Rechtsunsicherheit nach Einführung des 49-Euro-Deutschlandtickets:

AStA der FH Dortmund kündigt Semesterticket

Verkaufsstart für das DeutschlandTicket: Auch Monate nach der Einführung des 49-Euro-Tickets zeichnet sich weiterhin keine rechtssichere Lösung für Studierende ab, kritisiert nicht nur der AStA der Fachhochschule Dortmund. Foto: Jörg Schimmel für DSW21

Was über Jahrzehnte undenkbar schien, ist nun Wirklichkeit geworden. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Fachhochschule Dortmund hat Ende August das Semesterticket für die mehr als 14.000 Studierenden der FH Dortmund fristgerecht beim Verkehrsverbund Rhein- Ruhr (VRR) gekündigt. Es ist eine Entscheidung gegen die eigene Überzeugung. „Auch Monate nach der Einführung des 49-Euro-Deutschlandtickets zeichnet sich weiterhin keine rechtssichere Lösung für Studierende ab“, sagt Alyssa Blümel, stellvertretende Vorsitzende des FH- Dortmund-AStA. Daher drohe dem AStA ohne Kündigung eine Klagewelle.

Solidarmodell funktioniert nur, wenn Differenz zum regulären Ticketpreis groß genug ist

Das Problem: Das Semesterticket ist ein Solidarmodell. Alle Studierenden zahlen, unabhängig, ob sie das Ticket nutzen. Im Gegenzug bekommen alle ein vergünstigtes Ticket für etwas mehr als 36 Euro monatlich, gültig in ganz NRW. Im Vergleich zu den regulären Preisen war das ein faires Angebot; und auch für den VRR ein gutes Geschäft. Immerhin sind etwa die Hälfte aller Abo-Karten in Dortmund Semestertickets. Übertragen auf das Ruhrgebiet mit fast 300.000 Studierenden nimmt der VRR so Monat für Monat gut acht Millionen Euro ein.

Allein in Dortmund werden pro Semester über 47.000 Semestertickets durch Studierende der FH und der TU abgenommen.
Allein in Dortmund werden pro Semester über 47.000 Semestertickets durch Studierende der FH und der TU abgenommen.

„Das Solidarmodell dürfen wir nur durchsetzen, wenn die Differenz zum regulären Ticketpreis entsprechend groß ist. Das haben Gerichte in mehreren Urteilen zum Semesterticket bestätigt“, sagt Alyssa Blümel. Doch im Vergleich zum bundesweit gültigen Deutschland-Ticket für aktuell 49 Euro wirken die gut 36 Euro für das NRW-Semesterticket fast überteuert. „Unter diesen Umständen ist das Semesterticket als Solidarmodell juristisch anfechtbar“, ist die stellvertretende AStA-Vorsitzende überzeugt.

Zu diesem Ergebnis kommt auch ein Gutachten, dass die studentische Vertretung der TU Dortmund beauftragt hat. Da der AStA das Geld von den Studierenden einsammelt und an den VRR weiterleitet, wären nach erfolgreicher Klage hohe Schadensersatzforderungen fällig. „Die Kündigung ist der einzige Ausweg“, sagt Alyssa Blümel.

Die Kündigung des Semestertickets wird erst nach zwölf Monaten wirksam

Viele Fachhochschulen und Universitäten im Ruhrgebiet gehen aktuell diesen Weg. Einige haben bereits gekündigt, andere werden in Kürze folgen. Die Fristen dafür sind unterschiedlich. Die ASten der verschiedenen Hochschulen haben das Problem gegenüber dem VRR aber auch gegenüber der Politik mehrfach adressiert. Doch die Verantwortung wird hin und her geschoben. „Wie schon in der Corona-Krise oder beim Energiegeld werden Studierende zunächst schlicht vergessen“, sagt Alyssa Blümel.

Die Kündigung des Semestertickets wird erst nach zwölf Monaten wirksam. So lange läuft die Kündigungsfrist. Heißt: Zwei Semester bleibt den Studierenden ihr ÖPNV-Ticket noch. Der AStA der FH Dortmund hofft, dass sich der VRR nun doch noch bewegt und bereit ist, einen neuen Vertrag zu vernünftigen und angemessenen Konditionen abzuschließen.

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