Dortmund kann sein umfangreiches – rund 500 Millionen Euro schweres – Investitionspaket starten: Für den städtischen Haushalt gibt es „grünes“ Licht von der Bezirksregierung Arnsberg. Das war wenig überraschend: Denn wegen der guten Zahlen der vergangenen Jahre und des im Verhältnis zum Gesamtvolumen vergleichsweise geringen geplanten Defizits war eine Genehmigung durch Arnsberg nicht mehr nötig. Der Haushalt war nur anzeigepflichtig. Das Verfahren ist mit einem Schreiben des Regierungspräsidenten Hans-Josef Vogel abgeschlossen.
Haushalt für 2021 schließt mit rund 100 Millionen Euro Überschuss
„Für 2021 prognostizieren Sie einen Jahresüberschuss von mehr als 100 Millionen Euro. Im Vergleich zu dem geplanten Jahresdefizit von 57,3 Millionen Euro ergibt sich offenbar eine außergewöhnliche und aus meiner Sicht sehr erfreuliche Haushaltsverbesserung“, bilanziert Vogel. Der endgültige Jahresabschluss soll voraussichtlich im März vorliegen. ___STEADY_PAYWALL___
Allerdings sind die corona-spezifischen Belastungen auf Anweisung des Landes in einem Nebenhaushalt isoliert. Dieser umfasst allein für das vergangene Jahr corona-bedingte Mehrausgaben von rund 70 Millionen Euro, die erst ab 2025 auf den allgemeinen städtischen Haushalt durchschlagen.
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 mit großer Mehrheit die Haushaltssatzung für 2022 beschlossen. Sie weist für das Jahr 2022 einen Fehlbedarf in Höhe von rund 37,1 Mio. Euro aus, was durch die Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.
Die Ausgleichsrücklage konnte durch die positiven Jahresergebnisse der vergangenen Jahre gebildet werden. Dies hat dazu geführt, dass die Haushaltssatzung zum ersten Mal seit dem Doppelhaushalt 2008/2009 nicht genehmigungspflichtig, sondern lediglich anzeigepflichtig war.
Die Stadt Dortmund will 2022 rund 547 Millionen Euro investieren
Da der geplante Jahresfehlbedarf lediglich im Planjahr 2025 über der sogenannten „Fünf-Prozent-Grenze“ liegt, bestand für die Stadt Dortmund, wie in den vergangenen Jahren, keine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, erinnerte Stadtdirektor Jörg Stüdemann in seiner Funktion als Stadtkämmerer.
Insgesamt ist im Kernhaushalt im Haushaltsjahr 2022 ein Investitionsvolumen in Höhe von rund 547 Millionen Euro vorgesehen. Hiervon sollen allein 283,6 Millionen Euro in den Hochbau investiert werden, z. B. für den Bau von Schulen, Sport-/Turn- und Gymnastikhallen oder Kindertageseinrichtungen.
Auf das Schulbauprogramm entfällt im Haushaltsjahr 2022 ein Investitionsvolumen in Höhe von rund 187,2 Millionen Euro. Die Investitionsplanung ist weiterhin geprägt von diversen Förderprogrammen des Bundes sowie des Landes NRW. Zur Finanzierung der städtischen Investitionen ist im Haushaltsjahr 2022 eine Kreditermächtigung in Höhe von rund 428,8 Millionen Euro vorgesehen.
Die Bezirksregierung merkt die Stellenausweitungen kritisch an
Der Haushalt sieht allerdings auch eine erneute Ausweitung beim städtischen Personal vor, was die Bezirksregierung ebenfalls anmerkt. Der Stellenplan 2022 weist gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs um knapp 400 Stellen auf 7.671 Planstellen aus.
„Seit 2018 hat sich damit die Zahl der Stellen um 989 erhöht. Wie Sie wissen, erschwert eine solche Entwicklung die Erreichung von ausgeglichenen Haushalten und schränkt die finanzielle und damit operative Handlungsfähigkeit der Stadt über längere Zeiträume ein, und dies in ungewissen Zeiten bei zunehmenden Innovationsbedarfen“, warnt Regierungspräsident Vogel.
Diese Kritik will Kämmerer Jörg Stüdemann nicht unkommentiert stehen lassen. Er sieht den Grund u.a. darin, dass Bund und Land immer neue Gesetze erfinden würden, deren Umsetzung den Kommunen obliege. Und diese müssten dafür das entsprechende Personal vorhalten – vom Schulhausmeister bis zum Verwaltungsmitarbeiter.
OB Westphal: „Startsignal für viele Investitionen und Projekte“
Durch das „GO“ aus Arnsberg kann Dortmund seinen „investiven Vollwaschgang“ starten. „Der ist auch dringend nötig“, sagte Oberbürgermeister Thomas Westphal mit Blick auf die geplanten Investitionen in Kita, Schule, Glasfaser, Radwege und öffentliche Plätze.
„Ich bin sehr glücklich, dass wir in die Lage versetzt sind, dass zu tun“, so der OB. Er bedankte sich ausdrücklich bei allen in Politik und Verwaltung, die „diszipliniert und verantwortungsvoll“ daran mitgewirkt hätten.
„Die Finanzverwaltung der Stadt Dortmund hat erneut einen guten Job gemacht! Somit haben wir wieder eine solide Basis für die vielen Ziele und Aufgaben, die in Dortmund als Großstadt der Nachbarn vor uns liegen“, so Westphal.
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Entwurf des Jahresabschlusses für 2021: Haushaltsjahr mit großen Herausforderungen durch die Pandemie (PM)
Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund für das Jahr 2021 liegt vor. Der Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2021 beträgt 160.556.040,75 Euro (2018: 20.293.336,12 Euro, 2019: 12.599.062,28 Euro, 2020: 98.004.535,34 Euro) und ist damit der höchste seit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF).
Dies bedeutet gegenüber dem ursprünglich geplanten Fehlbedarf 2021 eine Verbesserung von 217,3 Mio. Euro. Die Stadt Dortmund behält somit ihre kommunale Handlungsfähigkeit und ist in der Lage ihre Haushaltswirtschaft eigenständig zu gestalten.
Das Haushaltsjahr 2021 war geprägt von diversen Besonderheiten, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2020 und 2021 nicht vorhersehbar waren:
Mindererträge durch Corona bedingt
Die weltweit fortdauernde Corona-Pandemie stellte auch die Bewirtschaftung des Haushaltes 2021 der Stadt Dortmund vor große Herausforderungen und war lange Zeit mit Unsicherheiten behaftet. Im Bereich der Aufwendungen ergaben sich zur Bewältigung der Pandemie unter anderem durch die Beschaffung von Schutzausrüstung, erhöhte Reinigungsleistungen und die Kontaktnachverfolgung erhebliche Verschlechterungen gegenüber der Planung. Im Bereich der Erträge entstanden erhebliche coronabedingte Mindererträge bei den Schlüsselzuweisungen des Landes, des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Vergnügungssteuer. Die coronabedingten Mehraufwendungen für den Betrieb des Impfzentrums wurden durch Bund und Land refinanziert.
Das NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG muss wie bereits im Jahresabschluss 2020 auch im Jahresabschluss 2021 angewendet werden. Hierdurch sind die Kommunen zur Bildung einer Bilanzierungshilfe im Jahresabschluss verpflichtet: Sämtliche pandemiebedingten Haushaltauswirkungen des Jahres wurden im Jahresabschluss isoliert und in der Bilanz in einem gesonderten Posten aktiviert. Die saldierten coronabedingten Belastungen wurden nach dem NKF-CIG neutralisiert, sodass das Jahresergebnis insgesamt von den Auswirkungen der Coronapandemie unberührt bleibt.
Positive Einmaleffekte
Neben der Coronapandemie traten darüber hinaus diverse ergebniswirksame Einmaleffekte auf, die den Haushalt 2021 der Stadt Dortmund unvorhergesehen positiv beeinflusst haben. Als Einmaleffekt zur Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Planung ist zum einen die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft zu nennen. An dieser Stelle ist der Bund einer jahrelangen Forderung der kommunalen Familie nachgekommen. Zum anderen sind wesentliche Verbesserungen gegenüber der ursprünglichen Planung durch ein erhöhtes Gewerbesteueraufkommen, geringere Zuführungsaufwendungen zu Pensionsrückstellungen sowie Minderaufwendungen im Bereich der Zinsen zu verzeichnen.
Trotz des positiven Jahresergebnisses 2021 ist die Zukunft weiterhin mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet. Der Eigenkapitalverzehr wurde durch die Abschreibung der Bilanzierungshilfe ab dem Jahr 2025 lediglich in die Zukunft verlagert und belastet somit kommende Generationen. Darüber hinaus ist gegenwärtig nicht absehbar, ob in den folgenden Haushaltsjahren Kompensationszahlungen und Finanzhilfen an Kommunen erfolgen werden. Im Jahresabschluss 2022 wird weiterhin die Bildung einer Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG erfolgen.
Jahresüberschuss wird das Eigenkapital verstärken
Insbesondere aufgrund der oben genannten Effekte erwirtschaftete die Stadt Dortmund zum vierten Mal in Folge ein positives Jahresergebnis und ist folglich nicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Der Jahresüberschuss wird nach entsprechendem Ratsbeschluss der Ausgleichsrücklage zugeführt werden und wird somit das Eigenkapital der Stadt Dortmund verstärken.
Die Einbringung des Jahresabschlussentwurfs 2021 in den Rat der Stadt Dortmund erfolgt am 12.05.2022.