Die Polizei Dortmund will den „Kleinen Waffenschein“ des OB-Kandidaten der Neonazi-Partei „Die Rechte“ einziehen

Bernd Schreyner (rechts) mit Sascha Krolzig (noch weiter rechts) auf einer Demo zur Freilassung von inhaftierten Nazis. Schreyner war noch AfD-Mitglied. Krolzig –  Co-Vorsitzende der Partei „Die Rechte“ – sitzt mittlerweile selbst in Haft.

Bernd Schreyner, der frühere Dortmunder AfD-Kreisvorsitzende, der nach einem parteiinternen Konflikt zur Partei „Die Rechte“ übergetreten und mittlerweile deren OB-Kandidat ist, soll seinen „Kleinen Waffenschein“ abgeben. Die Einziehung hat die Polizei Dortmund angeordnet.

Die Polizei prüft grundsätzlich, „ob Verfassungsfeinde über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen“

Schreyner erhielt die waffenrechtliche Erlaubnis auf Mitführen einer PTB-Waffe im Jahr 2018.  „PTB-Waffen“ sind Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen – gängig sind sogenannte Gaspistolen. Als Schreyner die Erlaubnis zum Führen einer solchen Waffe beantragte, war er AfD-Mitglied. Da er nun mittlerweile in der Neonazi-Partei „Die Rechte“ Mitglied und aktiv ist, bewertet die Polizei die Zuverlässigkeit, die Grundlage für eine Ausstellung ist, neu. ___STEADY_PAYWALL___

„Die Partei Die Rechte verfolgt belegbar Bestrebungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten. Sie nimmt eine aggressiv-kämpferische Haltung gegenüber den Grundsätzen der Verfassung ein“, begründet die Polizei auf Nachfrage von Nordstadtblogger die Entscheidung. Der Verfassungsschutzbericht für 2019 stuft die Partei als antisemitisch und fremdenfeindlich ein.

Schreyner kündigt Rechtsmittel an – es wird  ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht geben

Bernd Schreyner auf der Tribüne im Ratssaal – er würde gerne unten Platz nehmen. Doch der OB-Kandidat führt nicht die Reserveliste an. Archivfotos: Alex Völkel

„Damit ist Herr Schreyner ungeeignet für das Führen von Waffen, weil er die dafür erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Waffen gehören grundsätzlich nicht in die Hände von Verfassungsfeinden. Das Polizeipräsidium Dortmund überprüft daher grundsätzlich, ob Verfassungsfeinde über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen“, so die Polizei weiter.

Die Einziehung ist noch nicht erfolgt. Noch läuft das sogenannte Anhörungsverfahren: Aktuell hat Schreyner ein Schreiben bekommen und kann nun Stellung beziehen. Sobald eine Antwort vorliegt, erhält er einen Bescheid, gegen den Klage eingereicht werden kann.

Das wird auch passieren. Auf ihrem Internet-Zentralorgan kündigte Schreyner an, Rechtsmittel gegen den zu erwartenden Entzug des kleinen Waffenscheins einzulegen. Gleichzeitig betonte er „die Notwendigkeit, dass sich rechtsschaffende Bürger in einer immer stärker verrohenden Gesellschaft bewaffnen können müssen, um sich und ihre Familien im Bedrohungsfall verteidigen zu können“.

 

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  1. Dortmunder Polizei entzieht ehemaligem Oberbürgermeisterkandidaten den kleinen Waffenschein (PM)

    Dortmunder Polizei entzieht ehemaligem Oberbürgermeisterkandidaten den kleinen Waffenschein

    Die Dortmunder Polizei hat einem ehemaligen Oberbürgermeisterkandidaten der vom NRW-Verfassungsschutz beobachteten Partei „Die Rechte“ den sog. Kleinen Waffenschein entzogen.

    Der ehemalige Inhaber nutzte sein Recht auf Anhörung, konnte jedoch keine triftigen Gründe für den Besitz des Dokuments vorlegen, so dass mit einem Schreiben vom 20. August 2020 der Widerrufsbescheid zugestellt wurde. Die Klagefrist ließ die Person verstreichen. Das Dokument wurde zurückgegeben.

    Den Kleinen Waffenschein erhielt der Oberbürgermeisterkandidat im Mai 2018, also noch vor seinem Wechsel zur Partei „Die Rechte“.

    Überprüfungen durch die Abteilung für Waffenrecht am Polizeipräsidium Dortmund und der Sonderkommission „Rechts“ des Staatsschutzes ließen eindeutig Gründe dafür erkennen, dass der Mann als Anhänger dieser Partei mit antisemitischen, fremdenfeindlichen und insgesamt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Positionen nicht mehr die vom Gesetzgeber geschaffenen Voraussetzungen für den Besitz des kleinen Waffenscheins erfüllt.

    Mit einer aggressiv-kämpferischen Haltung stellt sich die Partei „Die Rechte“ belegbar gegen die demokratische Grundordnung. Damit war die vom Gesetzgeber abverlangte Zuverlässigkeit bei dem Inhaber des kleinen Waffenscheins in diesem jetzt abgeschlossenen Verfahren nicht zu erkennen.

    Grundlage für den aktuellen Widerruf ist auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2019 zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von Funktions- und Mandatsträgern in Parteien auf kommunalpolitischer Ebene, welche die verfassungsmäßige Ordnung fortwährend untergraben wollen, weil dies für eine mit dem Nationalsozialismus wesensverwandte Vereinigung kennzeichnend ist.

    Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange: „Damit ist für unsere Verfahren die Richtung eindeutig vorgegeben: Waffen gehören grundsätzlich nicht in die Hände von Verfassungsfeinden. Sie dürfen keine Waffen mit sich führen. Unser waffenrechtliches Prüfverfahren ist im unnachgiebigen Einsatz gegen den Rechtsextremismus daher eins von vielen wichtigen Elementen. Die mit Waffengewalt ausgeübten Taten in Kassel, Halle und Hanau sind die jüngsten traurigen Beispiele dafür, dass wir auf allen Ebenen wachsam bleiben und mit den Mitteln des Rechtsstaates konsequent einschreiten müssen.“

    Die Dortmunder Polizei überprüft Personen, die sich gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland stellen, systematisch unter den Vorgaben des Waffenrechts.

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