Das Oberlandesgericht Münster hat heute das vom Innenminister des Landes NRW am 10. August 2012 verfügte Verbot des Vereins „Nationaler Widerstand Dortmund“ bestätigt. Diese Entscheidung zeichnete sich bereits im Dezember ab, als die Richter die Neonazis ins Schwitzen brachten. Damit müssen sie erneut eine juristische Schlappe einstecken.
OB Ullrich Sierau: Auch die Partei ‚Die Rechte’ gehört verboten
Für Oberbürgermeister Ullrich Sierau eine folgerichtige Entscheidung und ein schönes nachträgliches Weihnachtsgeschenk: „Das Verbot ist getragen von der Feststellung, dass sich die Vereinigung Nationaler Widerstand Dortmund gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet und den Strafgesetzen zuwider läuft“, so Sierau in einer ersten Stellungnahme.
„Es darf nicht sein, dass die gleichen Aktivitäten, die zu einem rechtsbeständigen Verbot des Nationalen Widerstands Dortmund geführt haben, von denselben Leuten unter dem Schutz- und Deckmantel des Parteienprivilegs munter weiterbetrieben werden dürfen. Auch die Partei ‚Die Rechte’ gehört verboten, damit dem rechtsextremen Unwesen in unserer Stadt ein weiterer Riegel vorgeschoben wird.“
Richter weisen die Klage der Neonazis ab, weil sie nicht rechtsfähig seien
In seiner heutigen Urteilsbegründung führt der 5. Senat aus, dass die Klage nicht im Namen aller zum Zeitpunkt der Klageerhebung vorhandenen Mitglieder des nicht rechtsfähigen Vereins erhoben worden sei. Dies wäre aber notwendig gewesen, weil nicht durch Satzung Stimmenmehrheit vereinbart oder eine Übertragung der Geschäftsführung erfolgt sei. Insoweit sei die Klage schon aus formalen Gründen als unzulässig abzuweisen gewesen.
Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Hiergegen ist die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich. (Mehr als PDF am Ende)
Dortmunder Neonazis haben derzeit offenbar Angst vor Gegendemonstranten
Das Urteil bestätigt den Bericht von Nordstadtblogger.de. Gleiches gilt für die Einschätzung aus der vergangenen Woche, dass die Neonazis mittlerweile Sorge vor den Gegenprotesten haben. Daher hatten sie selbst den Beginn ihrer Kundgebung am 3. Januar vorverlegt.
Am 30. Dezember – also einen Tag vor der Demo in Hörde – hatten die Neonazis das Kooperationsgespräch mit der Polizei. Dort hatten sie auch 16 Uhr als Uhrzeit angekündigt. Am 2. Januar – also einen Tag vor der Kundgebung in der Nordstadt – hatten sie um einen vorgezogenen Beginn gebeten und dies mit der Polizei abgestimmt.
Auf ihrem “Internet-Zentralorgan” hatten die Neonazis dies natürlich nicht veröffentlicht, sondern weiterhin die spätere Uhrzeit genannt. Denn – wie bei fast allen ihren Geschichten – dienen diese “Nachrichten” ja nicht zur faktischen Aufklärung, sondern nur der Agitation und Propaganda. Nur intern wurde die neue Zeit kommuniziert.
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Reader Comments
Rainer Möller
Das Recht auf Vereinigungsfreiheit ist formal in der BRD leider sehr schlecht geschützt. Wie hier, kann ein Vereinsverbot praktisch willkürlich von der Exekutive verhängt werden; und eine rechtliche Überprüfung kann dann aus formalen Gründen verweiget werden, ohne sich auf die inhaltliche Prüfung überhaupt einzulassen.
Diese Rechtslage kann unter anderem Umständen auch linken Vereinen auf die Füße fallen, die jetzt voreilig jubeln. Auch sie sind nur so lange sicher, wie sie die Exekutive auf ihrer Seite zu haben.