Zeugenaussage des geschädigten „Die Basis“-Politiker war unglaubwürdig

Angebliche Körperverletzung bei Querdenken-Demo: Beschuldigter wurde freigesprochen

Vor der Eingang eins des Amtsgerichts Dortmund versammelten sich während der Gerichtsverhandlung etwa fünfzehn Personen, um den Beschuldigten Gregor H. zu unterstützen.
Vor der Eingang eins des Amtsgerichts Dortmund versammelten sich während der Gerichtsverhandlung etwa fünfzehn Personen, um den Beschuldigten Jan Gregor H. zu unterstützen. Foto: Paulina Bermúdez für Nordstadtblogger

Von Paulina Bermúdez und Carolin Ulrich

Lichterketten, Grabkerzen und vor allem eins: keine Masken. An dieses Bild erinnern sich viele Dortmunder:innen, wenn es um die Dortmunder Querdenken-Demonstrationen des letzten Winters geht, an dessen Spitze rund 800 Demonstrant:innen teilnahmen. Während einer der sogenannten „Lichterspaziergänge“ soll es am zehnten Januar 2022 zu einer Auseinandersetzung zwischen Artur Helios, Bundestags-Kandidat für die Partei „Die Basis“ im Kreis Unna, und einem Gegendemonstranten gekommen sein. Der Beschuldigte Jan Gregor H. wurde jetzt vom Amtsgericht Dortmund frei gesprochen.

Artur Helios – Hitlergruß oder unglückliche Grußgewohnheit?

Im vergangenen Winter kam es wiederholt in mehreren Städten Deutschlands zur Einschüchterung von Politiker:innen. „Querdenker:innen“ zogen dabei mit Fackeln vor Privathäuser der Personen des öffentlichen Lebens. Auch in der Dortmunder Telegram-Gruppe forderte ein Mitglied das „Marschieren zu Mitschuldigen“ solle ins Auge gefasst werden.
Im vergangenen Winter kam es wiederholt in mehreren Städten Deutschlands zur Einschüchterung von Politiker:innen. „Querdenker:innen“ zogen dabei mit Fackeln vor Privathäuser der Personen des öffentlichen Lebens. Auch in der Dortmunder Telegram-Gruppe forderte ein Mitglied das „Marschieren zu Mitschuldigen“ solle ins Auge gefasst werden.

Die Anti-Corona-Demonstrationen standen in den vergangenen zwei Jahren vermehrt in der Kritik. Extremismusforscher:innen bereitete die zunehmende Radikalisierung kleinerer Teile der „Querdenker:innen“ sorge.

Der Grund: Neben „besorgten Bürgern“ vermehrte sich die Teilnahme von AfD-ler:innen und Rechtsextremen. So liefen auch in Dortmund häufiger Neonazis aus der Dorstfelder Szene mit oder bekannte Gesichter, wie das „freundliche Gesicht des NS“- Matthias Helferich.

Auch Vergleiche der Corona-Maßnahmen mit Zuständen der NS-Zeit von 1933 bis 1945 blieben nicht aus. So hefteten sich einzelne Teilnehmer:innen der „Querdenken“-Demonstrationen bei Protesten in ganz Deutschland einen  „ungeimpft“- Judenstern an den Arm oder verglichen sich öffentlich mit Sophie Scholl oder Anne Frank. ___STEADY_PAYWALL___

Das Vergleichen des Holocausts, dem einzigartigen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, mit den geltenden Corona Maßnahmen, deutete die Mehrheit der deutschen Staatsanwaltschaften als Anfangsverdacht der Volksverhetzung.

Der Fröndenberger Artur Helios ist seit dem Beginn der Pandemie verstärkt als bekannter „Querdenker“ in die Öffentlichkeit gerückt. Vor allem durch die Verurteilung des Amtsgericht Dresden, welches es als erwiesen ansieht, dass Helios auf einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen im September 2020 den Hitlergruß gezeigt hat. Helios legte nach dem Urteil Einspruch ein.

Auseinandersetzung der gegensätzlichen politischen Lager soll eskaliert sein

Am Abend des zehnten Januars 2022 nahmen rund 700 Personen an dem „Spaziergang“ über den Dortmunder Wall teil. Dieser Demonstration wohnten – laut Angaben der Partei „Die Rechte“ – etwa dreißig Neonazis bei.

In der Spitze nahmen mehrere hundert Menschen an den Anti-Corona-Protestmärschen teil.
In der Spitze nahmen mehrere hundert Menschen an den Anti-Corona-Protestmärschen teil. Foto: Leopold Achilles

Zu einer grotesken Szene kam es, als der Demonstrationszug auf den Gegenprotest am Fußballmuseum traf – die „Querdenker:innen“ skandierten gegenüber der linken Kundgebung „Nazis raus!“.

Um den „Lichterspaziergang“ besser filmen zu können, begab sich Artur Helios auf eine Treppe gegenüber des Dortmunder Bahnhofs. Dort sei er von dem Gegendemonstranten Jan Gregor H., der mit einem Pappschild neben der Demo stand, angepöbelt worden. Nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung habe er H. den Rücken zugekehrt und kurz später einen Schlag beziehungsweise ein Schubsen im Rücken verspührt.

Daraufhin sei er fünf bis sechs Treppenstufen hinuntergeglitten und habe sich nur aufgrund von seiner körperlichen Fitness auffangen können. Das 57-Jährige „Opfer“ habe sich direkt an die Polizist:innen vor Ort gewendet, um Anzeige zu erstatten. Der mutmaßliche Täter Jan Gregor H., der kurze Zeit später von den zuständigen Beamt:innen festgenommen wurde, bestritt die Tat.

Verhandlungen dauerten wesentlich länger als geplant

Zu Beginn der Verhandlungen schlug Anwalt Peter Budde, Verteidiger des mutmaßlichen Täters, ein Vergleichsgespräch vor. Laut Budde ginge es darum, „diese Zerrissenheit zu erleichtern“. Der Beschuldigte, Jan Gregor H. machte während der gesamten Verhandlungen von seinem Schweigerecht Gebrauch.

Staatsanwalt Piek warf daraufhin einen Täter-Opfer-Ausgleich in den Raum. Dieser bezweckt, dass beide Streitparteien im Beisein eines neutralen Vermittlers zusammengeführt werden. Das Angebot des Ausgleichs bestehe jedoch nur unter dem Vorsatz, dass Jan Gregor H. sich entschuldige – Anwalt Budde wertete dies als Schuldeingeständnis und lehnte ab.

In den vergangenen zwei Jahren gab es regelmäßig „Querdenken“-Autokorsos und Spaziergänge – aber auch Gegenprotest. Foto: Leopold Achilles

Als Nächstes wurden zwei Videos der Auseinandersetzung, die von Helios selbst aufgezeichnet wurden, als Beweismittel gesichtet. Auf den Videos ist zu erkennen, dass die Auseinandersetzung, entgegen erster Annahmen, am unteren Absatz der Treppen stattfand. Zu hören ist in erster Linie, wie Helios auf den Gegendemonstranten einredet. Richterin Hajjafari stellte nach der Sichtung der Aufnahmen fest:„ Die Aufnahmen sind zwar unscharf – aber die Statur und Frisur von Herrn H. sind zu erkennen.“

Als Artur Helios sich wieder dem Demonstrationszug zuwendete, machte die Videoaufzeichnung einen „Schlenker“, wie Richterin Hajjafari es im Anschluss nennt. Dann endet das Video. Das zweite Video beginnt damit, dass Artur Helios laut ruft „(…) kein Schubsen, kein Schlagen!“. Danach ruft er nach der Polizei, denn er wolle Anzeige erstatten gegen „den Mann in der roten Jacke“.

Helios Zeugenaussage vor Gericht warf starke Zweifel auf

Während der Verhandlungen wurde auch Artur Helios als Zeuge von der Richterin Hajjafari vernommen, nachdem sie ihn über die Schwere einer Falschaussage aufgeklärt hatte.

Artur Helios nahm vermehrt an Corona-Protesten teil.
Artur Helios nahm vermehrt an Corona-Protesten teil und trat auch als Redner auf. Foto: Leopold Achilles

In seiner Zeugenaussage vor Gericht berichtet Helios, Jan Gregor H. habe ihn angepöbelt und die Demonstrationsteilnehmer:innen sinngemäß als „Idioten“ bezeichnet. Als er dem mutmaßlichen Täter den Rücken zukehrte, habe er einen deutlichen Schlag am Rücken gespürt und sei „fünf bis sieben Stufen runtergefallen“.

Er unterstellte Jan Gregor H. in seiner Aussage, dieser habe „in Kauf genommen, dass jemand zu Tode kommt.“ Helios sei sich sicher, dass der Beschuldigte ihn geschubst habe, da sich niemand in seiner unmittelbaren Nähe befand.

Staatsanwalt Piek äußerte direkt nach der Zeugenaussage: „Was Herr Helios sinngemäß schildert, gibt das Video nicht wieder.“ Vielmehr sei Artur Helios „zwei bis drei Stufen runtergekommen“ und neben dem Beschuldigten seien mehrere Personen zu sehen gewesen. Auch Richterin Hajjafari bewertete die Zeugenaussage als nicht wahrheitsgemäß.

Die angespannte Stimmung im Gerichtssaal war deutlich zu spüren

Artur Helios filmte Demonstrationszuge mit seinem Huawai Handy.
Artur Helios filmte die Demos mit dem Handy. Foto: Leopold Achilles

In der Vernehmung von Helios durch Peter Budde, dem Verteidiger von Jan Gregor H., äußerte der Zeuge, hinter ihm habe außer dem Beschuldigten niemand gestanden. Budde lag jedoch die Aussage Helios‘ bei der Polizei vor, in der er von „einer Reihe von einem Dutzend Menschen“ hinter sich sprach.

In Bezug auf den „Schlenker“ in der Videoaufzeichnung, der eine Reaktion auf den Schlag gewesen sein soll, rechtfertigte Helios immer wieder, er habe eine sehr gute Kamera, die das Wackeln ausgleiche. Auf Nachfrage von Anwalt Budde stellte sich heraus, dass es sich um einer Handykamera handelte. Als es um das Modell und die Marke ging, antwortete Helios nur „Huawai“.

Am vergangenen Montag nahmen bis zu 650 Menschen an Protesten gegen die Corona-Maßnahmen teil.
In der Spitze nahmen mehrere hundert Menschen an Protesten gegen die Corona-Maßnahmen teil. Foto: Leopold Achilles für Nordstadtblogger.de

Sowohl Artur Helios als auch der Beschuldigte hatten solidarische Unterstützung im Gerichtssaal. Während der Zeugenvernehmung kam es vermehrt zu Störungen. Wiederholtes Lachen und Schnauben ließen sich die Unterstützer:innen des mutmaßlichen Opfers nicht nehmen.

Als Anwalt Budde im Zusammenhang mit der Frage nach vorherigen Straftaten das Urteil des Amtsgerichts Dresden zu dem vermeintlichen Hitlergruß aufbringt, wirft ihm ein Zuschauer vor: „Das ist die übliche Diffamierung.“

Freispruch des Angeklagten: Helios Zeugenaussage wies zu viele Widersprüche auf

Staatsanwalt Piek schlug eine Geldstrafe von dreißig Tagessätzen á zehn Euro vor, Anwalt Peter Budde forderte aber den Freispruch seines Mandanten. Vor der Urteilsverkündung hatte Jan Gregor H. noch einmal die Gelegenheit sich zu äußern.

Staatsanwaltschaft Dortmund
Vor dem Amtsgericht wurde der Fall verhandelt. Foto: Alexander Völkel für Nordstadtblogger.de

Klar und deutlich wendete sich der Beschuldigte an die Zuschauer:innen: „An die Personen, die gegen rechts offene Pandemie-Leugner auf die Straße gehen: weitermachen. Und an alle Querdenker: Lasst euch Impfen, tragt Masken in Innenräumen und demonstriert nicht mit Nazis.“

Er bedankte sich auch für die Solidarität, die er in den letzten Tagen erfuhr. Helmut Manz vom Bündnis Dortmund gegen Rechts hatte eine kleine Kundgebung vor dem Amtsgericht angemeldet. Etwa fünfzehn Personen nahmen an der Solidaritätsaktion teil.

Nach einer kurzen Bedenkzeit für Richterin Hajjafari verkündete sie den Freispruch: „Was genau passiert ist können wir nicht rekonstruieren (…) Ich kann keine subjektive Komponente feststellen. Objektiv kann ich nur die Versammlung und den verbalen Austausch feststellen“. Sie bestreite nicht, dass das Ereignis für Artur Helios unter Umständen auch aufwühlend gewesen sei. Das Urteil ließe sich jedoch nicht auf Helios‘ Aussage stützen, da die Zweifel am Wahrheitsgehalt zu durchgreifend waren.

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Die Querdenker:innen „spazierten“ im letzten Winter wöchentlich über den Dortmunder Wall. Auf Höhe des Fußballmuseums gab es angemeldeten Gegenprotest.
Auf Höhe des Fußballmuseums gab es mehrfach angemeldeten Protest gegen die Querdenker:innen. Foto: Leopold Achilles

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