Von Leopold Achilles, Clara Pingel und Alex Völkel
Gleich zwei Mal binnen von drei Wochen stand André Penczek, Bezirksvertreter der Neonazi-Splitterpartei „Die Rechte“, in Dortmund vor Gericht. Der in Dorstfeld lebende, aber in der BV Scharnhorst sitzende, Neonazi wurde beide Male gemeinsam mit seiner Freundin Damiana G. wegen verschiedener Vorwürfe angeklagt.
Penczek ist Nachrücker für den inhaftierten Neonazi-Bezirksvertreter
André Penczek sitzt erst seit dem 19. September 2017 in der Bezirksvertretung Scharnhorst. Er ist für Daniel Grebe nachgerückt, der derzeit eine 22-monatige Haftstrafe wegen Körperverletzung absitzt.
Am Wahlabend im Mai 2014 hatte der Neonazi einem Piraten eine Bierflasche ins Gesicht geworfen und war deshalb sowohl vom Amts- als auch vom Landgericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die dieser im Frühjahr antreten musste.
Penzcek ist allerdings vor Gericht auch kein Unbekannter: Bereits mehrfach stand er wegen Attacken auf Polizeibeamte und MedienvertreterInnen sowie wegen Volksverhetzung vor Gericht.
Zuletzt hatte er Ende November wegen Volksverhetzung und Billigung von Straftaten eine fünfmonatige Gesamtstrafe kassiert, die zur Bewährungsstrafe ausgesetzt wurde. Seine Freundin Damiana G. kam mit 90 Tagessätzen wegen Volksverhetzung davon.
Volksverhetzung, Verunglimpfung Verstorbener und Billigung von Straftaten angeklagt
Insgesamt waren sechs Neonazis wegen unterschiedlicher Delikte angeklagt, weil eine geplante Kundgebung am 21. Dezember 2014 in der Nordstadt „verbal eskaliert“ war. Angeklagt waren verschiedene Parolen und Sprechchöre: Zu hören war u.a. „Anne Frank war essgestört“, „Wer sitzt im Schrank? Anne Frank!“, „Thomas Schulz, das war Sport!“ und auch „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“.
Rädelsführer waren der amtierende Bundesvorsitzende der Partei „Die Rechte“, Christoph Drewer, und der ehemalige WG-Mitbewohner von Neonazi-Ratsherr Michael Brück, der Neonazi-Aktivist Lukas B. – er hat bereits mehr als ein Dutzend Verurteilungen auf dem Konto.
Die Parolen über Anne Frank ahndete das Gericht als „Verunglimpfung von Verstorbenen“ mit vier Monaten auf Bewährung und die Parole zum ermordeten Dortmunder Punker Thomas Schulz als Billigung von Straftaten mit zwei Monaten auf Bewährung. „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ wurde mit bis zu sechs Monaten vom Dortmunder Amtsgericht geahndet.
Das Amtsgericht Dortmund verhängte unterschiedlich lange Bewährungsstrafen
Für die beteiligten Neonazis wurden teilweise Gesamtstrafen gebildet – die höchste mit neun Monaten zur Bewährung für Lukas B. – dieser Strafbefehl ist rechtskräftig. Die anderen Urteile werden bald das Landgericht beschäftigen. Die Neonazis haben Berufung eingelegt.
Das gilt auch für André Penczek, der wegen der Parole „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ vier Monate und für das Skandieren der Parolen gegen den ermordeten Punker zwei Monate kassierte. Insgesamt bekam er eine Gesamtstrafe von fünf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damiana G. wurde wegen Volksverhetzung zu 90 Tagessätzen zu je zehn Euro Geldstrafe verurteilt.
Skandiert wurde aber u.a. auch „Mehmet (Kubasik) hat’s erwischt“, „Linkes Gezeter – 9 Millimeter!“ und „Gregor Lange aus der Traum, bald endest Du im Kofferraum“. Die Anleihen zu den ermordeten RAF-Opfern waren wohl ausdrücklich erwünscht. Doch diese Parolen wurden nicht angeklagt.
Attacken gegen Zivilbeamte auf dem Wilhelmplatz werden nicht gesühnt
Am Montag (11.12.2017) stand das Neonazi-Pärchen allerdings erneut vor Gericht. Angeklagt war ein Angriff auf zwei Zivilpolizisten auf dem Wilhelmsplatz in Dorstfeld im Jahr 2016. Die beiden Angeklagten wurden der Beleidigung, vorsätzlicher Körperverletzung und versuchter Gefangenenbefreiung beschuldigt.
Laut Anklageschrift habe die damalige Auseinandersetzung mit dem Anleuchten einer zivilen Polizeistreife durch André Penczek begonnen. Die Zivilpolizisten saßen in ihrem Einsatzfahrzeug, als sie Penczek mit einer Taschenlampe mit Stroboskop-Funktion anleuchtete und diese blendete. Diese Blendattacke setzte der Neonazi auch fort, als die beiden Polizisten ihr Auto verlassen und sich als Polizisten zu erkennen gegeben hatten.
Diese setzten daraufhin den Bezirksvertreter fest. Dies missfiel seiner Freundin, die darauf hin die Beamten beleidigte und sich der „versuchten“ Gefangenenbefreiung schuldig machte. Allerdings wurden die eigentlichen Delikte nicht verhandelt. Stattdessen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren durch das Amtsgericht nach Paragraf 154.2 Strafprozessordnung eingestellt.
Staatsanwaltschaft und Amtsgericht warnten die Neonazis, sich künftig zusammen zu reißen
Dies ist kein Freispruch, sondern der Hinweis darauf, dass der zu verhandelnde Vorwurf im Vergleich mit anderen angeklagten Taten kaum strafverschärfend gewirkt hätte. Daher wurden Penczek und seine Freundin gewarnt, dass sie von einem „Rattenschwanz“ von Taten einholt würden, sollten sie sich nicht zurück halten und „die Füße still halten“.
Der Richter sprach die beiden Angeklagten, die beide nichts zur Sache sagen wollten und ohne Verteidiger erschienen waren, persönlich an: „Reißen Sie sich zusammen“. Das Neonazi-Pärchen wird im kommenden Jahr wegen anderer Vorwürfe vor dem Landgericht erscheinen müssen – dann steht die Berufungsverhandlung wegen der Bewährung- und Geldstrafe an.
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