Aktuelles und brisantes Thema beim Talk im DKH – Spezial zum NSU-Prozess mit Opferanwalt Mehmet Daimagüler

Opferanwalt Mehmet Daimagüler wird den NSU-Prozess mit den Gästen kritisch hinterfragen. Foto: Klaus Hartmann
Opferanwalt Mehmet Daimagüler wird den NSU-Prozess mit den Gästen kritisch hinterfragen. Foto: Klaus Hartmann

Nach über fünf Jahren ist es im NSU-Prozess zu einem Urteil gekommen, welches von den Hinterbliebenen in Teilen scharf kritisiert wird – auch in Dortmund. Aktuell bereitet der Opferanwalt Mehmet Daimagüler eine Staatsklage gegen das Urteil vor. Der Rechtsanwalt und Buchautor hat im Prozess die Geschwister von Abdurrahim Özüdogru, der im Juni 2001 in Nürnberg erschossen wurde und die Tochter von Ismail Yasar, der im Juni 2005 ebenfalls in Nürnberg getötet wurde, vertreten. Am 3. August 2018 ist er nun zu Gast im Dietrich-Keuning-Haus in der Nordstadt. 

Die bundesweite Unzufriedenheit mit dem Urteil sorgte für eine breite Protestwelle

Auch in Dortmund gingen die Menschen auf die Straße. Foto: Leopold Achilles

Gemeinsam wollen die VeranstalterInnen und BesucherInnen an diesem Abend mit Opferanwalt Mehmet Daimagüler auf den Prozess zurückblicken. Nach der Urteilsverkündung am 11. Juli 2018 regte sich bundesweiter Protest. Es formierte sich ein breites Bündnis, das mit seiner Aktion„Kein Schlussstrich“ eine Fortsetzung der Aufarbeitung verlangte und in zahlreichen Städten zu Demonstrationen mobilisierte.

Auch Dortmund hatte ein Opfer der rechtsterroristischen Gruppe zu beklagen. Der Dortmunder Mehmet Kubaşik wurde am 4. April 2006 von den Tätern in seinem eigenen Kiosk in der Dortmunder Nordstadt erschossen. 

Dementsprechend hatten sich auch in Dortmund Verbände zusammen geschlossen, um an dem Tag der Urteils- Bekanntgabe auf die Straße zu gehen. In Dortmund gab es eine Demonstration, mit mehr als 500 TeilnehmerInnen, die an der Rheinoldikirche begann und bis in die Nordstadt führte.

Es wird wie immer sowohl informativ und sachlich als auch unterhaltsam hergehen

Der bekannte Schauspieler Fatih Çevikkollu  gilt ebenfalls als NSU-Experte. Foto: Alex Völkel

„Den Angehörigen wurde Aufklärung versprochen. Aufklärung darüber, wie und warum die Opfer ausgewählt wurden, aber auch über die Rolle von Polizei und Geheimdienst, die trotz zahlreicher Zuträger aus dem NSU-Umfeld nichts verhindert haben”, lautete damals ein Statement des Dortmunder Bündnisses „Kein Schlussstrich“.

Neben Mehmet Daimagüler wir der vor allem aus verschiedenen TV-Auftritten bekannte Schauspieler und Kabarettist Fatih Çevikkollu zu Gast sein. Auch er wird als Experte zum Thema NSU-Komplex bezeichnet. Der Talk im DKH beginnt am 3. August 2018 wie immer um 19 Uhr und endet ungefähr gegen 21 Uhr. Der Eintritt ist frei. 

Wie immer führt Professor Aladin El-Mafaalani als Moderator durch den Abend. Die Reihe „Talk im DKH“ ist eine Veranstaltung des Dietrich-Keuning-Hauses und nimmt regelmäßig Themen aus Politik und Gesellschaft in den Fokus. Nach kurzen Impulsvorträgen folgt ein Dialog zwischen ReferentInnen und dem Moderator.

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NSU: Ein eindrucksvolles Mahnmal gegen Rechtsextremismus

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  1. Alte Gerichtsurteile werden neu verhandelt: In einem neuen Format geht es im Keunig.haus um das deutsche Rechtssystem (PM)

    Wie gerecht ist die Rechtsprechung eigentlich? Im Live-Podcast „Recht.Urteil“ werden historische und aktuelle Urteile aus unterschiedlichen Perspektiven wieder aufgerollt. Start für eine neue Runde ist am Freitag, 16. Februar, um 19 Uhr.

    Zwei Fachleute versuchen, Licht ins Dunkel verschiedener Urteile zu bringen. Mehmet Daimagüler ist ein bekannter deutscher Rechtsanwalt und aktuell Antiziganismus-Beauftragter des Bundes. Sebastian Fiedler ist SPD-Abgeordneter und ehemaliger Kriminalhauptkommissar. Die beiden bringen ausgewählte Fälle erneut in die Diskussion, in der sie überprüft und bewertet werden.

    Es gibt zwar keine Richter und Angeklagten, aber eine Moderation und eine Jury, die die Urteile neu verhandelt und mit Blick auf die Prinzipien der deutschen Rechtsprechung überprüft. Während die Moderation die Urteile juristisch einordnet, wird der Tathergang durch die Jury bewertet.

    Der Live-Podcast „Recht.Urteil“ mit Sebastian Fiedler und Mehmet Daimagüler beginnt am Freitag, 16. Februar um 19 Uhr, Einlass ist bereits um 18:30 Uhr. Der Eintritt ist frei.

  2. Einrichtung einer Bund-Länder-Kommission gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma (PM Dr. Mehmet Gürcan Daimagüler Beauftragter der Bundesregierung gegen Antiziganismus)

    In der vergangenen Woche haben Bundeskanzler Scholz und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder die Einrichtung der Ständigen Bund-Länder-Kommission gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma beschlossen. Dieser Beschluss ist ein Meilenstein im Kampf gegen Antiziganismus. Sie dient einer effektiveren, besser abgestimmten Politik des Schutzes und der Teilhabe von Sinti und Roma. Sie schafft einen institutionellen Rahmen für die anstehenden Aufgaben. Die ständige Kommission wird die Bekämpfung von Antiziganismus und die Belange von Sinti und Roma dauerhaft auf die politische Agenda setzen. Zugleich setzen Bund und Länder ein starkes Zeichen der demokratischen Einigkeit gegen Hass und Hetze.

    Mit der Schaffung dieser Kommission wird eine zentrale Handlungsempfehlung der Unabhängigen Kommission Antiziganismus umgesetzt. Viele der im Abschlussbericht genannten Themenfelder berühren in ihrer Gesamtheit auch bundespolitische Angelegenheiten, fallen aber originär in die Zuständigkeit der Länder wie Bildung, Polizei und Justiz oder Kultur. Umso wichtiger ist eine bessere Koordination zwischen dem Bund und den Ländern.

    Gerne würde ich Ihnen einen kurzen Überblick über die nächsten Schritte geben: Meine Dienststelle hat über die letzten 18 Monate einen intensiven Austausch zur Bund-Länder-Kommission zwischen dem Bundeskanzleramt, den beteiligten Ministerien der Bundesregierung und den sechszehn Bundesländern initiiert und koordiniert. Ich bin den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesländer sehr dankbar für den konstruktiven und offenen Austausch bei diesem wichtigen Vorhaben. Ich möchte diesen Beschluss zeitnah zur Umsetzung bringen. Das Ziel ist noch in diesem Jahr eine konstituierende Sitzung der Bund-Länder-Kommission abzuhalten, bei welcher mit der Annahme einer Geschäftsordnung Einvernehmen zu zentralen Fragen der Arbeitsweise des neuen Gremiums und der Beteiligung von Dritten hergestellt werden soll. Diese Geschäftsordnung wird die Grundlage für die formalen Prozesse des Gremiums bilden und muss von allen Beteiligten einstimmig angenommen werden.

    Aufgaben der Kommission werden sein:

    – gegenseitiger Informationsaustausch über Maßnahmen des Bundes und der Länder
    – gesellschaftliche Sensibilisierung für das Phänomen Antiziganismus und die gesellschaftliche Einordnung und Diskussion zu befördern
    – Empfehlungen zur Prävention und Bekämpfung von Antiziganismus, zum Schutz von Sinti und Roma, zu ihrer Sichtbarmachung in Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft, zum Erhalt und zur Pflege ihres kulturellen Lebens und zu ihrer chancengerechten Teilhabe auszusprechen, insbesondere auch zur Weiterentwicklung der Nationalen Strategie „Antiziganismus bekämpfen, Teilhabe sichern!“ zur Umsetzung der EU-Roma-Strategie 2030 in Deutschland
    – Empfehlungen zur Erinnerungsarbeit und zum Gedenken an den Völkermord an Sinti und Roma im Nationalsozialismus und zur umfassenden Aufarbeitung des an Sinti und Roma begangenen Unrechts nach 1945 in Deutschland abzugeben
    – Vorhaben von überregionaler Bedeutung im Bereich der Prävention und Bekämpfung von Antiziganismus, des – Schutzes und der Stärkung von Sinti und Roma und zur Integration von zugewanderten Roma anzuregen und gegebenenfalls gemeinsam vorzubereiten
    den internationalen Austausch in der Bekämpfung von Antiziganismus zu pflegen.

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