Das ist eine gute Nachricht für die 37.752 Pflegebedürftigen und ihre Pflegenden in Dortmund: Ab Januar 2024 erhalten sie stufenweise höhere Pflegeleistungen von ihrer gesetzlichen Pflegekasse. Hintergrund ist eine Änderung im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Dadurch steigen das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen um jeweils fünf Prozent. „Im Laufe des Jahres werden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen weiter entlastet“, kündigt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock an. Bereits ab dem 1. Januar 2024 greifen die ersten Entlastungen.
Die Pflegegeld-Erhöhung bringt auch höhere Pflegeleistungen
Bereits zum 1. Januar 2024 wird das Pflegegeld erhöht. Diese Leistung erhalten Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad zwei, die zu Hause unentgeltlich zum Beispiel von Angehörigen gepflegt werden. Pflegebedürftige erhalten ab 1. Januar 2024 automatisch den höheren Leistungsbetrag.
Ab Pflegegrad zwei gibt es die Geldleistung in Höhe von monatlich 332 Euro (bislang 316 Euro). Bei Pflegegrad drei beträgt die Geldleistung 573 Euro (bislang 545 Euro), bei Pflegegrad vier 765 Euro (728 Euro) und bei Pflegegrad fünf 947 Euro (901 Euro). Eine weitere Erhöhung des Pflegegeldes ist für 2025 geplant.
Wie beim Pflegegeld steigen auch die Beträge für Pflegesachleistungen. Der Anspruch umfasst ab dem 1. Januar 2024 ab Pflegegrad zwei 761 Euro (bislang 724 Euro), bei Pflegegrad drei 1.432 Euro (1.363 Euro), bei Pflegegrad vier 1.778 Euro (1.693 Euro) und bei Pflegegrad fünf 2.200 Euro (2.095 Euro).
„In 2025 sollen dann auch die Beträge für Pflegesachleistungen noch einmal steigen. Danach sollen die Beträge alle drei Jahre an die Preisentwicklung in Deutschland angepasst werden. Das erste Mal voraussichtlich zum 1. Januar 2028“, sagt Kock.
Höheres Budget in der Verhinderungspflege – Unterstützung ab 2024 jährlich beantragen
Wenn Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene pflegebedürftig sind, werden sie oft von ihren Eltern gepflegt. Ist das für einen gewissen Zeitraum nicht möglich, kommen häufig die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zum Einsatz, um die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Ab Januar 2024 steht den Pflegebedürftigen im Pflegegrad 4 und 5 unter 25 Jahren ein erhöhter Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege zur Verfügung.
Dazu können die Mittel der Kurzzeitpflege, die noch nicht verwendet wurden, vollständig anrechenbar sein. Somit können die pflegenden Angehörigen bis zu 3.386 Euro pro Kalenderjahr für die Verhinderungspflege beanspruchen. Zum 1. Januar 2025 soll dieser Betrag auf 3.539 Euro steigen.
Wenn berufstätige Personen die Pflege für einen Angehörigen in einer akut auftretenden Pflegesituation organisieren oder selbst übernehmen müssen, können sie sich dafür bis zu zehn Tage lang von der Arbeit freistellen lassen. Dazu suchen Arbeitnehmer und Arbeitnehmer zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber und dem behandelnden Arzt der pflegebedürftigen Person. Entfällt der Lohn, können Sie stattdessen Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse erhalten. Der Antrag ist zusammen mit einem ärztlichen Attest bei der Pflegekasse einzureichen.
Bislang konnte die Leistung nur einmal pro pflegebedürftiger Person beansprucht werden. Ab dem 1. Januar 2024 soll der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld jährlich wiederkehrend bestehen. So können sich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dann jedes Jahr bei einer Notlage im Bereich der häuslichen Pflege für bis zu zehn Tage freistellen lassen.
Erhöhung der Eigenanteil-Zuschläge bei der vollstationären Pflege
Zum 1. Januar 2024 erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 höhere Zuschläge auf den pflegbedingten Eigenanteil, wenn die Personen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung untergebracht sind. „Seit dem letzten Jahr beteiligen sich die Pflegekassen mit einem Leistungszuschlag an den Kosten, um die Pflegebedürftigen finanziell zu entlasten. Die Höhe des Leistungszuschlags hängt davon ab, wie lange eine Person bereits im Heim lebt. Er steigt mit der Pflegedauer“, sagt Kock.
Je nach Aufenthaltsdauer gelten folgende Beträge: Bis zwölf Monate: 15 Prozent (bislang fünf Prozent), bis 24 Monate: 30 Prozent (25 Prozent), bis 36 Monate: 50 Prozent (45 Prozent), über 36 Monate: 75 Prozent (70 Prozent). Die Abrechnung erfolgt zwischen Pflegeeinrichtung und Pflegekasse. Pflegebedürftige Personen brauchen sich darum nicht zu kümmern.
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Charta des Landesprogramms NRW unterzeichnet: UA Ruhr-Universitäten setzen sich für Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ein (PM)
Die TU Dortmund, die Universität Duisburg-Essen und die Ruhr-Universität Bochum haben die Charta zur „Vereinbarkeit von Beruf & Pflege“ des gleichnamigen Landesprogramms unterschrieben. Damit zeigen die drei Partner in der Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr), dass sie sowohl ihre 17.000 Beschäftigten als auch ihre 110.000 Studierenden bei der Wahrnehmung von Pflegeaufgaben unterstützen. Mit ihren Hilfs- und Beratungsangeboten reagieren die Universitäten dabei auch auf die Herausforderungen des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels.
Die zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen und das steigende Alter beim Renteneintritt führen dazu, dass immer mehr berufstätige Männer und Frauen Pflegeaufgaben in der Familie übernehmen müssen – das ist auch für die Beschäftigten der Hochschulen eine Herausforderung. Die drei UA Ruhr-Universitäten sind sich der gesellschaftlichen Veränderungen bewusst und wollen Mitarbeiter*innen dabei unterstützen, Beruf und Pflege zu vereinbaren.
Die Charta ist eine freiwillige Selbstverpflichtung, die seit ihrem Start Anfang 2022 rund 400 Unternehmen und Institutionen im Land unterzeichnet haben. Sie zielt darauf ab, Angebote für pflegende Arbeitnehmer*innen zu verbessern und eine Vernetzung mit der Pflegeinfrastruktur vor Ort zu ermöglichen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesverbände der Pflegekassen und der Verband der Privaten Krankenversicherung unterstützen die Initiative. Die unterzeichnete Charta enthält sieben Punkte, wie Pflegefreundlichkeit erreicht werden soll: Das umfasst beispielsweise, dass das Thema offen kommuniziert und Beschäftigte sowie insbesondere Führungskräfte dafür sensibilisiert werden. Auch der kontinuierliche Dialog mit Personalräten zählt dazu, genau wie die Erweiterung und Verbesserung von Beratungsangeboten.
„Wer einen Pflegefall in der Familie hat, ist damit oft zunächst überfordert, braucht Orientierung über mögliche Hilfe sowie Verständnis im Job oder Studium“, sagt Prof. Dr. Manfred Bayer, Rektor der TU Dortmund. „Als Universitätsleitung wollen wir daher zeigen, dass wir das Thema Pflege ernst nehmen und zum Beispiel unsere Beschäftigten durch flexible Arbeitszeitmodelle unterstützen.“
Die beigetretenen Einrichtungen erhalten nach der Unterzeichnung der Charta unter anderem einen „Pflegekoffer“ mit aktuellen Informationen für Berater*innen und pflegende Angehörige sowie Unterstützung bei der Qualifizierung von innerbetrieblichen Pflege-Guides. Davon profitieren an den Hochschulen auch Studierende, die Pflege und Studium vereinbaren müssen. Auch Networking-Events mit lokalen Akteur*innen gehören zum Landesprogramm, damit sich Arbeitgeber vernetzen und anhand von Best-Practice-Beispielen Impulse für die Umsetzung von Pflegefreundlichkeit im eigenen Betrieb erhalten können.
„Als UA Ruhr möchten wir unsere Unterstützungsangebote für alle Universitätsangehörigen stärker bekannt machen“, sagt Prof. Dr. Barbara Albert, Rektorin der Universität Duisburg-Essen. „Unser Ziel ist es, Lösungen für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu finden, weil dieses Thema viele unserer Mitarbeitenden sehr beschäftigt. Daher fördern wir auch den kollegialen Austausch unter den betrieblichen Pflege-Guides.“ „Pflegesensible Strukturen und ein konstant wachsendes Angebot an Unterstützungsmaßnahmen sind notwendig, da die Anzahl pflegender Angehöriger vorhersehbar weiter zunehmen wird“, sagt Prof. Dr. Martin Paul, Rektor der Ruhr-Universität Bochum. „Die UA Ruhr-Universitäten wollen die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, pflegende Beschäftigte und Studierende zu unterstützen.“
Über die UA Ruhr
Seit 2007 arbeiten die Ruhr-Universität Bochum, die Technische Universität Dortmund und die Universität Duisburg-Essen unter dem Dach der UA Ruhr strategisch eng zusammen. Unter dem Motto „gemeinsam besser“ gibt es inzwischen über 100 Kooperationen in Forschung, Lehre und Verwaltung. Mit mehr als 110.000 Studierenden und nahezu 1.300 Professor*innen gehört die UA Ruhr zu den größten und leistungsstärksten Wissenschaftsstandorten Deutschlands.
Weiterführende Infos zu Unterstützungsangeboten für Pflegende der UA Ruhr
https://www.uaruhr.de/news/2024/news01315.html.de
Mehr Infos zum Landesprogramm Beruf und Pflege
https://berufundpflege-nrw.de/