Seit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 wurden die Leistungen in der Pflege nach und nach ausgeweitet. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) ist ab 1. Januar eine grundlegende Veränderung der Pflegeversicherung in Kraft getreten. Insbesondere wurden ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, eine neues Begutachtungsverfahren und fünf neue Pflegegrade anstelle der drei alten Pflegestufen eingeführt.
Versicherte haben Anspruch auf deutlich mehr Leistungen für pflegerische Unterstützung
„Zudem können Versicherte deutlich mehr Leistungen für die pflegerische Unterstützung in Anspruch nehmen. Besonders die häusliche Pflege soll spürbar verbessert werden, damit die Menschen möglichst lange in ihrem vertrauten Umfeld bleiben können. Wichtig ist uns, dass die Betroffenen und ihre Familien alle wichtigen Informationen dazu erhalten. Deshalb starten wir jetzt eine stadtweite Informationskampagne“, erläutert Sozialdezernentin Birgit Zoerner.
Die Pflegekassen, das Bundesministerium für Gesundheit sowie viele andere Organisationen in der Pflege bieten zu den Veränderungen umfangreiches Informationsmaterial an. Zudem können sich Ratsuchende im Internet einen Überblick verschaffen.
In Dortmund stehen auch die Seniorenbüros in allen zwölf Stadtbezirken den Ratsuchenden für eine qualifizierte, trägerneutrale Information und Erstberatung zur Verfügung. Die speziell geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen sich mit den Neuerungen des Gesetzes aus und sammeln seit Inkrafttreten Erfahrungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen.
Die Dortmunder Seniorenbüros starten jetzt eine stadtweite Informationskampagne
Bislang konnte in den Seniorenbüros kein signifikanter Anstieg an Anfragen festgestellt werden. Eine Begründung wird darin gesehen, dass schon leistungsberechtige Versicherte durch das neue Gesetz finanziell nicht schlechter gestellt werden. Zudem ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass der Informationsbedarf erst dann steigt, wenn akut eine pflegerische Versorgung dringend erforderlich wird.
Um für eine weitere Verbreitung von Informationen insbesondere zu den Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung zu sorgen, starten die Seniorenbüros jetzt eine stadtweite Informationskampagne. 5.000 Flyer und 1.000 Plakate enthalten grundlegende Informationen, die in Organisationen der Seniorenarbeit, in Arztpraxen und Apotheken etc. ausgelegt werden. Wer eine individuelle Erstberatung benötigt, kann wohnortnah mit seinem Seniorenbüro Kontakt aufnehmen.
Informationen zu den Adressen und Sprechzeiten der Seniorenbüros sind im Internet unter www.senioren.dortmund.de abrufbar oder über die Zentrale der Stadt Dortmund Tel. 0231/500 zu erhalten.
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Thomas Bartel
Ein wichtiger und neuer Bestandteil der Pflegestärkungsgesetze ist die Unterstützung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen im Alltag. Und es ist schön, wenn über diesen gesetzlichen Anspruch ausführlich aufgeklärt wird. Nur: Was nützen die Ansprüche und das Wissen darum, wenn diese hinterher mangels entsprechender Angebote aufgrund höchst restriktiver Zulassungsvoraussetzungen kaum in die Tat umgesetzt werden können? Das frustriert nicht nur die Berater, sondern insbesondere die Anspruchsberechtigten, für die diese Leistungen schließlich geschaffen wurden. Insofern sind Gesetzgeber, Kommunen und Pflegekassen dringend gefordert, an dieser Stelle schleunigst für Nachbesserungen und praktikable Lösungen zu sorgen!
AWO Nordstadt lädt zu Vortrag ein: „Pflegestärkungsgesetz mit finanziellen Leistungen und barrierefreiem Umbau“! (PM)
Am Mittwoch, 02.11.2022 haben wir Herrn M.Sc. Dipl.-Ing. Detlef Kraas bei uns
in der AWO Begegnungsstätte „Nord“ in der Schumannstr. 6 ab 15.00 Uhr zu Gast
zu einem Vortrag über „Pflegestärkungsgesetz mit finanziellen Leistungen und barrierefreiem Umbau“.
Geöffnet ist die Begegnungsstätte ab 14.00 Uhr.
Für Speisen und Getränke können Unkosten entstehen.
Um Anmeldung wird gebeten unter Tel. Nr. 0231/821960.
Gäste sind bei uns immer herzlich willkommen. Wir freuen uns auf Sie!