Die Dortmunder Neonazis beschäftigen in dieser Woche die Justiz: „Wer Deutschland liebt, ist Antisemit!“ Diese Parole sorgte bundesweit und international für Schlagzeilen, als Neonazis mit Pyrotechnik, Fahnen und Parolen durch Marten und Dorstfeld zogen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft gegen acht von zunächst 15 Beschuldigten Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Zudem hat der stellvertretende Bundesvorsitzende der Partei „Die Rechte“, Christoph Drewer, in dieser Woche vor dem Landgericht eine Haftstrafe von einem Jahr und einem Monat kassiert.
Vorwurf: zum Hass gegen alle in Deutschland lebenden Juden aufgestachelt
Juristisch spannend wird das Verfahren wegen der Parolen in Marten. Denn die Parole als solche ist nicht strafbar. Allerdings sieht die Staatsanwaltschaft unter der Berücksichtigung der Gesamtumstände den Tatbestand der Volksverhetzung im Sinne des Paragrafen 130 erfüllt, weil zum Hass gegen alle in Deutschland lebenden Juden aufgestachelt werde, erklärt Staatsanwältin Sonja Frodermann.
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Durch das aggressiv-kämpferische Auftreten bei Dunkelheit, mit Reichsfahnen, Bannern, auf Gebäuden entzündeter Pyrotechnik sei ein Klima der Angst geschaffen und der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt worden. Zudem seien weitere Parolen skandiert worden, die zwar isoliert betrachtet auch nicht strafbewährt seien, in der Gesamtschau allerdings dazu beigetragen hätten.
„Ich ziehe ungern vor Gericht, wenn ich nicht weiß, ob die Anklage Bestand hat“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Volker Schmerfeld-Tophof im Gespräch mit Nordstadtblogger. Aber dennoch wolle seine Behörde die Anklage gerichtlich prüfen lassen, führte er weiter aus – und machte dabei einen zuversichtlichen Eindruck.
Sollte das Verfahren vor dem Landgericht eröffnet werden, landete die Revision direkt in Karlsruhe
Wegen der besonderen Bedeutung des Falls – das Geschehen sorgte sogar für bundesweite Schlagzeilen – und der Zahl der Angeklagten wie Zeugen soll das Verfahren nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht Dortmund stattfinden.
Dessen Sprecher, Dr. Thomas Jungkamp, bestätigte den Eingang der Klage. Das Landgericht muss nun die Vorwürfe prüfen. Sollte auch dort die „aufrührerische Stimmung“ gesehen werden, könnte das Verfahren wegen Volksverhetzung beginnen. Ob und wann es dazu kommt, ist allerdings noch völlig offen.
Das Besondere: Weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren direkt vor das Landgericht bringt, fände eine mögliche Revision gegen ein Urteil direkt vor dem Bundesgerichtshof statt. Die RichterInnen in Karlsruhe könnten sich dann dort erneut grundsätzlich äußern, ob der Volksverhetzungs-Tatbestand erfüllt ist und entsprechende Äußerungen machen. Auch darauf spekuliert offenbar die Dortmunder Staatsanwaltschaft.
Lange: „Die rechte Szene steht unter einem permanenten Strafverfolgungsdruck“
Der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange hat die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft ausdrücklich begrüßt. Im Rahmen einer Ermittlungskommission (EK) habe seine Behörde intensiv daran gearbeitet, die Beteiligten zu identifizieren und jedem Einzelnen der acht das Skandieren der Parole beweissicher nachzuweisen.
„Die rechte Szene steht unter einem permanenten Strafverfolgungsdruck in Dortmund. Dass es in diesem Fall zu einer Anklage von acht Neonazis kommt, ist auch der guten Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft und der Dortmunder Polizei zu verdanken“, lobte Lange das Ergebnis der Ermittlungen.
Insbesondere galt es, für die strafrechtliche Bewertung nicht nur die Parole, sondern auch die Gesamtumstände herauszuarbeiten. Der EK gelang es schließlich, die menschenverachtende und auf Hass und Einschüchterung ausgelegte Gesamtstimmung aufzuzeigen, in die die antisemitische Parole eingebettet war.
Stv. Bundesvorsitzender von „Die Rechte“ kassiert Haftstrafe wegen Volksverhetzung
Eine juristische Ehrenrunde hat Christoph Drewer vor dem Landgericht gedreht. Nachdem das Amtsgericht ihn wegen Volksverhetzung zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt und das Landgericht dieses Urteil in der Berufung bestätigt hatte, hatte Drewer – verkürzt dargestellt – aus formalen Gründen mit seiner Revision vor dem Oberlandesgericht in Hamm Erfolg. Das Verfahren musste daher erneut verhandelt werden.
Das Ergebnis blieb allerdings gleich – beziehungsweise wurde noch um einen Monat aufgestockt. Denn das Landgericht bildete eine Gesamtstrafe, weil noch ein weiteres Verfahren hinzugekommen war. Ein Jahr und ein Monat ohne Bewährung lautet das neue Urteil vor dem Landgericht. Dagegen wird der stellvertretende Bundesvorsitzende der Neonzar-Splitterpartei erneut in Revision gehen.
Drewer war vorgeworfen worden, am 7. September 2015 in Dortmund auf der Kampstraße eine Versammlung der Partei „Die Rechte“ mit dem Thema „Gegen den Asylantensonderzug […]“ angemeldet zu haben. Auf dieser Versammlung hat der Angeklagte nach Ansicht des Gerichts eine Rede gehalten, die den Tatbestand der Volksverhetzung ausfüllt.
Flüchtlinge pauschal als Vergewaltiger, Mörder und Kriminelle verunglimpft
So habe Drewer pauschal alle Flüchtlinge als Vergewaltiger, Mörder und Kriminelle verunglimpft. Menschen, die die Flüchtlinge willkommen geheißen hätten, beschimpfte er als Volksverräter. Drewer bestritt nicht, die Rede gehalten zu haben, wohl aber, dass diese volksverhetzend gewesen sein könnte. Er drängt daher in der Revision auf einen Freispruch.
Die Dortmunder Polizei sieht sich mit der erneuten Verurteilung sowie mit dem aktuell laufenden Verfahren vor dem Amtsgericht gegen Neonazi Steven F. in ihrem Kurs bestätigt. Steven F. sitzt seit November wegen insgesamt sechs Anklagen in Untersuchungshaft (wir berichteten).
„Die intensive Ermittlungsarbeit zahlt sich aus – auch gegen die rechte Szene arbeiten wir mit einer Null-Toleranz-Strategie“, kommentiert Lange dieses erneute Urteil. „Neonazis lassen wir keine Freiräume. Die rechte Szene kann sich darauf einstellen, dass wir das genauso fortsetzen werden“, kündigte der Polizeipräsident an.
Mehr zum Thema auf Nordstadtblogger.de:
https://www.nordstadtblogger.de/kommentar-ueber-neonazis-erwuenschte-schlagzeilen-fragwuerdige-einsaetze-und-gesellschaftliche-verantwortung/
Reader Comments
Klaus
Zur Verurteilung von Drewers-ohne Zweifel sind die Aussagen von Drewers volksverhetzend.
Wer sich aber beispielsweise die Facebook Seite der AFD-Politikerin Alice Weidel betrachtet, wird feststellen, dass sowohl viele ihrer Posts als auch hundert-bis tausendfache Kommrntare darunter ebenfalls in
gleicher Wrise volksverhetzend sind.
So erfreulich es also ist, dass rechtsradikalen Volksverhetzern mit rechtsstaatlichen Mitteln entschieden entgegen getreten wird, so unerfreulich ist es, dass Pwrsonen wie Weidel, Höcke, von Storch oder Gauland und viele andere in der AFD sowie deren Anhänger ihren Fremdenhass hunderttausendfach verbreiten und ein Klima der Feindseligkeit insbesondere gegen Muslime in diesem Land befeuern können Beispielsweise fühlt man sich bei Frau Weidels -Facebookauftritt sich 1:1 an frühere NPD-Parolen erinnert
Ulrich Sander
Der Innenminister des Landes Herbert Reul (CDU) war an jenem Freitag, 21. Sept. in Dortmund, um Polizeiaktivitäten zu begleiten – gegen Ausländer. Da blieb kaum Polizeikraft übrig für die Bekämpfung der Nazis, die in zwei Marschblöcken je 100 Mann durch die Stadtteile Dorstfeld und Marten zogen. Hier in einstigen Arbeitervierteln wurde einst die Bergarbeitergewerkschaft gegründet und hier wird offenbar im Jahr des Endes des Bergbaus der neue Aufstieg des Faschismus im Laboratorium getestet. Sie rufen: „Wer Deutschland liebt, ist Antisemit“. Das sei zulässig, sagte der Polizeisprecher. Und da keine Gegenaktionen geplant gewesen seien, gab es für die Sicherheitskräfte nichts zu tun. Tätig wird die Polizei nur, wenn es demokratische Gegendemonstrationen gegen die Nazis gibt. Und so darf sich das faschistische Laboratorium entfalten, in dem ständig neue Versuchsreihen aufgelegt werden – man schaue sich nur mal die hiesigen Nazi-Medien wie „NS heute“ und die Schmierereien wie „Dies ist unser Nazi-Kiez“ an. Ferner den Aufbau der neuen NSDAP namens „Die Rechte“. Wohin soll das alles führen, Herr Reul?
Ulrich Sander, Dortmund, VVN-BdA