Polizeipräsident Gregor Lange ordnet eine strategische Fahndung an

Auseinandersetzung im Clan- und Rockermilieu: Große Personengruppe greift Tattoo-Studio an

Wegen des Großeinsatzes sperrte die Polizei die Rheinische Straße in Richtung Innenstadt am Montag temporär. Archivfoto: Karsten Wickern für Nordstadtblogger.de

20 bis 30 dunkel gekleidete Personen haben am Montag nachmittag ein Tattoo Studio in der Rheinischen Straße in Dortmund angegriffen. Eine Person im Studio wurde dabei verletzt. Die Polizei spricht von einer Auseinandersetzung im Clan- und Rockermilieu. In der Nähe nahmen die Einsatzkräfte eine Person vorübergehend fest. Dabei stellten sie auch eine Schusswaffe sicher.

Die Polizei war zum Teil mit Maschinenpistolen im Einsatz

Die Angreifer zertrümmerten ein Fenster des Studios und verletzten eine anwesende Person. Karsten Wickern | Nordstadtblogger

Gegen 17.30 Uhr griff die Gruppe von zum Teil vermummten Personen das Ladenlokal an der Rheinischen Straße / Ecke Siemensstraße in der westlichen Innenstadt an. Dabei beschädigten sie eine Schaufensterscheibe und attackierten auch eine Person im Innenraum.

Die Polizei rückte kurze Zeit später mit einer großen Zahl von Einsatzkräften an. Zum Anfang des Einsatzes waren vor Ort auch Polizist*innen mit Maschinenpistolen im Einsatz – die Polizei wusste offenbar schon früh, womit sie es hier zu tun hat. Am Dienstag bestätigte die Polizei dann das, was auf sozialen Medien schon gemutmaßt wurde: Sie spricht jetzt offiziell von einer Auseinandersetzung im Clan- und Rockermilieu.

„Mehrere Personen aus den Führungsebenen beider Milieus befinden sich nach Ermittlungen, Anklagen und Urteilen in Strafhaft oder auf der Flucht. Das führte in den vergangenen Monaten und Jahren immer wieder zu einem Macht-Vakuum und als Reaktion darauf wiederholt zu Macht-Ansprüchen“, betont Polizeipräsident Gregor Lange in einer Pressemitteilung. Auf Instagram bewerben einschlägige Mitglieder der Bandidos das Studio.

Polizei: Zeugen sollen Videos nicht ins Netz stellen

Die Kriminaltechnische Untersuchung sicherte Spuren am Tatort. Karsten Wickern | Nordstadtblogger

Vor Ort befragte die Kriminalpolizei Augenzeugen und sammelte Videomaterial von der Tat ein. Ermittelt wird wegen schweren Landfriedensbruchs, gefährliche Körperverletzung und einen Verstoß gegen das Waffengesetz – eine vorübergehend festgenommene Person aus dem Rockermilieu führte in Tatort-Nähe eine Schusswaffe mit sich, obwohl ihr das Tragen einer Waffe untersagt worden ist.

Auch Baseballschläger und einen Teleskopschlagstock wurden sichergestellt. Die Polizei bittet mögliche Zeugen, die Videos von der Tat aufgenommen haben, diese nicht in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen, sondern diese der Polizei zur Verfügung zu stellen.

Zu dem Fall hat die Polizei am Dienstag eine Ermittlungskommision eingesetzt. Die wertet nun Zeugenaussagen, Videos und Tatortspuren aus. Zudem hat der Polizeipräsident die strategische Fahndung angeordnet. Das erlaubt den Polizist*innen Personen, Fahrzeuge und mitgeführte Gegenstände ohne konkreten Verdacht zu überprüfen.

„Sicher ist, dass Mitglieder dieser kriminellen Milieus sich in Dortmund nicht sicher fühlen können: Wir kennen die Akteure. Wir haben sie im Blick. Wir lassen keine rechtsfreien Räume entstehen und schöpfen dafür alle Möglichkeiten aus, die uns der Rechtsstaat bietet“, betont Lange am Dienstag. DiePolizei geht offenbar gründlich vor: Auch am Tag nach der Attacke waren noch Ermittler*innen im Studio vor Ort.

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Reaktionen

  1. Auseinandersetzungen mit Rockerbezug – „Wir machen mit der Verbrechensbekämpfung nicht an der Stadtgrenze halt!“ (PM POL-DO)

    Das Polizeipräsidium Dortmund hat auf die jüngst bekannt gewordenen Konflikte mit Rockerbezug reagiert und Einsatzkräfte zusammengezogen, die sich nun ausschließlich mit den Ermittlungen zu den Auseinandersetzungen beschäftigen.

    Bereits am 15.01.2025 war es zu einer Schussabgabe auf ein Tattoo-Studio im Bereich der Rheinischen Straße in Dortmund gekommen. In der Nacht zuvor wurden mehrere Schüsse auf ein Wohnobjekt in der Bergstraße in Unna abgegeben.

    In der Nacht zu Freitag, dem 07.02.2025, wurde mit scharfer Munition mehrfach auf ein Wohnhaus in der Wilhelmstraße in Holzwickede geschossen. Personen wurden dabei nicht verletzt.

    Am 09.02.2025 wurde ein Mann mit einer Schussverletzung in ein Krankenhaus in Unna eingeliefert. Dabei handelt es sich um einen Bewohner des Hauses an der Wilhelmstraße in Holzwickede.

    In der gleichen Nacht kam es zu einer Explosion in der Eingangstür eines Hauses in Bochum Hiltrop.

    Am 10.02.2025 kam es zu einer weiteren Explosion im Hauseingang eines Mehrfamilienhauses in Oberhausen.

    Die Ermittlungen in diesen Fällen haben nun den Verdacht bestätigt, dass sie im Zusammenhang mit Konflikten mit Rockerbezug stehen.

    Hierzu Polizeipräsident Gregor Lange:

    „Wir dulden keine Straftaten von Outlaw-Motorcycle-Gangs! Egal, ob es hier um interne Machtdemonstrationen oder gewalttätig ausgetragene finanzielle Konflikte geht. Das was schon passiert ist, wird aufgeklärt und konsequent verfolgt. Eine weitere Eskalation darf es nicht geben. Hierzu bündeln wir Kräfte und arbeiten eng – auch mit anderen Behörden, wie den Kreispolizeibehörden Unna, Oberhausen und Bochum, dem Landeskriminalamt NRW und den zuständigen Staatsanwaltschaften zusammen. Wir machen mit der systematischen Verbrechensbekämpfung nicht an der Stadtgrenze halt, sondern wir gehen dahin, wo auch die Täter stecken!“

    In einer besonderen Einsatzstruktur, in die verschiedene Dienststellen integriert worden sind, werden sämtliche Maßnahmen unter einer Einsatzleitung zusammengefasst. Dies umfasst natürlich kriminalistische Ermittlungen, Spezialisten in der Spurensicherung und Datenanalyse, aber auch das Vorhalten von uniformierten Kräften zum Schutz von gefährdeten Personen.

    Nach dem Verbot der „Bandidos MC Federation West Central“ in 2021 waren die Entwicklungen in der Rockerszene hochdynamisch. Ob die jetzt zu beobachtenden Fälle Ausfluss dieser Prozesse sind oder auf andere Motive zurückzuführen sind, sind nun unter anderem Gegenstand der Ermittlungen.

    Die Zuständigkeit der einzelnen Staatsanwaltschaften bleibt davon unberührt.

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