Neben der Verbrechensbekämpfung und der Überwachung des Verkehrs zählen auch Aufgaben im Bereich der so genannten „Gefahrenabwehr“ zu denen der Polizei. So zum Beispiel bei vermissten Personen, insbesondere wenn davon ausgegangen werden muss, dass diese sich in Gefahr befinden. Gleiches gilt für Minderjährige, bei denen die Polizei immer von einer für sie gefährlichen Situation ausgeht.
Nicht alle Einsätze führen zu einer Vermisstenanzeige
Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Dortmund wurden im Jahr 2024 insgesamt 2322 Vermisstenfälle über den Notruf „110“ gemeldet (2135 in Dortmund 187 in Lünen). Nicht alle dieser Einsätze führten zu einer Vermisstenanzeige. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Kind nach kurzer Fahndung durch eine Streife auf dem Weihnachtsmarkt gefunden wird.
In der Vermisstenstelle des Kriminalkommissariats 11 (KK 11) wurden in diesem Jahr 2030 Vermisstenfälle vollständig bearbeitet und in fast allen Fällen konnte die vermisste Person gefunden werden.
In einer einstelligen Zahl wurde die Person tot aufgefunden, was beispielsweise bei Suiziden der Fall sein kann. Dies führt automatisch zu einem Todesermittlungsverfahren, das die näheren Umstände aufklären soll, insbesondere aber ob ein Verbrechen vorliegt.
Diese Todesermittlungsverfahren werden ebenfalls im KK 11 bearbeitet. Laut Polizei sind derzeit bei der Vermisstenstelle Dortmund nur 20 Verfahren anhängig. Einige davon werden vermutlich nie aufgeklärt werden können, da sich die Person zum Beispiel ins Ausland abgesetzt hat.
Höchste Priorität haben Fälle bei denen das Leben einer Person konkret gefährdet ist
Fälle, bei denen dies Gesundheit und das Leben einer Person akut gefährdet sind werden von der Polizei rund um die Uhr, beziehungsweise wie es die Lage erforderlich macht bearbeitet. Zu den Maßnahmen, die von der Polizei dazu eingesetzt werden zählen:
- Fahndungsmaßnahmen mit Streifenwagen, Fußstreifen, Polizeihubschraubern und weiteren verfügbaren Einsatzkräften.
- Handyortungen bei konkreter Lebensgefahr und Anordnung vom Polizeipräsidenten persönlich (2024 in circa zehn Prozent der Fälle).
- Einsatz von speziellen Spürhunden (sogenannte Mantrailer).
- Recherche in frei zugänglichen Sozialen Medien.
- In schwerwiegenden Fällen kommen auch DNA-Spurenentnahmen im Umfeld der vermissten Person und Öffentlichkeitsfahndungen (Veröffentlichungen mit Foto in der Presse oder in den Sozialen Medien) in Betracht.
- Zudem gibt es ein europaweites Netzwerk von Datenbanken, in denen Vermisstenfälle recherchierbar sind.
Aktuell gibt es keine Öffentlichkeitsfahndung des Polizeipräsidiums Dortmund nach Vermissten. Sämtliche Fahndungen sind für interessierte Bürger:innen im Internet aufgeführt unter: polizei.nrw/fahndung.