Der schlimmste Fall ist eingetreten. Seit Anfang des Jahres herrschte Ungewissheit, ob der Mordprozess im Fall Nicole-Denise Schalla fristgerecht fortgesetzt werden kann. Die Verhandlung ruhte seit Mitte Dezember 2019 wegen der Erkrankung einer Richterin. Die Strafprozessordnung sieht hierfür eine Höchstfrist von zwei Monaten vor. Heute teilte das Landgericht Dortmund nun mit, dass die Fristen nicht eingehalten werden können und es zur Neuverhandlung kommen wird. Der Angeklagte Ralf H. bleibt vorerst weiter in Untersuchungshaft.
Richterin erkrankt, Prozess kann nicht im Rahmen der Fristen fortgesetzt werden
Seit Dezember 2018 muss er sich am Landgericht Dortmund vor einem Schöffengericht für den Mord an der damals 16-jährigen Schülerin Nicole-Denise Schalla im Jahre 1993 verantworten. Er soll das Opfer auf dem Heimweg überfallen, zu sexuellen Handlungen genötigt und brutal erwürgt haben. Die routinemäßige, rechtsmedizinische Neuuntersuchung alter Spurenträger bei der Kripo hatte 2018 dazu geführt, dass eine einzelne Hautschuppe die Ermittler auf die Spur des Angeklagten brachten, der die Tat nach wie vor bestreitet.
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Umgehend wurde Haftbefehl erlassen und der 54-Jährige aus Castrop-Rauxel sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Im Laufe der Hauptverhandlung tauchten weitere Beweismittel auf, die ihn belasteten. So kam es zu einer weiteren DNA-Übereinstimmung an einem Folienträger vom Oberschenkel des Opfers und seine Blutgruppe ist mit der von am Tatort gefundenen Haaren identisch, was jedoch nur wenig Aussagekraft besitzt, da ein großer Bevölkerungsanteil über dieselbe Blutgruppe verfügt.
Doch noch sind nicht alle Untersuchungen abgeschlossen. Rechtsanwalt Christian Dreier war während Recherchearbeiten in den Fallakten auf weitere Asservate gestoßen, deren rechtsmedizinische Untersuchung er beantragte. Die Untersuchungsergebnisse von insgesamt 18 Haarspuren stehen noch aus und werden dann im Zuge der Neuverhandlung thematisiert werden.
Noch steht kein Termin für die Neuauflage des Prozesses, es soll jedoch möglichst zeitnah weitergehen. Während die im Laufe der geplatzten Hauptverhandlung geladenen Zeugen noch einmal angehört werden müssen, sollte der Prozess dennoch zügiger vonstatten gehen. Denn die Untersuchungsergebnisse der vielen Asservate, die im Laufe des Prozesses untersucht wurden, liegen ja bereits vor und müssen nicht erneut vorgenommen werden.
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