Nach rund zweieinhalb Jahren gewährt eine Gemeinde aus dem Evangelischen Kirchenkreis Dortmund wieder vorübergehend Kirchenasyl. Geschützt wird damit eine Familie aus dem Irak, die schon vor Jahren zum Christentum übergetreten ist und deshalb verfolgt wurde. Sie ist akut von Abschiebung bedroht.
Pfarrer Friedrich Stiller: „Wir sehen eine besondere Gefährdungslage für die Flüchtlingsfamilie“
„Kirchenasyl kann nur in besonderen Härtefällen gewährt werden“, betont Superintendent Ulf Schlüter. Der Kirchenkreis und die Kirchengemeinde haben sich darum im Vorfeld eingehend mit der Lage der Familie und den Besonderheiten des Falles befasst.
Voraussetzung für ein Kirchenasyl ist ein Beschluss des Leitungsgremiums der asylgewährenden Gemeinde „Das Presbyterium und wir im Kirchenkreis sind davon überzeugt, dass wichtige Fragen nicht ausreichend geklärt sind und sehen eine besondere Gefährdungslage für die Flüchtlingsfamilie“ erläutert Pfarrer Friedrich Stiller, der auf Seiten des Kirchenkreises für die Kirchenasylberatung zuständig ist.
Die Dortmunder Ausländerbehörde wurde vorab informiert. Denn ein Kirchenasyl ist nach Auffassung der Evangelischen Kirche kein Verstecken von Flüchtlingen und beansprucht keinen rechtsfreien Raum. Vielmehr stellt sich die gastgebende Gemeinde vorübergehend zwischen Behörde und Betroffene. Ein zeitlich befristetes Moratorium soll die Gelegenheit geben, den Einzelfall im Detail zu überprüfen.
Die Namen der betroffenen Familie und von der das Kirchenasyl gewährende Gemeinde bleiben geheim
Bei vorangegangenen Fällen von Kirchenasyl führte eine solche Überprüfung durch die verantwortlichen Behörden zu einer Neubewertung. Das erhoffen sich der Evangelische Kirchenkreis und die Gemeinde zusammen mit der Flüchtlingsfamilie auch diesmal.
Der Kirchenkreis bittet um Verständnis, dass der Name der betroffenen Familie sowie die Gemeinde, in der sie sich aufhält, zunächst anonym bleiben. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass sowohl die Familie als auch deren Helfer Bedrohungen oder Anfeindung ausgesetzt werden. Nach Beendigung des Verfahrens werden Kirchenkreis und Kirchengemeinde über Einzelheiten zum Fall informieren.
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