Der November ist nicht gerade der Sunnyboy unter den Monaten. Allerheiligen, Allerseelen, Volkstrauertag – als wäre die frühe Dunkelheit nicht schon deprimierend genug, beschäftigen sich die Feiertage zum Ende des Kirchenjahres allesamt mit dem Tod. Doch es gibt auch Hoffnung – das lässt der „Zweitname“ des Totensonntags schon erahnen. Für Pfarrerin Heike Proske, Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises Dortmund, ist völlig klar: Am kommenden Sonntag (20. November 2022) begehen die Protestant:innen den „Ewigkeitssonntag“. Im Interview mit Nicole Schneidmüller-Gaiser spricht sie über Leben, Sterben und Hoffen.
Im Küchenkalender an der Wand steht „Totensonntag“.
Warum ist Ihnen die Bezeichnung „Ewigkeitssonntag“ lieber?
Das Wort spricht doch für sich: Bei Totensonntag blicken wir zurück auf die, die gestorben sind. Bei Ewigkeitssonntag richten wir unseren Blick in die Zukunft, eine Zukunft, die wir nicht kennen, aber zu der alle gehören: die Toten und die Lebenden; eine Zukunft, von der wir etwas erwarten können.
Im November werden wir sehr geballt an Sterben und Tod erinnert.
Warum ist es wichtig, das eigene Ende nicht einfach auszublenden?
Eine anstrengende Frage, denn die Frage nach dem, wie es mir selbst geht im Tod und im Sterben, klopft an mein Innerstes an. Ich beschäftige mich nicht mit etwas, das weit weg ist oder mich nicht betrifft, sondern ich bin gefragt: Wie stelle ich mir meinen Abschied aus dem Leben vor? Will ich etwas dazu anderen mitteilen, festlegen? Mit wem spreche ich darüber? Wie wird das aufgenommen? Will ich eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht?
Aber mit dem Tod ist noch nicht Schluss…?
Nach dem Tod kommt, wie sollte es für mich als Theologin anders sein, die Auferstehung. Die Zusage haben wir von Gott. Bei ihm geborgen zu sein – auch nach meinem eigenen Tod. Ich empfinde diesen Gedanken hilfreich auch beim Tod von anderen Menschen. Bei ‚Auferstehung‘ erhält auch ‚Ewigkeit‘ noch einmal einen besonderen Klang/Wert.
Der Ewigkeitssonntag ist ein „Stiller Feiertag“, an dem keine öffentlichen Veranstaltungen stattfinden. Sogar der Weihnachtsmarkt setzt einen Tag aus. Ist das zeitgemäß?
Auf jeden Fall. Zum einen gibt es, zum Glück, immer noch das Sonntagsgebot, welches an jedem Sonntag gilt: Ein Tag, den wir mit anderen gemeinsam verbringen können, zum Lobe Gottes ursprünglich, mittlerweile meist zur Gemeinschaft in Familie oder mit Freund:innen. Ein stiller Tag hilft uns aber auch, genau das zu bedenken, was uns im Leben und im Tod wichtig ist. Wann sonst haben wir eine derartige Gelegenheit? In der Hektik dieser Zeit suchen wir oft nach einem Stillen Tag/Moment. Warum sollten wir den in Frage stellen?
Mal ganz persönlich: Wie begehen Sie den Ewigkeitssonntag?
Mit Gottesdiensten. Meist bin ich an einer Stelle selbst aktiv als Pfarrerin. Vormittags oder nachmittags. Den anderen Gottesdienst nutze ich zur eigenen Auseinandersetzung mit dem Thema, mit mir und mit Gott. Der Abend gehört ganz der Familie. Das Thema spielt dann oft eine Rolle in den Gesprächsinhalten.
Am Sonntag um 15 Uhr gibt es einen zentralen Gottesdienst auf dem Hauptfriedhof
Im evangelischen Glauben werden am Totensonntag der Tod und die Hoffnung auf ein ewiges Leben zelebriert, weshalb der Tag auch Ewigkeitssonntag genannt wird.
Der Evangelische Kirchenkreis Dortmund feiert in diesem Jahr am Sonntag, 20. November, um 15 Uhr einen zentralen Gottesdienst auf dem Hauptfriedhof in der Großen Halle, Am Gottesacker 25.
Die Predigt hält Pfarrer Ingo Maxeiner, die musikalische Gestaltung übernimmt die Schola der Evangelischen St. Mariengemeinde mit Andreas Mross an der Orgel und unter der Leitung von Gisela Schneider.
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Ordnungsamt weist auf Verbote an den stillen Feiertagen im November hin (PM)
Im November stehen drei stille Feiertage an. Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund weist auf die Verbote am Allerheiligentag (1. November), Volkstrauertag (17. November) und Totensonntag (24. November) hin
Die Verbote gelten hier zusätzlich zum allgemeinen Sonntag- und Feiertagsschutz. Verboten an diesen drei stillen Feiertagen sind:
– Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr,
– sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr,
– der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr,
– musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb von 5 bis 18 Uhr
– und alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz von 5 bis 18 Uhr.
In Zweifelsfällen steht für Nachfrfagen die Abteilung für Gewerbeangelegenheiten – Sonn- und Feiertagsschutz – beim Ordnungsamt unter 0231 50-25569 zur Verfügung.