Für die Glasgestaltung der Stadtbahnanlage Hauptbahnhof werden Künstlerinnen und Künstler gesucht. Durch den Umbau und die Erweiterung der Stadtbahnanlage wird deren Kapazität, aber auch Attraktivität gesteigert.
Die Arbeiten – die unabhängig von dem Umbau der Verkehrsstation durch die Deutsche Bahn durchgeführt werden – befinden sich derzeit in der ersten Baustufe – den Rohbauarbeiten.
Besondere Gestaltung der Bahnsteigabgänge wegen der prominenten Lage
Die architektonische Gestaltung des gesamten Bereichs liegt in der Zuständigkeit der Planungsarbeitsgemeinschaft Schaller/Theodor als Architekten und Kress/Adams für die Lichtplanung. Deren Planung sieht unter anderem eine Glasumwehrung als Absturzsicherung an den innen liegenden Zugangsanlagen zum Bahnsteig vor.
Auf Grund der besonderen Lage der Anlage (Eingangstor für Dortmund, zentrale Umsteigeanlage zwischen Stadtbahn und Regional- und Fernverkehr, ständig geöffnete stadtteilverbindende Fußgängerachse unter dem Hauptbahnhof, Nähe neues Fußballmuseum) entstand die Idee zu einer besonderen Gestaltung der Bahnsteigabgänge und insbesondere der geplanten Glaswände.
Zwölf Künstlerinnen und Künstler sollen in die engere Wahl kommen
Die Grundlagen für diese besondere Glasgestaltung sollen nunmehr im Rahmen eines Wettbewerbs festgelegt werden.
Im Verlauf dieses Verfahrens soll ein/e Künstler/in gefunden werden, der/die sowohl gestalterisch als auch technisch einen Entwurf liefert, der den Anforderungen einer modernen, gebrauchstauglichen Stadtbahnanlage gerecht wird.
Zwölf Künstlerinnen und Künstler sollen ausgewählt werden, die durch eine Vorauswahl anhand Ihrer bisherigen Arbeiten auf drei reduziert werden. Diese drei Künstler bekommen den Auftrag, für eine Aufwandsentschädigung (ca. 3.000 Euro) Ideen und Gestaltungsmuster zu erstellen.
Rat soll am 7. Mai über die Gestaltung und den Start des Wettbewerbs entscheiden
Diese werden einer Fachjury vorgestellt, welche eine/n Künstler/in auswählt. Die Künstler/innen erhalten Preisgelder in Höhe von 5000 Euro (1.Platz), 3000 Euro (2.Platz) und € 2000 Euro (3.Platz). Im Auftragsfall wird das Preisgeld mit der Auftragssumme verrechnet. Hierauf aufbauend wird der Entwurf und technische Ausführung beauftragt.
Das Gesamtinvestitionsvolumen für den Wettbewerb, das spätere Honorar des Künstlers/der Künstlerin sowie die Bauausführung beträgt 255 000 Euro. Der Wettbewerb ist noch nicht gestartet. Der Rat hat darüber das letzte Wort und soll am 7. Mai darüber entscheiden.
Mehr zur Gestaltung gibt es in der Ratsvorlage – als PDF zum Download: VorlageVG#00471-15.doc
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