Der Dortmunder „Rathaussturm“ geht vor dem Amtsgericht in die nächste Runde: Am 18. März muss sich der Neonazi Dietrich S. wegen des Faustschlags gegen die Grünen-Politikern Daniela Schneckenburger verantworten. Ein Termin wegen der Nötigungsverfahren gegen mehrere Demokraten ist hingegen bisher nicht festgelegt, weil der zuständige Richter in Elternzeit ist.
Körperverletzung wird am 18. März vor dem Amtsgericht verhandelt
Am Abend der Kommunalwahl hatte der Neonazi „im Eifer des Gefechts“ die heutige Stadtdezernentin mit einem Faustschlag zu Boden gestreckt.
Dieses Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft zunächst eingestellt, weil sie von einer Notwehrhandlung des Neonazis überzeugt war, bei der die heutige Schuldezernentin der Stadt Dortmund in die Schusslinie geriet.
Allerdings wurde diese Einschätzung später von der Staatsanwaltschaft revidiert und das Verfahren erneut eröffnet. Daher muss sich Dietrich S. nun vor dem Dortmunder Amtsgericht verantworten.
Beginn der Verhandlung ist am 18. März um 10 Uhr im Saal 1.101.
Hängepartie beim Verfahren gegen „Rathausblockierer“ geht weiter
Kein Verhandlungstermin ist hingegen bei den Verfahren gegen die „Rathausschützer“ in Sicht. Derzeit sind noch 14 Verfahren gegen Demokraten und Antifaschisten anhängig, die das Amtsgericht verhandeln muss.
Im Juni 2015 hatte das Amtsgericht abgelehnt, dieses heikle Verfahren zu führen.
Wegen „des besonderen Umfangs“ – erwartet wird eine Vielzahl von Verhandlungstagen – und auch wegen „der besonderen Bedeutung des Falles“ müsse zwingend vor dem Landgericht verhandelt werden.
Der damals zuständige Amtsrichter machte in seinem 17-seitigen Schreiben deutlich, dass ein Verfahren mit 14 Angeschuldigten und bis zu 14 Verteidigern erheblich vom üblichen Umfang abweiche. Das Amtsgericht sah eine „schwierige Sach- und Rechtslage“ und befürchtete einen großen Zeitaufwand durch die Auswertung des umfangreichen Videomaterials und die Vernehmung von mehreren Dutzend Zeugen.
Keine Terminierung bei Nötigungen: Zuständiger Amtsrichter ist in Elternzeit
Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Im Herbst 2015 gab die 36. große Strafkammer des Landgerichts Dortmund der Beschwerde Recht und entschied, dass das Amtsgericht Dortmund nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes doch zuständig sei.
Dort ging das Verfahren wieder neu in die Verteilung unter den Amtsrichtern. Allerdings ist der mittlerweile zuständige Richter noch bis Ende Februar in Elternzeit. Daher ist noch keine Terminierung des mit Spannung erwarteten Verfahrens ins Sicht.
Im anhängigen Hauptverfahren sind insgesamt 14 Strafbefehle beantragt worden, davon betreffen 12 den Vorwurf der Nötigung, einer den der versuchten Körperverletzung und einen den der Beleidigung.
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