Nur noch fünf Wochen bis zur Bundestagswahl am 24. September: Ab dem Montag (21. August 2017) können die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl persönlich im Dortmunder Rathaus, Friedensplatz 1, beantragt werden. Hier ist ein eigener Bereich für die Briefwahl eingerichtet, wo auch direkt vor Ort gewählt werden kann.
Briefwahllokal öffnet – Zustellung der Wahlbenachrichtigungen ab dem 22. August 2017
Das Briefwahlbüro ist montags, dienstags und mittwochs von 8 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr geöffnet.
Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen muss der Personalausweis bzw. der Reisepass oder die Wahlbenachrichtigungskarte vorgelegt werden. Wer für eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen möchte, benötigt hierfür eine entsprechende Vollmacht (z.B. auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte). Die Abholung mit Vollmacht ist jedoch nicht für mehr als vier Personen möglich.
Mit der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen, die als Karte in einem Umschlag versandt werden, wird am Dienstag begonnen. Wahlbenachrichtigungen werden allen Dortmunderinnen und Dortmundern zugestellt, die zur Aufstellung des Wählerverzeichnisses am 13. August 2017 mit Hauptwohnsitz in Dortmund gemeldet waren.
Briefwahlantrag-Online mit der Wahlbenachrichtigung möglich
Die Bürgerdienste empfehlen, mit den Daten auf der Wahlbenachrichtigungskarte die Briefwahlunterlagen per Internet zu beantragen. Im Internet steht unter www.wahlen.dortmund.de (Unterpunkt Briefwahlantrag) der „Briefwahlantrag-online“ zur Verfügung. Dort werden auch die anderen Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen erläutert.
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Reader Comments
Friedrich-Wilhelm Herkelmann
Offener Brief an die Dortmunder Direktkandidat/innen zur Wahl zum Deutschen Bundestag
THEMA: Auch beim Wählen: Gleichberechtigte Teilhabe für alle!
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl ist da. Es ist für mich
keine Selbstverständlichkeit, wählen zu können, sondern jedes Mal wieder
eine Ehre, an unserem Zusammenleben auch durch die Beteiligung an Wahlen
mitzuwirken.
80.000 Menschen in Deutschland wird bei der Bundestagswahl diese Ehre
vorenthalten. Sie dürfen nicht wählen, weil für sie in allen
Lebensbereichen eine gesetzliche Betreuung eingerichtet ist. Mit dieser
Begründung wird ihnen die gleichberechtigte Teilhabe verweigert.
Ich fordere Sie als die Dortmunder Kandidat/innen für die Bundestagswahl
auf, sich klar für Wahlen für alle Menschen in Deutschland auszusprechen
und im Bundestag jede Initiative zu unterstützen, die Wahlrechtsausschlüsse
abschafft. Auch praktische Wahlrechtsausschlüsse müssen in den Blick
genommen werden. Menschen, die in Heimen leben, in Gefängnissen sitzen, im
Krankenhaus sind oder aus anderen Gründen am Wahltag selbst ihr Wahlrecht
nur mir Unterstützung ausüben können, müssen diese Unterstützung bekommen.
Nur so können wir wirklich von einer repräsentativen Demokratie sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich-Wilhelm Herkelmann
Vorsitzender des Behindertenpolitischen Netzwerks