Rechtsstreit abgewendet: Die AfD bekommt nun am Abend der Kommunalwahl (13. September 2020) auch einen Raum auf der ersten Etage des Rathauses. Sie war bei den Planungen nicht berücksichtigt worden, weil sie sich – so die Stadt – in die Vorbereitungen des Wahlabends nicht eingebracht hatte. Die AfD hatte daraufhin den Klageweg eingeschlagen – zu einem Urteil kommt es nun nicht.
Neue Raumverteilung orientiert sich nun an der Größe der Fraktionen
Nach der Europawahl 2019 stellte sich mit Blick auf die Kommunalwahl 2020 die Frage, wie die Fraktionen und Parteien am Abend der Wahl im Rathaus Präsenz zeigen können. „Diese öffentliche Darstellung im Rahmen des Wahlabends in der 1. Etage des Rathauses ist in Dortmund gute Übung und hat Tradition“, betont die Stadt.
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Bei den Überlegungen für die Kommunalwahl 2020 habe sich die AfD selbst nicht eingebracht und sei vor diesem Hintergrund auch nicht an der Konzeption für die Raumzuteilung in der 1. Etage beteiligt worden, rechtfertigt sich die Stadt. „Es bestand von Seiten der Verwaltung die Vermutung, dass die Fraktion der AfD mit der praktizierten Lösung (Veranstaltung in ihren Fraktionsräumen) zufrieden sei“.
Die AfD-Fraktion hat daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. „Da Ermessensfehler der Verwaltung in dieser Angelegenheit nicht auszuschließen waren und die Klage möglicherweise erfolgreich gewesen wäre, wurde eine neue Konzeption für die Raumverteilung erarbeitet, die sich bei der Zuordnung der Raumgröße am Wahlabend des 13. Septembers 2020 an der jeweiligen aktuellen Stärke der im Rat vertretenen Fraktionen orientiert“, heißt es nun in einer schriftlichen Stellungnahme.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sah in dem Vorschlag eine gerechte Lösung
Die Vorschlag sieht vor, dass sich die SPD im Saal Westfalia, die CDU im Saal der Partnerstädte, Bündnis90/Grüne im Saal Hanse, Linke/Piraten im Saal Rothe Erde und die AfD im Saal Tremonia treffen. Die Fraktion FDP/Bürgerliste hat sich bereit erklärt, im Schließfachbereich ihren Wahlabend auszurichten.
Aufgrund dieses Entgegenkommens der anderen Fraktionen war ein Vergleichsvorschlag ans Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geschickt worden. Dieses hatte angeregt, dass die Fraktion der AfD den Rechtsstreit in der Sache für erledigt erklären möge. Dem war die AfD gefolgt.
„Unsere AfD-Ratsfraktion kann mit Parteifreunden, Anhängern und Unterstützern am Abend des 13. September erstmals im Zentrum des Rathauses in der ersten Etage den Ausgang der Kommunalwahl verfolgen“, nachdem nun „ein angemessener Feierraum“ zur Verfügung gestellt werde, schreibt die Partei auf ihrer Homepage.