In Dortmund gibt es aktuell 60 jugendliche Intensivstraftäter. Unter diese Kategorie fallen Jugendliche, die schon mindestens fünf Verfahren haben. Um sie, aber auch andere Jugendliche auf dem Weg in eine kriminelle Karriere soll sich ein „Haus des Jugendrechts“ kümmern, welches die Stadt eröffnen will.
Rat entscheidet vor der Sommerpause – Eröffnung noch in diesem Jahr möglich
Stimmen nach dem Verwaltungsvorstand auch die politischen Gremien zu – der Rat soll darüber noch vor der Sommerpause entscheiden – , wird die Stadt Dortmund ein Haus des Jugendrechts schaffen. Damit greift sie eine Anregung des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen auf, die auch erfolgte, weil die Zahl der von Jugendlichen begangenen Straftaten angestiegen ist.
In diesem Haus soll die Arbeit der Institutionen gebündelt werden, die an Jugendstrafverfahren beteiligt sind. Das Haus soll in der Nähe von Gericht und Polizeipräsidium liegen. Dafür gibt die Jugendgerichtshilfe dann ihre dezentralen Standorte in den Stadtbezirken auf, verdeutlichte die zuständige Dezernentin Diane Jägers.
Kölner Vorbild soll nun auch in Dortmund umgesetzt werden
Ein Modellversuch aus Köln war Vorbild für das Dortmunder Haus des Jugendrechts (www.polizei.nrw.de/koeln). Mittlerweile gibt es für den eher ländlichen Raum ein zweites Haus des Jugendrechts in Paderborn.
Nach einer auf Dortmunder Besonderheiten zugeschnittenen Feinkonzeption werden die Polizei, die Staatsanwaltschaft sowie die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes Dortmund – insgesamt ca. 40 Beschäftigte – unter einem Dach zusammengeführt.
Verkürzung der Strafverfahren und Bündelung der Kräfte als gemeinsames Ziel
Alle Institutionen behalten ihre originären Aufgaben und Arbeitsabläufe, aber da sie dann an einem Ort sind, können sie räumlich und fachlich konzentriert mit erzieherischen Mitteln auf jugendliche Straftäterinnen und Straftäter einwirken.
Wenn die an einem Strafverfahren beteiligten Institutionen (Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe der Stadt Dortmund) zusammengeführt werden, bedeutet das kürzere Dienstwege und eine bessere Kooperation.
Verfahren sollen so schneller abgeschlossen, zeitnahe Reaktionen auf jugendkriminelle Aktivitäten und bessere Betreuungsmöglichkeiten für besonders gefährdete Jugendliche möglich werden.
Kölner Beispiel zeigt deutlich geringere Rückfallquote unter Jugendlichen
„Jugendliche Intensivtäter bringen aufgrund ihrer sozialen Situation viele Probleme mit. Im Haus des Jugendstrafrechts könnten wir über die strafrechtlichen Konsequenzen hinaus z.B. in Fallkonferenzen mit allen beteiligten Institutionen und auch weiteren Fachleuten Maßnahmen auf den Weg bringen, die die Jugendlichen vor Rückfällen schützen. Wir können so verhindern, dass sich kriminelle Karrieren verfestigen“, so Rechtsdezernentin Diane Jägers.
Die Erfahrungen im Kölner Haus des Jugendstrafrechts sind positiv: Im Jahr 2008 begingen 36 Prozent der auffällig gewordenen Jugendlichen 18 Monate lang keine weiteren Straftaten. Im Jahr 2013 lag die Quote der nicht rückfälligen Jugendlichen bereits bei 50 Prozent.
Die Kosten, um ein geeignetes Gebäude anzumieten, in dem die insgesamt ca. 40 Beschäftigten aller beteiligten Institutionen arbeiten könnten, liegen für die Stadt Dortmund 2015 bei 23.631 und in den Folgejahren bei rund 94.500 Euro.