Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund macht darauf aufmerksam, dass mit dem Ende der Schulferien in Nordrhein-Westfalen und dem Schulbeginn am 18. August wieder viele Schulkinder unterwegs sind. Deshalb bittet das Ordnungsamt darum, verstärkt auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, insbesondere an Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie deren Wegen zu achten.
Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen immer wieder, dass gerade die frisch eingeschulten Schüler*innen anfangs Schwierigkeiten haben, sich im sehr schnelllebigen Straßenverkehr zurechtzufinden. Sie sind oft unsicher und können Geschwindigkeiten und deren Folgen noch nicht abschätzen.
Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes wird deshalb in Abstimmung mit der Polizei ab dem 18. August 2021 Schwerpunktaktionen an Schulen und Kindertageseinrichtungen durchführen und dort verstärkt die Geschwindigkeiten kontrollieren. Die Stadt appelliert noch einmal an alle Verkehrsteilnehmer*innen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit einzuhalten und besondere Rücksicht auf Kinder zu nehmen.
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Schulwegsicherung – Darum ist sie so wichtig (PM Polizei Dortmund)
Schulwegsicherung – Darum ist sie so wichtig
Ferienende für die einen, Schulstart für anderen. Im August hat die Polizei wöchentliche Einsätze zur Bekämpfung von Kinderunfällen durchgeführt. Schwerpunktmäßig kontrollierten die Beamten die Geschwindigkeit in der Umgebung
von Kindergärten und Schulen.
Die Zahl der festgestellten Geschwindigkeitsverstöße zeigt, wie viele Autofahrer und Autofahrerinnen es leider augenscheinlich noch nicht verstanden haben: Unserer kleinsten Verkehrsteilnehmer haben keinen Airbag!
Insgesamt verhängten die Polizisten über 250 Verwarnungsgelder und schrieben 18 Ordnungswidrigkeitenanzeigen.
Den Vogel abgeschossen hat jedoch ein 34-jähriger Dortmunder. Bei erlaubten 30 km/h fuhr er mit geschätzten 60 km/h an der Benninghofer Grundschule vorbei. Damit nicht genug, er war zudem alkoholisiert. Ein freiwillig durchgeführter
Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,14 Promille. Und das um 8.50 Uhr morgens.
Die Beamten beschlagnahmten den Führerschein und schrieben eine Strafanzeige. Ein Bericht an das Straßenverkehrsamt hinsichtlich Geeignetheit zum Autofahren wurde ebenfalls gefertigt.