Betriebe können entsprechende Sondernutzungen beantragen

Außengastronomie ist ab diesem Jahr auch auf öffentlichen Parkplatzflächen möglich

Außengastronomie ist für viele Betriebe überlebenswichtig. Künftig sollen sie auch öffentliche Parkplätze nutzen können. Foto: Klaus Hartmann für nordstadtblogger.de

Gastronomie auf der Straße statt Parken vor der Tür: Ab diesem Jahr dürfen gastronomische Betriebe im gesamten Stadtgebiet Außengastronomie auch auf öffentlichen Parkplatzflächen anbieten. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Nur auf Straßen mit Tempo 30 können Parkplätze umgenutzt werden

Damit möchte die Stadt die Aufenthaltsqualität in Dortmund steigern und den Menschen Räume zurückgeben, die bislang von parkenden Fahrzeugen belegt sind. Natürlich nur da, wo es möglich ist – es wird im Einzelfall entschieden. Behindertenparkplätze oder Parkplätze mit E-Ladesäulen bleiben bestehen.

Die Gastronomen, die dieses Angebot annehmen wollen, haben einige Voraussetzungen zu beachten. So dürfen die Lokale mit Beginn der Karwoche bis zum 15. Oktober eines Jahres ausschließlich auf Straßen mit maximal Tempo 30 und mit jeweils einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung ihre Gäste auf öffentlichen Parkplatzflächen bewirten. Diese sind durch die jeweilige Frontbreite des Betriebs begrenzt. Die Möbel müssen während dieser Zeit durchgehend stehen bleiben.

Gastrobetriebe können ab sofort Anträge stellen – Info-Veranstaltung geplant

Um den Fußgänger:innen ausreichend Platz zu lassen, haben die Lokale eine Gehwegbreite von zwei Metern einzuhalten. Zur Fahrbahn ist ein Sicherheitsabstand von 50 Zentimetern einzuhalten. Zur Fahrbahn hin sollen schwere, aber nicht fest verankerte Barrieren wie Blumenkübel aufgestellt werden. Auch dürfen Einbauten wie Sinkkästen nicht überbaut werden.

Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund nimmt ab sofort per E-Mail an sondernutzung@stadtdo.de Anträge für diese Sondernutzung entgegen. Dabei handelt es sich um Einzelfallentscheidungen, die auch von den Gegebenheiten vor Ort abhängen. Antragsteller:innen müssen neben den wichtigsten Daten (Betriebsstätte und verantwortliche Betreiberdaten, gewünschter Nutzungszeitraum) einen Lage-/Aufbauplan einreichen, der die außengastronomische Fläche verdeutlicht.

Die Stadt Dortmund veröffentlicht zu dieser Neuregelung noch ein Informationsblatt. Darüber hinaus haben Gastronomen die Möglichkeit, am 22. Januar 2024 an einer Informationsveranstaltung teilzunehmen. Anmeldungen mit Namen und Betrieb sind per E-Mail an info@wirtschaftsfoerderung-dortmund.de bereits möglich.

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  1. Pressemitteilung der Grünen Ratsfraktion

    Die Dortmunder Verwaltung legt eine Kehrtwende hin. Öffentliche Parkplätze können für Außengastronomie ab 2024 wegfallen. Grünes Engagement zahlt sich aus.

    „Die Dortmunder Verwaltung legt eine Kehrtwende um 180 Grad hin“, zeigt sich Ratsmitglied Friedrich Fuß (Grüne) überrascht. „Allein seit der letzten Kommunalwahl haben wir Grüne mit sieben Anträgen und Anfragen im Stadtrat vergeblich versucht, der Gastronomie die Nutzung von weiteren Flächen für ihre Angebote zu ermöglichen. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung lehnte vor zwei Jahren unsere Forderung nach einer alternativen Nutzung von Parkplätzen mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und Linke noch ab. Dem Beispiel der Städte Bonn, Essen, Köln und Münster wollte man nicht folgen.“

    Preisalarm in der Gastronomie

    „Endlich zeigt die Stadt Dortmund Einsicht und ermöglicht im größeren Umfang den Wegfall von öffentlichen Parkplätzen für die Außengastronomie“, freut sich Fuß. „Die Einsicht der Stadt kommt dabei in letzter Sekunde: Mit der Anhebung der Umsatzsteuer schlagen viele Wirt*innen und Gastronomen Alarm. Die Ausweitung von Café- und Restaurantplätzen auch auf Parkplätze ermöglicht es nun sowohl der Stadt als auch der Gastronomie, mehr Geld zu erwirtschaften. Eine Win-win-Situation.“ Etwa 3 Jahre lang galt für die Gastronomie aufgrund der Corona- und Energiekrise eine niedrigere Umsatzsteuer von nur 7 Prozent. Ab 2024 sind wieder 19 Prozent fällig.

    Mit der Möglichkeit, die öffentliche Fläche jetzt vermehrt für verbesserte Aufenthalts- möglichkeiten und mehr Lebensqualität im Viertel zu nutzen, wird zudem eine weitere langjährige Forderung der GRÜNEN erfüllt. “Im Planungs- und auch im Mobilitätsausschuss haben wir uns immer wieder für eine Neuaufteilung des öffentlichen Raums eingesetzt”, so Thomas Eltner, GRÜNES Mitglied im Mobilitätsausschuss. “Gut, dass hier jetzt ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gegangen wird und auch der Wert des öffentlichen Raums für private Nutzungen klarer definiert wird. Die bisher erhobenen Parkgebühren spiegeln das leider in keiner Weise wider.”

    „Sachte Restaurant“ gab Anstoß für Umdenken

    „An lauen Sommerabenden sitzt es sich gern mal gemütlich mit einem kühlen Getränk in einem Lokal mit Außengastronomie“, weiß der ehemalige Bezirksbürgermeister aus Innenstadt-West. „Im April dieses Jahres trat deshalb das Restaurant Sachte mit einer Anfrage für mehr Außengastronomie an uns heran. Das Restaurant verwies auf Umsatzeinbußen von mehr als 50% seit 2020. Mit Grünen Stimmen beauftragten wir die Verwaltung, ihre ablehnende Haltung erneut zu überdenken. Auch wenn viele vergebliche Anträge vorangingen, hat sich der lange Atem gelohnt. Wir sind sehr zufrieden, dass unsere Forderung ab 2024 ohne Abstriche erfüllt wird.“

  2. Die Zukunft großer Parkplätze wird in Dortmund erforscht (PM)

    Dortmund wird Modell-Kommune für klimagerechtes Parken: Gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) will die Stadt erproben, wie sich große Parkflächen für eine nachhaltige Stadtentwicklung verändern können.
    Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt hatte sich darum bemüht, als Modellkommune ausgewählt zu werden und war damit erfolgreich. Das Amt begleitet nun aktiv das vom Bund finanzierte Projekt.

    Dafür sollen zunächst stadtweit alle Parkplätze mit mehr als 750 qm Fläche erfasst werden. Für ausgewählte Parkflächen entstehen danach anschauliche Konzeptskizzen, wie sie nachhaltig und zukunftsweisend umgebaut werden könnten.

    Weniger Flächenverbrauch für Parkplätze

    Der sogenannte ruhende Verkehr, also parkende Pkw, beanspruchen einen erheblichen Teil der Flächen im städtischen Raum. Es gibt gute Gründe, damit künftig anders umzugehen:

    Erstens steigt der Flächenbedarf für Wohnraum und Arbeitsplätze in Dortmund weiter an, gleichzeitig sollen Grünflächen im Freiraum möglichst erhalten bleiben.

    Zweitens müssen nicht nur in dicht bebauten Gebieten Flächen entsiegelt werden, um sich an den Klimawandel anzupassen.

    Das Forschungsvorhaben „Transformationspotenziale großflächiger Parkplätze für den nachhaltigen Stadtumbau“ will die für das Parken reservierten Flächen im Stadtraum systematisch erfassen und prüfen, wie sich diese im Stadtraum einfügen und umbauen lassen.

    Parken, Stadtentwicklung und Klimaanpassung im Einklang

    Im ersten Schritt gilt es, Luftbilder und weitere Geodaten auszuwerten. Dann sollen Lösungsansätze für unterschiedliche Typen von Parkplätzen und vielfältige Nutzungsoptionen entwickelt werden. Zusammen mit den Denkfabriken paper planes e. V. und Multiplicities aus Berlin entstehen daraus kreative Ideen und innovative Konzepte.

    Parkplätze sollen nicht ersatzlos entfallen

    Der Stadt Dortmund ist dabei wichtig, dass benötigte Parkplätze nicht ersatzlos entfallen. Der Fokus liegt stattdessen auf einer Neuorganisation des Parkens, bei der zusätzliche Fläche beispielsweise für Wohnen, Wirtschaft oder auch Grün gewonnen werden kann. Das schont nicht nur Flächen und das Klima, sondern führt im besten Fall zu attraktiveren Stellplatzanlagen. Bei der Auswahl der Parkplätze kann die Stadt Dortmund mitentscheiden.

    Hintergrund:

    Das Forschungsprojekt ist Teil des Programms „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau“ (ExWoSt), mit dem der Bund innovative Planungen und Maßnahmen zu wichtigen städtebau- und wohnungspolitischen Themen fördert. Die Arbeitsgemeinschaft der Planungsbüros Gertz Gutsche Rümenapp aus Berlin und mundialis aus Bonn führt das BBSR-Projekt durch.

    Neben der Stadt Dortmund wurden weitere Modellkommunen ausgewählt. Ergebnissen sollen bereits Ende 2024 vorliegen. Weitere Informationen sind auf der Projekthomepage zu finden: http://www.bbsr.bund.de/parkplaetze

  3. Außengastronomie auch im Winter: Stadt Dortmund stellt wichtige Weichen (PM)

    Eine Ausnahme aus Corona-Zeiten soll zur Regel werden: Die Stadt Dortmund möchte es Betrieben ermöglichen, das ganze Jahr über Außengastronomie anzubieten. Das funktioniert mit mobilen Windschutz-Elementen, die dauerhaft erlaubt werden könnten.

    Gastronominnen und Gastronomen hätten dadurch die Möglichkeit, ihre Außengastronomie dauerhaft attraktiv zu gestalten. Die neue Regelung würde Dortmund als urbanen Ausgeh-Standort stärken und den Menschen die Möglichkeit geben, mehr Zeit im Freien zu verbringen. Der Rat der Stadt wird in seiner Sitzung im Mai darüber entscheiden.

    Neue Regel bringt Planungssicherheit

    Während der Corona-Pandemie sollten sich größere Menschengruppen nicht lange in geschlossenen Räumen aufhalten, um Infektionen zu verhindern. So entstand die Idee, die Gastronomie im Freien zu stärken, und der Verwaltungsvorstand beschloss im Herbst 2020, mobile Windschutz-Elemente in der Außengastronomie befristet bis Ende 2023 zuzulassen. Das traf einen Nerv: Schon vor der Pandemie hatte es in der Bevölkerung und unter Gastronom*innen den starken Wunsch nach ganzjähriger Außengastronomie gegeben.

    Auf öffentlicher Wegefläche wurden Windschutz-Elemente vor der Corona-Pandemie nur in begründeten Einzelfällen zugelassen. Das könnte sich nun dauerhaft ändern. Für Gastronomiebetriebe bringt die neue Regelung vor allem Planungssicherheit, die sie benötigen, um in den mobilen Windschutz zu investieren – denn die Kosten für qualitativ hochwertige Elemente liegen bei 250 bis 500 Euro je laufendem Meter.

    Voraussetzungen für Gastronomiebetriebe

    Gastronom*innen, die Windschutz-Elemente in der Außengastronomie nutzen wollen, müssen allerdings einige Dinge beachten:

    – Die Außengastronomie soll offen und barrierefrei gestaltet sein.

    – Erlaubt werden soll eine Einfriedung mit mobilen transparenten oder teiltransparenten Windschutz-Elementen bis zu einer Höhe von maximal 180 cm. Zum Wetterschutz können sie kombiniert werden mit Schirmen oder Markisen.

    – Falls die öffentliche Fläche vorübergehend anderweitig benötigt wird, müssen die Windschutz-Elemente ganz oder teilweise wieder verschwinden – zum Beispiel für öffentliche Veranstaltungen oder für Baustellen.

    – Die öffentlichen Flächen müssen als solche erkennbar bleiben. Podeste, Teppiche und andere Bodenbeläge sind daher nicht erlaubt.

    – Die Einfriedungen müssen den gültigen Sicherheitsanforderungen entsprechen und gestalterischen Mindestanforderungen genügen – das schließt selbstgemachte Lösungen aus. Eine bauordnungsrechtliche Genehmigung kann unter Umständen weiterhin erforderlich sein.

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