Die seit November 2016 aufgrund des Auftretens von Klassischer Geflügelpest – Vogelgrippe – angeordnete generelle Stallpflicht für Hausgeflügel kann in weiten Teilen der Stadt Dortmund aufgehoben werden. 800 Geflügelhalter waren davon betroffen.
An der Stadtgrenze zu Hagen bleibt es vorerst noch bei Restriktionen
Wegen des Nachweises der Geflügelpest (H5N8 hochpathogen) bei einem Wildvogel in Hagen (Hengsteysee) am 28. Februar 2017 bleibt es auf dem angrenzenden Gebiet der Stadt Dortmund bei Restriktionen (1 km Sperrbezirk, 3 km Beobachtungsgebiet).
Dort bleibt die Stallpflicht zunächst noch bestehen und entfällt erst mit gesonderter Aufhebung der Restriktionsgebiete, sofern diese nicht aufgrund eines weiteren Ausbruchs im Bereich des Harkort-/ Hengsteysees abermals neu festzulegen sind. Davon betroffen sind 26 Geflügel-Kleinhaltungen.
Nach Analyse des Umweltministeriums NRW in Düsseldorf zusammen mit der kommunalen Arbeitsgruppe Tierseuchen wird das allgemeinen Aufstallungsgebot als nicht mehr erforderlich bzw. zielführend angesehen.
Seit Ende Februar 2017 ist kein neuer Fall von Geflügelpest bei Wildvögeln bzw. seit Mitte Februar ist kein Fall von Geflügelpest bei Hausgeflügel mehr aufgetreten. In Sonderfällen könnte die Veterinärbehörde jedoch bei besonderer Seuchenlage Aufstallungsgebiete erneut ausweisen.
Hygiene einhalten und kranke Tiere melden
Trotzdem kann nicht gesagt werden, dass das Vogelgrippegeschehen in Deutschland und Europa beendet ist. Daher sollten folgende zwei Punkte weiterhin unbedingt beachtet werden:
- Strikte Einhaltung notwendiger Hygienemaßnahmen (siehe die „Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung (bis 1000 Tiere) und Geflügelhobbyhaltungen“ gemäß Verordnung des Bundes vom 18.11.2016 und Grafik: Nutzgeflügel schützen) u. a. auf der Internetseite der Stadt Dortmund unter folgendem Link abrufbar: https://www.dortmund.de/vogelgrippe (verkürzte Link-Darstellung)
- Kleinbetriebe bis 100 Stück Geflügel, bei denen innerhalb von 24 Stunden drei Tiere oder mehr plötzlich verenden, haben sich unverzüglich zu melden. Für alle Geflügelhalter besteht Anmeldepflicht bei der Tierseuchenkasse.
- Mehr Informationen gibt es beim Veterinärwesen des städtischen Ordnungsamte: Tel. 0231/ 50-23970
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Stadt Dortmund
Nach der Vogelgrippe: Ende der Aufstallpflicht in ganz Dortmund
Die vorgeschriebenen Fristen für einzuhaltende Schutzmaßnahmen nach dem letzten Ausbruch der Geflügelpest – H5N8 hochpathogen – bei einem Wildvogel am Hengsteysee in Hagen sind abgelaufen. Somit besteht in ganz Dortmund für Geflügel nicht mehr die Aufstallpflicht. Dies macht Geflügelausstellungen wieder möglich, denn nach der aktuellen Bewertung des Umweltministeriums in Düsseldorf besteht keine Notwendigkeit mehr, die Durchführung von Geflügelausstellungen oder -märkten zu verbieten.
Insgesamt gibt es in Dortmund über 800 Geflügelhalter, von denen die überwiegende Anzahl Hobbyhalter mit weniger als 20 Stück Geflügel sind.
Auf die Einhaltung von Hygienemaßnahmen und die Verpflichtung zur Meldung beim Verdacht auf eine Tierseuche wird allerdings weiter hingewiesen:
Biosicherheit
Strikte Einhaltung notwendiger Hygienemaßnahmen (siehe die „Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung (bis 1000 Tiere) und Geflügelhobbyhaltungen“ gemäß Verordnung des Bundes vom 18. November 2016 und Grafik: Nutzgeflügel schützen) u. a. auf der Internetseite der Stadt Dortmund unter folgendem Link abrufbar:
https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/sicherheit_und_recht/ordnungsamt/veterinaerwesen/vogelgrippe/index.html
Meldung verendeten Geflügels
Kleinbetriebe bis 100 Stück Geflügel, bei denen innerhalb von 24 Stunden drei Tiere oder mehr plötzlich verenden, haben sich unverzüglich zu melden. Für alle Geflügelhalter besteht Anmeldepflicht bei der Tierseuchenkasse.
Tierhalter können sich weiterhin mit ihren Fragen an das Veterinärwesen des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund wenden: Tel. 0231/ 50-23970