In der Woche vom 2. bis 6. November finden die Anmeldungen der Schulanfängerinnen und Schulanfänger zum Schuljahr 2016/2017 in 89 Grundschulen der Stadt Dortmund statt. Eltern können die Grundschule für ihr Kind frei wählen. Ein Aufnahmeanspruch besteht aber nur für die nächstgelegene Grundschule im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten.
Weg zur nächstgelegenen Schule maßgeblich für Anspruch auf Fahrtkostenübernahme
Auch für die Beurteilung eines Anspruchs auf Schülerfahrtkostenübernahme ist nur der Weg zur nächstgelegenen Schule maßgebend. Schülerfahrkosten werden bis zur nächstgelegenen Grundschule übernommen, sofern der Schulweg in der einfachen Entfernung mehr als zwei Kilometer beträgt.
Die Schulverwaltung erwartet zum neuen Schuljahr rund 4.840 Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Für das Schuljahr 2016/17 gilt: Alle Kinder, die im Zeitraum 1. Oktober 2009 bis 30. September 2010 geboren wurden, werden schulpflichtig.
Schulspiel soll die Fähigkeiten des Kindes erkennen helfen
Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten können auch Kinder, die nach dem 30. September 2010 geboren sind, vorzeitig eingeschult werden, wenn sie „schulfähig“ sind. Über die Schulfähigkeit entscheidet die jeweilige Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Fragen in diesem Zusammenhang können Erziehungsberechtigte in der Anmeldewoche in einem Beratungsgespräch mit der Schulleitung der ausgewählten Grundschule klären.
Die Schule führt im Rahmen der Anmeldung ein Schulspiel durch, um die Fähigkeiten des Kindes festzustellen. Auf Wunsch können die Eltern Anmeldetermine mit den Grundschulen vereinbaren.
Fragen zur Einschulung beantworten die Schulleitungen der Grundschulen telefonisch oder in einem Beratungsgespräch. Informationen zum Anmeldeverfahren gibt es beim Schulverwaltungsamt unter der Rufnummer 50-2 30 98.