Wer nicht hören will, der muss dafür zahlen: Das kosten die Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz in Dortmund

In Geschäften müssen Mindestabstände eingehalten werden. Bei Verstößen drohen Strafen. Foto: Alex Völkel
In Geschäften müssen Mindestabstände eingehalten werden. Bei Verstößen drohen Strafen. Fotos: Alex Völkel

Seit Montag (23. März) gelten bundesweit die scharfen Kontaktverbote: Polizei und Ordnungsamt sind daher in Dortmund unterwegs – meistens reichten Ermahnungen und Hinweise auf die neue Rechtslage. Wie viele Strafen bereits verhängt wurden, dass können die Behörden derzeit nicht sagen. Erstmal geht es um Präsenz und Kontrollen – das Schreiben der Knöllchen und auch Strafanzeigen kommt später. Was erlaubt ist und was was an Strafen kostet, darüber geben wir hier einen Überblick. Soviel vorab: Mindestens 200 Euro beträgt das niedrigste (!) Bußgeld.

Geldstrafen wegen Verstöße drohen Geschäftsinhaber*innen und Kund*innen

Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW regelt die Durchsetzung der Verbote, Bußgelder und Strafen. Die für die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden sind gehalten, die Bestimmungen dieser Verordnung „energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen“, heißt es vom Land. Dabei werden sie von der Polizei gemäß den allgemeinen Bestimmungen unterstützt. 

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Abstand halten - das ist das Gebot der Stunde. Diese Forderung teilt auch das Dortmunder U.
Abstand halten – das ist das Gebot der Stunde. Diese Forderung teilt auch das Dortmunder U.

Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Dabei sind die betreffenden Behörden gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen.

Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Mensen, Kantinen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen ist untersagt. Wer diese dennoch öffnet, muss mit 4.000 Euro Geldstrafe rechnen.

Wer zwar verkaufen darf, aber die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen nicht einhält, muss mit 1.000 Euro Strafe rechnen. Auch die Nichteinhaltung der erforderlichen Abstände im Rahmen des Außerhausverkaufs wird mit 1.000 Euro belangt. 

Bestraft werden auch Kund*innen, die Außerhaus-Speisen und Getränke im Umkreis von weniger als 50 Metern der gastronomischen Einrichtung verzehren. Kostenpunkt dafür: 200 Euro. Für die detaillierte Verordnung und den Bußgeldkatalog des Landes NRW gab es Lob von Dortmunds Ordnungsdezernent Norbert Dahmen. Die Stadtspitze hatte zuletzt mehrfach das Land kritisiert. Zumindest bei den Bußgeldern sei die Qualität der Arbeit deutlich besser …

Chillen in der Mall wird teuer – ebenso wie Verstöße gegen ausgesprochene Verkaufsverbote

Gähnende Leere in der Thier-Galerie: Viele Geschäfte haben geschlossen. Fotos: Alex Völkel
Gähnende Leere in der Thier-Galerie: Viele Geschäfte haben geschlossen. Chillen wird hier teuer.

Der Zugang zu Einkaufszentren, „Shopping Malls“, „Factory Outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen ist nur zulässig, wenn sich dort beispielsweise Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken befinden. Wenn es dort keine gibt, zahlen die Besucher*innen der Mall 400 Euro Geldstrafe. Die gleiche Summe kostet es, wer sich dort nicht für den gestatteten Zweck aufhält – zum Beispiel dort chillt.

Wer zwar verkaufen darf – wie Lebensmittelgeschäfte oder Apotheken -, sich aber nicht an die Regelungen hält, wird ebenfalls zur Kasse gebeten: So kostet die Überschreitung der dort angegebenen Personenzahl (zehn Quadratmeter Verkaufsfläche pro Person) 500 bis 1.000 Euro – je nach Geschäftsgröße. 

Aber auch zahlreiche andere Verstöße werden geahndet – die Strafen liegen im vierstelligen Bereich. Für die Teilnahme als Anbieter*in auf einem Wochenmarkt mit unzulässigem Warenangebot wird das Gedächtnis zu den bestehenden Regelungen mit 500 Euro aufgefrischt.

Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere von Friseuren, Nagelstudios, Tätowier*innen, Massagesalons), sind untersagt. Wer dennoch die Dienstleistung anbietet, muss mit mindestens 2.000 Euro Strafe rechnen.

Grillen und Picknick kostet 250 Euro Strafe pro Person – auch Shisha wird geahndet

Auch Verstöße gegen das Kontaktverbot im öffentlichen Raum werden hart sanktioniert. Zusammenkünfte und Ansammlungen hier von mehr als zwei Personen, die nicht unter die normierten Ausnahmetatbestände fallen, werden als Ordnungswidrigkeit, Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen sogar als Straftat verfolgt. 

Unerlaubte Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen werden mit 200 Euro sanktioniert.
Unerlaubte Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen werden mit 200 Euro sanktioniert.

Konkret heißt das: Jede Beteiligung an einem Picknick oder einem Grillen im öffentlichen Raum  wird mit 250 Euro geahndet. In Dortmund gilt dort zudem seit dem Wochenende ein Shisha-Verbot. Bei Verstößen gegen eine Anordnung droht das Doppelte. Diese Regelsätze gelten für einen Erstverstoß und sind bei Folgeverstößen jeweils zu verdoppeln. Im maximalen Wiederholungsfall droht eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro.

Die Appelle an die Vernunft, aber auch die drohenden Strafen und generellen Ausgehverbote zeigen seit dem Wochenende Wirkung. Das sehen jedenfalls die Behörden so, teilte Stadtsprecher Maximilian Löchter auf Nachfrage mit. Die meisten Menschen hielten sich an die strikten Vorgaben oder reagierten in der Regel auf Ansprache. 

Sollten sie sich widersetzen, steht dem Ordnungsamt auch die Polizei zur Seite: „Wir unterstützen die Ordnungsbehörde wo wir können bei der Kontrolle der Einhaltung der Rechtsverordnung. Als Polizei können wir dabei bislang feststellen, dass sich ein Großteil der Dortmunder Bevölkerung der Verantwortung bewusst ist, die wir alle derzeit nicht nur uns selbst gegenüber, sondern auch unseren Mitmenschen gegenüber haben. Dieses Gros der Bevölkerung hält sich an die Regelungen“, lobte der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange ausdrücklich.

Polizei setzte aber auch Maßnahmen gegen renitente Verweiger*innen durch

Die Beamt*innen mussten jedoch in den vergangenen Tagen feststellen, dass es leider immer noch Menschen gibt, bei denen die Botschaften der Behörden einfach nicht anzukommen scheinen.

Auch im Winter gehen die Kontrollen auf dem Nordmarkt weiter. Regelverstöße sollen geahndet werden.
Verstöße gegen das Kontaktverbot gab es u.a. auf dem Nordmarkt. (Archivbild)

So zählte die Polizei Dortmund am vorgestrigen Dienstag (24. März) insgesamt 81 Einsätze im Zusammenhang mit der Pandemie. In den meisten Fällen handelte es sich um Ansammlungen von maximal bis zu zehn Personen, die größtenteils durch kooperative Gespräche aufgelöst werden konnten. 

In anderen Fällen jedoch trafen die Einsatzkräfte auf weniger Einsicht. Wie zum Beispiel bei einigen Personen, die sich am Nachmittag auf dem Nordmarkt angesammelt hatten. Bis zu 50 Personen hielten sich hier auf.

Während sich die meisten nach Ansprache entfernten, tat sich ein Mann durch renitentes Verhalten den Beamt*innen gegenüber hervor – und mit fremdenfeindlichen und volksverhetzenden Aussagen . Bei dem polizeibekannten Mitglied der rechten Szene reichten weder Gespräche noch ein Platzverweis aus. Die Beamt*innen nahmen ihn in Gewahrsam. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren: unter anderem wegen Volksverhetzung.

Ähnlich wenig Einsicht zeigte der Besitzer einer Shisha-Bar an der Münsterstraße. Hier trafen die Beamt*innen gestern bereits zum fünften Mal auf eine geöffnete Lokalität, in bzw. an der sich mehrere Personen aufhielten. Nicht nur wurde gegen den Besitzer eine Strafanzeige erstattet, sondern die Stadt machte diesmal Nägel mit Köpfen: sie versiegelte die Bar und sorgte damit für eine dauerhafte Schließung.

Hier gibt es Beispiele für den Handel als PDF zum Download (Stand 23.03.): FAQ CoronaSchVO

Hier der aktuelle Link zum Straf- und Bußgeldkatalog:

https://polizei.nrw/artikel/straf-und-bussgeldkatalog-zur-umsetzung-des-kontaktverbots

 

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  1. Gesundheitsamt Stadt Dortmund (Pressemitteilung)

    Coronavirus: Weitere 18 positive Testergebnisse

    In Sachen „Coronavirus“ lässt sich für Dortmund folgendes Update geben:

    Am heutigen Donnerstag sind 18 positive Testergebnisse dazu gekommen. Somit liegen seit dem ersten Auftreten der Erkrankung in Dortmund insgesamt 223 positive Tests vor. Insgesamt 52 Patientinnen und Patienten haben die Erkrankung bereits überstanden und gelten als genesen.

    Heute wurden insgesamt 220 Abstriche durchgeführt: 78 im Gesundheitsamt, 142 in der Diagnostikstelle Klinikum-Nord.

    Diagnostikstelle Klinikum Nord

    In Bezug auf die Testungen gibt es ab heute eine Änderung: In der Diagnostikstelle des Gesundheitsamtes wurden heute die letzten Testungen durchgeführt.

    Ab sofort steht ausschließlich die zentrale Diagnostikstelle Klinikum Nord für alle Corona-Testungen zur Verfügung. Eine vorherige telefonische Anmeldung dafür ist nicht vorgesehen.

    Das Gesundheitsamt und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe haben gemeinsam eine Lösung gefunden, um die zum Teil sehr langen Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten zu verkürzen.

    Ab morgen wird es zwei Reihen anstatt bislang einer Reihe geben: je nach Anliegen stellt man sich dort an und wird schneller an der Reihe sein.

    Eine Reihe ist denen vorbehalten, die ausschließlich zum Abstrich kommen. Die andere ist für die Patientinnen und Patienten gedacht, die außer einer Testung auch einen Arztkontakt wünschen.

    Die Durchführung der Testungen zum Nachweis der Infektion mit dem Coronavirus werden ab morgen zwei geschulte Teams der Reinoldus Rettungsdienst gGmbH durchführen.

    Trotz dieser organisatorischen Umstellung, werden sich Wartezeiten voraussichtlich nicht vermeiden lassen. Je nach Wetterlage sollte daher auf entsprechende Bekleidung geachtet werden.

    Die neuen Öffnungszeiten Diagnostikstelle sind wochentags von 8.30 bis 19 Uhr und am Wochenende 10 bis 15 Uhr. Wer sich testen lassen möchte, sollte die Krankenversicherten-Karte und den Personalausweis mitbringen.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, die bislang in der Testungs-Stelle des Gesundheitsamtes arbeiteten, werden sich innerhalb eines neuen Services des Gesundheitsamtes engagieren. Das Team wird ab jetzt Proben bei Erkrankten vor Ort nehmen, die nachvollziehbar nicht selbst zu den Abstrich-Stellen kommen können. Davon sollen vor allem ältere Menschen profitieren.

  2. Gesundheitsamt Stadt Dortmund (Pressemitteilung)

    Coronavirus: Weitere 15 positive Testergebnisse

    In Sachen „Coronavirus“ lässt sich für Dortmund folgendes Update geben:

    Am heutigen Freitag sind bis 14 Uhr 15 positive Testergebnisse dazu gekommen. Somit liegen seit dem ersten Auftreten der Erkrankung in Dortmund insgesamt 238 positive Tests vor. Insgesamt 64 Patientinnen und Patienten haben die Erkrankung bereits überstanden und gelten als genesen.

    • Gesundheitsamt Stadt Dortmund (Pressemitteilung)

      Coronavirus: Weitere 18 positive Testergebnisse

      In Sachen „Coronavirus“ lässt sich für Dortmund folgendes Update geben:
      Am heutigen Samstag (28. März) sind 18 positive Testergebnisse dazu gekommen. Somit liegen seit dem ersten Auftreten der Erkrankung in Dortmund insgesamt 256 positive Tests vor. Insgesamt 81 Patientinnen und Patienten haben die Erkrankung bereits überstanden und gelten als genesen.

      Die Stadt Dortmund warnt noch einmal vor Personen, die sich verbotenerweise als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund ausgeben. Mitarbeiter des Gesundheitsamtes können sich grundsätzlich mit einem Dienstausweis legitimieren.

  3. Gesundheitsamt Stadt Dortmund (Pressemitteilung)

    Coronavirus: Weitere drei positive Testergebnisse

    In Sachen „Coronavirus“ lässt sich für Dortmund folgendes Update geben:

    Am heutigen Sonntag (29. März) sind drei positive Testergebnisse dazu gekommen.

    Somit liegen seit dem ersten Auftreten der Erkrankung in Dortmund insgesamt 259 positive Tests vor. Insgesamt 114 Patientinnen und Patienten haben die Erkrankung bereits überstanden und gelten als genesen.

    In dem von der Diagnostikstelle beauftragten Labor ist es in den letzten zwei Tagen bei der Abarbeitung der Abstriche allerdings zu Engpässen gekommen. Das hat dazu geführt, dass von etwa 200 Abstrichen noch keine Ergebnisse vorliegen

  4. Stadt Dortmund (Pressemitteilung)

    Kommunaler Ordnungsdienst schließt zwei Shisha-Betriebe

    Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes haben gestern (Donnerstagabend) einen Shisha-Betrieb in Hörde und einen weiteren Betrieb in der Dortmunder Nordstadt geschlossen und amtlich versiegelt.

    Im Betrieb in Hörde wurde verbotswidrig Shisha-Tabak an wartende Gäste verkauft, was nach den Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) ebenso unzulässig ist, wie der Aufenthalt im und der Betrieb von Shisha-Objekten als solches. Da die Verantwortlichen das Geschäft nicht freiwillig verlassen wollten, wurde zur Unterstützung die Polizei hinzugezogen. Anschließend wurde das Objekt amtlich versiegelt. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.

    Im zweiten Fall war zwar beim Eintreffen der Einsatzkräfte des Ordnungsamtes die Haupteingangstür des Shisha-Betriebes verschlossen, es konnte aber beobachtet werden, dass sich im Lokal Personen aufhielten. Erst nach wiederholter Aufforderung wurde die Tür geöffnet. Da in den Räumlichkeiten Personen Sisha rauchten bzw. zuvor Getränke verzehrt hatten, wurde auch dieser Betriebe von den Einsatzkräften verschlossen und versiegelt. Gegen den Betreiber ist bereits ein Gewerbeuntersagungs-/Klageverfahren anhängig, ihn erwartet darüberhinaus ein weiteres Bußgeldverfahren.

    Die Kontrollen des Ordnungsamtes zur Einhaltung der CoronaSchVO werden an diesem Osterwochenende fortgesetzt.

  5. Stadt Dortmund (Pressemitteilung)

    Stadt Dortmund kontrolliert das Kontaktverbot auch am langen Osterwochenende

    Die guten Wetteraussichten für das Osterwochenende sind für die Stadt
    Dortmund noch einmal Anlass an die Dortmunder*innen zu appellieren, die
    Regeln der Corona-Schutzverordnung nicht zu vergessen.

    Seien Sie nur zu zweit oder als Familie unterwegs. Halten Sie die
    vorgeschriebenen Abstände zu anderen Menschen ein, nehmen Sie Rücksicht auf
    Andere! Bitte nehmen Sie die Regeln ernst und helfen Sie so dabei mit, dass
    Erholungsgebiete nicht abgesperrt und Maßnahmen nicht verschärft werden
    müssen! Vermeiden Sie Parks, in denen es immer voll ist. Denn je mehr
    Menschen zusammen kommen, umso weniger lassen sich die Abstandsregeln
    einhalten. Entdecken Sie lieber das Grün vor Ihrer Haustür neu oder
    besuchen Sie die weniger bekannten Grün-Highlights.

    Einsatzkräfte des Ordnungsamtes und des Grünflächenamtes, die Dortmunder
    Polizei sowie Sicherheitsdienste am PHOENIX See, im Westpark und ab sofort
    auch im Fredenbaumpark werden am gesamten Wochenende im Stadtgebiet präsent
    sein und Kontrollen durchführen.

    Mit Blick auf das vergangene Wochenende hat die Stadt Dortmund an mehreren
    Stellen ihr Konzept optimiert, Maßnahmen und Kontrollintervalle weiter
    verfeinert.

    Am PHOENIX See sind seit heute neue Schilder für die
    „Einbahnstraßenregelung“ für Spaziergänger*innen, Radfahrende, Jogger*innen
    und Skater*innen zu sehen, die deutlich auffälliger sind.

    Im zuletzt ebenfalls gut besuchten Fredenbaumpark werden die Zufahrten zu
    den Parkplätzen innerhalb des Parks gesperrt. Damit soll das Anreisen mit
    Grill- und Picknick-Equipment möglichst unterbleiben. Grillen und
    Picknicken auf öffentlichen Grünflächen ist nicht erlaubt.

    Für den Wochenmarkt auf dem Hansaplatz am Samstag hat das Ordnungsamt
    gemeinsam mit den Markthändlern*innen Maßnahmen zur weiteren Entzerrung der
    Publikumsströme vereinbart. Über die Details hat die Stadt Dortmund bereits
    gesondert informiert.

    Auch wenn es schwer fällt, versuchen Sie sich an die Spielregeln zu halten.
    Es wäre schade, wenn wegen der Verstöße Einzelner die Regeln für alle
    weiter verschärft werden müssten.

    Westfalenpark und Zoo bleiben auch weiterhin geschlossen. Die Stadt
    Dortmund ist zuletzt häufig gefragt worden, ob nicht ein geöffneter
    Westfalenpark und ein geöffneter Zoo bei der Entzerrung der Besucherströme
    an den „Hotspots“ wie zum Beispiel dem PHOENIX See helfen könnte.

    Dieser Vorschlag ist jedoch keine Lösung. Denn die Verordnung des Landes
    NRW (CoronaSchVO) vom 22. März (gültig bis zum 19. April) legt fest, dass
    bedeutende Freizeiteinrichtungen wie der Westfalenpark und der Zoo zu
    schließen sind. Diese Entscheidung betrifft auch Kultur- und
    Bildungseinrichtungen sowie Veranstaltungen und sämtliche Sportstätten.
    Grundsätzlich geht es darum, Anreize für Menschenansammlungen zu vermeiden,
    mit dem Ziel, Infektionsketten zu unterbrechen und die Ausbreitung des
    Coronavirus zu verlangsamen.

    Sobald es eine Änderung in Bezug auf die Regelungen geben sollte, wird die
    Stadt Dortmund sofort informieren.

    Für Fragen zu den Regeln in der aktuellen Corona-Situation bietet die Stadt
    Dortmund einen Katalog häufig gestellter Fragen und Antworten (FAQ) im
    Netz:
    https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/gesundheit/informationen_zum_coronavirus/haeufig_gestellte_fragen_2/index.html

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