Tag des Urheberrechts: ver.di will kollektive Verhandlungen stärken und fordert die Einführung von Verbandsklagen

Der Spar- und Bauverein stellt auf Anregung der Mieter einen offenen Bücherschrank in der Unverhau-Straße auf
Heute ist Welttag des Buches und des Urheberrechts – ver.di fordert einen besseren Schutz der Urheber*innen.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erinnert anlässlich des Welttages des Buches und des Urheberrechts am 23. April daran, dass Urheber und Urheberinnen sowie ausübende Künstler und Künstlerinnen eine Stärkung ihrer Rechte und Hilfe für deren Durchsetzung benötigen.

Hilfspakete für Soloselbstständige und projektbezogen Tätige verbessern

„Aktuell fordern wir zu allererst, dass die Hilfspakete des Bundes und der Länder so adressiert werden, dass Hilfe auch bei Soloselbstständigen und projektbezogen Tätigen ankommt “, erklärt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz. ___STEADY_PAYWALL___

Gleichzeitig erwartet die Gewerkschaft, dass der Gesetzgeber die aktuell anstehende Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht dafür nutzt, Verhandlungen von Urheberinnen und Urhebern als Kollektiv zu stärken und eine wirksame Verbandsklage einzuführen.

„Für uns als ver.di steht der Schutz von Leben und Gesundheit über allem. Sobald sich aber eine Bewältigung der aktuellen Krise abzeichnet, müssen gesellschaftliche und politische Lehren gezogen werden. In der aktuellen Situation wird besonders deutlich, dass nur die allerwenigsten Urheber und Urheberinnen sowie Interpreten und Interpretinnen in der Lage sind, Verträge auf Augenhöhe zu verhandeln, die sowohl ein auskömmliches Leben, als auch Rücklagen fürs Alter oder aber Krisenzeiten ermöglichen“, so Schmitz.

Forderung: Der Schutz geistigen Eigentums muss verbessert werden

Der Spar- und Bauverein stellt auf Anregung der Mieter einen offenen Bücherschrank in der Unverhau-Straße auf
Bücher verschenken wie hier in der Nordstadt ist gerne gesehen – ihre Inhalte aber zu klauen, ist für die Gewerkschaft indiskutabel. Archivbilder: Klaus Hartmann

Wer Bildung, Unterhaltung und guten Journalismus schätze, solle sich zu denjenigen bekennen, auf deren geistiger Arbeit all das aufbaut. Für diese fordert ver.di eine Stärkung der kollektiven Verhandlungen im Urhebervertragsrecht und endlich eine wirksame Verbandsklage.

Damit eine Verbandsklage tatsächlich Wirkung entfalten kann, ist es erforderlich, einen Durchsetzungsmechanismus des Anspruchs auf angemessene Vergütung ohne Offenlegung der Identität der Urheberin bzw. des ausübenden Künstlers zu schaffen.

Die allermeisten Kreativschaffenden befürchten, dass eine Einzelklage die weitere Karriere gefährdet. Die Angst der Einzelnen vor der Durchsetzung ihrer Rechte ermöglicht es vielen Vertragspartnern der Urheberinnen und Urheber sowie ausübenden Künstlerinnen und Künstler, Vertragsbedingungen einseitig vorzugeben und unangemessen zu vergüten.

Gewerkschaften und Verbände wollen eine anonyme Verbandsklage

ver.di-Sekretär Fabian Trelle
ver.di-Sekretär Fabian Trelle. Foto: privat

„Die Stärkung der kollektiven Handlungsfähigkeit für Urheberinnen kann durch das Einführen der Möglichkeit zur Verbandsklage gestärkt werden und letztendlich zu einem weiteren rechtssicheren wirksamen Instrument werden, um diejenigen und ihr Werk zu schützen, welche durch ihre Kreativität zu unserem kulturellem Leben täglich einen wertvollen Beitrag leisten“, kommentiert Fabian Trelle, Gewerkschaftssekretär im Fachbereich Medien, Kunst und Industrie bei ver.di in Dortmund.

„Wir fordern daher, dass kollektive Verhandlungen weiter gestärkt werden und dass die Gewerkschaften und Verbände endlich ermächtigt werden, die Interessen ihrer Mitglieder nötigenfalls im Wege eines anonymisierten Klageverfahrens geltend zu machen“, skizziert Schmitz die Forderungen, die ver.di für die Umsetzung der EU Richtlinie zum Urheberrecht an den Gesetzgeber adressieren wird.

 

Unterstütze uns auf Steady

 

Reader Comments

  1. GRÜNE fordern bessere Unterstützung für Solo-Selbstständige (Pressemitteilung)

    GRÜNE fordern bessere Unterstützung für Solo-Selbstständige – Lebensunterhalt muss gesichert werden

    Auch die GRÜNEN im Rat erreichen Hilferufe von Solo-Selbstständigen hinsichtlich der staatlichen Soforthilfen. Das betrifft insbesondere die Tatsache, dass die Hilfsgelder des Landes nur für Betriebsausgaben, nicht aber für den laufenden Lebensunterhalt genutzt werden können. Die Fraktion unterstützt deshalb die Proteste gegen diese unsinnige Regelung. Die Landtagsfraktion der GRÜNEN hat inzwischen einen Antrag in den Landtag eingebracht, um das Hilfsprogramm entsprechend zu verändern.

    „Im Moment laufen die Hilfen darauf hinaus, dass nach Corona vielleicht die Kleinstunternehmen noch existieren. Nur die Solo-Selbstständigen haben die Zeit nicht überlebt, weil sie die staatlichen Hilfen nicht für ihren Lebensunterhalt nutzen können. Das ist absurd“, kommentiert Martina Stackelbeck, GRÜNES Mitglied im Ausschuss für Wirtschaftsförderung. „Wer als Klein-Selbstständige/*r tätig ist, hat meistens kaum größere Rücklagen, um weiterlaufende Kosten zu bestreiten und die private Lebensführung zu finanzieren. Die momentane Regelung ist vollkommen lebensfremd und muss dringend verändert werden.“

    Die Landtagsfraktion der GRÜNEN hat deshalb inzwischen in einem Antrag vorgeschlagen, dass sich Solo-Selbstständige mit den Soforthilfen ein eigenes Gehalt auszahlen können, um den privaten Lebensunterhalt zu sichern. In Baden-Württemberg gibt es bereits eine derartige Regelung, nach der die Betroffenen Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen können.

    „In Dortmund gibt es eine Menge Menschen, die als Solo-Selbstständige arbeiten. Es ist dringend notwendig, dass die staatlichen Hilfen sie auch wirkungsvoll dabei unterstützen, die Zeit der Corona-Krise zu überstehen. Das geht aber nur, wenn man mit den Hilfen seine Existenz auch wirklich sichern kann“, so Martina Stackelbeck abschließend.

Write a Comment

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert