Zahlreiche Einsatzkräfte beobachteten stundenlang eine B1-Kreuzung

Dortmund: Nur die Polizei kam zur Klimademo – die Absage kam nicht bei der Behörde an

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Die Dortmunder Polizei hat am Sonntag (5. November 2023) stundenlang eine Kreuzung der Bundesstraße 1 bewacht. Zahlreiche Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei haben damit ihren Tag verbracht. Sogar Absperrungen wurden aufgebaut. Grund war eine angemeldete Versammlung von Klimaaktivist:innen. Die hatten nach einer Niederlage vor Gericht allerdings abgesagt. Die Polizei wusste davon aber nichts.

Polizei verbot das Demonstrieren auf der Bundesstraße 1

Zahlreiche Transporter der Polizei prägten ab Sonntagmittag das Straßenbild an der Kreuzung von B1 und Voßkuhle. Letztere wurde sogar mit zahlreichen Absperrgittern eingezäunt. Auch Spezialkräfte der technischen Einheit, die zum Beispiel Aktivist:innen aus der Höhe abseilen oder aus dem Asphalt trennen können, warteten vor Ort. Ebenso wie ein Lautsprecherwagen. Doch die erwarteten Demonstrant:innen kamen nicht.

2021 hatten Aktivist*innen von XR die B1 viele Stunden blockiert. Leopold Achilles | Nordstadtblogger

Die Gruppe „Anarchist Black Cross Ruhr“ hatte zunächst öffentlich zu der Versammlung aufgerufen. Am Samstagabend haben sie die ohnehin mäßig beworbene Versammlung dann aber abgesagt – und das innerhalb der Klimaaktivismus-Szene und online bekannt gegeben. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine beschränkende Verfügung der Polizei Dortmund bestätigt.

Die Versammlung sollte eigentlich auf der B1 stattfinden. Hier hatte es vor zwei Jahren eine unangemeldete Versammlung gegeben, die stundenlang den Verkehr auf der B1 blockierte. Die Folge der damaligen Aktion sind zum Teil immer noch andauernde Gerichtsverfahren.

Mit der angemeldeten Versammlung wollten die Aktivist:innen nach eigenen Angaben zeigen, dass Straßen angemessene Versammlungsorte sein, vor allem wenn es um das Thema Mobilitätswende gehe. Die Polizei Dortmund sah durch den Versammlungsort erhebliche Gefahren für Versammlungs- und Verkehrsteilnehmer:innen sowie der eingesetzten Polizeikräfte. Insbesondere unter dem Hintergrund des hohen Verkehrsaufkommens durch die Messe Pferd und Hund, den verkaufsoffenen Sonntag und den Hansemarkt.

Eine Versammlung als Protest gegen die Verfahren nach der Blockade

In dem Aufruf hatten die Aktivist:innen bereits angekündigt, den Versammlungsort einzuklagen. Sie empfinden die Anklagen wegen Nötigung als Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Mehr als 70 Ermittlungsverfahren hatte es nach der Aktion in 2021 gegeben. Der Verkehr habe damals trotz der Versammlung die ganze Zeit abfließen können, sagen die Aktivisten:innen.

Mit massiven Kräften bewachte die Polizei die B1 Kreuzung. news 4 Video-Line

Richter am Amtsgericht entschieden unterschiedlich. So wurden mindestens ein Verfahren eingestellt, aber auch mindestens ein Aktivist verurteilt, der anschließend in Berufung ging. Am Mittwoch 8. November 2023 soll nun ein Berufungsverfahren am Landgericht Dortmund starten.

Jetzt urteilte aber erstmal das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Eilverfahren über die Verlegung des Versammlungsorts der aktuellen Demo und schloss sich der Gefahrenprognose der Polizei Dortmund an. Das Demonstrieren auf der B1 blieb untersagt. Das führte bei den Veranstalter:innen zur Absage der Versammlung.

Nach Angaben der Polizei wurde die Behörde selbst aber nicht kontaktiert. Die zahlreichen Einsatzkräfte bewachten in der Folge viele Stunden lang die B1 Kreuzung. Nach Einschätzung der Redaktion, war es der größte Polizeieinsatz mit Klima-Bezug, den es in Dortmund seit der B1 Blockade 2021 gegeben hat. Für die Einsatzkräfte wahrscheinlich einer der entspanntesten.

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Reader Comments

  1. Norbert

    In der Pressemitteilung wird von einer Anmeldung geredet.
    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/5641793

    Die Polizei sollte wissen, dass man Versammlungen nicht anmelden muss, sondern nur seine Absicht anzeigen muss. § 10 Absatz 1 Versammlungsgesetz NRW. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=47651&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=542455

    Was man nicht anmelden muss, kann man auch nicht abmelden. 😉

    Warum nutzt die Polizei die Zeit nicht für Verkehrskontrollen? So war das teuer bezahltes Handy-Daddeln der Beamtinnen und Beamten.

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