Das Amt für Wohnen muss sich personell verstärken, um den erwarteten Ansturm von möglichen Wohngeld-Bezieher:innen zu bewältigen. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass künftig rund 16.000 Haushalte in Dortmund anspruchsberechtigt sind – aktuell sind es gut 6.500 Haushalte.
Das durchschnittliche Wohngeld erhöht sich um 190 auf 370 Euro pro Monat
Das Bundeskabinett hat am 28. September 2022 das „Wohngeld Plus“ ab 1. Januar 2023 beschlossen. Durch diese Wohngeldreform wird der Kreis der Wohngeldberechtigten bundesweit deutlich von 660.000 auf zwei Millionen Haushalte ausgeweitet.
Mit der weitreichenden Novelle wird sowohl eine dauerhafte Heizkosten- als auch Klimakomponente eingeführt. Ferner werden die Einkommensparameter angepasst. Das durchschnittliche Wohngeld beträgt aktuell 180 Euro pro Monat. Mit der Reform wird das Wohngeld um 190 Euro auf 370 Euro pro Monat erhöht und verdoppelt sich somit.
Weiterführende Informationen zur inhaltlichen Umsetzung der „Wohngeld Plus“-Reform liegen den Kommunen bisher nicht vor. Auf Grund der aktuellen Rahmenbedingungen ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Zahl der Empfängerhaushalte ab 1. Januar 2023 erhöhen wird.
Im Wohnungsamt werden vorübergehend 32 weitere Stellen benötigt
In Dortmund steigen die Zahlen sehr deutlich: Waren es 2021 noch 6.053 Haushalte, erhöhte sich die Zahl in 2022 bereits auf 6.551 plus 21.000 Berechnungen im Rahmen von Anträgen. Das Amt für Wohnen bereitet sich intensiv auf die neue Ausgangssituation vor, um den Anspruchsberechtigten weiterhin ein umfassendes Beratungsangebot zur Verfügung stellen zu können und die erhöhten Antragszahlen zeitnah zu bearbeiten.
Doch das bisherige Personal reicht dazu nicht aus: Aktuell kümmern sich 26 städtische Bedienstete um die Wohngeld-Anträge. Um ab Januar den erwarteten Ansturm bewältigen zu können, soll das Wohnungsamt vorübergehend um 32 Stellen aufgestockt werden. Wilde geht davon aus, dass die Stellen nicht dauerhaft geschaffen werden, sondern zum Abarbeiten der aktuellen Welle.
„Wieviele Stellen dauerhaft gebraucht werden, werden wir dann sehen“, so Wilde. Während das Wohngeld zu 100 Prozent vom Bund finanziert wird, ist das bei den Personalkosten nicht der Fall. Auf diesen Kosten bleiben die Kommunen sitzen. Die Städte und Gemeinden fordern auch die Übernahme dieser Kosten: „Das ist ein Wunsch und eine Bitte, die wir über den Städtetag an den Bund herangetragen haben, weil es eine Bundesleistung ist. Aber das ist aktuell nicht der Fall“, so Wildes skeptische Aussage.
Mehr Informationen:
- Ein Flyer sowie ein Video zur Erklärung der Anspruchsvorrausetzungen und den Änderungen der Höhe des ausgezahlten Wohngelds sind in Arbeit.
- Alle Informationen werden schnellstmöglich auf der Homepage des Wohnungsamtes unter dortmund.de/amtfuerwohnen veröffentlicht.
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In Dortmund werden künftig deutlich mehr Menschen Wohngeld bekommen können