Von Marcus Arndt
Der heutige 28. März 2017 ist der 12. Todestag von Thomas Schulz. Der Punker wurde 2005 heimtückisch von einem Neonazi in der Stadtbahn-Station Kampstraße erstochen. An die Tat erinnert nichts. Noch vor einem Jahr wurde am Jahrestag daran erinnert, dass die im Jahr 2007 beschlossene Gedenktafel noch immer nicht aufgestellt wurde. Sie wird auch nicht mehr kommen.
Familie sprach sich gegen die Gedenktafel aus – BV zog Beschluss zurück
Wegen des Stadtumbaus entlang der Kampstraße wurde die Anbringung der Tafel immer wieder verschoben. Sie wird nun auch nicht mehr kommen: Bereits im vergangenen Jahr hatte die zuständige Bezirksvertretung Innenstadt-West den entsprechenden Beschluss zurückgezogen, da sich die Familie des Ermordeten gegen die Gedenktafel ausgesprochen hatte. Dem Wunsch war die BV seinerzeit respektvoll gefolgt.
Am Ostermontag 2005 verließ der 31-jährige Punker und Familienvater Thomas Schulz – Freunde nannten ihn „Schmuddel“ – den Dortmunder Keuningpark. Gemeinsam mit anderen Punkern fuhr er mit der U-Bahn zur Kampstraße, um zu einem Konzert in der Kneipe HirschQ zu gehen, wo mehrere Bands auftraten.
An der U-Bahn Kampstraße trafen der Punker und seine Gruppe auf den damals 17-Jährigen Sven K., welcher der rechtsextremen „Skinheadfront Dorstfeld“ angehörte, sowie seine 16-jährige Begleiterin. An den Rolltreppen kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung.
Nach einem Messerstich ins Herz kam für Thomas Schulz jede Hilfe zu spät
Während die anderen Punks im Anschluss weiter zum Konzert zur HirschQ zogen, trat Thomas Schulz den Heimweg an – er fühlte sich nicht wohl. Am Bahnsteig angekommen, traf er erneut auf den jungen Neonazi.
Schulz wollte ihn für seine Beschimpfungen zur Rede stellen. Doch Sven K. zog unvermittelt ein Messer und stach dem unbewaffneten Familienvater Thomas Schulz durch die Brust ins Herz.
Sven K. floh daraufhin mit seiner Begleiterin in eine angekommene U-Bahn, der Fahrer stoppte allerdings die Bahn und fuhr nicht ab. Daraufhin setzte der Neonazi seine Flucht zu Fuß fort und wurde schließlich am Hauptbahnhof von der Polizei gefasst.
Gericht: Eine Tat mit Heimtücke, aber ohne politische Motivation
Am Folgetag erließ das Amtsgericht Haftbefehl wegen Mordes und ordnete die Untersuchungshaft an. Thomas Schulz erlag, trotz aller Bemühungen der Rettungskräfte und Ärzte, noch am gleichen Abend in der Klinik seinen Verletzungen. Schulz hinterlässt seine Frau und sowie drei Kinder.
Die damalige Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel schloss eine politisch motivierte Tat nicht aus, revidierte jedoch einige Tage später ihre Aussage und stellte klar, dass es sich „rechtlich um einen Mord aus Heimtücke handelt“.
Das Dortmunder Bündnis gegen Rechts kritisierte damals scharf die Aussage Holznagels und betonte in einer Stellungnahme: „Sie schänden jüdische Friedhöfe, marschieren durch die Innenstadt und drohen unverhohlen mit Gewalt gegenüber Antifaschisten. Die Tat ist ein politischer Mord!“
Opfer verhöhnt: „Antifaschismus ist ein Ritt auf des Messers Schneide“
Wenige Tage nach der Tat huldigte die Dortmunder Neonaziszene dem Täter Sven K. und klebte in der Stadt widerwärtige Aufkleber mit der Aufschrift: „Wer sich der Bewegung in den Weg stellt, muss auch mit Konsequenzen rechnen“ oder aber: „Antifaschismus ist ein Ritt auf des Messers Schneide“.
Während des Prozesses versuchten Sven K. und sein Verteidiger das Gericht davon zu überzeugen, dass es sich bei der Tat um Notwehr gehandelt habe und er sich nur gegen Schulz verteidigt hätte.
Dieses widerlegte das Gericht damals, da es aufgrund von Zeugenaussagen etc. keinerlei Bedrohung gab. Thomas Schulz wurde arg- und wehrlos dem plötzlichen Angriff durch Sven K. ausgesetzt.
Sven K. wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt. Eine politisch motivierte Tat schloss das Gericht damals, wie vorab schon befürchtet, aus.
Aufgrund einer angeblich günstigen Sozialprognose wurde Sven K. im Oktober 2010 vorzeitig aus der Haft entlassen – diese „Chance“ nutzte er, um nur wenige Tage später als Redner bei einer Neonazi-Demo in Hamm aufzutreten. Markantes Detail am Rande: K. trug ein T-Shirt mit der Aufschrift „Was sollen wir bereuen?“
Nach der Haftentlassung beging der Neonazi erneut mehrere Straftaten
Bereits am 12. Dezember 2010 beteiligte sich Sven K. – noch unter Bewährung stehend – an einem brutalen Angriff in der Dortmunder Innenstadt und griff mit ca. 20 weiteren Neonazis die Szene-Kneipe „HirschQ“ auf der Brückstraße an.
Resultat des Angriffs: Vier Besucher der Kneipe kamen, u.a. mit einer Stichverletzung, mit dem Notarzt in Kliniken, elf Neonazis wurden festgenommen.
Doch damit nicht genug: Am 26. November 2011 attackierte Sven K. – dieses Mal gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder und drei weiteren Mitgliedern der Skinheadfront Dorstfeld – zwei migrantische Jugendliche auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt brutal und verletzte sie schwer.
Zudem wurde ein Sicherheits-Mitarbeiter des Weihnachtsmarktes, der ihn an der Flucht hindern wollte, mit einem Schlüssel in der Faust niedergeschlagen.
Neonazi Sven K. beschimpfte Polizisten als „dreckige Juden“
Des Weiteren beschimpfte Sven K. die Polizeibeamten, die den erfahrenen Kampfsportler nur mit erheblichen Schwierigkeiten und mehreren Einsatzkräften festnehmen konnten, als „dreckige Juden“.
Das Amtsgericht ordnete abermals Untersuchungshaft an. Am 22. Januar 2013 schickte das Landgericht Dortmund Sven K. erneut für 21 Monate in Haft. Im Fall des Angriffs auf die Szene-Kneipe Hirsch Q kassierte der Neonazi am 07. Mai 2015 nochmal eine 16-monatige Freiheitsstrafe.
Somit erhielt der Rechtsextremist eine Gesamtstrafe von drei Jahren und einem Monat. Der Neonazi legte gegen das Urteil noch Revision ein, jedoch erfolglos. Sven K. musste daher Ende 2015 seine neue Haftstrafe antreten.
Es bleibt abzuwarten, ob er dieses Mal erneut mit einer günstigen Sozialpronose vorzeitig entlassen wird.
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