Millionen Menschen sorgen sich derzeit, ob sie die Stromkosten noch bezahlen können. Denn viele Anbieter, darunter auch hunderte Grundversorger, erhöhen die Preise pro Kilowattstunde deutlich, teils um 50 oder gar um 100 Prozent. „Wer zum Jahreswechsel eine Preiserhöhung bekommen hat und nun höhere Abschläge bezahlen muss, sollte wissen, dass die Abschläge ab März in vielen Fällen wieder niedriger werden“, erläutert Claudia Kurz, Verbraucherberaterin der Verbraucherzentrale NRW in Dortmund.
Strompreisbremse gilt ab 40 Cent pro Kilowattstunde
„Denn wer aktuell mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom zahlen muss, profitiert von der Preisbremse. Für Januar und Februar werden nun zunächst hohe Abschläge fällig, da die Preisbremsen erst ab März die Abschläge reduzieren. Die Preisbremsen gelten allerdings rückwirkend auch für Januar und Februar. Die Entlastung für die ersten beiden Monate bekommen Haushalte dann beispielsweise im März gutgeschrieben“, sagt Claudia Kurz.
Energieanbieter müssen Verbraucher:innen bis spätestens Ende Februar die neuen Abschläge und die Entlastung durch die Preisbremse mitteilen. Mit dem interaktiven Energiekosten-Rechner der Verbraucherzentrale NRW lassen sich schon jetzt die neuen Abschläge inklusive der Preisbremsen und der monatlichen Entlastung berechnen. Er gilt auch für Gas und Fernwärme.
Welche Werte für den Abschlags-Rechner nötig?
Den aktuellen Bruttoarbeitspreis für Strom ermitteln: Der Brutto-Preis je Kilowattstunde (kWh) ist maßgeblich für die Höhe der Abschläge. Er schließt Steuern, Umlagen und Abgaben ein. Fehlt diese Angabe, kann man sich direkt beim eigenen Energieversorger nach dem aktuellen Brutto-Preis erkundigen.
Grundpreis ermitteln: Fast alle Stromtarife haben einen Grundpreis. Die aktuelle Höhe finden Verbraucher:innen auf ihrem letzten wirksamen Preiserhöhungsschreiben oder der Rechnung, oder sie fragen ihren Energieanbieter.
Jahresverbrauchsprognose: Der zugrunde gelegte Verbrauch ist entscheidend für die Entlastung über die Strompreisbremse und für die Abschlagshöhe, denn die Preisbremse gilt nur für 80 Prozent des Verbrauchs. Bei Haushalten mit einem sogenannten Ferraris-Stromzähler oder einem digitalen Stromzähler entspricht die aktuelle Verbrauchsprognose in der Regel dem Vorjahresverbrauch. Bei Haushalten dagegen, die ein intelligentes Mess-System haben, ist laut Gesetz der Verbrauch des Jahres 2021 zu Grunde zu legen.
Was tun, wenn eine Stromsperre droht?
Betroffene sollten mit dem Energieversorger sprechen, ob eine Reduzierung des Abschlags für Januar und Februar möglich ist. Zudem können oftmals Ratenzahlungen eine gute Lösungen sein, um Stromsperren zu verhindern. Für kurzfristige Engpässe können sich eventuell auch Stundungen anbieten. Eine Stromsperre muss vier Wochen vorher, der Vollzug der Sperre acht Werktage vorher in Briefform ankündigt werden.
Vor einer Stromsperre sind Versorger zudem verpflichtet, eine Ratenzahlung anzubieten. Eine Abschaltung darf auch erst erfolgen, wenn der Zahlungsrückstand mindestens 100 Euro beträgt und mindestens zwei Abschlagszahlungen nicht gezahlt wurden. Wer Zahlungsprobleme hat, kann beim Sozialamt oder beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. Wer feststellt, dass der Abschlag des Versorgers zu hoch ist, kann und sollte mit dem Versorger Kontakt aufnehmen, um den Abschlag zu senken.
Weitere Informationen und Links:
-
- Der Energiepreis-Rechner und weitere Informationen finden sich hier: www.verbraucherzentrale.nrw/node/75669
- Den passenden Stromtarif finden: www.verbraucherzentrale.nrw/node/6436
- Alle Beratungsangebote in der Energiekrise unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/79061
Reaktionen
DEW21 informiert über Energiepreisentwicklung: Das Unternehmen verfolgt eine konservative, langfristige Beschaffungsstrategie (PM)
Die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) nimmt ihre Verantwortung als Grund- und Ersatzversorger sehr ernst und handelt im Sinne der Versorgungssicherheit. Für DEW21 hat es oberste Priorität, ihre Kund*innen jederzeit sicher und zuverlässig mit Energie zu versorgen. Im vergangenen Jahr war es auf leer gefegten Märkten mit historisch hohen Preisen ein enormer Kraftakt, die zukünftig benötigten Energiemengen für ihre Kund*innen einzukaufen.
Aktuell sinken die Preise auf dem Energiemarkt, doch sie befinden sich weiterhin auf einem drei- bis vierfachen Niveau im Vergleich zu Januar 2021. Für viele stellt sich vor dem Hintergrund die Frage, wie sich die Preise weiterentwickeln und was dies für Auswirkungen auf DEW21-Kund*innen hat.
DEW21 verfolgt eine konservative, langfristige Beschaffungsstrategie
DEW21 beschafft – so wie zahlreiche andere Stadtwerke – die Energie für ihre Kund*innen langfristig, ein bis drei Jahre im Voraus. Das heißt, dass ein Großteil der bezogenen Energie bereits lange vor dem Lieferzeitpunkt eingekauft und verzögert an die Kund*innen weitergegeben wird. Für Kund*innen ergibt sich daraus ein gleitender Durchschnittspreis und Preisspitzen nach oben wie nach unten werden gedämpft.
Trotz bereits erfolgter Preisanpassungen sind durch diesen Mechanismus bei den Kund*innen die gestiegenen Beschaffungspreise noch nicht vollumfänglich, sondern nur in Teilen angekommen. Zusätzlich zu den gestiegenen Beschaffungskosten haben auch steigende sonstige Preisbestandteile wie Netzentgelte, Steuern und Umlagen dazu geführt, dass Vertragspreise angepasst werden mussten.
Energiepreisbremsen sorgen für finanzielle Entlastung
Doch vor dem Hintergrund der im März in Kraft tretenden Preisbremsen ist eine Entlastung der Kund*innen in Sicht: Für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs, der sogenannte Basisbedarf, zahlen Kund*innen einen fest gedeckelten Bruttoarbeitspreis. Für Stromhaushaltskund*innen liegt dieser bei 40 ct/kWh, für Gashaushaltskund*innen bei 12 Cent/kWh und für Wärmekund*innen bei 9,5 Cent/kWh.
Da „nur“ 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs preislich gedeckelt sind, lohnt es sich weiterhin Energie zu sparen. Denn wer mehr als die angesetzten 80 Prozent verbraucht, zahlt für jede weitere Kilowattstunde den jeweils individuell geltenden Vertragspreis. DEW21 arbeitet gerade mit Hochdruck an der IT- und abrechnungstechnischen Umsetzung der Preisbremsen und wird ihre Kund*innen bis Ende Februar über die genaue Umsetzung informieren.
Weitere Preisentwicklung bleibt abzuwarten
Wie sich die Preise für den über den Basisbedarf hinausgehenden Verbrauch für DEW21-Kund*innen entwickeln werden, kann das Unternehmen aktuell noch nicht sagen. Zum einen laufen sukzessiv günstigere Tranchen aus der Vergangenheit aus und zum anderen ist unklar, ob die Marktpreise weiter sinken und sich auf einem Vorkriegsniveau einpendeln werden. Aktuell führen die milde Witterung in Kombination mit einem sehr hohen Winddargebot und Einsparbemühungen bei allen Kund*innengruppen zu einer sinkenden Nachfrage und damit auch zu sinkenden Preisen.
Es bleibt jedoch abzuwarten, ob dies eine Momentaufnahme ist und wie sich die Preise weiterentwickeln werden. Grundsätzlich gehen Expert*innen davon aus, dass sich der Markt erst 2024 wieder entspannen wird. Sollte eine Preissenkung für ihre Kund*innen möglich sein, wird DEW21 diese selbstverständlich weitergeben. Trotz der aktuellen Herausforderungen setzt DEW21 alles daran, die Energiepreise so attraktiv wie möglich zu gestalten.
Tipps für den Umgang mit steigenden Energiekosten (PM)
Eine der großen Herausforderungen derzeit ist der Umgang mit hohen Energiekosten. „Wie kann ich dauerhaft Energie sparen?, fragen sich viele. Zu einem Vortrag mit Kaffee und Kuchen laden das Seniorenbüro Innenstadt-Nord und das Soziale Zentrum e.V. ein.
Kurzinformationen geben Eveline Kania und Racim Smail, Koordinator*innen des Seniorenbüros Innenstadt-Nord. Einen weiteren Vortrag hält Marques de Carvalho, Mitarbeiter des Energiesparservices der Caritas Dortmund.
Wir beginnen am 27.03.2023 um 14.00 Uhr im Großen Saal des Sozialen Zentrums, Westhofstr. 8-12, 44145 Dortmund
Zur Anmeldung oder für Rückfragen erreichen Sie uns unter:
Seniorenbuero.nord@stadtdo.de oder unter Tel. 0231/501135
Neuerscheinung „Strom und Wärme selbst erzeugen“ Ratgeber öffnet Tür zum autarken Haus (PM)
Unabhängig zu sein – das wünschen sich viele auch bei der Strom- und
Wärmeversorgung im eigenen Haus. Denn dann kann steigenden
Energiepreisen nicht nur gelassen entgegengesehen werden, sondern das
zahlt auch als Beitrag zur Energiewende ein. Doch wie lassen sich Sonne,
Wind und Umweltwärme als Energiequellen effizient nutzen, um die Tür zum
autarken Haus zu öffnen? Der neue Ratgeber „Strom und Wärme selbst
erzeugen“ der Verbraucherzentrale gibt hierfür wichtige Schlüssel an die
Hand. Er erklärt verständlich, welche Technik jeweils am besten geeignet ist.
Mit den nötigen Kennwerten für die verschiedenen Varianten lässt sich dann
ermitteln, ob die eigene Wunschversorgung wirtschaftlich und klimaschonend
ist. Dabei unterstützen interaktive Tabellen, die online genutzt werden
können.
Der Ratgeber erläutert zunächst die technischen Möglichkeiten: für die
Strom- und Wärmeerzeugung, für die Speicherung von Energie bis hin zu
Hybridsystemen. Solarthermie, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe oder
Windanlage – was davon passt zu meinem Haus? Und wie lassen sich die
Systeme auch sinnvoll kombinieren? Anhand von drei Beispielhaushalten
wird die Umsetzung Schritt für Schritt veranschaulicht. Dabei wird gezeigt,
was für sanierte und unsanierte Bestandsgebäude lohnt, aber auch, was für
Neubauten sinnvoll sein kann. Ausgehend vom aktuellen individuellen
Verbrauch lassen sich mit relevanten Kennwerten wie Investitions- und
Betriebskosten, Amortisationszeit, CO2-Ausstoß und Autarkiegrad die Vorteile
des Umstiegs auf unerschöpfliche Energieträger ermitteln. Viele Checklisten
helfen zudem, die Planung des autarken Hauses auf ein solides Fundament
zu stellen.
Der Ratgeber „Strom und Wärme selbst erzeugen. Schritt für Schritt zum
autarken Haus“ hat 272 Seiten und kostet 28,-Euro, als E-Book 22,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter http://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der
Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.