Lange wurde darüber spekuliert und diskutiert, jetzt ist es offiziell: Eine neue Landesunterkunft für bis zu 400 Flüchtlinge soll im bisherigen IBIS-Hotel Dortmund-West entstehen. Der Zeitplan ist ambitioniert: Ab 1. Dezember soll der Umbau beginnen, bereits einen Monat später soll die Flüchtlingsunterkunft eröffnen.
Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes für Asylsuchende
Das Land Nordrhein-Westfalen steht genauso wie die Kommunen vor der Aufgabe, zügig weitere Unterbringungsplätze für Geflüchtete zu schaffen, um die Kapazitäten den steigenden Zugangszahlen anzupassen. Die Landesregierung hat mit den Kommunalen Spitzenverbänden verabredet, bis Anfang nächsten Jahres zusätzliche 3.000 Plätze in Betrieb zu nehmen.
Damit will das Land die Zahl der eigenen Plätze für Geflüchtete von jetzt etwas mehr als 31.000 auf rund 35.000 aufstocken. Deshalb werden alle landesweit in Frage kommenden Liegenschaften mit Hochdruck geprüft. Doch die Zielmarke von 35.000 ist bei weitem zu wenig: Bereits seit dem vergangenen Sommer fordert der NRW-Städtetag das Land auf, mindestens 70.000 Plätze zu schaffen, um die Kommunen zu entlasten.
Das Hauptkriterium für die Auswahl neuer Objekte ist, wie schnell eine Inbetriebnahme erfolgen kann. Daher beabsichtigt das Land Nordrhein-Westfalen, Anfang des kommenden Jahres eine neue Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Asylsuchende im Dortmunder IBIS-Hotel West zu eröffnen. Dort sind die notwendigen Maßnahmen zur Herrichtung zügig umzusetzen.
Die dafür erforderlichen vertragsrechtlichen Vereinbarungen mit dem Eigentümer und die erforderlichen rechtlichen Absprachen mit der Stadt Dortmund sowie dem Fachministerium in Düsseldorf sind mittlerweile abgeschlossen. Die bisher als Hotel genutzte Immobilie ermöglicht die Unterbringung von 400 Personen und soll zunächst für fünf Jahre genutzt werden.
Dortmund sieht sich in der Verpflichtung, Landesplätze zu ermöglichen
Über die geplante Landeseinrichtung hatte es in den vergangenen Monaten immer wieder kontroverse Diskussionen gegeben. Mehrere Standorte waren – hinter verschlossenen Türen – im Gespräch. Sowohl über die Standards der Unterbringung und Betreuung, aber auch über die Kommunikation gab es dabei Streit zwischen Stadt und Land.
Bevor die Stadt über das offizielle „GO“ für den Standort in Lütgendortmund informiert wurde, hatte eine Referentin der zuständigen Ministerin in einem Ausschuss den neuen Standort ausgeplaudert und die Grünen waren mit einer Pressemitteilung vorgeprescht. Das stieß der Stadt sauer auf, zumal das Ministerium nur wenige Wochen zuvor eine bessere und vertrauensvollere Kommunikationsstrategie zugesagt hatte.
Über die Notwendigkeit einer Zentralen Unterbringungseinrichtung in Dortmund hingegen bestand kein Dissens: „Wenn man die Schaffung von Landeseinrichtungen fordert, dann muss man als Kommune auch zur Verfügung stehen, wenn dies erfolgen soll“, betonte Dortmunds OB Thomas Westphal (SPD) – alles andere wäre eine Doppel-Moral.
Der Rat der Stadt wird sich in seiner Sitzung am 8. November mit diesem Thema befassen – seit heute ist dies auch Thema in den Gremien des Rates sowie in der Bezirksvertretung Lütgendortmund. Die Bezirksregierung Arnsberg lädt anschließend in Absprache mit der Stadt Dortmund zu einer Informationsveranstaltung am 15. November ein. Einzelheiten dazu werden noch bekannt gegeben.
Vorausschauende Planung: Dortmund hat zahlreiche freie Plätze für Geflüchtete
Spätestens seit dem Ukraine-Krieg stehen viele Kommunen wieder unter Druck, Geflüchtete unterzubringen. Während für die Menschen aus der Ukraine die Freizügigkeit gilt und sie ihren Wohnort frei wählen können (und auch arbeiten dürfen), werden Asylbewerber:innen den Kommunen zentral zugewiesen. (Mehr dazu im HINTERGRUND am Ende das Artikels)
Die Stadt Dortmund war und ist dabei in einer vergleichsweise komfortablen Situation: Der überwiegende Teil der Geflüchteten aus der Ukraine kam privat unter bzw. fand privat Wohnraum. Nur der geringste Teil musste in städtischen Einrichtungen übernachten.
Unabhängig davon gibt es natürlich Geflüchtete aus anderen Ländern, die untergebracht werden müssen. Dennoch hat die Stadt Dortmund aktuell drei kommunale Flüchtlingsheime mit rund 800 Plätzen am Netz, wovon nur rund die Hälfte der Plätze gelegt sind.
Außerdem – und das unterscheidet Dortmund von den meisten anderen Kommunen – hat die Stadt aus den Erfahrungen des Syrienkriegs mit der massiven Zuwanderung in den Jahren 2015/16 gelernt und die damals geschaffenen Flüchtlingsheime zum größeren Teil noch behalten.
Dieses Vorhalten wurde vom Land zwar nicht finanziert – was Dortmund scharf kritisiert – sorgt aber zumindest in Sachen Unterbringung für eine vergleichsweise entspannte Lage. Denn es gibt noch sieben (!) Einrichtungen im Stand-by-Betrieb mit rund 900 Plätzen, die Schritt für Schritt wieder ans Netz gehen könnten. Zudem hält sie derzeit noch 240 Wohnungen vor, die genutzt werden können, um insbesondere Familien einzuquartieren.
Landeszuweisung: Dortmund kalkuliert mit 70 Neuzugängen pro Woche
Außerdem – das ist auch ein Unterschied – war Dortmund über Jahre nicht aufnahmepflichtig, da der Verteilschlüssel für Geflüchtete rechnerisch übererfüllt war. Lediglich über Einzelfallentscheidungen – beispielsweise im Rahmen von Familienzusammenführungen – kamen in den letzten Jahren zwischen 300 und 400 Geflüchtete pro Jahr nach Dortmund. Erst seit dem 20. Oktober liegt Dortmund rechnerisch wieder unter 100 Prozent, weil das Land den Verteilschlüssel erhöht hat. Statt 1500 werden nun pro Woche 2500 Geflüchtete aus NRW-Landesunterkünften auf die 396 Kommunen verteilt. Rechnerisch müsste Dortmund wieder 130 Menschen aufnehmen.
Aktuell kalkuliert die Stadtverwaltung mit 70 statt wie bisher 40 Menschen, die pro Woche neu nach Dortmund zugewiesen werden. Sobald aber die neue Landesunterkunft für Asylsuchende in Lütgendortmund in Betrieb geht, bringt das für die Stadt Dortmund eine Entlastung. Denn die Einrichtung wird bei der kommunalen Zuweisung von Flüchtlingen angerechnet.
Um die Betreuung der bis zu 400 Menschen kümmert sich das Land bzw. deren Auftragnehmer: „Das ist ein geschlossenes System. Das Land bietet alles an, auch Bildungs- und Betreuungsangebote“, betont Sozialamtsleiter Jörg Süshardt. Entsprechend muss die Stadt keine Kita- oder Schulplätze vorhalten, ergänzt die zuständige Dortmunder Dezernentin Monika Nienaber-Willaredt.
Die Standards in der Einrichtung entsprechen denen bei städtischen Unterkünften, ergänzt OB Westphal. Auch der Zugang von außen sei zugesagt. In den vergangenen Monaten hatte es in mehreren Städten Diskussionen gegeben, weil die Zivilgesellschaft und die Verwaltung keinen Zugang zu den Landeseinrichtungen bekamen.
Das wird in Lütgendortmund anders sein: „Das Konzept sieht vor, dass es auch ein Umfeld-Management geben wird. Der Kontakt zur Nachbarschaft wird seitens des Landes sichergestellt“, verspricht Süshardt. „Das Dialogforum Lütgendortmund wäre sicher ein geeignetes Format, was seit 2011 besteht und erfolgreich und solide arbeitet. Damit haben wir auch 2015/16 gut zusammengearbeitet.“
HINTERGRUND – Asylverfahren in NRW
Asylsuchende, die sich in Nordrhein-Westfalen als Asylsuchend melden, müssen sich zuerst in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) Bochum melden. Dort werden Sie registriert.
Anschließend werden die Personen, die ihren Asylantrag nach dem Verteilschlüssel des Bundes in Nordrhein-Westfalen stellen dürfen, in eine der fünf Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) des Landes gebracht.
Dort verbleiben sie ca. 2-4 Wochen. Hier werden sie ärztlich untersucht und stellen ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Anschließend werden die Asylsuchenden in einer ZUE des Landes untergebracht. Hier warten sie die Entscheidung des BAMF über ihren Asylantrag ab.
Familien werden dabei nach 6 Monaten Aufenthalt in einer Landesunterbringungseinrichtung kommunal zugewiesen. Die Verweildauer aller weiteren Personen in der ZUE beträgt – je nach Entscheidung des BAMF – bis zu zwei Jahren und in Einzelfällen auch länger.
HINTERGRUND: Leben in einer ZUE
Wie in allen anderen Unterbringungseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Bezirksregierung Arnsberg bei der Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden in Dortmund u. a. durch einen Dienstleister für Betreuung bzw. für Sicherheit unterstützt. Die Vergabe der erforderlichen Dienstleistungen wird gegenwärtig durchgeführt.
In der Unterbringungseinrichtung werden die Asylsuchenden mit regelmäßigen Mahlzeiten und Kleidung durch eine Kleiderkammer vor Ort versorgt. Für den darüber hinaus bestehenden täglichen Bedarf steht ihnen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein festgelegter Taschengeldbetrag zu.
Für die medizinische Grundversorgung steht eine Sanitätsstation zur Verfügung, an die sich die untergebrachten Asylsuchenden bei gesundheitlichen Problemen wenden können.
Der Betreuungsdienstleister in der Einrichtung sorgt für eine Tagesstruktur und Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere auch für die Kleinsten. Durch die 24-Stunden Anwesenheit des Betreuungs- und Sicherheitsdienstes steht den Asylsuchenden jederzeit ein Ansprechpartner zur Verfügung. Sie können für ein geringes Entgelt auch gemeinnützige Tätigkeiten mit Bezug zur Unterbringungseinrichtung ausüben (z.B. Reparaturarbeiten, Grünpflege etc.). Daneben gibt es weitere Freizeit- und Sportangebote. Der Betreuungsdienstleister wird Umfeldmanager einsetzen, die eine Mittlerfunktion zwischen der Unterbringungseinrichtung und Anwohnenden übernehmen.
Ab Frühjahr 2025 wird insbesondere das Betreuungsangebot durch ein reguläres schulnahes Bildungsangebot, feste Verfahrensberatungen, zusätzliche Integrationskurse bzw. -angebote sowie weitere Beschäftigungs- und Sportmöglichkeiten erweitert.
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Flüchtlingskrise wie in 2015 und 2022 darf sich in Dortmund nicht wiederholen (PM CDU KV Dortmund)
Die Dortmunderinnen und Dortmunder haben 2015, 2022 und darüber hinaus bis heute sehr eindrucksvoll ihre humanitäre Unterstützung für geflüchtete Menschen aus aller Welt bewiesen. Mit viel persönlichem Engagement, großzügigen Geld- sowie Sachspenden und z. B. der Bereitstellung von eigenem Wohnraum konnte geholfen und viel erreicht werden.
Die ausufernde Migration führt allerdings mittlerweile zunehmend zu überforderten staatlichen Institutionen, organisatorisch und finanziell. Die erschwerte Zurverfügungstellung von ausreichend Schulplätzen und Lehrpersonal, sowie eine menschenwürdige Unterbringung innerhalb eines ohnehin angespannten Wohnungsmarktes, gerade in einer Großstadt wie Dortmund, verdeutlichen beispielhaft die Endlichkeit der Ressourcen von Kommune und Land. „Hierbei werden leider immer wieder die Hauptberuflichen und die vielen Ehrenamtlichen vergessen, ohne deren hohen persönlichen Einsatz bereits jetzt eine Bewältigung dieser Situation nicht mehr möglich wäre.“ erinnert Dr. Arne Küpper, stellvertretender Vorsitzender der CDU Dortmund. „Viele haben inzwischen ihre körperlichen und psychischen Belastungsgrenzen erreicht.“
Deutschland ist und bleibt ein humanitäres Land. Dennoch führt der permanente und zunehmende Migrationsdruck zu Herausforderungen, die immer mehr das alltägliche Leben direkt beeinflussen. Sascha Mader, CDU-Kreisvorsitzender, betont daher: „Besonders die Kinder und Jugendlichen haben in der Corona-Pandemie auf sehr viel verzichtet. Es darf keine Sportstätte in Dortmund erneut für eine Flüchtlingsunterkunft zweckentfremdet werden.“ Sollten dennoch neue Flüchtlingsunterkünfte benötigt werden, darf es von Seiten des Oberbürgermeisters und der Verwaltung keine Denkverbote geben. So wäre, bevor auch nureine Stunde Sportunterricht ausfällt, zu prüfen, inwieweit andere Gebäude oder Flächen der Stadt sowie ihrer Eigenbetriebe einer entsprechenden Nutzung zugeführt werden können.
„Eigentlich sollten sich die Kommunen in unserem Land gar nicht mit dieser Art der Fragestellung auseinandersetzen müssen.“ ergänzt Dr. Küpper. „Würde Deutschland wieder zu einer durch die Bundespolitik vorgegebenen geregelten Migration zurückkehren, wäre eine spürbare Entlastung zu erwarten.“ so Sascha Mader. „Wir begrüßen daher ausdrücklich die Gesprächsbemühungen des Bundeskanzlers in Berlin mit dem CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz. Die CDU Dortmund steht für entsprechende Gespräche auf kommunaler Ebene mit den anderen Parteien jederzeit zur Verfügung.“
Vom Bund erwartet die CDU Dortmund einen umfassenden, im Einklang mit den europäischen Institutionen stehenden Maßnahmenkatalog zur Verminderung der illegalen Migration und vor allem dessen schnelle Umsetzung. Zur Reduzierung des Missbrauchs von Sozialleistungen könnte die Einführung einer Geldkarte statt Bargeld einen ersten Schritt darstellen. Weiterhin ist neben beschleunigten Asylverfahren, konsequenten Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber und Ausweisung weiterer sicherer Herkunftsstaaten die stringente Ausführung des Artikel 3 des EU-Vertrages essentiell. Durch gestärkte EU-Außengrenzen würden sowohl Asylgesuchverfahren als auch Warenumschläge vor Ort des Eintritts überprüft. Nicht zuletzt auch in Anbetracht der vorherrschenden Drogenproblematik mit Crack ein nicht unwesentlicher Aspekt für Dortmund.
Insgesamt lässt der Unterstützungswille der Bevölkerung zur gesellschaftlichen Integration Geflüchteter, auch in Dortmund, spürbar nach. Hierfür gibt es vielfältige Gründe. Die Ablehnung unserer gesellschaftlichen Grundordnung und Werteausrichtung, wie wir sie zurzeit auch auf den Straßen mit antisemitischen und antizionistischen Aussagen erleben, ist mit Sicherheit einer davon. Sascha Mader und Dr. Arne Küpper abschließend: „Wer vor Krieg und Vertreibung flüchtet, erfährt den Schutz der EU, Deutschlands, NRWs sowie Dortmunds und erhält zurecht umfassende Unterstützung. Hierzu gehört für uns als Christdemokraten auch die Verlässlichkeit für die Geflüchteten auf die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger. Durch die unkontrollierte Migration wird den Menschen, die um Leib und Leben fürchten müssen, zurzeit ein Bärendienst erwiesen.“ Daher schließt sich die CDU Dortmund den Worten des Altbundespräsidenten Joachim Gauck an: „Unsere Herzen sind weit, aber unsere Möglichkeiten sind begrenzt.“
Neue Landesunterkunft für Flüchtlinge im IBIS-Hotel Dortmund-West – Einladung zur Informationsveranstaltung am 15. November (PM)
Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, Anfang des kommenden Jahres eine neue Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Asylsuchende im Dortmunder IBIS Hotel Dortmund-West, Sorbenweg 2, zu eröffnen. Die Bezirksregierung Arnsberg lädt in Absprache mit der Stadt Dortmund Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohner der geplanten Unterkunft zu einer gemeinsamen Informations- und Austauschveranstaltung ein.
Termin: Mittwoch, 15. November, 18:00 Uhr
Ort: Kirche der Ev. Elias-Kirchengemeinde Oespel, Auf der Linnert 16, 44119 Dortmund
Die Veranstaltung wird mit Informationsmaterial vor Ort begleitet. Die für die Einrichtung einer neuen Unterbringungseinrichtung erforderlichen vertragsrechtlichen Vereinbarungen mit dem Eigentümer und die erforderlichen rechtlichen Absprachen mit der Stadt Dortmund sowie dem Fachministerium in Düsseldorf sind mittlerweile abgeschlossen. Die bisher als Hotel genutzte Immobilie ermöglicht die Unterbringung von 400 Personen und soll zunächst für fünf Jahre als Landeseinrichtung genutzt werden. Die Einrichtung soll der Erstaufnahme und -versorgung von Flüchtlingen dienen, bevor eine weitere Verteilung in Kommunen stattfindet.
Hinweise zur Veranstaltung:
Es dürfen zur Veranstaltung keine großen Taschen oder Rucksäcke mitgebracht werden.
Ton-, Bild und Filmaufzeichnungen sind nicht gestattet. Den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung, der Stadt Dortmund sowie des Wachdienstes ist Folge zu leisten.
Ausschlussklausel
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Veranstaltenden es sich vorbehalten, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.