Der Mieterverein Dortmund fordert die betroffenen Hannibal-MieterInnen auf, sich das Zugangsrecht zum Gebäude in Dorstfeld vor Gericht zu erstreiten. Dadurch soll der Druck auf Intown weiter erhöht werden, betont Rainer Stücker, Geschäftsführer des Dortmunder Mietervereins.
Fünfte Mieterklage gegen Intown wird in dieser Woche entschieden
Er hofft, dass möglichst viele MieterInnen des Gebäudekomplexes sich vor Gericht eine Zugangsberechtigung erstreiten – wenn möglich, für jedes Haus des riesigen Gebäudekomplexes zumindest eine.
Vier solcher Klagen seien bisher erfolgreich gewesen, über eine fünfte würde in der nächsten Woche entschieden, weitere seien unterwegs, so Stücker. Bislang hatten alle klagenden MieterInnen Recht bekommen – Intown muss ihnen mehrfach wöchentlich zu festgelegten Zeiten Zugang zu ihren Wohnungen ermöglichen.
Die Firma Intown Property Management GmbH als Bevollmächtigte der Eigentümerin Lüttich Properties hatte durch die kurzfristige Stilllegung des Gebäudes zuletzt die Situation für die ehemaligen MieterInnen nochmal verschärft. Der Zugang zu den Wohnungen ist nur noch einzelnen MieterInnen möglich, die eine einstweilige Verfügung erwirkt haben. Allen anderen verweigert die Eigentümerin den Zugang. Daher sollen sie nun klagen, fordert Stücker.
Stadt Dortmund: Kostenübernahme analog zu den Starkregenereignissen 2014
Von den 373 evakuierten Haushalten sind augenblicklich 63 in von der Stadt angemieteten, möblierten Wohnungen provisorisch untergebracht. Sechs weitere ehemalige Hannibal-Haushalte befinden sich derzeit noch in der Gemeinschaftsunterkunft Breisenbachstraße, berichtet Ludger Wilde, Leiter des Hannibal-Krisenstabes.
Für diese ehemaligen BewohnerInnen des Gebäudekomplexes und für andere, deren neue Wohnung kleiner ist als die alte, besteht das Problem, Einlagerungsmöglichkeiten für ihren Hausrat zu finden. Die Stadt Dortmund hat nun klargestellt, wie sie mit der Übernahme von Lagerkosten des Hausrates ehemaliger BewohnerInnen von Hannibal-II umgeht.
Danach sollen Hilfen für ehemalige BewohnerInnen des Gebäudekomplexes in einer Weise und einem Umfang geleistet werden, wie dies für die Leidtragenden der Starkregenereignisse 2014 bzw. die Hochwassergeschädigten im Jahr 2008 bereits geschehen ist.
Einlagerung des Hausrats für drei Monate nach Einzelfallprüfung
Die mit der Verwaltungsstellungnahme explizierten finanziellen Hilfsleistungen sind allerdings weicher, als die ursprünglichen Forderungen der BV Innenstadt-West bzw. der Fraktion „Linke & Piraten“. Sie sind erstens an Bedingungen geknüpft, deren Erfüllung vom Sozialamt im Einzelfall nach wirtschaftlicher Bedürftigkeit geprüft werden. Zweitens sind sie zeitlich begrenzt.
Was die Dauer sowie die Höhe der unter Umständen gewährten städtischen Beihilfen für die Einlagerung der Möbel betrifft, so übernimmt die Stadt „die Kosten für die Anlieferung und Abholung eines Containers (bis 200,00 €) und die mtl. Miete (bis 135,00 €) für den Container in der Regel für drei Monate … Eine längere Kostenübernahme ist nach Prüfung des Einzelfalls möglich.“
Bedingungen für die Kostenübernahme seitens der Stadt: Bedürftigkeit Betroffener
Ob diese Beihilfen für Hausratslagerkosten von ehemaligen BewohnerInnen überhaupt in Anspruch genommen werden können – darüber entscheidet deren individuelle Bedürftigkeit: „Hilfen können grundsätzlich nur dann und nur insoweit in Betracht kommen, als die Betroffenen nicht in der Lage sind, sich aus eigenen Kräften und Mitteln zu helfen“, heißt es in der entsprechenden Beschlussvorlage vom 23. Juli 2014 (DS-Nr.: 13151-14) für die Opfer des Starkregens von 2014.
Die ehemaligen BewohnerInnen von Hannibal II teilen sich in drei Gruppen auf, erklärt Rainer Stücker auf Nachfrage: Betroffene, die Sozialleistungen nach SGB-II beziehen, erhalten die Beihilfen automatisch qua Bescheid. Dieselben Leistungen erhalten jene, die zwar nicht ALG-II-berechtigt sind, aber deren Einkommen bzw. Vermögen eine gewisse Obergrenze nicht überschreitet.
Die dritte Gruppe schließlich bilden ehemalige BewohnerInnen, deren Einkommens- bzw. Vermögenslage sie von städtischen Beihilfen für eine zeitlich begrenzte Einlagerung ihrer Möbel ausschließt. Davon seien ihm maximal drei Fälle bekannt, so Stücker. Es ginge nämlich jeweils um das aktuell verfügbaren finanziellen Mittel der Betroffenen – und um Ermessensspielräume seitens der die Bedürftigkeit prüfenden Stellen der Stadt.
Denn besagte „Obergrenze“ ist mit Rekurs auf den seinerzeit eingerichteten Nothilfefond für die vom Starkregen im Juli 2014 Betroffenen nicht definiert, sondern soll vom „Sozialamt … analog der 2008er Regelungen“ gestaltet werden.
Rat konnte den demonstrierenden MieterInnen wenig Hoffnung machen
„Der Hannibal II in Dorstfeld ist ein bezeichnendes Beispiel für die Folgen von Immobilienspekulationen: Rendite geht vor Investition, Mieten werden kassiert, Instandhaltungen – selbst grundlegende Baustellen wie fehlender Brandschutz – nicht durchgeführt“, betont Ingrid Reuter, Sprecherin der Grünen im Rat.
Die daraus resultierenden Folgen werden dann jedoch vollständig den MieterInnen und der Gemeinschaft zugemutet. „Es müssen jetzt alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um genau das zu stoppen und zu verurteilen“, so Reuter.
Die MieterInnen trügen dabei persönlich die größte Last. Mit dem Verlust der Wohnung von heute auf morgen hätten sie plötzlich vor einem Berg von Problemen gestanden, den Intown immer wieder weiter vergrößert hat. Die städtischen Hilfsleistungen laufen und müssten im Sinne der Betroffenen so unbürokratisch wie möglich gewährt werden.
Doch gleichzeitig müsse den Betroffenen endlich reiner Wein eingeschenkt werden: „Denn unabhängig davon, welche Lösungen für das Gebäude gefunden werden, werden Jahre ins Land gehen, bevor das Gebäude überhaupt wieder nutzbar wäre. Denn der Instandsetzungsbedarf besteht ja nicht nur im Bereich des Brandschutzes, sondern beispielsweise auch bei den Aufzügen oder der nicht mehr vorhandenen Heizungsanlage. Mit der kompletten Stilllegung gibt Intown jetzt das Gebäude dem Verfall preis“, so Reuter.
Am Rand der Ratssitzung kam kein Gespräch zwischen OB und Mieterinitiative zustande
Die Diskussion im Rat verpassten die meisten MieterInnen jedoch. Sie hatten für zwei Stunden nach Beginn der Ratssitzung zu einer Kundgebung ins Rathaus aufgerufen und forderten die PolitikerInnen, die gerade im Ratssaal tagten, zu einem Gespräch in der Bürgerhalle auf.
Diese folgten der Aufforderung – nicht nur wegen der laufenden Sitzung – nicht. Lediglich Ludger Wilde – der Planungsdezernent ist Leiter des Krisenstabs – stellte sich den Betroffenen.
Auch in der Sitzungspause gingen die wenigsten Ratsmitglieder auf die KundgebungsteilnehmerInnen zu. Diese wollten mit der Kundgebung auch ihre Kritik gegen das Verhalten der BezirksvertreterInnen der Innenstadt-West zum Ausdruck bringen. „Die Arroganz und Überheblichkeit der PolitikerInnen der SPD und CDU bei der Bezirksvertretungssitzung vor zwei Wochen gegenüber den Problemen der Bewohner des Hannibal II war schockierend“, so die Mieterinitiative im ihrem Aufruf.
Mit der Kundgebung soll der Druck auf die Stadt Dortmund erhöht werden, endlich gegen Intown vorzugehen und die Versprechen einzuhalten, die sie gegeben hat. „Die Dortmund hat uns finanzielle Entschädigung versprochen. Jetzt will sie davon nichts mehr wissen“, schimpft eine Anwohnerin des Hannibal II.
Die Chronologie zum Thema „Hannibal II“ auf Nordstadtblogger.de:
Hannibal II: Mieterverein Dortmund in Sorge über Zugänglichkeit der Wohnungen ab der kommenden Woche