderung und sonderpaedagogischem Bedarf zu werden – Hilfen bleiben aus!

    Elternverbände in Nordrhein-Westfalen fordern Ministerpräsident Armin Laschet, Schulministerin Yvonne Gebauer und Minister Karl-Josef Laumann in „Offenen Briefen“ auf, eine drohende Bildungskatastrophe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung durch die Corona-Krise gemeinsam schnellwirksam zu verhindern. Die Verbände erreichen von Tag zu Tag mehr Berichte von Eltern, dass ihre Kinder mit Behinderung bei der Wiederöffnung der Schulen wieder nach Hause geschickt werden und dem Unterricht und der Betreuung fernbleiben sollen. Auch die Förderschulen für Geistige Entwicklung und Körperlich-Motorische Entwicklung bleiben weiterhin geschlossen. Die Familien sind durch den gleichzeitigen Wegfall sämtlicher Unterstützungsleistungen mit der Betreuung und Bildung ihrer Kinder völlig auf sich allein gestellt, die Eltern zum Teil am Ende ihrer Kräfte.

    „Es grenzt an unterlassener Hilfeleistung, dass wieder einmal die Schwächsten unser Gesellschaft vertröstet werden und rechtmäßige Leistungen bezweifelt werden. Wider besseren Wissens schauen Verantwortliche weg, mit der Erwartung, dass ihnen aber geholfen wird, wenn sie selbst erkranken. Verantwortliches Krisen- Handeln sollte Notlagen priorisieren,“ mahnt Anke Staar Vorsitzende der Landeselternkonferenz NRW.

    Eine mögliche Entlastung könnte nun der Einsatz von Schulbegleiter*innen im häuslichen Umfeld für das Lernen auf dies Distanz sein. Kommunen verweigern aber diesen Einsatz der Schulbegleitung oder sie entwerfen für die bereits in einem jährlichen Genehmigungsverfahren bewilligten Schulbegleitungen nun erneute aufwändige, langwierige Genehmigungsverfahren. Damit verhindern die zuständigen Kostenträger, dass die Familien Unterstützung bekommen.

    Die Verbände vermissen von der Schulministerin vor allem ein deutliches öffentliches Bekenntnis zum Recht der Schüler*innen mit Behinderung auf Bildung und Betreuung, sowie wirksame Maßnahmen bis zu Sanktionen, damit die Schulen dies auch umsetzen und nicht verhindern. „Es reicht nicht, wenn die Schulministerin sich zum Recht auf Bildung für Schüler*innen mit Behinderung bekennt. Sie muss ihre Absichten auch um- und durchsetzen,“ fordert Eva Thomas Vorsitzende von mittendrin e.V..

    Die Verbände fordern, dass ein Bildungskatastrophe mit unabsehbaren Folgen verhindert werden muss und es aller Anstrengungen von allen Beteiligten bedarf, dass diesen Familien unbürokratisch sofortige Unterstützung ermöglicht wird, indem einerseits die Beschulung sofort ermöglicht wird, die Notbetreuung für alle gilt und das Distanz Lernen im häuslichen Umfeld unterstützt werden muss durch Schulbegleitungen und Sonderpädagogen.

    „Denn auch das Distanzlernen muss dringlich verbesserte werden, um eine Vernachlässigung und Rückentwicklung der Kinder zu verhindern. Für gehörlose und schwerhörige Kinder und Jugendliche gibt es keinerlei Onlineangebote und vielen Lehrkräften haben mangelnde Gebärdensprachkompetenzen, weil es an Weiterbildung mangelt“, kritisiert Susann Harnisch die Vorsitzende des Landeselternverband gehörloser und schwerhöriger Kinder und Jugendlichen NRW e.V..

    Die Schülerinnen und Schüler mit Behinderung und/ oder Sonderpädagogischen Förderbedarf dürfen in dieser Krise nicht länger Spielball der Zuständigkeitsverflechtungen zwischen den einzeln Ministerien oder Land und Kommune bleiben! Die unterzeichnenden Verbände fordern einen sofortigen Krisenstab mit allen relevanten Akteuren, der schnellwirksame Hilfe für die betroffenen Familien ermöglicht. Alles andere wäre fahrlässig!

    Autismus Landesverband NRW e.V. Dorothee Daun (Vorsitzende)
    Elternnetzwerk NRW Integration miteinander e.V. Erol Celik (Vorsitzender)
    Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen e.V. (GLGL e.V.) Bernd Kochanek (Vorsitzender)
    Die Inklusiven e.V., Vorsitzende Romy Suhr
    Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW) Anke Staar (Vorsitzende)
    Landeselternschaft der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung e.V. Stefanie Krüger- Peters (Vorsitzende)
    Landeselternverband gehörloser und schwerhöriger Kinder und Jugendliche NRW e.V. Susann Harnisch (Vorsitzende)
    Mittendrin e.V. Eva Thoms (Vorsitzende)

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