Wer dennoch Wasser entnimmt, muss mit einem Bußgeld rechnen

Wassermangel in Fließgewässern: Ab sofort ist die Entnahme in Dortmund verboten

Der Klimawandel und seine Folgen sind auch in den Dortmunder Fließgewässern zu beobachten. Aufgrund der hohen Verdunstung in den Sommermonaten fallen unsere Fließgewässer wie Flüsse, Bäche oder Gräben immer häufiger trocken oder führen nur noch wenig Wasser. Auch kräftige vereinzelte Regenschauer wie in diesem Jahr sorgen nur für eine kurze und kleine Besserung.

Zum Schutz von Tieren und Pflanzen: Die Fließbewegung muss unbedingt erhalten bleiben

Das Foto zeigt exemplarisch für 650 andere Bäche den Kruckeler Bach im Sommer.
Das Foto zeigt exemplarisch für 650 andere Bäche in Dortmund den Kruckeler Bach mit Niedrigwasser im Sommer. Foto: Umweltamt der Stadt Dortmund

Zwar leiden auch die sogenannte Kleingewässer wie Tümpel oder Teiche, hier jedoch geht es speziell um die Fließgewässer. Dortmund hat hiervon rund 650 Stück mit einer Gesamtlänge von gut 400 Kilometern.

Die weitgehend geringe, noch in den Gewässern vorhandene Fließbewegung muss unbedingt erhalten bleiben, damit die Lebensgemeinschaft aus Tieren und Pflanzen in der Gewässersohle überleben kann.

Die Wasserentnahme aus einem Bach mit geringer Wasserführung stellt eine schädigende Gewässerveränderung dar und ist nicht zulässig.

Darauf weist die Untere Wasserbehörde im Umweltamt der Stadt Dortmund hin. In der Zeit von Juni bis Oktober sind die Voraussetzungen für ein erlaubnisfreies Entnehmen von Wasser aus unseren Fließgewässern generell nicht gegeben.

Verbote auch an den großen Fließgewässern Ruhr, Sieg und Lenne

Ein unerlaubtes Entnehmen von Wasser aus einem Gewässer stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies gilt auch für den sogenannten Gemeingebrauch, wie das Fördern mit Eimern, kleinen Pumpen oder ähnlichen Geräten.

Vor wenigen Tagen hatte die Bezirksregierung Arnsberg eine Allgemeinverfügung mit einem Verbot der Wasserentnahme aus den großen Fließgewässern Ruhr, Sieg und Lenne erlassen. Eine gesonderte Allgemeinverfügung für die kleineren Fließgewässer ist nicht erforderlich, denn das Verbot gilt hier ohnehin schon generell – wie zuvor erläutert.

Bürger:innen, die konkrete Nachfragen haben oder auf der Suche nach weitergehenden Informationen sind, können sich an die Untere Wasserbehörde im Umweltamt der Stadt Dortmund wenden (Tel.: 0231 50-25422, Mail: umweltamt@stadtdo.de).

Unterstütze uns auf Steady

Reader Comments

  1. Oli

    Nicht die Verdunstung ist das Problem, sondern Wasserentnahme durch Landwirtschaft, Industrie und Haushalte. Der zu geringe Niederschlag kann das nicht ausgleichen. Wohin das führt, sieht man zur Zeit in Spanien.
    Das Umweltamt sollte es besser wissen…

Write a Comment

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert