Der jüngste Verfahrensbeteiligte kam mit einer Verwarnung davon

Amtsgericht verhängt Geldstrafen gegen Neonazis beim ersten Urteil zur Kirchturmsbesetzung

Die Angeklagten wollen sich nicht zu den Vorwürfen äußern.
„Überraschend maßvolle“ Geldstrafen bzw. eine Verwarnung waren das Ergebnis der zähen zweitägigen Verhandlung. Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

Fünfeinhalb Jahre nach der Tat findet die Besetzung des Reinoldikirchturms durch Neonazis ein (vorläufiges ?) Ende: Mit Geldstrafen für vier der Beteiligten sowie einer Verwarnung für einen damals noch Heranwachsenden ging das Verfahren vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts in Dortmund zu Ende. Die Besetzung hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und die Strafverfolgung für Diskussionen. Ein weiteres Verfahren wird folgen. Denn nur fünf der ursprünglich elf Beschuldigten haben bisher auf der Anklagebank Platz genommen.

Geldstrafen zwischen 750 und 1500 Euro für vier der fünf Angeklagten

Nach zwei mehr als zähen Verhandlungstagen gab es einen Schuldspruch – die verhängten Strafen empfanden auch die Verteidiger als „überraschend maßvoll“, wenngleich sie – wenig überraschend – Freisprüche gefordert hatten. Schon die Staatsanwaltschaft hatte verhältnismäßig niedrige Geldstrafen gefordert. Diese waren vor allem der überlangen Verfahrensdauer geschuldet.

Die Staatsanwaltschaft hat kein Interesse an Einstellung des Verfahrens.
Die Staatsanwaltschaft berücksichtigte die überlange Verfahrensdauer bei ihren Strafforderungen. Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

Zwei der Beteiligten waren nicht vorbestraft. Gegen sie wurde eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 30 Euro verhängt. Für zwei weitere Angeklagte – gegen sie liegen schon fünf bzw. sechs rechtskräftige Urteile vor – verhängte das Gericht 50 Tagessätze a 30 Euro. 

Der fünfte Angeklagte – Tom N. – war zum Tatzeitpunkt gerade 18 Jahre alt. Daher fand das Verfahren vor dem Jugendschöffengericht statt. Er wurde lediglich verwarnt. Auf weitere erzieherische Maßnahmen, die das Jugendgericht normalerweise verhängen könnte, wurde verzichtet. Denn diese erschienen auch der Jugendgerichtshilfe bei dem mittlerweile 24-Jährigen als sinnlos. 

Sie würden auch nicht weiter ins Gewicht fallen. Denn mittlerweile hat der ehemalige Neonazi und Kampfsportler weitere Urteile gesammelt. Sollte das letzte Urteil gegen ihn rechtskräftig werden, muss er für mehr als sieben Jahre hinter Gittern.

Die nächste Verhandlungsrunde ist noch nicht terminiert

Klaus Schäfer war auch bei der Aktion zur Kirchenbesetzung dabei. Foto. Tomasz Niemiec
Ex-Feuerwehr-Chef Klaus Schäfer war auch bei der Aktion zur Kirchenbesetzung dabei – er wird der Beihilfe beschuldigt. Foto: Tomasz Niemiec

Wann die „nächste Runde“ vor Gericht Platz nehmen wird, ist noch offen. Diese Anklagebank wäre deutlicher prominenter besetzt als die erste: Unter den Angeklagten befinden sich bekannte Gesichter wie der „Kampf der Nibelungen“-Organisator Alexander Deptolla, der Co-Bundesvorsitzende der Partei „Die Rechte“, Sven Skoda, Dortmunds ehemaliger Feuerwehrchef Klaus Schäfer und der mehrfach vorbestrafte Aktivist Steven Feldmann. 

Drei von ihnen wurden wegen Beihilfe angeklagt, weil sie nicht an der Besetzung selbst, sondern an der dazugehörigen Flugblattverteilung beteiligt waren. Diese wertet die Staatsanwaltschaft als Beihilfe zur Nötigung und zum Hausfriedensbruch. 

Dieser Argumentation folgte jetzt auch das Amtsgericht durch das erste Urteil. Zwar sah sie durchaus das Recht zur freien Meinungsäußerung. Doch sei die Aktion weder eine angemeldete noch eine spontane Versammlung unter freiem Himmel gewesen, sondern eine geplante Aktion und ein vorsätzlicher Eingriff in die Grundrechte anderer.

Gemeinschaftliche Begehung der Tat reichte für Schuldspruch aus

Der Vorsitzende Richter Plattner.
Der Vorsitzende Richter Plattner. Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

„Die Aktion hätte auch ohne Hausfriedensbruch und Nötigung in anderen Bereichen der Innenstadt durchgeführt werden können“, macht das Gericht deutlich. Dann aber wären wohl die bundesweiten Schlagzeilen ausgeblieben …

Beim Urteil war es für das Jugendschöffengericht zudem unerheblich, dass die einzelnen Vorwürfe nicht einzelnen Tatbeteiligten zugeordnet werden konnten. Nur für Tom N. konnte eine konkrete Tat nachgewiesen werden. Für das Gericht reichte aber schon die gemeinschaftliche Begehung der zuvor akribisch geplanten Tat für den Schuldspruch aus.

Auch die Argumentation der Verteidiger, die Polizei sei den Beweis schuldig geblieben, dass die hier vor Gericht stehenden wirklich die Beteiligten der Turmbesetzung gewesen seien, verfing nicht. Eine „Verwechslungsgefahr“ vermochte das Gericht nicht erkennen, wenngleich die Kammer keinen Hehl daraus machte, dass ihr die polizeiliche Dokumentation der freiheitsentziehenden Maßnahmen missfiel.

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