Von Alexander Völkel
Die Städtischen Seniorenheime (SHDO) und die Derwald-Unternehmensgruppe wollen auf dem bisherigen Sportplatz Hobertsburg vor dem Fredenbaumpark an der Schützenstraße 240 den neuen Seniorenwohnsitz Nord, eine Seniorenwohnanlage, ein Begegnungszentrum für Ältere und zwei Kindertageseinrichtungen bauen. Das Investitionsvolumen wird bei rund 30 Millionen Euro liegen.
Bisheriges Seniorenheim darf ab 2018 nicht weiter betrieben werden
Es ist ein ambitioniertes Projekt, welches SHDO-Geschäftsführer Martin Kaiser, sein Bereichsleiter Michael Klod sowie Falko Derwald in der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vorstellten.
Anlass für den Neubau: Das bisherige Seniorenheim in der Schützenstraße 103 darf aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben nicht mehr betrieben werden. Ein entsprechender Umbau im Bestand ist im 1916 errichteten Gebäude nicht möglich.
Daher fasst die städtische Gesellschaft einen Neubau in der Nähe ins Auge, um die 71 Bestandsplätze zu verlagern und auch zehn Plätze für demenziell erkrankte SeniorInnen in einer Wohngemeinschaft zu schaffen.
Geplant ist ein kleinräumiges Quartier im Quartier, bestehend aus dem Pflegeheim mit einem innovativen Pflege- und Betreuungskonzept, einer Tagespflegeeinrichtung für 12 Gäste, einer Service-Wohnanlage mit 60 bis 70 Wohnungen (45 bis 70 qm) und einem Begegnungszentrum für Ältere – ausgelegt für 100 Personen.
Auf dem Areal am Freudenbaum könnten zwei Kitas entstehen – bis zu 160 Plätze angepeilt
Zusätzlich sollen auf dem vorgelagerten städtischen Grundstück bedarfsgerecht zwei Kitas gebaut werden – denkbar sind bis zu zwei Einrichtungen mit jeweils vier Gruppen – also für insgesamt rund 160 Kinder.
Alle Zahlen der einzelnen Projektteile können sich noch verändern. Der Standort ist für die Errichtung einer Seniorenwohnanlage durch die unmittelbare Nähe zum Klinikum-Nord und die direkte Anbindung an den Fredenbaumpark ideal gewählt.
Möglich werden die Planungen, weil der Rat im September die Aufgabe des Sportplatzes an der Schützenstraße beschlossen hat. Denn auch sowohl der Platz Hobertsburg als auch der Sportplatz Lindenhorster Straße (Rolandplatz) sind sanierungsbedürftig. Die Anlage an der Schützenstraße wird aufgegeben und dafür der Rolandplatz mit einem Kunstrasenplatz und neuen Funktionsräumen ausgestattet.
Das Vorhaben wurden von der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig begrüßt. Am 30. November soll es der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließen. Im kommenden Jahr könnten dann der Flächennutzungs- und Bebauungsplan geändert bzw. angepasst sowie die nötigen Festsetzungen im Landschaftsplan getroffen werden.
Probleme sind damit nicht zu erwarten, weil am Fredenbaumpark selbst keinerlei Eingriffe vorgenommen werden. Auch die Kleingartenanlage in unmittelbarer Nähe wird nicht tangiert.
Fredenbaumpark und benachbarte Kleingartenanlage bleiben unangetastet
Lediglich ein vorgelagertes Grundstück, welches sich im städtischen Besitz befindet, würde zusätzlich zum Sportplatz-Gelände genutzt. In drei bis vier Jahren könnten die Bauarbeiten abgeschlossen sein. Vordringlich ist der Neubau des Seniorenheims, weil es hier den Druck des Gesetzgebers gibt.
„Es wird eine interessante Abrundung zum Fredenbaumpark“, verspricht Martin Kaiser.
Zudem wird es ein bisher einmaliges Vorhaben – ein gemeinsames Projekt für Menschen von Ü1 bis Ü80. Vielfältige Kooperationen seien dabei denkbar – bis hin zum gemeinsamen Essen.
Bisheriges Gebäude soll für Belange von SeniorInnen erhalten bleiben
Allerdings werden alle Bauvorhaben isoliert betrachtet und geplant – auch die Grundstücke werden getrennt bebaut. Dies sei nötig für die planungs- und baurechtlichen Fragen sowie die Abrechnung von Fördermitteln. „Wir haben das noch nicht fertig geplant. Wir gehen aber von 30 Millionen Euro Investitionskosten aus“, betonte Kaiser.
Nicht enthalten sind dabei die möglichen Umbaukosten des bisherigen Gebäudes. Denn es wird auch zukünftig für „satzungsgemäße Zwecke“ – nämlich die Daseinsvorsorge für ältere Menschen – genutzt werden. Denn die bisherigen Investitionen unterliegen einer Zweckbindung bis 2045.
Denkbar wäre, den Altbestand für betreutes Wohnen oder Wohngruppen-Konzepte umzubauen. „Es ist in der Regel möglich, unter Beibehaltung des Charmes des Gebäudes dieses einer Neunutzung fortzuführen“, verspricht der SHDO-Geschäftsführer.
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Reader Comments
Auswärtsspiel
Das Grundstück ist vorhanden, der Bedarf wohl auch. Aber kein öffentlicher Nahverkehr weit und breit, kein Bus, keine Bahn. Dafür der große Klinikparkplatz nebenan. Alle An- und Anfahrten, ob, Alte, Kinder oder Personal, alle Transporte also mit dem PKW bzw. Fahrdiensten. Eigentlich ein Wahnsinn in der heurigen Zeit. Ein Park und eine Unfallklinik in der Nachbarschaft sind keine Standortargumente. Der bisherige Standort Schützenstr. 103 ist ein integrierter Standort mit Geschäften und eben Verkehrsverbindungen. Dann lieber hier abreißen und neu bauen.
Tahany
Wie dämlich sind Pläne dieser Art! Weder Kita noch Altenzentrum sind hier gut platziert, man zähle nur die Notarzt-Einsätze mit ihrem permanenten Signalton. Das kann niemand ertragen. Nebenbei bemerkt ist das Fällen gesunder alter Bäume eine Schande! Im Hafengebiet ist doch demnächst genug Platz für solche Vorhaben, da ja über große Strecken Gebäude abgerissen werden.
Volker N.
Was mich doch sehr irritiert ist das der Gesetzgeber Vorgaben erlässt die das Betreiben eines Altersheims in diesem Gebäude nicht mehr zulässt. Wenn dem so ist stünden doch viele Altersheime aus dieser Zeit vor dem Aus. Aber dennoch ist angedacht das Gebäude weiterhin auch zukünftig für„ satzungsgemäße Zwecke“ nämlich die Dasein Fürsorge für ältere Menschen zu nutzen.
Das Gebäude wurde doch bestimmt über all die Jahre den Erfordernissen und der Zeit angepasst. Was hat sich so dramatisch geändert?Was steckt genau dahinter… wo bekommt man detaillierte Informationen dazu?
Martin Kaiser (SHDO)
Das Pflege-Ministerium NRW hat schon vor mehreren Jahren verfügt, dass Pflegeeinrichtungen ab 01.08.2018 eine Einzelzimmer-Quote von mindestens 80% vorhalten müssen. Diese Quote kann entweder durch Umbaumaßnahmen im Bestand – oder wenn dies räumlich nicht möglich ist- durch einen Ersatzneubau geschaffen werden. Einrichtungen, die nach dem Stichtag 01.08.2018 diese Quote nicht nachweisen können, müssen ihre Doppelzimmer soweit reduzieren, bis die 80% Quote wieder erfüllt ist. Ob dies aus pflegerischer Sicht oder Betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, spielt keine Rolle. Dies ist der Hintergrund, warum SHDO neu baut (wie vorgestellt) und das alte Objekt nach erfolgtem Neubau einer adäquaten Verwendung für ältere Bürger der Nordstadt zuführen wird.