Seit dem 1. Januar gilt die getrennte Sammlung für Alttextilien gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). So sollen noch mehr Textilien wiederverwendet und nachranging recycelt werden. In Ausnahmefällen dürfen die Alttextilien weiterhin im Restmüll entsorgt werden.
Nicht weiterverwendbare Alttextilien gehören in den Restmüll
Die EDG informiert über die neue gesetzliche Regelung und klärt auf, was bei der Entsorgung von Alttextilien beachtet werden muss: Grundsätzlich sollen defekte, verschmutzte oder kontaminierte Alttextilien – wie in der Vergangenheit auch – weiterhin im Restmüll entsorgt werden, da diese nicht mehr recyclingfähig und somit unbrauchbar für die Weiterwendung sind. Sie werden in der Müllverbrennungsanlage thermisch verwertet. Aus ihnen entstehen zum Beispiel Strom und Fernwärme.
Alle anderen Textilien können noch weiterverwertet werden und sollen daher möglichst gesammelt abgegeben werden. Zu den Annahmestellen gehören die Recyclinghöfe der EDG. Hier stehen kostenfreie Container gewerblicher Verwerter sowie Sammelbehälter der dobeq zur Verfügung, die die gut erhaltenen Alttextilien zur Wiederverwendung aufbereiten. Die Mitarbeiter:innen kontrollieren an den Recyclinghöfen stichpunktartig die angelieferten Alttextilien auf die Möglichkeit der Weiterverwendung.
Außerdem werden in der Möbelbörse der EDG gut erhaltene Alttextilien angenommen. Auch können die Textilien in die gemeinnützigen und gewerblichen Sammelcontainer im Stadtgebiet gelegt werden oder zu karitativen und gemeinnützigen Einrichtungen gebracht werden.
Mehr Informationen:
- Bei diesen gemeinnützigen Einrichtungen kann unter anderem gebrauchte Kleidung abgeben werden: Verbraucherzentrale- Sammelstellen Dortmund.
- Öffnungszeiten der Recyclinghöfe und der Möbelbörse sowie weiteres zur EDG gibt es beim Kundenservice telefonisch unter 0231 9111111, in der EDG Abfall App oder unter: www.edg.de.