Bewegung auch im Verfahren wegen der Kirchturmbesetzung

Das Landgericht Dortmund verhandelt das „Antisemit“-Verfahren ab 25. Oktober im FZW

Könnte die Polizei diese Provokationen durch mehr Beamte vorn vornherein verhindern? Sicher nicht.
Unter anderem wegen der Macht der Bilder sorgte die Demo für Schlagzeilen und landet nach drei Jahren vor Gericht. Bild: Marcus Arndt für Nordstadtblogger.de

Bewegung in zwei prominenten Verfahren  – aber nicht unbedingt gegen prominente Neonazis – gibt es an Amts- und Landgericht in Dortmund. Denn die Kirchturmbesetzung aus dem Jahre 2016 und die „Wer Deutschland liebt ist Antisemit“-Rufe auf Demos in Marten und Dorstfeld aus dem Jahr 2018 sollen nun „endlich“ verhandelt werden. Die Herausforderung ist und war in Zeiten von Corona die Zahl der Beschuldigten. Daher findet der „Antisemit“-Prozess auch nicht in den Räumen des Landgerichts, sondern im Freizeitzentrum West (FZW) in der Ritterstraße statt.

Prozess wegen Volksverhetzung gegen acht Beteiligte im FZW

Angeklagt werden ab dem 25. Oktober acht Teilnehmende an zwei Demos der Neonazi-Splitterpartei „Die Rechte“, die am 21. September 2018 in Marten und Dorstfeld stattfanden. Anders als von einigen Medien fälschlich berichtet, steht dort nicht Michael Brück vor Gericht. Die eher auf Reichweite abzielenden Medien ließen sich durch den in der Prozessmitteilung angeführten Angeklagten „Michael B.“ in die Irre führen.

Nicht der der im vergangenen Herbst nach Chemnitz umgezogene Führungskader der Partei, sondern acht relativ unbekannte Teilnehmende müssen sich vor dem Landgericht verantworten. In dem Verfahren wird ihnen Volksverhetzung zur Last gelegt, als sie u.a. besagte „Antisemit“-Parole bei der Demo mit dem Titel „Gegen Polizeischikanen und Polizeiwillkür.  (…) Meinungs- und Versammlungsfreiheit schützen!“ skandiert haben sollen.

Wegen der Zahl der Angeklagten und des zu erwartenden öffentlichen und medialen Interesses findet das Verfahren im Freizeitzentrum West statt, wo dann 70 Sitzplätze für Besucher:innen – 30 davon für Medienvertreter:innen – zur Verfügung stehen. Das Gericht hat zudem ein umfangreiches und stark reglementiertes Akkreditierungsverfahren gestartet. Schon vorab wurden sechs Fortsetzungstermine angesetzt.

Kirchturmsbesetzung könnte nach fünf Jahren vor Gericht landen

Könnte die Polizei diese Provokationen durch mehr Beamte vorn vornherein verhindern? Sicher nicht.
Mit der Besetzungsaktion in der Reinoldikirche gelang den Neonazis  2016 ein PR-Coup. Aber die Aktion hatten sie geklaut. Bild: Marcus Arndt für Nordstadtblogger.de

Die Zahl der Beteiligten ich auch ein Grund, warum das Verfahren der Kirchturmbesetzung vor dem Amtsgericht Dortmund bislang nicht terminiert wurde. Wegen des Umfangs und des zu erwartenden medialen Interesses hatte das Amtsgericht zunächst vergeblich versucht, das Verfahren ans Landgericht abzugeben. 

Als der Ball dann wieder ans Amtsgericht zurückgespielt wurde, machte die Corona-Pandemie der Verfahrensaufnahme einen Strich durch die Rechnung. Insgesamt elf Nationalisten, darunter bekannte Gesichter wie der Dorstfelder Nazi-Kader und Kampf der Nibelungen-Organisator Alexander Deptolla, der Bundesvorsitzende von „Die Rechte“ Sven Skoda, Dortmunds ehemaliger Feuerwehrchef Klaus Schäfer und der mehrfach vorbestrafte Aktivist Steven F., sollen sich laut der ursprünglichen Anklageschrift vor Gericht verantworten. 

Ihnen wird vorgeworfen, im Rahmen der Besetzung des Reinoldikirchturms am 16. Dezember 2016 einen Hausfriedensbruch begangen bzw. Beihilfe dazu geleistet, sowie durch das Verschließen der Kirchturmtür eine gemeinschaftliche Nötigung begangen zu haben. Da einer der Beteiligten zum Tatzeitpunkt minderjährig bzw. heranwachsend war, ist das Verfahren an einen Jugendrichter weitergeleitet worden. Insider gehen davon aus, dass dieses Verfahren ebenfalls in den nächsten Monaten stattfinden könnte – fünf Jahre nach dem eigentlichen Vorfall. 

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KOMMENTAR: Über Neonazis, provozierte Schlagzeilen, fragwürdige Einsätze und gesellschaftliche Verantwortung

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Die Zeiten, in denen die „Autonomen Nationalisten“ aus Dortmund noch bundesweit Trends setzten, scheinen vorbei

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  1. Nach Versammlungslage im September 2018: „Strafprozess gegen Rechtsextremisten wichtiges Signal des wehrhaften demokratischen Rechtsstaats“ (PM POL-DO)

    Die Strafanzeige der Polizei Dortmund und umfangreiche Ermittlungen bei der Soko Rechts nach einer Versammlung von Rechtsextremisten am 21. September 2018 haben im Juli dieses Jahres zur Eröffnung eines Verfahrens vor dem Landgericht Dortmund geführt. Zehn Beschuldigte müssen sich nun in Kürze in einem Prozess u.a. wegen Volksverhetzung verantworten. Für den Dortmunder Polizeipräsidenten Gregor Lange ist es ein wichtiges Signal unseres wehrhaften demokratischen Rechtsstaats, dass sich die Angeklagten nach den unerträglichen Szenen während der damaligen Demonstration nun in einem Strafverfahren vor Gericht verantworten müssen.

    Die Polizei Dortmund bereitet sich in diesem Zusammenhang auch auf einen Einsatz rund um den Verhandlungsort vor: „Denn dass diese Verhandlung nicht nur mediale Aufmerksamkeit, sondern auch die von Personen aus dem rechtsextremistischen wie linksextremistischen Spektrum auf sich ziehen könnte, ist uns als Polizei selbstverständlich bewusst“, erklärt Gregor Lange. Aufgrund dessen wird die Polizei an den Verhandlungstagen mit ausreichend Kräften rund um den Verhandlungsort im Einsatz sein.

    Zu dem Prozess äußert Gregor Lange: „Ich bin froh, dass die umfangreiche Beweissicherung und die Ermittlungen durch erfahrene Beamtinnen und Beamte der von mir eingesetzten Soko Rechts in diesem Fall zu einer Anklage durch die Dortmunder Staatsanwaltschaft geführt haben. Denn Versammlungen, bei denen Demokratiefeinde Mittel nutzen, um ein Klima von Angst und Einschüchterung zu verbreiten, und mit antisemitischer Hetze oder ausländerfeindlichem Hass Bevölkerungsgruppen drohen, sind ein Angriff auf uns alle. Aus diesem Grund haben wir uns als Polizei Dortmund das Ziel gesetzt, bei rechtsextremistischen Versammlungen mit mittlerweile bis zu 40-seitigen Auflagenbescheiden einer einschüchternden Wirkung entgegenzutreten und damit demokratisch gesinnte Bürgerinnen und Bürger zu schützen.“

    Auch die Erkenntnisse aus der Demonstration im September 2018 sind in die Handlungskonzepte der Polizei Dortmund mit eingeflossen und haben dazu geführt, dass die Parole „Wer Deutschland liebt, ist Antisemit“ seither per Auflage auf den Straßen Dortmunds verboten ist.

    Die Parole war während der damaligen Versammlung von dunkel gekleideten Versammlungsteilnehmern skandiert worden. Weitere Begleitumstände, die ebenfalls in die polizeilichen Ermittlungen mit eingeflossen sind, waren zudem unter anderem auch eine Vielzahl an Reichsflaggen, die während der Versammlung gezeigt wurden, weitere Parolen und auch Pyrotechnik, die im Umfeld des Aufzuges gezündet worden war. „Der in Kürze beginnende Prozess ist für die Frage der polizeilichen Gefahrenabwehr und für die künftige Strafverfolgung von Rechtsextremisten von großer Relevanz“, machte der Polizeipräsident deutlich.

    „Die Polizei Dortmund hat die Einsatzlage vom 21. September 2018 umfassend nachbereitet. Als Konsequenz habe ich detaillierte Handlungsanweisungen mit praktischen und illustrierten Fallbeispielen in Kraft gesetzt, um die Handlungssicherheit der Einsatzkräfte in rechtsextremistischen Versammlungslagen weiter zu erhöhen. Mit Null-Toleranz und aller Konsequenz ergreifen wir die geeigneten und erforderlichen Maßnahmen, um bei Neonazi-Demos nicht nur die öffentliche Sicherheit, sondern auch die öffentliche Ordnung zu gewährleisten. Auch vor dem rechtsextremistischen Aufzug zum Tode eines bundesweit bekannten Dortmunder Neonazis am vergangenen Samstag wurden diese Handlungsanweisungen herangezogen. Entsprechende Beschränkungen wurden vorgenommen“, verdeutlichte Gregor Lange abschließend.

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