Die Stadtverwaltung richtet zusätzliche Eingangsklassen ein

Einschulung: Rund 5900 „I-Dötzchen“ starten im Jahr 2024 an den Grundschulen in Dortmund

Foto: Helmut Sommer

Für 78.500 Kinder und Jugendliche geht in dieser Woche die Schule wieder los. Für manche zum ersten mal in ihrem Leben. Genau sind es 5859 Kinder (Stand August 2024), die  an einer der 88 Dortmunder Grundschulen starten. Die allermeisten von ihnen wurden an ihren Wunschschulen angenommen.

5429 Schüler:innen wechseln auf weiterführende Schulen: Gymnasium im Trend

An sieben stark nachgefragten Schulstandorten, an denen es räumlich möglich war, hat die Stadtverwaltung zusätzliche Eingangsklassen eingerichtet. Es handelt sich um die Aplerbecker-Mark-Grundschule, die Berghofer-Grundschule (beide Aplerbeck), die Brücherhof-Grundschule in Hörde, die Hohwart-Grundschule in der Innenstadt-Ost sowie die Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule, die Eichwald-Grundschule und Kirchderner Grundschule in Scharnhorst.  

5429 Schüler:innen wechseln in diesem Jahr auf die weiterführenden Schulen. Die 14 Dortmunder Gymnasien bekommen den meisten Zuwachs, 1946 neue Schüler:innen (36 Prozent) werden hier künftig lernen. Dicht gefolgt von den 11 Gesamtschulen, die 1556 neue Schüler:innen (29 Prozent) begrüßen dürfen.

Die Nachfrage nach Realschulplätzen ist leicht gestiegen auf 1234 Schüler:innen (23 Prozent). Zur Hauptschule wechseln 188 Schüler:innen (3 Prozent), hier ist der Trend leicht rückläufig.

173 Kinder und Jugendliche wissen noch nicht welche Schule sie besuchen werden

„Wir sind froh, dass die Planung so gut geklappt hat. Wir wünschen allen Schüler*innen und Lehrer*innen einen ganz tollen Start in das neue Schuljahr“, sagt Monika Nienaber-Willaredt, Leiterin des Dezernats Schule, Jugend und Familie.

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Dennoch wissen 173 Kinder und Jugendliche noch nicht welche Schule sie besuchen werden. Dazu Nienaber-Willaredt: „Meist sind das zugezogene Kinder, die bei uns in der Vermittlung sind. Wir sind zuversichtlich, dass wir auch bald einen Schulplatz für sie gefunden haben werden.“

In dieser Wartezeit bekommen die 173 Kinder und Jugendlichen zunächst ein schulvorbereitendes Überbrückungsangebot und werden wie folgt auf die Schulformen verteilt: Grundschule 80, Sekundarstufe I 40, Berufskolleg 53.

„Startchancen-Programm“: 20 Dortmunder Schulen nehmen daran teil

Mit dem „Startchancen-Programm“ fördern der Bund und das Land NRW insgesamt mehr als 900 Schulen in NRW mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schüler. In Dortmund startet das Programm mit dem neuen Schuljahr an 20 Schulen. Es zielt darauf ab, die Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen zu stärken sowie die sozialen und emotionalen Kompetenzen zu fördern.

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In Dortmund nehmen zwölf Grundschulen, zwei Realschulen, drei Hauptschulen und drei Gesamtschulen am „Startchancen-Programm“ teil. Dazu gehören die Albrecht-Brinkmann-Grundschule, die Brücherhof-Grundschule, die Diesterweg-Grundschule, die Graf-Konrad-Grundschule, die Lessing-Grundschule, die Libellen-Grundschule und die Mosaik-Grundschule in Eving.

Außerdem die Nordmarkt-Grundschule, die Oesterholz-Grundschule, die Grundschule Kleine Kielstraße, die Stift-Grundschule, die Westhausen-Grundschule, die Konrad-von-der-Mark-Schule, die Schule am Hafen, die Hauptschule am Externberg, die Gertrud-Bäumer-Realschule, die Ricarda-Huch-Realschule, die Gesamtschule Gartenstadt, die Gustav-Heinemann-Gesamtschule und die Martin-Luther-King-Gesamtschule.

„Schulstraßen“ sollen für mehr Sicherheit zum Schulbeginn sorgen

Eine weitere Neuerung in diesem Schuljahr ist ein Pilotprojekt der Stadt, welches für mehr Sicherheit auf den Schulwegen sorgen soll. Hierfür wurden vier „Schulstraßen“ eingerichtet. Diese Straßen befinden sich in der Nähe von Schulen und werden während der Hauptbring- und Abholzeiten für den motorisierten Verkehr gesperrt. Basis dafür ist ein entsprechender Erlass des Landes NRW.

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An diesen vier Standorten wird das neue Konzept mindestens sechs Monate und maximal zwölf Monate als Pilotprojekt erprobt: Freiligrath-Grundschule, Ostenberg-Grundschule, Kerschensteiner Grundschule und Max-Wittmann-Schule.

Erst nach der Erprobungszeit wird entschieden, ob weitere Schulstandorte dazu kommen.

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Reaktionen

  1. 14-Jähriger am ersten Schultag bei Schulwegunfall leicht verletzt (PM POL-DO)

    Leichte Verletzungen erlitt ein 14-jähriger Junge am ersten Schultag (Mittwoch, 21.8.2024) bei einem Schulwegunfall in unmittelbarer Nähe der Gesamtschule in Dortmund-Huckarde.

    Eine Autofahrerin setzte ihr Kind gegen 7.55 Uhr auf der Parsevalstraße vor der Schule ab und fuhr dann mit dem Auto auf den Bereich Parsevalstraße/Wispelbreite zu, um nach links in die Wispelbreite abzubiegen.

    Dabei kam ihr auf der Straße der Schüler mit einem E-Scooter entgegen. Die 42-Jährige erfasste mit ihrem Peugeot den Roller. Der Schüler stürzte und wurde dabei leicht verletzt. Der Rettungsdienst versorgte den Jungen und lieferte ihn in ein Krankenhaus ein. Nach ambulanter Behandlung konnte er die Klinik wieder verlassen.

    Zu Beginn des neuen Schuljahres überwacht die Polizei den Straßenverkehr. Schulwege bilden dabei den Schwerpunkt der Kontrollen. Dabei geht es nicht nur um Geschwindigkeiten, sondern auch um andere Gefahren.

    Dazu gehören zugeparkte Gehwege, die Situationen an Bushaltestellen und die vier Schulstraßen, an denen temporär „Durchfahrt verboten“ gilt. In Dortmund gibt es 88 Grundschulen. Die Polizei fordert auf allen Wegen zu Aufmerksamkeit, Rücksicht und Respekt vor dem Leben im Straßenverkehr auf.

    In Dortmund ist erkennbar: Wenn Kinder auf Schulwegen verunglücken, dann in der Nähe von Schulen – wie am Mittwoch in Huckarde.

    Deshalb bittet die Polizei die Eltern nochmals darum, ihre Kinder nicht mit dem Auto bis zur Schule zu bringen und die Schulwege insgesamt zu entlasten. Denn je weniger Autos die Schulwege nutzen, umso sicherer sind die Schulwege.

    Eine weitere Bitte an Eltern und Schulen: Nutzen Sie die Beratungsangebote des Teams der Verkehrsunfallprävention der Dortmunder Polizei. Wir verfügen über Info-Material zur Sicherheit auf Schulwegen allgemein und beantworten Fragen zu konkreten Problemen. Die Sicherheit auf Schulwegen könnte Thema u.a. eines Elternabends sein.

  2. Schulstart in NRW: Nicht alle Kinder dürfen hin (PM Paritätischer NRW)

    Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung haben Rechte auf Schutz, Bildung und Teilhabe. Der Paritätische NRW kritisiert Unterbringung in menschenunwürdigen Sammelunterkünften.

    „Freunde treffen und gemeinsam lernen: Das neue Schuljahr geht los. Doch bei Kindern gilt eine Zwei-Klassen-Gesellschaft in NRW“, kritisiert Christian Woltering, Vorstand des Paritätischen NRW. Obwohl sie im schulpflichtigen Alter sind, dürfen geflüchtete Kinder und Jugendliche, die in Sammelunterkünften des Landes NRW untergebracht sind, nicht zur Schule gehen. Auch der Besuch von Kindertageseinrichtungen wird ihnen verwehrt. „Stattdessen sind sie über eine lange Zeit zum Nichtstun unter menschenunwürdigen Bedingungen verdonnert. Bildung und Schutz werden ihnen systematisch verwehrt. Das können und sollten wir nicht länger hinnehmen“, so Woltering.

    Mehr als 3.500 Kinder und Jugendliche sind in Sammelunterkünften des Landes NRW untergebracht. Isoliert von der Außenwelt können einzelne von ihnen Ersatzangebote schulischer Bildung in den Unterkünften besuchen, aber selbst das ist längst nicht überall gewährleistet. Nach einer teilweise gefährlichen Flucht verharren sie über Monate zusammen mit hunderten von Menschen auf engem Raum: ohne Privatsphäre, ohne umfassende Gesundheitsversorgung, unter teils schlechten hygienischen Bedingungen und als Zeug*innen oder sogar Betroffene von Konflikten und Gewalt. „Sammelunterkünfte sind keine Orte für Kinder! Seit Jahren weisen wir und viele andere Organisationen wie UNICEF vergeblich darauf hin. Verbriefte Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention gelten für alle Kinder – unabhängig von ihrer Herkunft“, so Woltering.

    Während NRW mit seinem Landeskinderschutzgesetz bundesweit beispiellos hohe Standards schafft und die Rechte von Kindern und ihre Beteiligung zur Basis eines wirksamen Kinderschutzes macht, sind junge Menschen in Landesunterkünften weitestgehend ungeschützt und ungehört den Risiken einer langfristigen Sammelunterbringung ausgesetzt.

    Der rasante Ausbau des Aufnahmesystems seit 2022 verschärft die Situation und oft werden nicht einmal grundlegende Maßnahmen des Landesgewaltschutzkonzeptes eingehalten. Woltering appelliert an die Landesregierung: „Fassen Sie Mut für diesen Meilenstein: Geflüchtete Kinder und Jugendliche haben das Recht auf ein Aufwachsen unter förderlichen Bedingungen und den schnellstmöglichen Zugang zu Bildung. Begrenzen Sie, so wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Dauer der Unterbringung von Familien in Sammelunterkünften auf ein absolutes Minimum und priorisieren Sie eine dezentrale Unterbringung.“

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