Lensing-Wolff verliert in zweiter Instanz gegen Stadt Dortmund – Internetangebot muss nicht umgestaltet werden

Nachdem die Stadt Dortmund im November 2019 eine Schlappe vor dem Dortmunder Landgericht einstecken musste, wurde nun in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Hamm verhandelt. Foto: Frank Biermann

Ein Gastbeitrag von Frank Biermann

Der Dortmunder Zeitungsverleger Lambert Lensing-Wolff (Ruhrnachrichten) hat vor dem Oberlandesgericht in Hamm in einem Rechtsstreit über das Internetangebot der Stadt Dortmund eine Niederlage erlitten. Hiermit hebt das Oberlandesgericht Hamm die Entscheidung des Landgerichts Dortmund, das im November 2019 zugunsten des Verlages entschieden hatte, auf (siehe angehängte Artikel). Der Verlag wollte auf dem Klagewege erreichen, dass die Stadt Dortmund auf ihrem Internetportal dortmund.de nur über eigene Aktivitäten, also der Verwaltung und aus dem Rathaus, berichten dürfe.

Oberlandesgericht Hamm widerspricht dem Urteil des Landgerichts Dortmund

Dortmunds damaliger OB Ullrich Sierau (l.) und Lambert Lensing-Wolff nach der Verhandlung vorm Landgericht – damals bekam der Verleger Recht. Archivfoto: Alex Völkel

Alles was über die Berichterstattung aus Verwaltung und Rathaus hinausgehe, wie Berichte über Borussia Dortmund oder den Tatort aus Dortmund, gehöre nicht in ein städtisches Informationsmedium und sei der freien Presse vorbehalten, so die Argumentation von Lensing-Wolff. ___STEADY_PAYWALL___

Damit würde die öffentliche Hand in Konkurrenz zu den privaten Presseunternehmen treten. Mit dieser Rechtsauffassung hatte Lambert Lensing-Wolff noch in 1. Instanz vor dem Landgericht Dortmund Recht bekommen.

In zweiter Instanz in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamm sah dies der 4. Zivilsenat jetzt anders und hat das Urteil aus der 1. Instanz aus dem November 2019 aufgehoben.

Der Vorsitzende Richter führte in der zweistündigen mündlichen Verhandlung aus, dass nicht festgestellt werden könne, dass das Internetportal der Stadt in unzulässiger Weise die private Presse ersetze.

Im Hinblick auf den Umfang des Internetportals einschließlich der großen Anzahl an Haupt- und Unterseiten könne nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass durch den Betrieb des Stadtportals ein Leser*innenverlust bei der privaten Presse und eine damit dem Institut der freien Presse zuwider laufende Meinungsbildung durch den Staat von oben nach unten eintrete.

Gericht kann in Gesamtbetrachtung keine eklatanten Verstöße gegen Gebot der Staatsferne der Presse feststellen

Stein des Anstoßes im Streit zwischen Lensing Media und der Stadt Dortmund: deren Internetportal dortmund.de

„Sie verkaufen durch das Internetportal der Stadt Dortmund keine einzige Zeitung weniger“, sagte der Vorsitzende Richter Celso Lopez Ramos an die Adresse von Lambert Lensing-Wolff.

Jedenfalls sei für den Senat nach der vorgenommenen Gesamtbetrachtung eine Verletzung des aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz folgenden Gebots der Staatsferne der Presse nicht feststellbar. 

Zwar würden einzelne Artikel gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstoßen. Diese würden aber aufgrund der abrufbaren Fülle an Informationen und anderen Internetangeboten „untergehen“.

Die Stadt Dortmund habe die engen Grenzen, die der Gesetzgeber ihr gelassen habe, um sich auf dem Gebiet der Presse zu bewegen, nicht überschritten.

Voraussichtlich wird der Fall vor dem Bundesgerichtshof erneut verhandelt

Lambert Lensing-Wolff kündigte an, weiter kämpfen zu wollen. Foto: Frank Biermann

Lambert Lensing-Wolff ergriff in der Verhandlung selbst das Wort. Die Stadt Dortmund habe für ihre Internetredaktion sogar Leute bei ihm abgeworben. Das gebe Anlaß zur Sorge. Der Verleger mahnte: „Wenn die freie Presse unter die Räder kommt, dann bekommen wir ein Problem“. An der juristischen Niederlage konnte dies nichts mehr ändern.

Das Medienhaus Lensing muß auch die Kosten des Rechtsstreits tragen, die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen. Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass das Thema noch einmal vor dem Bundesgerichtshof aufgerufen wird. Lensing-Wolff kündigte im Gerichtssaal an: „Wir werden an allen Stellen weiter für die Freiheit der Presse kämpfen“.

 

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Reader Comments

  1. Gericht bekräftigt die Monopolstellung der Ruhrnachrichten – Kommentar von Ulrich Sander

    Gericht bekräftigt die Monopolstellung der Ruhrnachrichten

    Wie sehr die zunehmende Konzentration in der deutschen Presse auch die innere Pressefreiheit berührt, zeigt ein Leserbrief von (dem Hamburger Publizisten) Paul Sethe an den SPIEGEL vom 5. März 1965. In ihm heißt es: „Pressefreiheit ist die Freiheit von zweihundert reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten. Frei ist, wer reich ist.“ Heute melden die „Ruhrnachrichten“ stolz: Das Oberlandesgericht in Hamm gab Herrn Lambert Lensing-Wolff argumentativ Recht, aber versäumte, andere städtische presseähnliche Publikation zu verbieten. Darauf werde man weiter drängen.

    Schon lange sind es nicht mehr 200 Reiche, die das Sagen haben. In Dortmund gab es zu Sethes Zeiten vier Tageszeitungen mit Lokalberichterstattung – heute nur noch die „Ruhrnachrichten“. Ein Pressemonopol. Andere sollen schweigen, auch die Pressestelle der Stadt mit ihrem Portal http://www.dortmund.de. Protest!

    Und besonderen Protest zu dieser Perle des Richterspruchs aus Hamm: „Selbst wenn die Presse Themen nicht aufgreift, darf der Staat die Lücke nicht füllen.“ Der Staat kann in diesem Fall der Oberbürgermeister sein. Und wenn dieser sich z. B. der Bewegung „Mayors for Peace“ anschließt und die „Ruhrnachrichten“ – wie meist bei Friedensthemen – schweigt, dann müsste sich der OB einen Maulkorb umhängen. So sah es OB Ullrich Sierau, der 2020 nicht mehr kandidierte. Hoffentlich sieht es OB Westphal, der Neue, auch so.

    Ulrich Sander, Dortmund

  2. DJV-NRW zum Urteil Lensing-Wolff gegen die Stadt Dortmund: Trennung von Staat und Presse lässt sich nicht mit Umfang messen (PM)

    DJV-NRW zum Urteil Lensing-Wolff gegen die Stadt Dortmund:
    Trennung von Staat und Presse lässt sich nicht mit Umfang messen

    „Wenn Kommunen über ihre Informationspflicht hinaus auf ihren Internetseiten im journalistischen Stil Bericht erstatten, ist das ein Verstoß gegen die im Grundgesetz garantierte Trennung von Staat und Presse“, bewertet Frank Stach, Landesvorsitzender des DJV-NRW, das Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm zur Klage des Verlages Lensing-Wolff gegen die Stadt Dortmund.

    Das Gericht hatte gestern, 11. Juni, entschieden, dass das Nachrichtenportal dortmund.de insgesamt keine Gefährdung der Pressefreiheit darstelle. Im Berufungsprozess wehrte sich die Stadt Dortmund gegen die Vorwürfe des Verlags Lensing-Wolff, auf dortmund.de würde im journalistischen Stil über Ereignisse in Dortmund berichtet, Veranstaltungstipps gegeben oder Hintergrundberichte veröffentlicht. Der klagende Dortmunder Verlag hält dagegen und hat nun Berufung eingelegt. Sein Ziel: Die Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH).

    „Es ist gut, dass diese Frage höchstrichterlich geklärt wird“, so Stach. „Es kommt nicht darauf an, in welchem Umfang die Stadt Dortmund das Gebot der Staatsferne bricht“, macht der Landesvorsitzende deutlich und hinterfragt damit das gestrige Urteil. Das OLG Hamm argumentiert, die von der Klägerseite aufgeführten Beispiele – unter anderem Berichte über Borussia Dortmund oder kulturelle Veranstaltungen in der Region – seien zwar eindeutige Verstöße gegen das Gebot, entscheidend sei aber die Gesamtbetrachtung des städtischen Internetauftritts, nicht die einzelnen Verstöße. Die würden in der Fülle der Informationen untergehen. „Dass Verstöße nur dann zu ahnden sind, wenn sie in Relation zum Angebot stehen, hat es noch nie gegeben. Vor dem BGH kann dieses Argument unmöglich eine Rolle spielen“, hofft Frank Stach.

    Am 8. November 2019 hatte das Landgericht Dortmund dem klagenden Verlag Lensing-Wolff in der erster Instanz Recht gegeben. Damals forderte der Verlag, die Stadt Dortmund müsse ihr Telemedienangebot im Rahmen der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit auf die redaktionelle Darstellung der eigenen Aktivitäten beschränken. Dagegen war die Stadt nun gestern in Berufung gegangen. Man müsse dem Informationsanspruch der Bürger:innen nachgehen, argumentierte die Stadt Dortmund. Das Angebot sei ein Beitrag zur kommunalen Daseinsvorsorge.

    „Ein völlig falscher Rückschluss“, urteilt der DJV-NRW Landesvorsitzende Stach. „Der Sparkurs der Verlage und der Rückzug aus der Fläche wie von Funke in Dortmund hat eine Reaktion der Kommune geradezu provoziert. Dafür kann man den Verlag kritisieren und zu mehr Verantwortung aufrufen. Nichtsdestotrotz darf staatliche Berichterstattung nicht die Lücken der lokalen Berichterstattung füllen. Wenn der Staat gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und die Pressevielfalt stärken möchte, dann muss die Politik Instrumente erwirken, die Redaktionen vor Ort besser auszustatten und Voraussetzungen für einen finanzierbareren Lokaljournalismus zu schaffen. Dass bedeutet aber ausdrücklich nicht, dass man sich als staatliches Organ selber zur Presse ernennt.“ Gleichzeitig fordert der DJV-NRW den Verlag Lensing-Wolff aber auch zu mehr Verantwortung aus. „Der Sparkurs des Verlags in den vergangenen Jahren hat eine Reaktion wie diese der Kommune geradezu provoziert.“

    Der Prozess hat über Dortmund hinaus große Signalwirkung. Der DJV, andere Medienhäuser und Städte verfolgen den Prozess mit großem Interesse. Mehrere Landgerichte in Deutschland hatten zuvor bereits im Sinne der Medienhäuser gegen kommunale Internet-Auftritte entschieden. „Dortmund ist kein Einzelfall. Wir kennen solche Bestrebungen auch aus verschiedenen anderen Verwaltungen in NRW. Am Ende braucht es daher eine Verständigung staatlicher Verwaltungen auf klare Grenzen staatlicher Information. Hier ist auch die Landespolitik in der Pflicht“, fordert Frank Stach.

  3. Ulrich Sander

    Die devote Einlassung des DJV mag den Verlegern Freude bereiten, dem Publikum nicht. Der 80. Jahrestag des Überfalls auf die UdSSR wurde von Nordstadtblogger und Friedens- sowie Antifabewegung wahrgenommen, und die Stadt Dortmund veröffentlichte die Rede von Bürgermeister Norbert Schilff. Die Ruhrnachrichten schrieben kein Wort auf der Lokalseite zum Geschichtsdatum und zur Gedenkkundgebung an der Westfalenhalle. Die Monopolstellung der Ruhrnachrichten ist von Übel. Karl Marx schrieb einst, die oberste Freiheit der Presse ist, kein Gewerbe zu sein. Privatkapitalistische Interessen stehen der Pressefreiheit entgegen. Noch ein Beispiel: In der gegenwärtigen Pandemie ist es dem Bürger verboten, Flugblätter zu verteilen. Warum eigentlich? Wo bliebt da die Pressefreiheit? Wo bleibt der Protest des DJV?

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