Nach der Besetzung der Reinoldikirche vor vier Jahren klagt nun Ex-Feuerwehrchef Klaus Schäfer gegen die Polizei 

Klaus Schäfer war auch bei der Aktion zur Kirchenbesetzung dabei. Foto. Tomasz Niemiec
Klaus Schäfer war auch bei der Aktion zur Kirchenbesetzung dabei. Foto. Tomasz Niemiec

Es gibt zwar auch vier Jahre nach der Kirchturmbesetzung noch keinen Verhandlungstermin gegen die Neonazis, die im Advent 2016 kurzzeitig den Kirchturm der Reinoldikirche besetzt hatten, um gegen die angebliche Islamisierung zu protestieren. Doch jetzt gibt es ein Verfahren – aber anders als gedacht: Vor dem Verwaltungsgericht klagt Ex-Feuerwehrchef Klaus Schäfer gegen die Polizei. 

Schäfer behauptet, er habe sich auf der Wache ganz entkleiden müssen – die Polizei bestreitet das

Mit der Besetzungsaktion in der Reinoldikirche gelang ihnen ein PR-Coup. Aber die Aktion hatten sie geklaut. Bild: Marcus Arndt
Mit der Besetzungsaktion in der Reinoldikirche gelang Dortmunder Nazis ein PR-Coup. Aber die Idee zu der Aktion hatten sie geklaut. Bild: Marcus Arndt

„Der Kläger begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen“, bestätigte das Verwaltungsgericht das Verfahren.

Am 16. Dezember 2016 drangen acht Neonazis in die Kirche ein, verbarrikadierten sich auf dem Turm, hängten ein Banner auf und zündeten Pyrotechnik. Schäfer verteilte vor der Kirche mit zwei weiteren Aktivisten Flugblätter. 

Anschließend wurde Schäfer wie alle anderen Beteiligten zur Wache gebracht und durchsucht. „Dort habe er sich vollständig entkleiden müssen, was von der Polizei bestritten wird. Die Kammer hat vier Zeugen geladen“, berichtet das Gericht. Das Verfahren findet am Freitag, 4. Dezember 2020, vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen statt.

Amtsgericht sucht externe Räume, um das Verfahren gegen Besetzer überhaupt führen zu können

Staatsanwaltschaft Dortmund
Im Dortmunder Amtsgericht gibt es keinen Saal, wo ein Verfahren dieser Größe in Zeiten von Corona überhaupt stattfinden könnte. Foto: Alex Völkel

Wegen der Kirchturmsbesetzung sollen insgesamt elf Nationalisten angeklagt werden, darunter bekannte Gesichter wie der Co-Bundesvorsitzende von „Die Rechte“ Sven Skoda, der seit Ende 2018 inhaftierte Aktivist Steven F. und KdN-Organisator Alexander Deptolla.

Ihnen wird vorgeworfen, im Rahmen der Besetzung des Reinoldikirchturmes einen Hausfriedensbruch begangen (bzw. Beihilfe dazu geleistet), sowie durch das Verschließen der Kirchturmtür eine gemeinschaftliche Nötigung begangen zu haben. Wegen der Vielzahl der Beteiligten hat das Amtsgericht ohnehin Probleme, eine Verhandlung abzuhalten.

Am 19. Mai 2020 sollte das Verfahren eigentlich starten, wurde aber coronabedingt absagt – bei den aktuellen Hygienevorgaben ist das überhaupt nicht möglich. Das Amtsgericht sucht daher nun externe Räume, wo solche Verhandlungen stattfinden können.

Im Gespräch sind dafür unterschiedlichste Locations, unter anderem bei Unternehmen, Institutionen und Musikveranstaltern. Statt einer Antifa-Band könnte dann im Frühjahr das Gericht in einem Verfahren gegen Neonazis in einer Konzerthalle wie dem FZW den Ton angeben….

Unterstütze uns auf Steady

 

Mehr zum Thema bei nordstadtblogger.de:

https://www.nordstadtblogger.de/kirchturmbesetzung-neonazis-wegen-hausfriedensbruch-und-noetigung-angeklagt-ermittlung-gegen-pfarrerin-eingestellt/

HINTERGRUND: Die Neonazi-Partei „Die Rechte“, der Hass gegen Flüchtlinge und die Sorge vor Rechtsterrorismus

Verhandlung gegen Klaus Schäfer wegen Holocaust-Leugnung geht in Verlängerung – Grund: Fehlender Facebook-Zugang

OVG gibt der Dortmunder Polizei Recht: Standkundgebung statt Hooligan-Aufzug – Karlsruhe kann das aber noch kippen

Verhandlung gegen Klaus Schäfer wegen Holocaust-Leugnung geht in Verlängerung – Grund: Fehlender Facebook-Zugang

Verhandlung gegen Klaus Schäfer wegen Holocaust-Leugnung geht in Verlängerung – Grund: Fehlender Facebook-Zugang

OVG gibt der Dortmunder Polizei Recht: Standkundgebung statt Hooligan-Aufzug – Karlsruhe kann das aber noch kippen

Write a Comment

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert