Für 78.500 Kinder und Jugendliche geht in dieser Woche die Schule wieder los. Für manche zum ersten mal in ihrem Leben. Genau sind es 5859 Kinder (Stand August 2024), die an einer der 88 Dortmunder Grundschulen starten. Die allermeisten von ihnen wurden an ihren Wunschschulen angenommen.
5429 Schüler:innen wechseln auf weiterführende Schulen: Gymnasium im Trend
An sieben stark nachgefragten Schulstandorten, an denen es räumlich möglich war, hat die Stadtverwaltung zusätzliche Eingangsklassen eingerichtet. Es handelt sich um die Aplerbecker-Mark-Grundschule, die Berghofer-Grundschule (beide Aplerbeck), die Brücherhof-Grundschule in Hörde, die Hohwart-Grundschule in der Innenstadt-Ost sowie die Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule, die Eichwald-Grundschule und Kirchderner Grundschule in Scharnhorst.
5429 Schüler:innen wechseln in diesem Jahr auf die weiterführenden Schulen. Die 14 Dortmunder Gymnasien bekommen den meisten Zuwachs, 1946 neue Schüler:innen (36 Prozent) werden hier künftig lernen. Dicht gefolgt von den 11 Gesamtschulen, die 1556 neue Schüler:innen (29 Prozent) begrüßen dürfen.
Die Nachfrage nach Realschulplätzen ist leicht gestiegen auf 1234 Schüler:innen (23 Prozent). Zur Hauptschule wechseln 188 Schüler:innen (3 Prozent), hier ist der Trend leicht rückläufig.
173 Kinder und Jugendliche wissen noch nicht welche Schule sie besuchen werden
„Wir sind froh, dass die Planung so gut geklappt hat. Wir wünschen allen Schüler*innen und Lehrer*innen einen ganz tollen Start in das neue Schuljahr“, sagt Monika Nienaber-Willaredt, Leiterin des Dezernats Schule, Jugend und Familie.
Dennoch wissen 173 Kinder und Jugendliche noch nicht welche Schule sie besuchen werden. Dazu Nienaber-Willaredt: „Meist sind das zugezogene Kinder, die bei uns in der Vermittlung sind. Wir sind zuversichtlich, dass wir auch bald einen Schulplatz für sie gefunden haben werden.“
In dieser Wartezeit bekommen die 173 Kinder und Jugendlichen zunächst ein schulvorbereitendes Überbrückungsangebot und werden wie folgt auf die Schulformen verteilt: Grundschule 80, Sekundarstufe I 40, Berufskolleg 53.
„Startchancen-Programm“: 20 Dortmunder Schulen nehmen daran teil
Mit dem „Startchancen-Programm“ fördern der Bund und das Land NRW insgesamt mehr als 900 Schulen in NRW mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schüler. In Dortmund startet das Programm mit dem neuen Schuljahr an 20 Schulen. Es zielt darauf ab, die Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen zu stärken sowie die sozialen und emotionalen Kompetenzen zu fördern.
In Dortmund nehmen zwölf Grundschulen, zwei Realschulen, drei Hauptschulen und drei Gesamtschulen am „Startchancen-Programm“ teil. Dazu gehören die Albrecht-Brinkmann-Grundschule, die Brücherhof-Grundschule, die Diesterweg-Grundschule, die Graf-Konrad-Grundschule, die Lessing-Grundschule, die Libellen-Grundschule und die Mosaik-Grundschule in Eving.
Außerdem die Nordmarkt-Grundschule, die Oesterholz-Grundschule, die Grundschule Kleine Kielstraße, die Stift-Grundschule, die Westhausen-Grundschule, die Konrad-von-der-Mark-Schule, die Schule am Hafen, die Hauptschule am Externberg, die Gertrud-Bäumer-Realschule, die Ricarda-Huch-Realschule, die Gesamtschule Gartenstadt, die Gustav-Heinemann-Gesamtschule und die Martin-Luther-King-Gesamtschule.
„Schulstraßen“ sollen für mehr Sicherheit zum Schulbeginn sorgen
Eine weitere Neuerung in diesem Schuljahr ist ein Pilotprojekt der Stadt, welches für mehr Sicherheit auf den Schulwegen sorgen soll. Hierfür wurden vier „Schulstraßen“ eingerichtet. Diese Straßen befinden sich in der Nähe von Schulen und werden während der Hauptbring- und Abholzeiten für den motorisierten Verkehr gesperrt. Basis dafür ist ein entsprechender Erlass des Landes NRW.
An diesen vier Standorten wird das neue Konzept mindestens sechs Monate und maximal zwölf Monate als Pilotprojekt erprobt: Freiligrath-Grundschule, Ostenberg-Grundschule, Kerschensteiner Grundschule und Max-Wittmann-Schule.
Erst nach der Erprobungszeit wird entschieden, ob weitere Schulstandorte dazu kommen.
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14-Jähriger am ersten Schultag bei Schulwegunfall leicht verletzt (PM POL-DO)
Leichte Verletzungen erlitt ein 14-jähriger Junge am ersten Schultag (Mittwoch, 21.8.2024) bei einem Schulwegunfall in unmittelbarer Nähe der Gesamtschule in Dortmund-Huckarde.
Eine Autofahrerin setzte ihr Kind gegen 7.55 Uhr auf der Parsevalstraße vor der Schule ab und fuhr dann mit dem Auto auf den Bereich Parsevalstraße/Wispelbreite zu, um nach links in die Wispelbreite abzubiegen.
Dabei kam ihr auf der Straße der Schüler mit einem E-Scooter entgegen. Die 42-Jährige erfasste mit ihrem Peugeot den Roller. Der Schüler stürzte und wurde dabei leicht verletzt. Der Rettungsdienst versorgte den Jungen und lieferte ihn in ein Krankenhaus ein. Nach ambulanter Behandlung konnte er die Klinik wieder verlassen.
Zu Beginn des neuen Schuljahres überwacht die Polizei den Straßenverkehr. Schulwege bilden dabei den Schwerpunkt der Kontrollen. Dabei geht es nicht nur um Geschwindigkeiten, sondern auch um andere Gefahren.
Dazu gehören zugeparkte Gehwege, die Situationen an Bushaltestellen und die vier Schulstraßen, an denen temporär „Durchfahrt verboten“ gilt. In Dortmund gibt es 88 Grundschulen. Die Polizei fordert auf allen Wegen zu Aufmerksamkeit, Rücksicht und Respekt vor dem Leben im Straßenverkehr auf.
In Dortmund ist erkennbar: Wenn Kinder auf Schulwegen verunglücken, dann in der Nähe von Schulen – wie am Mittwoch in Huckarde.
Deshalb bittet die Polizei die Eltern nochmals darum, ihre Kinder nicht mit dem Auto bis zur Schule zu bringen und die Schulwege insgesamt zu entlasten. Denn je weniger Autos die Schulwege nutzen, umso sicherer sind die Schulwege.
Eine weitere Bitte an Eltern und Schulen: Nutzen Sie die Beratungsangebote des Teams der Verkehrsunfallprävention der Dortmunder Polizei. Wir verfügen über Info-Material zur Sicherheit auf Schulwegen allgemein und beantworten Fragen zu konkreten Problemen. Die Sicherheit auf Schulwegen könnte Thema u.a. eines Elternabends sein.
Schulstart in NRW: Nicht alle Kinder dürfen hin (PM Paritätischer NRW)
Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung haben Rechte auf Schutz, Bildung und Teilhabe. Der Paritätische NRW kritisiert Unterbringung in menschenunwürdigen Sammelunterkünften.
„Freunde treffen und gemeinsam lernen: Das neue Schuljahr geht los. Doch bei Kindern gilt eine Zwei-Klassen-Gesellschaft in NRW“, kritisiert Christian Woltering, Vorstand des Paritätischen NRW. Obwohl sie im schulpflichtigen Alter sind, dürfen geflüchtete Kinder und Jugendliche, die in Sammelunterkünften des Landes NRW untergebracht sind, nicht zur Schule gehen. Auch der Besuch von Kindertageseinrichtungen wird ihnen verwehrt. „Stattdessen sind sie über eine lange Zeit zum Nichtstun unter menschenunwürdigen Bedingungen verdonnert. Bildung und Schutz werden ihnen systematisch verwehrt. Das können und sollten wir nicht länger hinnehmen“, so Woltering.
Mehr als 3.500 Kinder und Jugendliche sind in Sammelunterkünften des Landes NRW untergebracht. Isoliert von der Außenwelt können einzelne von ihnen Ersatzangebote schulischer Bildung in den Unterkünften besuchen, aber selbst das ist längst nicht überall gewährleistet. Nach einer teilweise gefährlichen Flucht verharren sie über Monate zusammen mit hunderten von Menschen auf engem Raum: ohne Privatsphäre, ohne umfassende Gesundheitsversorgung, unter teils schlechten hygienischen Bedingungen und als Zeug*innen oder sogar Betroffene von Konflikten und Gewalt. „Sammelunterkünfte sind keine Orte für Kinder! Seit Jahren weisen wir und viele andere Organisationen wie UNICEF vergeblich darauf hin. Verbriefte Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention gelten für alle Kinder – unabhängig von ihrer Herkunft“, so Woltering.
Während NRW mit seinem Landeskinderschutzgesetz bundesweit beispiellos hohe Standards schafft und die Rechte von Kindern und ihre Beteiligung zur Basis eines wirksamen Kinderschutzes macht, sind junge Menschen in Landesunterkünften weitestgehend ungeschützt und ungehört den Risiken einer langfristigen Sammelunterbringung ausgesetzt.
Der rasante Ausbau des Aufnahmesystems seit 2022 verschärft die Situation und oft werden nicht einmal grundlegende Maßnahmen des Landesgewaltschutzkonzeptes eingehalten. Woltering appelliert an die Landesregierung: „Fassen Sie Mut für diesen Meilenstein: Geflüchtete Kinder und Jugendliche haben das Recht auf ein Aufwachsen unter förderlichen Bedingungen und den schnellstmöglichen Zugang zu Bildung. Begrenzen Sie, so wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Dauer der Unterbringung von Familien in Sammelunterkünften auf ein absolutes Minimum und priorisieren Sie eine dezentrale Unterbringung.“
AOK zum Schulstart: Gutes Sehen ist unerlässlich für Kinder – Jedes elfte Grundschulkind in Dortmund trägt eine Brille (PM)
In Dortmund trägt ungefähr jedes elfte Grundschulkind eine Brille. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der AOK NordWest. Danach bekamen 9,4 Prozent der Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren im vergangenen Jahr eine Brille verordnet. Bei Kindergartenkindern im Alter zwischen drei und fünf Jahren waren es im letzten Jahr sechs Prozent.
Sehprobleme bei Kindern bleiben aber oft unbemerkt, da schlechtes Sehen keine Schmerzen verursacht. Besonders zum Schulstart ist es daher wichtig, auf die Sehfähigkeit der Kinder zu achten und rechtzeitig zu handeln.
„Oft sind es Verhaltensauffälligkeiten im Alltag, die auf Sehprobleme hinweisen. Dann sollten Eltern mit ihrem Kind unbedingt einen Augenarzt aufsuchen. Unbehandelte Sehprobleme können die kindliche Entwicklung stark beeinträchtigen. Wichtig ist auch, die Vorsorgeuntersuchungen bei der Kinderärztin oder dem Kinderarzt wahrzunehmen“, rät AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock.
Sehschwäche erkennen
Anzeichen für Sehprobleme bei Kindern können Klagen über Kopfschmerzen, Augenbrennen oder vermehrtes Zwinkern oder Blinzeln sein. Auch Kinder, die sich ständig die Augen reiben, ihren Kopf schief halten, einen geringen Abstand zu Buch, Bildschirm oder Fernsehen halten, können eine Sehschwäche haben. Weitere Warnhinweise können sein, wenn Kinder häufig stolpern, generelle Balancestörungen aufweisen oder zunehmende Schwierigkeiten bei Dämmerung oder Dunkelheit haben.
Hornhauttrübungen und grau-weißliche Pupillen können ebenfalls auf eine Sehschwäche hinweisen. Ein erhöhtes Risiko für eine Fehlsichtigkeit liegt zum Beispiel vor bei Frühgeburten, Kindern mit Entwicklungsrückstand, Geschwistern oder Kindern von Schielern oder stark Fehlsichtigen sowie bei Kindern aus Familien mit bekannten erblichen Augenerkrankungen.
Augenuntersuchungen bei der Kinderärztin oder dem Kinderarzt
Im Rahmen der gesetzlich empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen bei der Kinderärztin oder dem Kinderarzt, die vom dritten Lebenstag bis kurz vor Schulbeginn durchgeführt werden, steht bei der Untersuchung (U9) kurz vor Schulbeginn auch der Sehsinn des Kindes im Fokus und damit die Früherkennung einer Fehlsichtigkeit. Diese Untersuchungen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten.
Familiengrundschulzentren: Für Kinder, Eltern und Schulen eine wichtige Bildungspartnerschaft – Förderprogramm soll bis 2029 verlängert werden (PM)
Familiengrundschulzentren (FGZ) sind ein Schlüssel dafür, Lebenslagen und Bildungschancen von Kindern und ihren Familien zu verbessern. An zwei Offenen Ganztagsgrundschulen in Dortmund kümmern sich die Mitarbeiter*innen darum, die Verbindung zwischen Elternhaus und Schule zu fördern.
Die Stadtverwaltung empfiehlt nun, das vom Ministerium für Schule und Bildung unterstützte Förderprogramm weiter fortzuführen. Damit wäre die gute und wichtige Arbeit der Familiengrundschulzentren an der Kautsky-Grundschule und der Brücherhof-Grundschule bis 2029 gesichert. Kerngedanke ist, dass sich die Mitarbeiter*innen an den Bedarfen der Familien aus der Umgebung der Schulen orientieren.
Es geht darum, für Familien und Kinder Anlaufpunkt im Quartier zu sein. Ziel ist es, Konflikten vorzubeugen, familiäre Bedenken gegenüber dem System Schule abzubauen und eine enge Bildungspartnerschaft zwischen Kindern, Eltern und Schule zu unterstützen.
Dazu machen die Familiengrundschulzentren in enger Kooperation niedrigschwellige Angebote: Sie beraten beispielsweise beim Schulwechsel, organisieren Deutschkurse für Schulanfänger*innen oder Elterncafés. Viele Angebote sollen das Zusammenleben im Quartier fördern: Es gibt Kochkurse für Kinder und deren Familien, angeboten werden Entspannungskurse und viele Kurse aus den Bereichen Kreativität und Bewegung. Religiöse Toleranz wird ebenfalls gefördert: In den FGZ wird Ostern genauso gefeiert wie Ramadan.
Pro Jahr fallen 92.000 Euro an Kosten für die FGZ an. Das Land NRW finanziert das Programm „Familiengrundschulzentren im Ruhrgebiet“ jährlich mit 73.600 Euro, der Eigenanteil der Stadt Dortmund liegt bei 18.400 Euro. Der Rat der Stadt wird in seiner Sitzung am 14. November darüber entscheiden.
Modellprojekt „Rhythmisierter Ganztag“ startet an drei Dortmunder Grundschulen (PM)
Neues Konzept für einige Schülerinnen und Schüler an drei Dortmunder Grundschulen: Jeweils eine 1. Klasse soll im rhythmisierten Ganztag unterrichtet werden. Die Fachhochschule Südwestfalen begleitet das Modellprojekt wissenschaftlich.
Der rhythmisierte Ganztag ist ein zentrales Merkmal der Qualitätsoffensive im Bereich der ganztägigen Betreuung von Schülerinnen und Schüler. Er geht über die klassischen Lern- und Betreuungsformen hinaus: Im rhythmisierten Ganztag wird versucht, Unterricht und Nachmittagsbetreuung zu verzahnen und dem Biorhythmus der Kinder anzupassen.
In den sogenannten Ganztagsklassen lassen sich andere Lehr- und Lernformen gezielter einsetzen: Bedarfsgerechte und differenzierte Lernmethoden wie Gruppenförderung, Freizeitarbeiten, Wochenpläne und Gruppenaufgaben sollen dann regelmäßig in den Unterricht integriert werden. Den Kindern könnten feste pädagogische Fach- und Lehrkräfte als Bezugspersonen zur Verfügung stehen.
Die Fachhochschule Südwestfalen soll das Modellprojekt wissenschaftlich begleiten und zum Ende des Schuljahres evaluieren, in enger Zusammenarbeit mit der kommunalen Koordinierungsstelle Ganztag im Fachbereich Schule. Die Auswahl der drei Dortmunder Grundschulen, die an dem Modellprojekt teilnehmen sollen, läuft derzeit noch.
Der Rat der Stadt Dortmund entscheidet in seiner Sitzung am 12. Dezember über den Modellversuch „Rhythmisierter Ganztag“.