Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Ausdehnung des Verbots der Straßenprostitution auf das gesamte Dortmunder Stadtgebiet bestätigt und die anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen aus 2013 aufgehoben.
OVG Münster stützt die Haltung der Stadt Dortmund
Zur Begründung führten die Richter aus, dass bei der Entscheidung über die erweiterte Sperrbezirksverordnung keine rechtlichen Fehler gemacht worden seien. Zudem sei die Prognose der Bezirksregierung Arnsberg, ein Straßenstrich könne auch an jeder anderen Stelle im Dortmunder Stadtgebiet vergleichbare Dimensionen annehmen wie im Bereich der Ravensberger Straße, nicht zu beanstanden.
Damit sei die Annahme gerechtfertigt, ein solcher Straßenstrich könne immer auch zu einer sozialunverträglichen Konfrontation unbeteiligter Dritter – Kinder, Jugendlicher und Erwachsener – mit der Prostitutionsausübung bzw. deren unliebsamen Begleiterscheinungen führen.
Stadtspitze über die Nachricht aus Münster erleichtert
Oberbürgermeister Ullrich Sierau zeigte sich erleichtert über die Nachricht aus Münster: „Es ist gut für Dortmund und seine Bürgerinnen und Bürger, dass wir uns mit unseren Argumenten gegen Straßenprostitution in Dortmund letztlich durchgesetzt haben.“
„Alle, die immer wieder von Berufsverboten und unerlaubten Eingriffen geredet haben, sind eines Besseren belehrt. Stadt und Polizei können nun weiter Hand in Hand gegen verbotene Straßenprostitution und Freiersuchverkehr vorgehen“, so Sierau.
Straßenstrich in der Nordstadt franste aus – Zumutungen für Anwohner
Anlass für die Maßnahme der Bezirksregierung Arnsberg war ein starkes Anwachsen des im Bereich der Ravensberger Straße angesiedelten Straßenstrichs nach der EU-Südosterweiterung 2007 mit der Folge eines Ausfransens auch in die benachbarte Wohnbebauung und begleitet von kriminellen Handlungen und unzumutbarem Freiersuchverkehr.
Die erweiterte Sperrbezirksverordnung und damit das Verbot der Straßenprostitution im gesamten Stadtgebiet trat am 16. Mai 2011 in Kraft. Am selben Tag wurden die sogenannten Verrichtungsboxen in der Ravensberger Straße abgerissen und Hinweistafeln aufgestellt, die mehrsprachig auf die veränderte Situation hinwiesen.
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CDU-Fraktion
Kein Straßenstrich in Dortmund: CDU-Fraktion zeigt sich erleichtert
Dass der Straßenstrich in Dortmund weiterhin verboten bleibt, löst auch bei der CDU große Freude und Erleichterung aus. „Es war zu schlimm, als viele Frauen aus Südosteuropa in Dortmund die Straßenprostitution für sich als Chance sahen, hier Fuß zu fassen und Geld zu verdienen“, so die Vorsitzende des Bürgerdienste-Ausschusses, Christiane Krause.
Und Krause weiter: „Ich bin sehr stolz auf unsere Ordnungsdezernentin Diane Jägers, die mit der Idee, schutzwürdige Einrichtungen in Dortmund kartografisch darzustellen, dem Gericht das richtige Argument gegen einen Straßenstrich vorgetragen und damit einen durchschlagenden und dauerhaften Erfolg erzielt hat.“
Krause hat auch Verständnis für die Prostituierten, die durch das Urteil nicht oder nur illegal auf Dortmunds Straßen anschaffen gehen können. Natürlich gebe es in jeder größeren Stadt Nachfrage nach Straßenprostitution.
„Dennoch bin ich mir sicher, dass die Einrichtung eines neuen Straßenstrichs in Dortmund wieder für große Probleme gesorgt hätte. Die dramatischen Zustände und Probleme rund um den ehemaligen Straßenstrich an der Ravensberger Straße sind nicht vergessen. Der Straßenstrich verteilte sich von hier durch die ganze Dortmunder Nordstadt und brachte eine riesige Zahl an Kriminalitätsdelikten mit sich. Die Stadt hat momentan mit der Zuwanderung und der Unterbringung von Flüchtlingen eine so große Aufgabe zu bewältigen, dass Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausweisung und Zulassung eines neuen Straßenstrichs zu einer schweren Bürde für die Stadtvertreter und für die Bürger der Stadt geworden wäre“, so Krause abschließend.
In das gleiche Horn bläst auch die sozialpolitische Sprecherin der CDU, Justine Grollmann, die sicher ist, dass durch einen Straßenstrich sowohl die Armuts- als auch die Drogenprostitution enorm angestiegen wäre.
Dazu Grollmann: „Institutionen wie die Mitternachtsmission arbeiten täglich daran, Prostituierte zum Aussteigen zu bewegen bzw. helfen ihnen beim Ausstieg aus diesem Sumpf. Ein neuer Straßenstrich hätte wieder dazu geführt, dass viele Frauen – vor allem Zugewanderte – unfreiwillig, oft vom Partner gezwungen, dort gelandet wären. Von daher ist das Urteil auch ein Sieg für die Menschen, die diesen Frauen helfen. Aber vor allem ein positives Urteil für die Frauen, die eventuell irgendwann auf dem Straßenstrich angekommen wären.
Fraktion Linke & Piraten
Nach Urteil: Linke & Piraten fordern Hilfe für Prostituierte
Das generelle Verbot der Straßenprostitution ist nun in Dortmund
höchstrichterlich bestätigt worden. Doch in den Jubel, der überall
herrscht, mag die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN nicht so recht einstimmen.
„Möglicherweise ist die Ravensburger Straße jetzt ein bisschen sauberer.
Aber das ist doch nur die eine Seite der Medaille. Die Situation der
betroffenen Frauen hat sich durch das Gerichtsurteil doch kein bisschen
geändert“, kritisiert Nadja Reigl, Ratsfrau und Mitglied des
Sozialausschusses.
„Straßenprostitution ist IMMER aus der Not heraus geboren“, ist sich Nadja
Reigl sicher. Das heißt: Die betroffenen Prostituierten werden nun an
andere Orte ausweichen, um Geld zu verdienen. Damit treibe man sie
möglicherweise direkt in die Hände des organisierten Verbrechens. Oder die
Frauen bieten ihre Dienste weiterhin – verbotswidrig – unter freiem Himmel
an. Dann würden die Frauen durch das Verbot noch tiefer in die Illegalität
getrieben. „Das halte ich für den absolut falschen Weg“, so Nadja Reigl.
Statistiken der Stadt Dortmund belegen. Nach wie vor gibt es – so wörtlich
– „beharrlich zuwider handelnde Prostituierte“. Die Folge: Strafverfahren
und Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren. Zum Vergleich: Die 348 Freier, die
sich 2014 bei der „Kontaktaufnahme“ von der Polizei erwischen ließen, kamen
mit einem blauen Auge und einem Ordnungswidrigkeitsverfahren davon.
Dazu Fatma Karacakurtoglu, ebenfalls Ratfrau und Mitglied im
Sozialausschuss: „Die Prostitutionsbekämpfung durch ein Verbot durchsetzen
zu wollen ist vollkommen veralteter Erziehungsstil. Vielmehr müssen
Ursachen bekämpft werden. Existenzgrundlagen und
Partizipationsmöglichkeiten werden unmöglich gemacht und Frauen aus der Not
heraus somit zur Prostitution gezwungen und dann an den Pranger gestellt.“
„Ich teile diese Auffassung. Die Frauen schaffen aus größter finanzieller
Not an. Oder um sich ihren Drogenkonsum zu finanzieren. Ihnen muss
unbedingt geholfen werden. Eine Inhaftierung ist keine Hilfe“, so Nadja
Reigl.
Schwerpunkteinsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes zur Bekämpfung der illegalen Straßenprostitution (PM Stadt Dortmund)
Schwerpunkteinsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes zur Bekämpfung der illegalen Straßenprostitution
Am vergangenen Mittwoch, 14. April, wurde durch Mitarbeitende des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) erneut ein Sondereinsatz in der Dortmunder Nordstadt durchgeführt. In der Zeit von 8 bis 2 Uhr am Folgetag gingen die eingesetzten Kräfte des Ordnungsamtes konzentriert gegen die Prostituierten- und Freierszene vor. Kontrolliert wurden zudem die bekannten Beschwerdeörtlichkeiten wie der Bereich des Nordmarkts, der Mehmet-Kubasik-Platz, der Keuningpark sowie die Münsterstraße.
Insgesamt wurden bei dem Einsatz 81 Personalien festgestellt und 60 Platzverweise ausgesprochen. Es wurden 44 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wegen der verbotenen Kontaktaufnahme zu Personen, um mit diesen sexuellen Handlungen gegen Entgelt zu vereinbaren, gefertigt. Gegen drei behördlich bekannte Prostituierte sind zudem entsprechende Verfahren wegen der Verbotenen Ausübung der Prostitution im Sperrbezirk der Stadt Dortmund eingeleitet worden – eine der beiden weiblichen Personen ist darüber hinaus zur Durchsetzung eines zuvor ausgesprochenen Platzverweises durch die Mitarbeitenden des KOD in Gewahrsam genommen und dem Polizeigewahrsam zugeführt worden.
Ein ebenfalls an diesem Tag durchgeführter Standposten zur beweissicheren Feststellung des sogenannten „Freiersuchverkehrs“ führte zu fünf straßenverkehrlichen Sanktionen. Ein potenzieller Freier leistete bei der Personalienfeststellung erheblichen Widerstand und schlug einer eingesetzten Mitarbeiterin des KOD unvermittelt mit der Hand ins Gesicht. Gegen die Person wurde eine entsprechende Strafanzeige gefertigt. Die Mitarbeiterin konnte ihren Dienst fortsetzen.
Darüber hinaus haben die Mitarbeitenden des KOD acht Ordnungswidrigkeiten-Verfahren aufgrund des Konsums von Betäubungsmitteln eingeleitet. Durch die hinzugerufene Polizei konnten drei Strafanzeigen wegen des Besitzes und des Handels mit Betäubungsmitteln gefertigt werden. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Besitz und dem Handel mit Betäubungsmitteln um Straftaten handelt, deren Verhütung und Bekämpfung ausschließlich in der Zuständigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft liegen, wird die strafrechtliche Arbeit der Polizei durch die Mitarbeitenden des KOD stets flankiert und unterstützt.
Hierbei fertigt der KOD auch in den Fällen, in denen beim öffentlichen Konsum sogenannter „weicher Drogen“ kein Nachweis über deren Besitz mehr zu erbringen und eine strafrechtliche Verfolgung daher aussichtslos ist, regelmäßig Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen Drogenkonsumenten.
Im Keuningpark wurde bereits in den Nachmittagsstunden eine männliche Person durch die Zivilkräfte des Ordnungsamtes dabei beobachtet, wie sie eine Plastiktüte auf den Boden warf. In dieser befanden sich zwei Druckverschlusstütchen mit vermutlichem Marihuana. Zeitgleich ist einem weiteren zivilen Team des KOD im Keuningpark Drogen angeboten worden. Die Person wurde bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort festgehalten. Nach 22 Uhr wurde der Bereich erneut kontrolliert – auch hier konnte eine Person dabei beobachtet werden, wie sie eine Tüte mit vermeintlichem Marihuana weg warf. Hierzu ist ebenfalls die Polizei zur Unterstützung gerufen worden.
Zusätzlich kam es zu drei Erhebungen von Verwarngeldern wegen des Verrichtens der Notdurft bzw. unerlaubter Abfallablagerungen. Ebenso wurden 14 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wegen Verstößen gegen die CoronaSchVO (verbotswidrige Ansammlung), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (unerlaubte Abfallablagerung) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (grob ungehörige Handlung) erstellt.
Gegen 23:15 Uhr wurde im Bereich der Bergmannstraße eine weibliche Person vorgefunden, die sich in suizidaler Absicht auf die Fahrbahn gelegt hatte. Die weibliche Person wurde angesprochen und mittels eines Rettungswagens in die LWL-Klinik nach Aplerbeck verbracht.