Die Stadt Dortmund will einen neuen Anlauf bei der Wettbürosteuer nehmen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Juli 2017 die umstrittene Dortmunder Regelung gekippt hat, legt der Verwaltungsvorstand nun eine neue Satzung vor.
Gericht hatte die Satzung wegen der Verletzung der Steuergerechtigkeit gekippt
„Das Gericht hat nicht die Besteuerung selbst in Frage gestellt wird, sondern gefordert, dass der Bemessungsmaßstab überarbeitet werden muss“, betonte Kämmerer Jörg Stüdemann. Der ursprünglich gewählte Flächenmaßstab für die Besteuerung war vom Gericht wegen der Verletzung der Steuergerechtigkeit als unzulässig angesehen worden. Bei dem nun vorgelegten Vorschlag ändert die Stadt nun genau das.
Der Verwaltungsvorstand legt den Gremien eine geänderte Vergnügungssteuersatzung für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) vor. Die Änderung der ab dem 1. November 2014 geltenden Satzung heilt nach Ansicht des Verwaltungsvorstandes die Beanstandung des Bundesverwaltungsgerichts und stellt als Bemessungsgrundlage auf den Spieleinsatz ab.
Neue Satzung soll rückwirkend zum 1. November 2014 in Kraft treten
Die Satzungsänderung soll somit rückwirkend zum 1. November 2014 in Kraft treten. Dadurch wird bei den Wettbürobetreibern die Steuer nach der neuen Bemessungsgrundlage nachträglich erhoben und soll sicherstellen, dass die bislang eingenommenen Steuereinnahmen aufgrund des rechtswidrigen Bemessungsmaßstabes nicht gänzlich ausgeschüttet werden müssen.
Wieviel Geld dies der Stadtkasse bringen soll, ist noch nicht absehbar. Man hat jedoch die Hoffnung, dass ein Großteil der bisher zu Unrecht eingenommenen Steuern dann doch einbehalten kann. Klar ist nur, dass die Abrechnung von jährlich auf monatlich umgestellt wird, kündigte Stüdemann an. Der Kämmerer geht davon aus, dass auch die neue Regelung – sollte sie denn von den politischen Gremien beschlossen werden – auch wieder von den Unternehmen beklagt werden wird.
Dennoch ist sich Stüdemann sicher, die neue Satzung perspektivisch durchsetzen zu können, auch wenn es sechs oder sieben Jahre dauern werde. Das sei zwar aufwändig, aber lohne sich: Ein Zehntel Aufwand, neun Zehntel Ertrag – rechnet er vor. „Das lohnt sich.“
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Dortmunder SPD-Landtagsabgeordnete: „Landesregierung macht Erfolge der Kommunen im Kampf gegen Spielhallen und Wettbüros zunichte“ (PM)
Dortmunder SPD-Landtagsabgeordnete: „Landesregierung macht Erfolge der Kommunen im Kampf gegen Spielhallen und Wettbüros zunichte“
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 16.06.2021 mehrheitlich das Umsetzungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag beschlossen. Durch die Regelungen dürfen durch Fristverlängerungen drei Spielhallen als sogenannte Verbundspielhallen unter einem Dach betriebenen werden. Volkan Baran erklärt die Neuerung: „Spielhallen und Wettbüros müssen nach einer Zertifizierung zukünftig, statt 350 Metern, nur noch 100 Meter Abstand voneinander haben.
„Mit diesem Gesetz haben die Betreiber der Spielhallen und Wettbüros den Kampf gegen die Kommunen gewonnen – mit Unterstützung von CDU und FDP“, so Anja Butschkau, Landtagsabgeordnete für Dortmund über die Abstimmung im Landtag. Armin Jahl konkretisiert: „Wo bislang nur eine Spielhalle stand, dürfen jetzt drei stehen. Das ist ein Unding und wird nicht nur unser Stadtbild erheblich verschlechtern.“
Mit einem Änderungsantrag hat die SPD-Fraktion versucht, die derzeit gültige Abstandsregelung von 350 Metern beizubehalten und nur eine Spielhalle pro Standort zuzulassen. „Es ist ein Skandal, dass die Landesregierung den erfolgreichen Einsatz der Kommunalen Spitzenverbände jetzt für beendet erklärt hat. Damit knickt sie eindeutig vor den Anbietern der Spielhallen ein“, kommentiert Nadja Lüders die Ablehnung des Änderungsantrags durch die regierungstragenden Fraktionen. Die Neuregelung sei unnötig und werde neben neuen Glücksspielstätten auch für neue Rechtsunsicherheiten sorgen.