Zukünftig mehr Wohngeldanfragen in Dortmund erwartet – (Ver-)Mieterverbände fordern „Sicher-Wohnen-Fonds“

Luftbild Nordstadt
Mietwohnungen in Dortmund: Wegen der Coronakrise gibt es einen befristeten Kündigungsschutz. Foto: Alex Völkel

Mit der stufenweisen Zwangsstillegung von Teilen der Wirtschaft ist die Coronakrise auch eine soziale bzw. finanzielle Krise: Menschen bricht ihr Einkommen weg, sie geraten in Zahlungsschwierigkeiten, die Miete kann unter Umständen nicht mehr (vollständig) überwiesen werden. Die Bundespolitik hat bereits reagiert und zeitlich befristet den Kündigungsschutz für Mieter*innen neu geregelt. Helfen kann auch die Inanspruchnahme von Wohngeld – die zuständigen Behörden richten sich bereits auf eine entsprechende Antragswelle ein. Derweil möchte der Dortmunder Mieterverein die rechtliche Positionen von Mieter*innen weiter gestärkt sehen. Und einig ist er sich mit Verbänden von Vermieter*innen: ein Bundesfonds soll für beide Seiten mehr Sicherheit schaffen.

Neue Gesetzesregelung soll Mieter*innen bei Zahlungsunfähigkeit vor Wohnungsverlust schützen

Wer jetzt schon von Kurzarbeit betroffen ist, verfügt im April nur über ca. 60 bis 65 Prozent des bisherigen Netto-Einkommens, Selbstständigen brechen Einnahmen weg, gleichzeitig gibt es nur geringe Sparoptionen bei den Ausgaben. Zum 3. April aber ist die übliche Miete in voller Höhe zu zahlen. Viele Betroffene fragen sich, wie sie am kommenden Monatsanfang oder im Mai „über die Runden“ kommen können, ohne Stress und Ärger zu riskieren.

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Nun hat der Bundestag im Rahmen eines milliardenschweren Hilfspakets temporäre Regelungen zum Kündigungsschutz beschlossen. Mieter*innen darf demzufolge nicht mehr gekündigt werden, wenn sie wegen der Corona-Krise ihre Miete nicht überweisen können. Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete bleibt dabei allerdings grundsätzlich bestehen: Mietrückstande müssen innerhalb von 24 Monaten beglichen werden.

Die neue Regelung soll für den dreimonatigen Zeitraum zwischen Anfang April und Ende Juni gelten. Innerhalb dieser Zeit haben Mieter*innen die Möglichkeit, die ausgefallene Miete bis Ende Juni 2022 nachzuzahlen. Vom 1. Juli an soll dann wieder das bisherige Kündigungsrecht gelten.

Stundung von Zahlungsverpflichtungen über individuelle Bedürftigkeitsnachweise wegen Corona

Rainer Stücker ist Geschäftsführer des Mietervereins.
Rainer Stücker ist Geschäftsführer des Dortmunder Mietervereins. Foto: Archiv

Doch so manches bleibt offenbar unklar. „Viele Mieter sind stark verunsichert; wissen auch nicht, ob man ,einfach weniger’ zahlen darf, wie man sich richtig verhält.“, ist das Fazit von Rainer Stücker nach den zahlreichen Beratungs-Telefonaten des Mietervereins Dortmund in den letzten Tagen.

Zunächst: Vermieter*innen muss der Zusammenhang zwischen der Zahlungsschwierigkeit und den sozialen Folgen der Corona-Pandemie glaubhaft versichert werden. Das kann zum Beispiel eine Bescheinigung des Arbeitgebers sein, in der Kurzarbeitergeld angekündigt wird.

Eine ähnliche Regel ist auch für bestimmte Mietzusatzkosten vorgesehen: für jene, die krisenbedingt nicht in der Lage sind, die Summen für Strom, Gas, Telekommunikation oder zum Teil auch Wasser aufzubringen.

Amt für Wohnen rechnet mit mehr Anträgen

Betroffene sind verpflichtet, beim Wohnungsamt Wohngeld oder, bei sehr geringem Einkommen, vorübergehend ergänzende ALG II-Leistungen beim Jobcenter zu beantragen. Hier wird seit kurzem die aktuelle Miete für sechs Monate voll anerkannt. „Dann kann ich, wie gefordert, darlegen, dass ein jetzt nicht vermeidbarer Mietrückstand „Corona-bedingt“ ist und habe kein Kündigungsrisiko.“, erklärt Rainer Stücker.

Weil von Kurzarbeit Betroffene oder etwa Solo-Selbständige, denen die Aufträge wegbrechen, wegen der Corona-Pandemie in entsprechende Schwierigkeiten geraten könnten, rechnet auch das Amt für Wohnen damit, dass sich der Kreis der Wohngeld-Berechtigten zeitweise oder dauerhaft vergrößert.

Mit dem Wohngeld als Sozialleistung soll einkommensschwachen Haushalten ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen gesichert werden. Es gibt Wohngeld in zweierlei Form: als Mietzuschuss für Personen, die Mieter*innen sind, oder als als Lastenzuschuss für Eigentümer*innen für den selbst genutzten Wohnraum.

Mietkürzung als Option bei veränderter Einkommenslage: einfach mal weniger zahlen?

Der Dortmunder Mieterverein macht im Übrigen klar: Rein rechtlich könne man weniger zahlen und warten, bis Vermieter*innen nachfragen. Besser sei es, sofort den Kontakt per Mail, Anruf oder Brief zu suchen und die eigene aktuelle Arbeits- und Einkommenslage zu erläutern. Ebenso wie möglichst bald Verdienstbescheinigungen, Bestätigungen des Arbeitgebers über Verdienstausfälle, Anträge auf staatliche Leistungen, Leistungsbescheide von Behörden vorzulegen.

Für Mieter*innen oder Pächter*innen von Gewerbeimmobilien sind dies behördliche Verfügungen, durch die ihnen der Betrieb untersagt oder erheblich eingeschränkt wird.

Die Kommunikation untereinander hat Vorteile für beide Seiten: Vermieter*innen wissen, welche Ausfälle zu erwarten sind und ab wann und in welcher Höhe Rückzahlungen erfolgen. Da diese Vereinbarung verbindlich ist, haben Mieter*innen die Sicherheit, dass es keinen Stress mit Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen gibt, selbst wenn wegen der neuen Gesetzesreglung augenblicklich keine Kündigung mehr zulässig ist.

Mieterverein: Auch „ordentliche Kündigungen“ müssen eindeutig ausgeschlossen werden

Mieterverein
Mieterverein

Dieses aktuelle Kündigungsverbot stärke die Position von Mieter*innen: jetzt könne gewissermaßen auf Augenhöhe verhandelt werden, bedeutet der Mieterverein. Insofern habe der Gesetzgeber mit dem Kündigungsverbot ein klares Signal gesetzt.

Doch sieht die Dortmunder Interessenvertretung auch noch Handlungsbedarf und möchte die Bestimmungen für den Schutz von Mieter*innen gegen Kündigungen des Mietverhältnisses noch erweitern.

Nicht nur die fristlose Kündigung, auch sog. ordentliche Kündigungen mit gesetzlicher Frist (drei Monate oder mehr) müssten eindeutig ausgeschlossen sein. Ebenso solle es keine Mahnbescheide bzw. Zahlungsklagen geben können, jedenfalls nicht mit Kostenfolgen für Mieter*innen.

„Viele private Vermieter, die ihre Mieter kennen und jahrelang pünktlich die Miete erhalten haben, sind sicherlich zu fairen Regelungen bereit; größere Unternehmen haben Kündigungs- und Mietererhöhungsverzicht zugesagt.“, hebt Rainer Stücker hervor.

Bundesfonds soll Mietausfälle zur Sicherheit beider Parteien zunächst übernehmen

Einkommensverluste treffen aktuell noch eine Minderheit von Mieter*innen und viele werden, wenn es eben geht, weiterhin die volle Miete leisten wollen, so die Erfahrungen beim Mieterverein. Aber: „Dramatisch ist aktuell die Lage gewerblicher Mieter, wenn alle Einnahmen wegbrechen und kaum Rücklagen vorhanden sind, dann kann die Krise auch Vermieter treffen.“, erklärt Rainer Stücker.

„Um uns alle zu schützen, sind Betriebe geschlossen und ohne Einnahmen, viele Arbeitnehmer haben nur 60 Prozent ihres Einkommens. Wer die neuen gesetzlichen Regelungen zum Corona-bedingten Zahlungsaufschub als ,einseitigen Freibrief’ bezeichnet, ignoriert, wie hart es gerade andere Gruppen trifft“, kritisiert er aktuelle Äußerungen der Vermieter*innen-Lobby.

Sinnvoll sind für den Mieterverein daher Forderungen nach Fondslösungen auf Bundesebene. Sie werden aktuell von Mieter- und Vermieterverbänden gestellt: z.B. vom Deutschen Mieterbund (DMB) als Dachverband der Mietervereine und der GdW (Verband der Wohnungswirtschaft). „Sicher-Wohnen-Fonds“ sollen Mietausfälle zunächst übernehmen, um Wohnsicherheit für Mieter*innen und finanzielle Sicherheiten für Vermieter*innen gleichzeitig zu schaffen.

Weitere Informationen:

  • Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. – Homepage; hier:
  • Die Höhe des Wohngeldanspruches ist abhängig von der Zahl der Haushaltsmitglieder, des Einkommens sowie der monatlichen Miete bzw. Belastung des Haushaltes. Alle, die die Voraussetzungen erfüllen, sind anspruchsberechtigt und können ihr Recht geltend machen. Dafür allerdings muss ein Antrag gestellt werden.
  • Für Publikumsverkehr ist das Wohnungsamt zwar derzeit nicht geöffnet, die Beantragung von Wohngeld ist jedoch weiterhin uneingeschränkt per E-Mail und Post möglich. Umfangreiche Informationen und sämtliche erforderlichen Vordrucke sind im Internet auf der Seite des Wohnungsamtes abrufbar: amtfuerwohnen.dortmund.de.
  • Auf dieser Seite findet sich auch der Wohngeldrechner für NRW (Wohngeldprobe-Rechner). Damit können Dortmunder*innen schnell und unkompliziert herausfinden, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Dazu sind die eigenen Daten einfach nur in das Online-Tool einzugeben. Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert.
  • Nach der Berechnung kann direkt über das Tool mit Hilfe der eingegebenen Daten ein Online-Antrag gestellt werden. Bei der Antragstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die für Sie zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet.
  • Erst- und Wiederholungsanträge können auch per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden: amtfuerwohnen@dortmund.de oder wohngeldstelle@stadtdo.de.
  • Für die Zusendung per Post gilt folgende Anschrift: Amt für Wohnen, Wohngeldstelle, Südwall 2 – 4, 44137 Dortmund.
  • Für persönliche telefonische Beratungen stehen die Mitarbeiter*innen unter der Sammelrufnummer 0231/50 – 2 33 33 zu folgenden Zeiten zur Verfügung: montags bis freitags: 7.00 – 12.00 Uhr, montags bis mittwochs: 13.00 – 15.00 Uhr, donnerstags: 13.00 – 17.00 Uhr.

 

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  1. Spar- und Bauverein eG (Pressemitteilung)

    Sicheres Wohnen in bewegten Zeiten

    Dortmund, 01.04.2020 – Die traditionsreiche Dortmunder Genossenschaft ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst: Leitlinie ist es, Bewohnern, Gewerbemietern und Geschäftspartnern solidarisch zur Seite zu stehen, die ausgelöst durch die Coronavirus-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten. Ihnen rät SPARBAU dringend, bitte so frühzeitig wie möglich, insbesondere per Mail (sparbau@sparbau-dortmund.de), Kontakt aufzunehmen, um im streng vertraulichen Austausch individuelle Überbrückungslösungen abzustimmen.

    Die Genossenschaft sichert mindestens für die Zeitphase vom 01. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 zu:

    Bei Zahlungsrückständen aus Miete und Betriebskosten, die aus Gründen der Coronavirus-Pandemie entstanden sind, werden keine Kündigungen oder gar Räumungen ausgesprochen. Niemand soll deshalb seine Wohnung verlieren! Mittelfristige Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen sind möglich.
    Auf sämtliche allgemeine Mieterhöhungen nach § 558 BGB wird verzichtet. Im Vorfeld ausgesprochene Mietanpassungen behalten ihre Gültigkeit.
    Ihre Anliegen, ob Schadensmeldungen, Beratungen in Spar- und Vermietungsangelegenheiten (Wohngeldförderung u.a.) oder die Abstimmung zur Einzelbesichtigung von Wohnungen, werden trotz reduzierter persönlicher Präsenz in der Belegschaft mit gleicher Zuverlässigkeit bearbeitet. Richten Sie bitte unverändert Ihre Interessentenanfragen zur Neuvermietung an uns!

    Im Selbstverständnis versteht sich die Genossenschaft nicht nur als fairer Vermieter, sondern darüber hinaus als verlässlicher Auftraggeber im überwiegend lokalen Bau- und Dienstleistungsgewerbe. Mit der notwendigen Vorsicht und im Rahmen von behördlichen Vorgaben werden auch diesbezüglich flexible Lösungen angeboten: Ziel ist es, einen handlungsfähigen Bewohnernotdienst rund um die Uhr sowie stabile Bauzeitenplanungen sicherzustellen!

    Bleiben Sie gesund und achten Sie auf sich und Ihre Liebsten!

  2. DGB-Dortmund (Pressemitteilung)

    DGB Dortmund fordert Nachbesserungen beim Mietrecht

    Der DGB Dortmund begrüßt, dass Kündigungen von Miet- und Pacht- Verhältnissen aufgrund von Zahlungsverzug durch die Corona-Pandemie vorerst ausgeschlossen sind.

    „Es kommt momentan bei vielen Menschen zu Einkommensausfällen und eventuell Mietrückständen. Von daher ist es ein wichtiges Signal, dass sich die Menschen keine zusätzlichen Sorgen, um die Wohnung machen müssen. Aber auch Gewerbemieter*innen brauchen die Sicherheit, ihre Existenzgrundlage durch Kündigung ihrer Räume nicht zu verlieren.“ erklärt die Dortmunder DGB-Vorsitzende Jutta Reiter.

    Allerdings sieht der DGB in zwei Punkten Verbesserungsbedarf:

    Der Kündigungsschutzzeitraum muss verlängert werden: Kündigungen sollen laut Gesetz aktuell auf drei Monate befristet, vom 1. April bis 30. Juni 2020, ausgesetzt werden. Schon heute ist allerdings absehbar, dass die wirtschaftlichen Folgen nicht in drei Monaten behoben sein werden. Der DGB ist daher der Auffassung, dass eine Aussetzung der Kündigung bis zum 30. September 2020 notwendig sei.

    Die Nachweispflicht muss wegfallen: Es sei nicht davon auszugehen, dass alle Mieterinnen die notwendigen Nachweise problemlos beschaffen können. Folglich eröffne diese Regelung ein Schlupfloch für Vermieter*innen, nicht informierte Mieter*innen vor die Tür zu setzen. Diese Gefahr wäre leicht zu beheben, wenn ein Zusammenhang zwischen Nichtleistung und der Corona-Pandemie vermutet würde.

    Zudem unterstützt der DGB-Dortmund die Forderungen u.a. des Deutschen Mieterbundes aus dem vom Land NRW geschnürten Rettungspaket einen Sicherungsfonds „Wohnen“, um den Fortbestand des Mietverhältnisses zu gewährleisten. Der Sicherungsfonds „Wohnen“ solle die Miete Corona-bedingtem Ausfall als Zuschuss oder zinsloses Darlehen übernehmen und an den Vermieter auszahlen, um so das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter nicht zu belasten

    „Fehlt es an einer finanziellen Unterstützung, dann werden zahlreiche Mieter den Mietrückstand nicht oder nur teilweise ausgleichen können. Der Solidarfonds kann diese Lücke schließen“, so Reiter weiter.

  3. Mieterforum Ruhr (Pressemitteilung)

    Mieterforum Ruhr kritisiert Wegfall von Mieterschutzverordnungen in NRW

    Als äußerst enttäuschend bezeichnet das Mieterforum Ruhr die heutigen Ankündigungen von Wohnungsbauminsterin Ina Scharrenbach zu einer „Mietschutzverordnung“, die am 1. Juli 2020 gelten und die bisherigen Landes-Verordnungen zur Kappungsgrenze, zur Kündigungssperrfristverordnung und zur Mietreisbremse ablösen soll. Im Ruhrgebiet gilt zukünftig gar kein erweiterter Mieterschutz (bislang z.T. bei Mieterhöhungen und der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen).

    Tobias Scholz, Sprecher der Mietervereins Dortmund: „Aus Dortmunder Sicht ist dies ein Kahlschlag. Die Kappungsgrenze steigt wieder von 15 auf 20 Prozent. Also gibt es höhere Mietsteigerungen während eines Mietverhältnisses. Wenn aus Miet- Eigentumswohnungen werden, müssen die Mieter bereits nach drei Jahren mit einer Eigenbedarfskündigung rechnen. Bislang waren es fünf Jahre!“

    Auch Siw Mammitzsch von der Mietergemeinschaft befürchtet höhere Mietpreissteigerungen im Bestand: „Bei uns galt die Kappungsgrenze 15%, die nun wegfällt.“

    Aichard Hoffman, Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgebung: „Alle Akteure in Bochum sprechen von einem engen Wohnungsmarkt. Auch die Landesregierung hatte dem Rechnung getragen und Bochum erst im Juni 2019 in die Kappungsgrenzenverordnung aufgenommen. Nur ein Jahr später soll es schon wieder besser sein?“

    Knut Unger: „Bei uns in Witten galt schon bis jetzt keine der Verordnungen. Dabei wären sie dringend erforderlich, um Mietpreistreiber wie LEG und Vonovia zu bremsen und die Mieter vor Eigenbedarf zu schützen. Gerade in der Corona-Kreise trifft das wie die Faust aufs Auge. Wir brauchen jetzt mehr und nicht weniger Mieterschutz. Und vor allem: einen Mietendeckel für das ganze Land.“

    Mieterforum Ruhr fordert, dass das Land ein Mietendeckel-Gesetz beschließt, das die Neuvermietungsmieten auf die Mietspiegelwerte begrenzt und bei bestehenden Mietverhältnisse Mieterhöhungen nur zulässt, wenn die Miete mehr als 80 % des Mietspiegelwertes beträgt.

  4. Mieterverein Dortmund (Pressemitteilung)

    Schlechte Nachrichten für Dortmunder Mieter aus Düsseldorf:Die CDU/FDP-Landesregierung plant die Abschaffung aller erweiterten Mieterschutzrechte für Dortmund ab Juli 2020 – Weniger Schutz bei Mieterhöhungen und der Umwandlung in Eigentumswohnungen – unverändert keine Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen in Dortmund

    Am Donnerstag stellte Bauministerin Scharrenbach die Pläne der Landesregierung zum Thema „Geltung erweiterter Mieterschutzrechte in NRW“ dar. Alle möglichen sog. „erweiterten Schutzrechte“ sollen nur für 18 Städte in NRW gelten; Dortmund und das Ruhrgebiet insgesamt gehen „leer aus“!
    „Für Dortmunds Mieter ist dies ein „Kahlschlag“ – bislang geltende Schutzregelungen entfallen; trotz massiv steigender Wiedervermietungsmieten gilt die Mietpreisbremse immer noch nicht!“, stellt Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund fest.
    „Wir sind bitter enttäuscht, dass unter Federführung von Frau Ministerin Scharrenbach, die in Kamen zu Hause ist, das östliche Ruhrgebiet und eben auch Dortmund und seinen angespannten Wohnungsmarkt bestens kennt, Mieterschutzrechte, die bislang galten, gestrichen werden.“, kommentiert Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund die so nicht erwartbare massive „Verkleinerung“ der sog. „Gebietskulisse“ für stärkere Mieterrechte.

    Zum Hintergrund:
    Mietrecht ist Bundesrecht. Mit Hinweis auf sehr unterschiedliche Wohnungsmärkte in Deutschland ist es üblich geworden, zwei- oder mehrstufige Mieterrechte zu schaffen. Was dann wo gilt, sollen dann jeweils die Landesregierungen (nicht der Landtag) in sog. Verordnungen festsetzen, die die jeweilige Wohnungsmarktsituation angemessen berücksichtigen (sollen).
    Beispiel „Kappungsgrenze“:
    Bundesweit gilt bei Mieterhöhungen eine Begrenzung „auf maximal 20 %-Erhöhung in drei Jahren“, auch wenn die ortsübliche Miete (Mietspiegel) höher läge (§ 558 Abs. 3 BGB).
    Die Landesregierungen haben bei angespannten Märkten das Recht, 15% statt 20% festzusetzen.
    Erst zum 01.06.2019 hat die CDU/FDP-Landesregierung für Dortmund die 15%-Grenze festgesetzt, jetzt „fliegt“ Dortmund wieder aus raus!“, erläutert Rainer Stücker das Unverständnis über den Kurs der Landesregierung.
    Also droht, dass an dem 01.07.2020 wieder höhere Mieterhöhungen zu lässig sind.

    Beispiel „Mietpreisbremse“:
    Bundesweit gibt es keinen Mieterschutz bei der Anmietung einer Wohnung. Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen führen angespannte Märkte dazu, dass der neue Mieter vielfach zwei bis drei Euro je Quadratmeter mehr zahlt als der bisherige Mieter, ebenso dürfen Mieten deutlich oberhalb des Mietspiegels vereinbart werden.
    Dieser fehlende Mieterschutz bei Neuvermietungen soll durch die sog. Mietpreisbremse entgegen gewirkt werden (§ 556 d BGB). Die Bundesregierung strebt gerade eine Verschärfung an, die CDU/FDP-Landesregierung will sie nur in 18 NRW Städten gelten lassen.
    „Dortmunder Mieter, die jetzt oder demnächst eine neue Wohnung brauchen, haben keinen Schutz und müssen zahlen, was gefordert wird!“, kritisiert Tobias Scholz die Entscheidung der Landesregierung.

    Beispiel „Umwandlungsschutz“:
    Bundesweit gilt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen eine sog. Kündigungssperrfrist von drei Jahren; für Dortmund gilt bislang eine Sperrfrist von fünf Jahren. Bei angespannten Märkten dürfen die Landesregierungen die Sperrfrist auf bis zu 10 Jahre erhöhen.

    „Wenn aus Miet- Eigentumswohnungen werden, droht plötzlich allen Mietern eine Kündigung wegen Eigenbedarfs durch die Käufer. Deshalb war angesichts des Dortmunder Wohnungsmarktes das fünfjährige Kündigungsverbot sehr wichtig.“, erläutert Rainer Stücker die Bedeutung dieser Schutzregelung für Betroffene.

    Nach den Plänen der CDU/FDP-Landesregierung werden ab Juli 2020 für neue Umwandlungen nur noch drei Jahre Sperrfrist gelten.

  5. Anja Butschkau MdL

    NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach fällt Dortmunder Mieter*innen in den Rücken: Dortmund fällt nicht in den Geltungsbereich der neuen NRW-Mieterschutzverordnung

    Landesbauministerin Ina Scharrenbach baut den Mieterschutz in Nordrhein-Westfalen massiv ab. Die neue Mieterschutzverordnung, die die Ministerin vor wenigen Tage vorgestellt hat und die am 1. Juli 2020 in Kraft treten soll, trifft vor allem Dortmund hart. Hierzu nehmen die Dortmunder SPD-Landtagsabgeordneten Volkan Baran, Anja Butschkau, Armin Jahl und Nadja Lüders Stellung:

    „Die neue Mieterschutzverordnung ist ihren Namen nicht wert. Der weitreichende Mieterschutz in NRW, den die rot-grüne Landesregierung seit 2014 aufgebaut hatte, wird durch die neue Mieterschutzverordnung größtenteils wieder zurückgenommen. Lediglich 2,9 Millionen Einwohner*innen in 18 NRW-Kommunen fallen zukünftig in den Geltungsbereich der neuen Verordnung. Von der Mietpreisbremse profitierten zuletzt dagegen 4,1 Millionen Einwohner*innen in 22 Kommunen, von den Kappungsgrenzen 6,4 Millionen Einwohner*innen in 37 Kommunen und von der Kündigungssperrfrist 4,4 Millionen Einwohner*innen in 37 Kommunen.

    Dortmund zählt nicht zu den 18 Kommunen, die sich im Geltungsbereich der neuen Mieterschutzverordnung befinden. Damit fällt Bauministerin Ina Scharrenbach den Mieterinnen und Mietern in Dortmund in den Rücken, obwohl wir auch hier einen angespannten Wohnungsmarkt haben. Und das in einer Zeit, in der viele Menschen in Dortmund wegen der Corona-Krise um ihre Existenz fürchten, weil ihr Betrieb in Kurzarbeit ist oder sie ihren Job verlieren.

    Wir rechnen damit, dass durch den Wegfall der Kappungsgrenze vielen Mieter*innen bald deutliche Mieterhöhungen ins Haus stehen. Die Beseitigung der Mietpreisbremse wird dazu führen, dass bei Neuvermietungen die Mietpreise deutlich steigen werden. Der Wegfall Kündigungssperrfristverordnung ermöglicht es Vermieter*innen, ihren Mieter*innen bereits nach drei statt nach fünf Jahren zu kündigen, wenn sie Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln wollen.

    Die Pläne der Landesregierung sind im höchsten Maße unsozial. Die Schleifung des Mieterschutzes wird vor allem Menschen mit niedrigen Einkommen, Alleinerziehende, Familien, die sich den Bau eines Eigenheims nicht leisten können, Auszubildende/Studierende und Sozialleistungsbezieher*innen treffen. Diese Menschen werden sich auf höhere Kosten für das Wohnen und noch eine längere Suche nach einer bezahlbaren Wohnung einstellen müssen.“

  6. Corona-Kündigungsschutz durch Bundesregierung nicht verlängert (PM Mieterverein Dortmund)

    Corona-Kündigungsschutz durch Bundesregierung nicht verlängert

    Die Bundesregierung hat den „Corona-Kündigungsschutz“ für Wohnungsmieter und gewerbliche Pächter nicht verlängert. Dieser gilt für Corona-bedingte Zahlungsrückstände im Zeitraum 01. April bis 30. Juni 2020. Die Bundesregierung hätte die Regelung für weitere Monate verlängern können. Konkret stand eine Verlängerung um drei Monate bis Ende September 2020 im Raum. Diese Möglichkeit wurde jedoch nicht genutzt.

    „Können Mieterinnen und Mieter ihre Miete im Juli und den Folgemonaten nicht bezahlen, gilt hier kein erweiterter Kündigungsschutz mehr. Wer also Corona-bedingt ab Juli keine Miete mehr zahlen kann, dem droht eine Kündigung.“, stellte Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund an der Kampstr. 4 klar.

    Bekannt ist, dass der SPD-Teil der Bundesregierung – u.a. die zuständige Ministerin, Christine Lambrecht die entsprechende Forderung des Deutschen Mieterbundes (DMB), als Dachverband der örtlichen Mietervereine, nach Kräften unterstützt hat, genauso wie die oppositionellen Grünen und Linken. Für die Blockadehaltung der CDU/CSU gibt es bei den Mieterschützern keinerlei Verständnis.

    Empfehlung: Stundungen- und Ratenzahlungen schriftlich vereinbaren

    Betroffenen Mietern mit Zahlungsschwierigkeiten empfiehlt der Mieterverein weiterhin umgehend den Kontakt zum Vermieter zu suchen: „Wer im Juli und den Folgemonaten Schwierigkeiten hat die Miete oder Teile der Miete zu zahlen, empfehlen wir umgehend Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen und eine Stundungs- und Ratenzahlungs­vereinbarung abzuschließen. Solche Vereinbarungen sind auch besondere gesetzliche Regelung verbindlich. Mieter haben dann die Sicherheit, dass es keinen Stress mit Mahnungen oder einer drohenden Kündigung gibt. Auch Mietverzichte können bei Bereitschaft des Vermieters verbindlich gegenseitig vereinbart werden.“, sagte Rechtsanwalt Martin Grebe, Leiter Miet- und Wohnungsrecht beim Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.

    Ein mieterfreundliches Musterformular für eine Vereinbarung zur Stundung- und Ratenzahlung ist auf der Internetseite des Mietervereins unter http://www.mvdo.de/corona.html erhältlich und liegen bei der Geschäftsstelle in der Kampstr. 4 zur kostenfreien Mitnahme aus.

    Vereinsmitglieder können sich nach telefonischer Terminvereinbarung rechtlich beraten und vertreten lassen. Telefonische Beratungstermine können unter der zentralen Rufnummer 0231 / 55 76 56 0 vereinbart werden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Geschäftsstelle des Dortmunder Mietervereins an der Kampstr. 4 weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen.

  7. LINKE NRW: Landesregierung muss Kommunen in die Lage versetzen, preiswerten Wohnraum zu schaffen (PM)

    LINKE NRW: Landesregierung muss Kommunen in die Lage versetzen, preiswerten Wohnraum zu schaffen

    Am Mittwoch (1. Juli 2020) ist die neue Mieterschutz-Verordnung in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass Mieter*innen nur noch in 18 Städten NRWs besonders geschützt sind. Das komplette Ruhrgebiet, das Bergische Land und der Großraum Düsseldorf werden von der Verordnung nicht mehr erfasst. Dort gilt für die Mieter*innen folgender Sonderschutz nicht mehr: Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und die Kündigungssperrfrist. „Damit werden die genannten Regionen zur neuen Spielwiese für Immobilienhaie. Ein Skandal: Gerade für das Ruhrgebiet, wo die Wirtschaft sich vom Strukturwandel noch nicht vollständig erholt hat, wo deshalb jeder fünfte in Armut lebt, soll nun der Mieterschutz aufgehoben werden“, erklärt Nina Eumann, wohnungspolitische Sprecherin von DIE LINKE NRW.

    „Statt mitten in der Corona-Krise den Mieterschutz in weiten Teilen des Bundeslandes de facto auszusetzen und im dritten Jahr in Folge immer weniger Mietwohnungen mit immer mehr Mitteln zu fördern, muss sich die Landesregierung endlich darum kümmern, ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Landesregierung muss ein Programm auflegen, dass die Kommunen in die Lage versetzt, den dringend benötigten Neubau von preiswertem Wohnraum zu stemmen“, fordert Nina Eumann.

  8. Im Januar wird das Wohngeld automatisch erhöht und mehr Menschen können auf Antrag erstmalig Leistungen erhalten (PM)

    Der Bundestag hatte 2019 beschlossen, die Wohngeldleistungen für Mieter:innen und Eigentümer:innen von Wohnraum regelmäßig alle zwei Jahre an die steigende Miet- und Einkommensentwicklung anzupassen. Folglich wird das Wohngeld erstmals zum 1. Januar 2022 automatisch erhöht.

    Für die bisherigen Wohngeldempfänger:innen steigt das Wohngeld damit ab Januar 2022 im Durchschnitt um rund 13 Euro pro Monat.

    Durch die Anpassungen können aber neben den bisherigen Wohngeldhaushalten auch viele einkommensschwache Haushalte erstmals in den Genuss von Wohngeld kommen, die bisher keinen Anspruch hatten.

    Um ab Januar 2022 erstmalig Wohngeld beziehen zu können, ist der Antrag spätestens bis zum 31. Januar 2022 zu stellen.

    Antragsformulare können im Formular-Service der Stadtverwaltung unter http://www.dortmund.de abgerufen werden.

    Unter der städtischen Telefonhotline (Tel. 50 – 1 32 76) können allgemeine Fragen zum Thema Wohngeld beantwortet und ebenfalls Antragsformulare angefordert werden.

    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit über den Wohngeldrechner NRW (http://www.wohngeldrechner.nrw.de) eine unverbindliche Wohngeldberechnung vorzunehmen. Und im Anschluss an diese Berechnung kann direkt ein Online-Antrag gestellt werden.

    Weiterhin können Erstanträge mit Anlagen nach zusätzlicher Registrierung auch unter http://www.serviceportal.gemeinsam.online.de online eingereicht werden.

    Selbstverständlich ist auch der klassische Weg per Post möglich – ebenso wie der Einwurf eines Umschlags in die städtischen Hausbriefkästen. In diesen Fällen erhalten die Antragsteller:innen kurzfristig eine Eingangsbestätigung über den Postweg zurück.

    Wichtig zu wissen: Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen ab Januar 2022 automatisch die erhöhten Leistungen. Ein neuer Antrag ist nicht notwendig.

    Die Wohngeldstelle des Amtes für Wohnen ist bemüht, über die gestellten Anträge zeitnah zu entscheiden. Die Bearbeitung der gestellten Anträge erfolgt bei Vorlage der vollständigen Unterlagen in der Regel innerhalb von sechs bis acht Wochen. Sollte es dennoch zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung kommen, bittet die Wohngeldstelle hierfür vorsorglich um Verständnis.

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